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   BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03   

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BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03 (https://dejure.org/2003,8325)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2003 - 5 B 24.03 (https://dejure.org/2003,8325)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2003 - 5 B 24.03 (https://dejure.org/2003,8325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Zuordnung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen die Denkgesetze; Wahlrecht für Kinder aus volkstumsverschiedenen Ehen ; Darlegungsanforderungen der Aufklärungsrüge im Falle des Fehlens eines förmlichen Beweisantrags in der Vorinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03
    Wer, wie der Kläger, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er anwaltlich vertreten in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 BVerwG 6 B 24.78 , vom 1. April 1997 BVerwG 4 B 206.96 sowie vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03
    Eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bzw. des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 65, 293 ; 86, 133 ).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03
    Daraus, dass das Gericht sich nicht mit allen Gesichtspunkten des Vorbringens der Beteiligten und des festgestellten Sachverhalts in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich auseinander gesetzt hat, kann daher noch nicht geschlossen werden, es habe die fraglichen Gesichtspunkte bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984 BVerwG 8 C 108.82 sowie Urteil vom 25. März 1987 BVerwG 6 C 10.84 ), vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten vollständig und richtig zu Grunde gelegt hat (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 ).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03
    Damit übersieht sie, dass die Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen ist und deshalb mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden kann (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 1978 BVerwG 1 B 13.78 und vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 ).
  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03
    Auch die Annahme des Berufungsgerichts, dass in der Praxis bereits vor dessen ausdrücklicher Einräumung durch die Passverordnung 1974 ein Wahlrecht für Kinder aus volkstumsverschiedenen Ehen bestanden habe, widerspricht Denkgesetzen ebenso wenig (s.a. BVerwGE 105, 60 ) wie dessen Bewertung, dass das ein Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum ausschließende Gegenbekenntnis des Klägers zu 1 (s. BVerwGE 99, 133 ) hier nicht nach § 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG rechtlich unerheblich sei.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03
    Damit übersieht sie, dass die Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen ist und deshalb mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden kann (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 1978 BVerwG 1 B 13.78 und vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 ).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03
    Eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 28.89 BVerwGE 84, 271 ; Beschluss vom 12. Januar 1995 ), liegt ersichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03
    Auch die Annahme des Berufungsgerichts, dass in der Praxis bereits vor dessen ausdrücklicher Einräumung durch die Passverordnung 1974 ein Wahlrecht für Kinder aus volkstumsverschiedenen Ehen bestanden habe, widerspricht Denkgesetzen ebenso wenig (s.a. BVerwGE 105, 60 ) wie dessen Bewertung, dass das ein Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum ausschließende Gegenbekenntnis des Klägers zu 1 (s. BVerwGE 99, 133 ) hier nicht nach § 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG rechtlich unerheblich sei.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03
    Eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bzw. des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 65, 293 ; 86, 133 ).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03
    Wer, wie der Kläger, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er anwaltlich vertreten in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 BVerwG 6 B 24.78 , vom 1. April 1997 BVerwG 4 B 206.96 sowie vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Daraus, dass das Gericht sich nicht mit allen Gesichtspunkten des Vorbringens der Beteiligten und des festgestellten Sachverhalts in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich auseinandergesetzt hat, kann daher noch nicht geschlossen werden, es habe die fraglichen Gesichtspunkte bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 11. April 2003 - BVerwG 5 B 24.03 - juris und vom 12. Juli 1999 - BVerwG 9 B 374.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

    Nach dem Sachverhalt darf denkgesetzlich ausschließlich eine einzige Folgerung möglich sein, die das Gericht nicht gezogen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 f., vom 11. April 2003 - 5 B 24.03 - juris Rn. 2 und vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 29, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

    Das ist erst dann der Fall, wenn das Gericht einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss gezogen hat (Beschluss vom 11. April 2003 - BVerwG 5 B 24.03 - [...]).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 1.16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist für die

    Nach dem Sachverhalt darf denkgesetzlich ausschließlich eine einzige Folgerung möglich sein, die das Gericht nicht gezogen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 f., vom 11. April 2003 - 5 B 24.03 - juris Rn. 2 und vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 29, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 2.16

    Anforderungen an die strafrichterliche Pflicht zur umfassenden

    Nach dem Sachverhalt darf denkgesetzlich ausschließlich eine einzige Folgerung möglich sein, die das Gericht nicht gezogen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 f., vom 11. April 2003 - 5 B 24.03 - juris Rn. 2 und vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 29, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 5 B 11.09

    Feststellung der Entschädigung; günstigere Entscheidung durch neue Urkunde

    Denn die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4, vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 11. April 2003 - BVerwG 5 B 24.03 - juris).

    Daraus, dass das Gericht sich nicht mit allen Gesichtspunkten des Vorbringens der Beteiligten und des festgestellten Sachverhalts in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich auseinander gesetzt hat, kann daher noch nicht geschlossen werden, es habe die fraglichen Gesichtspunkte bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 11. April 2003 - BVerwG 5 B 24.03 - juris und vom 12. Juli 1999 - BVerwG 9 B 374.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 43).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 4 B 15.08

    Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit einer auf der Grundlage von Reichsgesetzen

    Die Beweiswürdigung ist revisionsrechtlich regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen; mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deshalb grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden (Beschluss vom 11. April 2003 BVerwG 5 B 24.03 juris Rn. 2; Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 28.89 BVerwGE 84, 271 ).

    Die Denkgesetze sind nur verletzt, wenn das Gericht einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss zieht (vgl. Beschluss vom 11. April 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.2009 - 4 B 63.08

    Planrechtfertigung einer aus finanziellen Gründen nicht realisierbaren Planung;

    Die Beweiswürdigung ist aber regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen; mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich und so auch hier nicht bezeichnet werden (Beschluss vom 11. April 2003 BVerwG 5 B 24.03 juris Rn. 2).
  • BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 84.05

    Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Dieses Beschwerdevorbringen vernachlässigt, dass die Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen ist und deshalb mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden kann (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 1978 BVerwG 1 B 13.78 Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8, vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 und vom 11. April 2003 BVerwG 5 B 24.03 ).
  • KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05

    Rechtliches Gehör: Verletzung durch einen Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vergl. BVErfG, Beschluss vom 11. April 2003 - 5 B 24/03).
  • BVerwG, 17.10.2011 - 3 B 24.11

    Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

  • BVerwG, 22.11.2007 - 4 B 56.07

    Vorliegen eines Überraschungsurteils im Fall einer fehlenden Thematisierung der

  • BVerwG, 10.10.2006 - 4 B 62.06

    Nichtbeteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Standortwahl für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10

    Zuordnung von Mängeln in der Beweiswürdigung und richterlichen

  • BVerwG, 19.04.2006 - 5 B 32.06

    Anforderungen an eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes - Vollständige

  • BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06

    Grundsätzliche Bedeutung im Fall des Umfangs der Bestandskraft von auf der

  • BVerwG, 28.06.2006 - 5 B 4.06

    Anforderungen an die Darlegung des Verfahrensmangels gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3

  • BVerwG, 10.10.2006 - 4 B 61.06

    Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil

  • BVerwG, 20.12.2005 - 5 PKH 40.05

    Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 3 N 52.06

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf,

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