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   BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95   

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BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95 (https://dejure.org/1995,2558)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1995 - 5 B 26.95 (https://dejure.org/1995,2558)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1995 - 5 B 26.95 (https://dejure.org/1995,2558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Erfordernis der Einholung von Gutachten neben amtlichen Auskünften - Erfordernis weiterer Sachverständigengutachten bei offensichtlichen auch für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95
    Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84] sowie Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - und Beschluß vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - <NJW 1989, 1233>).

    Dies ist in aller Regel nur dann der Fall, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95
    Abgesehen davon, daß als Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich nur ein dem Verfahren der Berufungsinstanz anhaftender Mangel in Betracht kommt (BVerwG, Beschluß vom 16. November 1982 - BVerwG 9 B 3232.82 - ), ist die Einholung einer amtlichen Auskunft statt einer Sachverständigenanhörung als Beweismittel nur dann ungeeignet, wenn in der amtlichen Stelle oder in der Auskunftsperson Umstände vorliegen, die bei einem Sachverständigen begründeten Anlaß zur Ablehnung geben würden (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 B 256.87 - NJW 1988, 2491> und vom 22. Februar 1988 - BVerwG 7 B 28.88 - ).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95
    Auch daraus, daß die mit der Erteilung der amtlichen Auskunft beauftragte Amtsärztin bereits im Verwaltungsverfahren von der beklagten Behörde um eine amtsärztliche Stellungnahme gebeten worden war, kann ein Ablehnungsgrund nach dem in § 406 Abs. 1 Satz 2 ZPO zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken nicht entnommen werden (vgl. BVerwGE 74, 222 [BVerwG 23.05.1986 - 8 C 10/84]; BGH, Beschluß vom 1. Februar 1961 - IV ZB 400/60 - <MDR 1961, 397>).
  • BGH, 01.02.1961 - IV ZB 400/60

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95
    Auch daraus, daß die mit der Erteilung der amtlichen Auskunft beauftragte Amtsärztin bereits im Verwaltungsverfahren von der beklagten Behörde um eine amtsärztliche Stellungnahme gebeten worden war, kann ein Ablehnungsgrund nach dem in § 406 Abs. 1 Satz 2 ZPO zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken nicht entnommen werden (vgl. BVerwGE 74, 222 [BVerwG 23.05.1986 - 8 C 10/84]; BGH, Beschluß vom 1. Februar 1961 - IV ZB 400/60 - <MDR 1961, 397>).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88

    Mündliche Verhandlung - Abgelehnter Beweisantrag - Begründungspflicht - Revision

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95
    Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84] sowie Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - und Beschluß vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - <NJW 1989, 1233>).
  • BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 3232.82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95
    Abgesehen davon, daß als Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich nur ein dem Verfahren der Berufungsinstanz anhaftender Mangel in Betracht kommt (BVerwG, Beschluß vom 16. November 1982 - BVerwG 9 B 3232.82 - ), ist die Einholung einer amtlichen Auskunft statt einer Sachverständigenanhörung als Beweismittel nur dann ungeeignet, wenn in der amtlichen Stelle oder in der Auskunftsperson Umstände vorliegen, die bei einem Sachverständigen begründeten Anlaß zur Ablehnung geben würden (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 B 256.87 - NJW 1988, 2491> und vom 22. Februar 1988 - BVerwG 7 B 28.88 - ).
  • BVerwG, 11.01.1988 - 4 B 256.87

