Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 15.03.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11, 5 B 26.11, 5 PKH 7.11 (5 C 10.11)   

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BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11, 5 B 26.11, 5 PKH 7.11 (5 C 10.11) (https://dejure.org/2011,4520)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2011 - 5 B 26.11, 5 B 26.11, 5 PKH 7.11 (5 C 10.11) (https://dejure.org/2011,4520)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 5 B 26.11, 5 B 26.11, 5 PKH 7.11 (5 C 10.11) (https://dejure.org/2011,4520)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 166; WoGG § 14; ZPO § 114 Satz 1, §§ 115, 117, 121 Abs. 1
    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Genugtuung; Prozesskostenhilfe; Schmerzensgeld; Vermögen; Einsatz des Vermögens; Vermögensanrechnung; Vermögensfreistellung; Wohngeld; Zinseinnahmen; Zinsen; Zulassung der Revision

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 166
    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einsatz des Vermögens; Genugtuung; Prozesskostenhilfe; Schmerzensgeld; Vermögen; Vermögensanrechnung; Vermögensfreistellung; Wohngeld; Zinseinnahmen; Zinsen; Zulassung der Revision

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 WoGG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 166 VwGO, § 114 S 1 ZPO, § 115 ZPO
    Einsatz von Schmerzensgeld im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Wohngeld

  • verkehrslexikon.de

    Schmerzensgeld ist im Rahmen der Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht als Vermögen einzusetzen

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld ist i.R.d. Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht als Vermögen einzusetzen; Einsatz des Schmerzensgeldes i.R.d. Prozesskostenhilfe als Vermögen

  • rewis.io

    Einsatz von Schmerzensgeld im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Wohngeld

  • ra.de
  • rewis.io

    Einsatz von Schmerzensgeld im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Wohngeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld ist i.R.d. Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht als Vermögen einzusetzen; Einsatz des Schmerzensgeldes i.R.d. Prozesskostenhilfe als Vermögen

  • datenbank.nwb.de

    Einsatz von Schmerzensgeld im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Wohngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe trotz Bankguthaben von 97.000,00 Euro?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schmerzensgeld und Prozesskostenhilfe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe trotz hohem Guthaben durch Schmerzensgeldzahlung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wohngeld: Sind Zinsen aus angelegtem Schmerzensgeld berücksichtigungsfähiges Einkommen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe - Schmerzensgeld ist vor Verwertung geschützt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe: Schmerzensgeld braucht nicht für Prozesskosten eingesetzt zu werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 744
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11
    Die einen Härtefall begründende Atypik der Fallgestaltung ergibt sich daraus, dass der Einsatz des Schmerzensgeldes im Rahmen der Prozesskostenhilfe seiner besonderen Zwecksetzung zuwider liefe; das Schmerzensgeld stünde dem Betroffenen nicht mehr zu den Zwecken zur Verfügung, für die es bestimmt ist (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 5 C 22.93 - BVerwGE 98, 256 zur sozialhilferechtlichen Freistellung des Schmerzensgeldes durch die Härtefallregelung des § 88 Abs. 3 BSHG ).

    Weil seine Höhe von der Schwere der Schädigung und dem Gewicht des erlittenen Unrechts abhängt, ist es nicht gerechtfertigt, die freie Verfügbarkeit des zu deren Ausgleich und Genugtuung erhaltenen Schmerzensgeldes in Teilen einzuschränken (Urteil vom 18. Mai 1995 a.a.O. ).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09

    Maßstäbe für die Bewertung eines Dienstvergehens des außerdienstlichen sexuellen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11
    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet - was hier bereits aus der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache folgt (vgl. Beschluss vom 26. März 2009 - BVerwG 2 PKH 1.09 - juris) - hinreichende Aussicht auf Erfolg und ist nicht mutwillig (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO).
  • OLG Zweibrücken, 30.12.1997 - 2 WF 139/97
    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11
    Der Senat folgt nicht der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 - FamRZ 1987, 1283; OLG Jena, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 - OLGR Jena 2000, 185; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 2 WF 139/97 - FamRZ 1998, 758 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 85/09 - VersR 2011, 88 f.; offenlassend LSG München, Beschluss vom 30. September 2008 - L 13 B 657/08 R - juris).
  • OLG Köln, 08.11.1993 - 27 W 20/93

    Kein Einsatz von Schmerzensgeld für Kosten der Prozeßführung - Prozeßkostenhilfe,

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11
    Schmerzensgeld ist deshalb im Rahmen der Prozesskostenhilfe regelmäßig nicht als Vermögen einzusetzen (so auch OLG Köln, Beschluss vom 8. November 1993 - 27 W 20/93 - FamRZ 1994, 1127; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 1999 - 12 W 64/99 - NJW-RR 1999, 1228; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 18 WF 112/07 - FamRZ 2007, 1661; Geimer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., Stand 2010, § 115 Rn. 61 jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 18.06.2007 - 18 WF 112/07

