Weitere Entscheidungen unten: LSG Nordrhein-Westfalen | VG Lüneburg, 13.09.2006

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   BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06   

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BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06 (https://dejure.org/2006,12403)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2006 - 5 B 24.06 (https://dejure.org/2006,12403)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 5 B 24.06 (https://dejure.org/2006,12403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    "Kündigung" des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber; Bedürfnis der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts; Öffentlich-rechtlicher Kündigungsschutz ; Besonderer Kündigungsschutz schwerbehinderter Personen; Zulassung der Revision ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02

    Verhaltensbedingte Kündigung - Sozialwidrigkeit - Auflösungsantrag des

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06
    8 Einer Erstreckung des Zustimmungserfordernisses der §§ 85 ff. SGB IX auf den Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG durch analoge Anwendung steht entgehen, dass keine planwidrige Regelungslücke besteht (s.a. m.w.N. VG München, Urteil vom 23. Juni 2005 M 15 K 03.3092 juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. März 2003 4 Sa 45/02 Behindertenrecht 2003, 154).
  • ArbG Stuttgart, 27.06.2002 - 9 Ca 131/01

    Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06
    Dies verkennt auch eine Berufung auf den Sinn und Zweck des Zustimmungserfordernisses (so OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 1989 4 L 21/89 , Behindertenrecht 1990, 114 , das bei der Überprüfung eines nach § 15 SchwbG erteilten Zustimmungsbescheides in einem obiter dictum ohne Auseinandersetzung mit Wortlaut und Systematik des Gesetzes die Auffassung vertreten hat, die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG bedürfe nach dem Sinn und Zweck des § 15 SchwbG ebenfalls der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle; hieran anknüpfend in einem zwischen dem Kläger und der Beigeladenen geführten Verfahren ArbG Stuttgart, Urteil vom 27. Juni 2002 9 Ca 131/01 , DB 2002, 2278 für den Fall, dass die Schwerbehinderteneigenschaft erst nach Ausspruch der Kündigung festgestellt wird ).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06
    Der Schwerbehinderteneigenschaft kommt zudem bei der Gewichtung des Auflösungsgrundes Bedeutung zu (BAG, Urteil vom 7. März 2002 2 AZR 158/01 NZA 2003, 261).
  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03

    Kündigung, schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06
    11 Systematisch gegen eine Anwendung des besonderen verfahrensrechtlichen Kündigungsschutzes (auch) auf einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers spricht, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Beteiligung des Integrationsamts der Arbeitgeberkündigung, die den maßgeblichen Zeitpunkt bestimmt, vorgelagert ist und die rechtlichen Wirkungen der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Falle des Sonderkündigungsschutzes nicht ohne weiteres, also schon bei bloß bestehender objektiver Eigenschaft als schwerbehindert eintreten, sondern Voraussetzung ist, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehindert ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (s. m.w.N. BAG, Urteil vom 7. März 2002 2 AZR 612/00 NJW 2002, 3568; Urteil vom 20. Januar 2005 2 AZR 675/03 NJW 2005, 2796; s. nunmehr auch § 90 Abs. 2a SGB IX).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 L 21/89

    Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06
    Dies verkennt auch eine Berufung auf den Sinn und Zweck des Zustimmungserfordernisses (so OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 1989 4 L 21/89 , Behindertenrecht 1990, 114 , das bei der Überprüfung eines nach § 15 SchwbG erteilten Zustimmungsbescheides in einem obiter dictum ohne Auseinandersetzung mit Wortlaut und Systematik des Gesetzes die Auffassung vertreten hat, die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG bedürfe nach dem Sinn und Zweck des § 15 SchwbG ebenfalls der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle; hieran anknüpfend in einem zwischen dem Kläger und der Beigeladenen geführten Verfahren ArbG Stuttgart, Urteil vom 27. Juni 2002 9 Ca 131/01 , DB 2002, 2278 für den Fall, dass die Schwerbehinderteneigenschaft erst nach Ausspruch der Kündigung festgestellt wird ).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06
    11 Systematisch gegen eine Anwendung des besonderen verfahrensrechtlichen Kündigungsschutzes (auch) auf einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers spricht, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Beteiligung des Integrationsamts der Arbeitgeberkündigung, die den maßgeblichen Zeitpunkt bestimmt, vorgelagert ist und die rechtlichen Wirkungen der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Falle des Sonderkündigungsschutzes nicht ohne weiteres, also schon bei bloß bestehender objektiver Eigenschaft als schwerbehindert eintreten, sondern Voraussetzung ist, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehindert ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (s. m.w.N. BAG, Urteil vom 7. März 2002 2 AZR 612/00 NJW 2002, 3568; Urteil vom 20. Januar 2005 2 AZR 675/03 NJW 2005, 2796; s. nunmehr auch § 90 Abs. 2a SGB IX).
  • VG München, 23.06.2005 - M 15 K 03.3092
    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06
    8 Einer Erstreckung des Zustimmungserfordernisses der §§ 85 ff. SGB IX auf den Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG durch analoge Anwendung steht entgehen, dass keine planwidrige Regelungslücke besteht (s.a. m.w.N. VG München, Urteil vom 23. Juni 2005 M 15 K 03.3092 juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. März 2003 4 Sa 45/02 Behindertenrecht 2003, 154).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Diese fürsorgerische Prägung hat grundsätzlich Leitlinie bei der Ermessensentscheidung des Integrationsamtes zu sein, ob der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen zuzustimmen ist (vgl. Urteile vom 28. Februar 1968 - BVerwG 5 C 33.66 - BVerwGE 29, 140 = Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 5 S. 19, vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 67.85 - BVerwGE 81, 84 = Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 2 S. 6, vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275 = Buchholz 436.61 § 21 SchwbG 1986 Nr. 3 S. 9 f. und vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 39.88 - BVerwGE 91, 7 = Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 5 S. 14 und - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 S. 23, Beschlüsse vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - Buchholz 436.6 § 33 SchwbG Nr. 9 S. 8, vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 B 24.06 - BR 2007, 107 und vom 31. Juli 2007 - BVerwG 5 B 81.06 - juris Rn. 5).
  • VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18

    Fehlerhafte Ausübung des Ermessens bei der Zustimmung zur Kündigung eines

    Die §§ 168 ff. SGB IX sollen nach ihrer Regelungskonzeption erkennbar keinen umfassenden Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 5 B 24/06 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06

    Kündigung eines Minderbehinderten; Antrag auf Gleichstellung allein begründet

    Er ist der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zeitlich vorgelagert (BVerwG, Beschluss vom 11.05.2006 - 5 B 24.06 -).
  • VGH Hessen, 23.06.2022 - 10 A 883/21

    Zustimmung zur ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung des einem

    Die Schutznormen im SGB IX sollen nach ihrer Regelungskonzeption erkennbar keinen umfassenden Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bieten (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 5 B 24/06 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 12 A 3344/20 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 A 2619/10.Z -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 12 A 3861/18

    Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei

    vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 5 B 24.06 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.
  • VG München, 09.10.2020 - M 15 K 19.4028

    Keine Zustimmung zu einer personenbedingten, außerordentlichen Kündigung eines

    Die §§ 168 ff. SGB IX sollen nach ihrer Regelungskonzeption erkennbar keinen umfassenden Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bieten (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.2006 - 5 B 24.06 - juris Rn. 10).
  • VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zur betriebsbedingten Kündigung -

    Die §§ 85 ff. SGB IX sollen nach ihrer Regelungskonzeption erkennbar keinen umfassenden Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bieten ( vgl. BVerwG , Beschluss vom 11. Mai 2006 - 5 B 24.06 -, Behindertenrecht 2007, 107 = juris, Rdnr. 10).
  • VG Mainz, 06.09.2018 - 1 K 25/18

    Rechtmäßige Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des

    Die §§ 85 ff. SGB IX sollen nach ihrer Regelungskonzeption erkennbar keinen umfassenden Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bieten (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 5 B 24/06 -, juris, Rn. 10).
  • VG Düsseldorf, 25.10.2012 - 13 K 7746/11

    Ermessen Zusammenhang mit der Behinderung verhaltensbedingte Kündigung

    Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 5 B 24/06 -, juris, Rdn. 10 f.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Juni 2008 - 12 BV 05.2467 -, juris, Rdn. 41.
  • VG Düsseldorf, 23.09.2021 - 21 K 3230/21
    BVerwG, Beschluss vom 11.05.2006 - 5 B 24/06 -, juris, Rdn. 10 f.; BayVGH, Urteil vom 18.06.2008 - 12 BV 05.2467 -, juris, Rdn. 41 (jeweils zu den Vorgängerregelungen der §§ 85 ff. SGB IX).
  • VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18

    Schwerbehinderter; Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen

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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 B 24/06   

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   VG Lüneburg, 13.09.2006 - 5 B 24/06   

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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06

    Senat; Urteil; Notar; Notarversorgung; Ländernotarkasse; Normenkontrolle;

    Nach der Rechtsprechung des 5. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (NK-Urt. v. 20.8.2008 - 5 B 24/06 -, juris) beginne die Antragsfrist für Normenkontrollanträge mit der Bekanntmachung einer Norm in ihrer ersten Fassung.
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