Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.05.1991

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   BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 26.91   

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BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 26.91 (https://dejure.org/1991,3684)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1991 - 5 B 26.91 (https://dejure.org/1991,3684)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1991 - 5 B 26.91 (https://dejure.org/1991,3684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Antragstellung nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens, also für die Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86

    Prozeßkostenhilfe - Beendigung - Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 26.91
    Dagegen ist für eine Bewilligung dieser Hilfe kein Raum, wenn die Bewilligung erst nach Beendigung des Verfahrens beantragt worden ist (BGH, Beschluß vom 4. September 1986 - 1 StR 161/86 - <AnwBl. 1987, 55>; s. auch Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 166 Rdnr. 2).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 223/83

    Rückwirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung von

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 26.91
    Nach Abschluß des Verfahrens vor dem Gericht des betreffenden Rechtszuges kann Prozeßkostenhilfe nur ausnahmsweise bewilligt werden, nämlich dann, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht verbeschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 1986 - BVerwG 5 B 128.84 - , BGH, Beschlüsse vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80 - <NJW 1982, 446> und vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 223/83 - <NJW 1985, 921 f.>).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 26.91
    Nach Abschluß des Verfahrens vor dem Gericht des betreffenden Rechtszuges kann Prozeßkostenhilfe nur ausnahmsweise bewilligt werden, nämlich dann, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht verbeschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 1986 - BVerwG 5 B 128.84 - , BGH, Beschlüsse vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80 - <NJW 1982, 446> und vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 223/83 - <NJW 1985, 921 f.>).
  • BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 128.84

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 26.91
    Nach Abschluß des Verfahrens vor dem Gericht des betreffenden Rechtszuges kann Prozeßkostenhilfe nur ausnahmsweise bewilligt werden, nämlich dann, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht verbeschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 1986 - BVerwG 5 B 128.84 - , BGH, Beschlüsse vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80 - <NJW 1982, 446> und vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 223/83 - <NJW 1985, 921 f.>).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2024 - 12 S 1787/23

    Fehlen eines Verhinderungsvermerks an einem Beschluss; Scheinentscheidung; keine

    Daraus folgt, dass das angerufene Gericht eine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für den zu ihm selbst eröffneten Rechtszug treffen kann, nicht aber für den Rechtszug bei einer nachgeordneten Instanz (BVerwG, Beschlüsse vom 27.07.2012 - 2 AV 5.12 -, juris Rn. 8, und vom 01.07.1991 - 5 B 26.91 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 PKH 7.11

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Nach der Beendigung eines Rechtszugs ist eine nachträgliche Bewilligung daher nur möglich, wenn der Antragsteller vor Abschluss des Verfahrens einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt und alles zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat ( Beschluss vom 1. Juli 1991 - BVerwG 5 B 26.91 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - 5 E 1700/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Prozesskostenhilfeantrags;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris, und vom 1. Juli 1991 - 5 B 26.91 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 23 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 -, NJW 1982, 446 m. w. N. ; Sächs. OVG, Beschluss vom 10. April 2008 - 4 E 162/97 -, juris; siehe zu einer nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. November 2000 - 2 BvR 2109/99 -, juris, Rn. 9.
  • VGH Bayern, 04.03.2014 - 10 C 12.2729

    Prozesskostenhilfe; Antragstellung nach Beendigung des Rechtszugs

    Nach der Beendigung eines Rechtszugs ist eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe daher nur ausnahmsweise dann möglich, wenn der Antragsteller vor Abschluss des Verfahrens, für das er Prozesskostenhilfe erhalten will, einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt und alles zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerwG, B.v. 19.4.2011 - 1 PKH 7.11 - juris Rn. 1; B.v. 1.7.1991 - 5 B 26.91 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dagegen ist für die Gewährung von Prozesskostenhilfe kein Raum, wenn die Prozesskostenhilfe erst nach Beendigung des Verfahrens, für das sie gewährt werden soll, beantragt worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 1.7.1991 - 5 B 26.91 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 30.06.2016 - 5 A 375/16

    Prozesskostenhilfe; Verweisung an das Verwaltungsgericht; Antrag auf Zulassung

    Eine Entscheidung des höheren Gerichts mit Wirkung für die nachgeordnete Instanz kommt danach - außer im Rahmen einer Beschwerdeentscheidung - nicht in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 1. Juli 1991 - 5 B 26.91 -, juris Rn. 2; Geimer in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 119 Rn. 2).

    Dass Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden kann, wenn - wie hier - die Instanz, für die Prozesskostenhilfe begehrt wird, bereits beendet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. Juli 1991 a. a. O. Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 9. September 2014 - 1 B 71/14 -, juris Rn. 3 m. w. N.), ändert an der Entscheidungszuständigkeit des Verwaltungsgerichts nichts.