    Amtliche Auskunft - Mündliche Form - Sitzungsprotokoll - Aufbewahrungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95
    Abgesehen davon, daß als Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich nur ein dem Verfahren der Berufungsinstanz anhaftender Mangel in Betracht kommt (BVerwG, Beschluß vom 16. November 1982 - BVerwG 9 B 3232.82 - ), ist die Einholung einer amtlichen Auskunft statt einer Sachverständigenanhörung als Beweismittel nur dann ungeeignet, wenn in der amtlichen Stelle oder in der Auskunftsperson Umstände vorliegen, die bei einem Sachverständigen begründeten Anlaß zur Ablehnung geben würden (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 B 256.87 - NJW 1988, 2491> und vom 22. Februar 1988 - BVerwG 7 B 28.88 - ).
  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95
    Einem amtsärztlichen Gutachten kommt daher, was die Objektivität anlangt, in der Regel ein erheblicher Beweiswert zu (vgl. BVerwGE 53, 118 [BVerwG 20.01.1976 - I DB 16/75]).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95
    Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84] sowie Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - und Beschluß vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - <NJW 1989, 1233>).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - 4 B 1 - 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 97, vom 2. März 1995 - 5 B 26.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 S. 12 und vom 4. Januar 2007 - 10 B 20.06 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Die von den Klägern vorgelegte und von ihrem Sachbeistand in der mündlichen Verhandlung näher erläuterte gutachtliche Stellungnahme vom 20. Januar 2011 lässt nicht erkennen, dass die fachtechnische Beurteilung des Wasserwirtschaftsamtes und des Sachbeistandes des Beklagten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist oder von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1995 - BVerwG 5 B 26.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 S. 12 und vom 4. Januar 2007 - BVerwG 10 B 20.06 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Ein Ablehnungsgrund besteht nur dann, wenn in der vernommenen Amtsperson individuelle Umstände vorliegen, die bei einem außerhalb der Behörde stehenden Sachverständigen Anlaß zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit geben würden (vgl. Beeschlüsse vom 22. Februar 198 - BVerwG 7 B 28.88 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 11 und vom 2. März 1995 - BVerwG 5 B 26.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267; Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 98 Rn. 15 a und 17; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., 1998, § 406 Rn. 3 und 35; Zöller, ZPO, 20. Aufl. 1997, § 406 Rn. 9).

    Das gilt auch dann, wenn der betreffende Bedienstete demselben Rechtsträger wie die am Rechtsstreit beteiligte Behörde angehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 11.90 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 40; Beschluß vom 2. März 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht(Beschluss vom 2. März 1995 - BVerwG 5 B 26.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 S. 12;Beschluss vom 4. Januar 2007 - BVerwG 10 B 20.06 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Einen Verfahrensmangel würde es nur darstellen, wenn die Vorinstanz es unterlassen hätte, ein weiteres Gutachten einzuholen, obwohl sich eine weitere Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, weil die bereits vorliegenden Gutachten nicht geeignet gewesen wären, dem Gericht die für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen sachlichen Grundlagen zu vermitteln (Beschluss vom 2. März 1995 - BVerwG 5 B 26.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 S. 12).

    Das könnte der Fall sein, wenn Gutachten und fachtechnische Stellungnahme grobe offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufwiesen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgingen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerwG, Beschluss vom 2. März 1995 a.a.O.; Beschluss vom 4. Januar 2007 - BVerwG 10 B 20.06 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353 S. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Die Notwendigkeit einer weiteren Begutachtung mußte sich dem Senat nicht aufdrängen (vgl. BVerwGE 71, 38 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; Beschluß vom 2. März 1995 - BVerwG 5 B 26.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 20.06

    Zulässigkeit der Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung;

    Einen Verfahrensmangel würde es nur darstellen, wenn die Vorinstanz es unterlassen hätte, ein weiteres Gutachten einzuholen oder sich ggf. durch Augenschein einen Eindruck von der Gesamtsituation zu verschaffen, obwohl sich eine weitere Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, weil die bereits vorliegenden Gutachten nicht geeignet gewesen wären, dem Gericht die für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen sachlichen Grundlagen zu vermitteln (Beschluss vom 2. März 1995 BVerwG 5 B 26.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 S. 12).

    Das könnte der Fall sein, wenn Gutachten und fachtechnische Stellungnahme grobe offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufwiesen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgingen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 2005 2 BvR 277/05 NJW 2006, 136 ; BVerwG, Beschluss vom 2. März 1995 a.a.O.; Beschluss vom 7. Juni 1995 BVerwG 5 B 141.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268 S. 14).

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 22.06

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage betreffend die Zulässigkeit

    Einen Verfahrensmangel würde es nur darstellen, wenn die Vorinstanz es unterlassen hätte, ein weiteres Gutachten einzuholen oder sich ggf. durch Augenschein einen Eindruck von der Gesamtsituation zu verschaffen, obwohl sich eine weitere Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, weil die bereits vorliegenden Gutachten nicht geeignet gewesen wären, dem Gericht die für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen sachlichen Grundlagen zu vermitteln (Beschluss vom 2. März 1995 BVerwG 5 B 26.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 S. 12).

