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   BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (14)  

  • BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07  
    Der Hinweis in der Ladung weist nicht darauf, dass das Berufungsgericht an sich die Notwendigkeit gesehen hätte, den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufzuklären, indem es die Klägerin anhört oder vernehmen lässt (s.a. Beschluss vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 -).

    Das Berufungsgericht durfte die in den Niederschriften zu dem Sprachtest enthaltenen tatsächlichen Feststellungen zum Sprachvermögen der Klägerin, zu denen diese hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, für seine Entscheidungsfindung verwenden (s. etwa Beschlüsse vom 30. März 1999 - BVerwG 5 B 4.99 - juris und vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 - stRspr).

  • BVerwG, 26.11.2012 - 5 B 64.12  
    Nur auf der Grundlage solcher Angaben kann das Gericht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts beitragen kann und deshalb entweder im Rahmen der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Aufklärungspflicht oder mangels Vorliegens eines prozessrechtlich zulässigen Ablehnungsgrundes durchzuführen ist (Beschlüsse vom 24. September 2012 - BVerwG 5 B 30.12 - juris Rn. 9, vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 und vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 - BA S. 14 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12  
    Nur auf der Grundlage solcher Angaben kann das Gericht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts beitragen kann und deshalb entweder im Rahmen der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Aufklärungspflicht oder mangels Vorliegens eines prozessrechtlich zulässigen Ablehnungsgrundes durchzuführen ist (Beschlüsse vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 und vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 - BA S. 14 jeweils m.w.N.).
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - 12 A 1374/08  

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die ausreichende

    Das Verwaltungsgericht hat unter zulässiger Verwertung des Sprachtests vom 28. Juni 2006, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, Juris, vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 -, und vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 -, angenommen, dass das im Sprachtest gezeigte Sprachvermögen der Klägerin die an ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu stellenden Anforderungen nicht erfülle.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - 12 A 1424/08  

    Feststellung der familiären Vermittlung der deutschen Sprache in der Kindheit

    Das Verwaltungsgericht hat unter zulässiger Verwertung des Sprachtests vom 30. Juni 2004, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, Juris, vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 -, und vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 -, angenommen, dass das im Sprachtest gezeigte Sprachvermögen des im Zeitpunkt des Sprachtests 33 Jahre alten Klägers die an ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu stellenden Anforderungen nicht erfülle.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 11 A 4791/04  

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach §

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2002 5 B 225.02 , S. 7 f. des Beschlussabdrucks.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 12 A 1868/05  
    Die in dem vom Verwaltungsgericht zu Recht verwerteten Anhörungsprotokoll vom 13. September 2000, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 - OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 A 2487/02 -, zu den einzelnen Themenbereichen protokollierten Fragen und Antworten lassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - 12 A 3558/05  
    Eine derartige Fähigkeit lässt das gerichtlich verwertbare, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 - OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 A 2487/02 - Beschluss vom 25. Juli 2006.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - 12 A 5178/05  
    - 5 B 225.02 - OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 A 2487/02 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - 12 A 1980/08  

    Abrufbarkeit der Fähigkeit zum Führen eines einfachen Gesprächs auf Deutsch auch

    , vom 20. Juni 2008 vorgebrachten Angriffe gegen das Ergebnis der Anhörung der Klägerin in der deutschen Botschaft in St. Petersburg am 2. September 2003, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, juris, vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 -, und vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 -, und der gerichtlichen Anhörung in der mündlichen Verhandlung am 4. Juni 2008 verkennen, dass die Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen zu können, zu den inhaltlichen Anforderungen vgl. BVerwG, Urteile vom 4. September 2003 - 5 C 33.02 -, BVerwGE 119, 6, und - 5 C 11.03 -, NVwZ 2004, 753, juris, als das Bekenntnis zum deutschen Volkstum bestätigende Verinnerlichung nicht nur unter künstlichen Laborbedingungen gegenüber besonders geschulten Gesprächspartnern, sondern gerade auch im Alltag bestehen und damit jederzeit - etwa auch im Rahmen einer gerichtlichen Anhörung - abrufbar sein muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 12 A 739/09  

    Möglichkeit der Führung eines einfachen Gesprächs auf deutsch als Voraussetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 12 A 1551/09  

    Anforderungen an den substantiierten Vortrag über ein Führen eines einfachen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 12 A 156/05  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 2 A 2663/04  
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