  • BVerwG, 27.07.2012 - 2 AV 5.12

    Prozesskostenhilfe für Tatbestandsberichtigung und Beschlussergänzung

    Daraus folgt, dass das angerufene Gericht eine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für den zu ihm selbst eröffneten Rechtszug treffen kann, nicht aber für den Rechtszug bei einer nachgeordneten Instanz (Beschluss vom 1. Juli 1991 - BVerwG 5 B 26.91 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 27.07.2012 - 2 AV 6.12

    Anforderungen an die Geeignetheit eines Vorbringens zur Begründung einer

    Daraus folgt, dass das angerufene Gericht eine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für den zu ihm selbst eröffneten Rechtszug treffen kann, nicht aber für den Rechtszug bei einer nachgeordneten Instanz (Beschluss vom 1. Juli 1991 - BVerwG 5 B 26.91 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10

    Prozesskostenhilfe; keine PKH für PKH-Beschwerde; PKH-Beschwerde nur gegen

    Für die Bestimmung des Bewilligungszeitpunktes von Prozesskostenhilfe kommt es daher (nur) darauf an, dass der Antragsteller durch einen formgerechten Antrag unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen von seiner Seite aus alles Erforderliche getan und die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geschaffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 1981, a.a.O., Rn. 7; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 3. März 1998 - BVerwG 1 PKH 3.98 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 1. Juli 1991 - BVerwG 5 B 26.91 -, JurBüro 1992, 346, juris Rn. 3).
  • LSG Thüringen, 27.01.2015 - S 6 SF 1533/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - keine Geschäftsgebühr

    Das angerufene Gericht kann nur eine Entscheidung über die Bewilligung von PKH für den eröffneten Rechtszug treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 5 B 26/91, nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 12 PA 69/12

    Bedeutung des Zeitpunkts der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags für

    Dass das Gericht nicht alsbald nach dessen Entscheidungsreife über den ordnungsgemäß eingereichten Prozesskostenhilfeantrag entschieden, sondern die Entscheidung hierüber bis zur Urteilsfindung in der Hauptsache zurückgestellt hat, kann ihr nicht zum Nachteil gereichen (vgl. zu alledem BVerwG, Beschl. v. 3.3.1998 - 1 PKH 3.98 -, juris, und v. 1.7.1991 - 5 B 26.91 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 23; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 166 Rdn. 36 f., 43 m.w.N.).
  • BSG, 09.08.2022 - B 2 U 3/22 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Grundsatzrüge im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2007 - 6 E 6/06

    Auslegung des Begriffs der "beabsichtigten" Rechtsverfolgung im Hinblick auf eine

  • BVerwG, 11.07.2001 - 5 B 109.00

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2020 - 19 B 1181/20
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2016 - 2 PA 409/15

    Billigkeitsentscheidung; Prozesskostenhilfebeschwerde; beabsichtigte

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2022 - 4 LA 67/22

    Feststellung eines Abschiebungsverbots wegen der schlechten sozio-ökonomischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2000 - 11 A 1315/95

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2016 - 4 B 1362/16

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2016 - 4 E 1014/16

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch

  • BVerwG, 04.07.1995 - 5 PKH 66.95

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 10 C 14.1012

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärungen; Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 16 E 560/03

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 22.11.1996 - 5 B 129.96

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung

  • VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 C 14.2302

    Beantragung von Prozesskostenhilfe für erstinstanzliche Klageverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 16 E 559/03

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 M 46.12

    PKH-Beschwerde; rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss

  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 10 C 12.195

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärungen; vorherige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2011 - 1 E 409/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Abschluss eines Rechtszuges im Hinblick auf einen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich einer Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts - Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei unterlassener Beweisantragstellung in der mündlichen Verhandlung - Geltendmachung eines ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 19.09.1989 - 5 C 3.87

    Flurbereinigung - Abfindung - Planungshoheit der Flurbereinigungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Eine Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 19. September 1989 (BVerwGE 82, 313 [BVerwG 19.09.1989 - 5 C 3/87]) ist ebenfalls nicht gegeben.

    Auch von den Ausführungen im vorbezeichneten Senatsurteil, die die Frage einer Berücksichtigung von nach Bekanntmachung der Wertermittlungsergebnisse eingetretenen Wertveränderungen behandeln (BVerwGE 82, 313 [BVerwG 19.09.1989 - 5 C 3/87]), weicht das Urteil des Flurbereinigungsgerichts nicht ab; das gleiche gilt hinsichtlich der in der Beschwerde weiter angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1969 - BVerwG 4 C 236.65 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 17 = RdL 1970, 20), vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 56.73 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 29 = RdL 1975, 128) und vom 17. April 1975 - BVerwG 5 C 38.74 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 32 = RdL 1975, 242).