    Das könnte der Fall sein, wenn Gutachten und fachtechnische Stellungnahme grobe offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufwiesen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgingen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 2005 2 BvR 277/05 NJW 2006, 136 ; BVerwG, Beschluss vom 2. März 1995 a.a.O.; Beschluss vom 7. Juni 1995 BVerwG 5 B 141.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268 S. 14).

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 21.06

    Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Auslegung und Anwendung

    Einen Verfahrensmangel würde es nur darstellen, wenn die Vorinstanz es unterlassen hätte, ein weiteres Gutachten einzuholen oder sich ggf. durch Augenschein einen Eindruck von der Gesamtsituation zu verschaffen, obwohl sich eine weitere Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, weil die bereits vorliegenden Gutachten nicht geeignet gewesen wären, dem Gericht die für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen sachlichen Grundlagen zu vermitteln (Beschluss vom 2. März 1995 BVerwG 5 B 26.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 S. 12).

    Das könnte der Fall sein, wenn Gutachten und fachtechnische Stellungnahme grobe offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufwiesen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgingen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 2005 2 BvR 277/05 NJW 2006, 136 ; BVerwG, Beschluss vom 2. März 1995 a.a.O.; Beschluss vom 7. Juni 1995 BVerwG 5 B 141.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268 S. 14).

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 23.06

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage betreffend die Zulässigkeit

    Einen Verfahrensmangel würde es nur darstellen, wenn die Vorinstanz es unterlassen hätte, ein weiteres Gutachten einzuholen oder sich ggf. durch Augenschein einen Eindruck von der Gesamtsituation zu verschaffen, obwohl sich eine weitere Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, weil die bereits vorliegenden Gutachten nicht geeignet gewesen wären, dem Gericht die für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen sachlichen Grundlagen zu vermitteln (Beschluss vom 2. März 1995 BVerwG 5 B 26.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 S. 12).

    Das könnte der Fall sein, wenn Gutachten und fachtechnische Stellungnahme grobe offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufwiesen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgingen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 2005 2 BvR 277/05 NJW 2006, 136 ; BVerwG, Beschluss vom 2. März 1995 a.a.O.; Beschluss vom 7. Juni 1995 BVerwG 5 B 141.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268 S. 14).

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 27.06

    Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung; Beeinträchtigung der

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 25.06

    Zulässigkeit einer Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung;

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 24.06

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit der

  • BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09

    Schlüssigkeit einer Rüge im Hinblick auf die Annahme eines induzierten Verkehrs

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 26.06

    Zulassung einer Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung

  • VGH Hessen, 25.01.2008 - 7 UE 533/06

    Anerkennung eines ausländischen, in der Ukraine erworbenen Schulabschlusses als

  • BVerwG, 26.11.2014 - 1 B 25.14

    Nachweis der unzureichenden gerichtlichen Aufklärung der gesundheitlichen

  • BVerwG, 18.05.1998 - 8 B 49.98

    Kommunalabgaben - Bemessung der Baugenehmigungsgebühr nach Rohbaukosten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2010 - L 11 AY 19/10
  • BVerwG, 29.04.2003 - 9 B 59.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des Grundsatzes

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07

    Anerkennung eines diagnostizierten und operierten Barrett-Ösophagus-Karzinoms als

  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1333

    Gemeindeklage gegen Planergänzungsbeschluss für Verlegung einer Staatsstraße -

  • OVG Saarland, 10.11.2014 - 1 B 352/14

    Wechsel des Fachleiters im Vorbereitungsdienst - Vorwegnahme der Hauptsache -

  • BVerwG, 14.05.2003 - 9 B 60.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des Grundsatzes

  • VG Augsburg, 08.01.2009 - Au 6 K 07.1758

    Ortsumfahrung Burtenbach

  • BVerwG, 19.04.2007 - 10 B 66.06

    Beweiswürdigung bei Vermittlung von Grundstücken; Inhalt und Umfang der

  • BVerwG, 17.07.2003 - 5 B 232.02

    Anspruch auf Gewährung von Pflegegeld - Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit -

  • VG Minden, 19.04.2018 - 12 K 4995/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2007 - 6 B 1093/07

    Gebotenheit von verschiedenen oder mehrfachen Untersuchungen auch im

  • BVerwG, 08.09.2000 - 7 B 80.00

    Pflicht eines Gerichts zur umfassenden Sachaufklärung - Gebotenheit der Einholung

  • SG Osnabrück, 03.02.2010 - S 16 AY 4/10
  • VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Planungshoheit; Verfahrensfehler geltend

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