  • BVerwG, 30.01.1985 - 9 B 10679.83

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel - Amtsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Auch ein derartiger Verfahrensmangel ist vielmehr im Beschwerdeverfahren nur auf - rechtzeitig erhobene - Rüge hin zu beachten (BVerwG, Beschluß vom 30. Januar 1985 - BVerwG 9 B 10679.83 - ).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Daß das Unterbleiben einer im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen wäre (vgl. z.B. BVerwGE 57, 31 [BVerwG 26.10.1978 - 5 C 85/77]), bedeutet nicht, daß im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision darauf verzichtet werden kann, den Verfahrensmangel rechtzeitig zu bezeichnen.
  • BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des OVG - Befangenheit eines

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Deshalb sind nur die innerhalb der für die Beschwerde vorgesehenen Frist von einem Monat nach Zustellung des vorinstanzlichen Urteils (§ 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO a.F.) am 12. Dezember 1990 vorgetragenen Beschwerdegründe beachtlich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - ).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    In einem solchen Fall kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - und vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - , je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 93/80

    U-Bahn-Dienstbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Unstatthaft ist schließlich die Rüge, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung BGHZ 83, 61 ab (s. BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 11.75 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Ob die Angriffe der Kläger gegen die Beweiswürdigung des Flurbereinigungsgerichts überhaupt als Verfahrensrügen angesehen werden können oder ob sie die Anwendung des materiellen Rechts betreffen (vgl. zur Problematik außer dem vorangeführten Senatsbeschluß BVerwGE 84, 271 [BVerwG 19.01.1990 - 4 C 28/89]), bleibt unter diesen Umständen offen.
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 18.85

    Entscheidungsbefugnis ordentlicher Gerichte bei Streitigkeiten über Abfindungen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Im übrigen ist der Beschwerde, soweit sie die Rechtssache für grundsätzlich bedeutsam hält, nur zu entnehmen, daß die Kläger das von ihnen beanstandete Verfahren der Unternehmensflurbereinigung, von dessen grundsätzlicher Verfassungskonformität das Bundesverwaltungsgericht ausgeht (s. BVerwGE 80, 340 [BVerwG 03.11.1988 - 5 C 18/85]), wegen Verletzung ihres Eigentumsrechts, wegen Unverhältnismäßigkeit und wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG für "verfassungswidrig" halten, daß die Abfindung mit dem Grundstück 702 ihres Erachtens wegen der dort vorhandenen Überspannung mit einer 110-KV-Leitung nicht ausreichend ist, daß nach ihrer Meinung andere Teilnehmer "willkürlich zu gut abgefunden" wurden, daß sie ihren Einlagegrundstücken einen höheren Wert als den für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Regelfall maßgeblichen Nutzungswert beimessen und daß ihr kleiner Betrieb nach ihrer Einschätzung überhaupt nicht hätte in das Flurbereinigungsverfahren einbezogen werden müssen.
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Soweit die Kläger eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts und eine Beeinträchtigung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör darin erblicken, daß das Flurbereinigungsgericht den Unterzeichner des vorgenannten Schreibens nicht als Zeugen vernommen und den darin wiedergegebenen Beschluß des Vorstandes der Beklagten nicht beigezogen hat, scheitert die Annahme eines Verfahrensmangels daran, daß die schon im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren anwaltlich vertretenen Kläger nach der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 18. Oktober 1990 entsprechende Beweisanträge nicht gestellt und mit der Beschwerde nichts dafür vorgebracht haben, weshalb sich dem Flurbereinigungsgericht die Notwendigkeit einer ergänzenden Beweisaufnahme hätte gleichwohl aufdrängen müssen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - und Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - ).
  • BVerwG, 19.12.1977 - 3 B 11.75

    Zulassung der Revision - Divergenz - Beklagte Behörde - Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
    Unstatthaft ist schließlich die Rüge, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung BGHZ 83, 61 ab (s. BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 11.75 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 46.76

    Abfindungsgrundstücke - Dauernde Beeinträchtigungen - Minderung der Landnutzung -

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76

    Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte

  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

  • BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74

    Werterhöhungen von Grundstücken - Maßnahmen der Flurbereinigung - Abfindung

  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 56.73

    Klage gegen eine in einem Zusammenlegungsplan ausgewiesene Abfindung

  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 123.72
  • VGH Bayern, 18.10.1990 - 13 A 89.1600
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 17.72

    Heranziehung zu Beiträgen für ein Flurbereinigungsverfahren

  • BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72

    Festsetzung eines Säumniszuschlages - Herabsetzung einer Vorauszahlungsschuld

  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

  • BVerwG, 10.05.1967 - IV C 103.65
  • BVerwG, 05.10.1993 - 11 B 62.93

    Recht auf Achtung des Eigentums - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für

    Nachdem nämlich die Verwaltungsstreitverfahren, die die Kläger hinsichtlich der Wertermittlung für ihre Einlageflurstücke und in bezug auf die ihnen zugewiesene Landabfindung infolge der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1991 - BVerwG 5 B 27.91 - (Buchholz 424.01 § 28 FlurbG Nr. 8) und - BVerwG 5 B 26.91 - rechtskräftig abgeschlossen sind, ist zwischen den Klägern als Teilnehmern der Flurbereinigung und dem Beklagten verbindlich festgestellt, daß die seinerzeit angefochtenen Verwaltungsentscheidungen über die Wertermittlung und die Planabfindung rechtmäßig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 40.75 - ).
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