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für eine Unterhaltsklage: Einsatz von aus

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11
    Schmerzensgeld ist deshalb im Rahmen der Prozesskostenhilfe regelmäßig nicht als Vermögen einzusetzen (so auch OLG Köln, Beschluss vom 8. November 1993 - 27 W 20/93 - FamRZ 1994, 1127; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 1999 - 12 W 64/99 - NJW-RR 1999, 1228; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 18 WF 112/07 - FamRZ 2007, 1661; Geimer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., Stand 2010, § 115 Rn. 61 jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2010 - 14 W 85/09

    Abänderung einer Prozesskostenhilfebewilligung: Behandlung von

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11
    Der Senat folgt nicht der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 - FamRZ 1987, 1283; OLG Jena, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 - OLGR Jena 2000, 185; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 2 WF 139/97 - FamRZ 1998, 758 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 85/09 - VersR 2011, 88 f.; offenlassend LSG München, Beschluss vom 30. September 2008 - L 13 B 657/08 R - juris).
  • OLG Hamm, 16.06.1987 - 10 WF 278/87

    Verwendung von Schmerzensgeld zur Finanzierung der Prozeßkosten

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11
    Der Senat folgt nicht der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 - FamRZ 1987, 1283; OLG Jena, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 - OLGR Jena 2000, 185; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 2 WF 139/97 - FamRZ 1998, 758 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 85/09 - VersR 2011, 88 f.; offenlassend LSG München, Beschluss vom 30. September 2008 - L 13 B 657/08 R - juris).
  • LSG Bayern, 30.09.2008 - L 13 B 657/08

    Prozesskostenhilfe - Schmerzensgeldzahlung als einzusetzendes Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11
    Der Senat folgt nicht der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 - FamRZ 1987, 1283; OLG Jena, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 - OLGR Jena 2000, 185; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 2 WF 139/97 - FamRZ 1998, 758 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 85/09 - VersR 2011, 88 f.; offenlassend LSG München, Beschluss vom 30. September 2008 - L 13 B 657/08 R - juris).
  • OLG Jena, 29.02.2000 - 4 W 81/00
    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11
    Der Senat folgt nicht der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 - FamRZ 1987, 1283; OLG Jena, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 - OLGR Jena 2000, 185; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 2 WF 139/97 - FamRZ 1998, 758 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 85/09 - VersR 2011, 88 f.; offenlassend LSG München, Beschluss vom 30. September 2008 - L 13 B 657/08 R - juris).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05

    Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11
    Dies alles ist aber nur gewährleistet, wenn der Geschädigte das Schmerzensgeld zur freien Verfügung behält und nicht für Prozesskosten oder seinen notwendigen Lebensunterhalt aufwenden muss (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 - VersR 2006, 673 f.).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • OLG Koblenz, 10.02.1999 - 12 W 64/99
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 4 W 9/14

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen Verbesserung der

    Das Schmerzensgeld stünde dem Betroffenen nicht mehr zu den Zwecken zur Verfügung, für die es bestimmt ist (BVerwGE 98, 256, 258 f., zur sozialhilferechtlichen Freistellung des Schmerzensgeldes durch die Härtefallregelung des § 88 Abs. 3 BSHG a. F.; BVerwG ZfSch 2011, 584 Rn. 6).

    Schmerzensgeld ist deshalb im Rahmen der Prozesskostenhilfe regelmäßig nicht als Vermögen einzusetzen (BVerwG ZfSch 2011, 584 Rn. 6; SaarlOLG OLGR 2005, 505, 506; NJW 1975, 2301 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 221; OLG Köln FamRZ 1994, 1127; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1228; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1661; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 71. Aufl. § 114 Rn. 68; MünchKomm-ZPO/Motzer, 4. Aufl. § 115 Rn. 62; Zöller/Geimer, ZPO 30. Aufl. § 120a Rn. 12 in Verbindung mit § 115 Rn. 61; Schoreit/Groß, Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe 10. Aufl. § 115 ZPO Rn. 84; Wrobel-Sachs in Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe 6. Aufl. Rn. 333).

    Da seine Höhe von der Schwere der Schädigung und dem Gewicht des erlittenen Unrechts abhängt, ist es nicht gerechtfertigt, die freie Verfügbarkeit des zu deren Ausgleich und Genugtuung erhaltenen Schmerzensgeldes in Teilen einzuschränken (BVerwG ZfSch 2011, 584 Rn. 7).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2022 - 5 Ta 13/22

    Prozesskostenhilfe - Darlegung der Einkünfte aus AGG-Klagen

    Zwar sei Schmerzensgeld im Rahmen der Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht als Vermögen einzusetzen (vgl. BVerwG 26.05.2011 - 5 B 26/11 - Rn. 5 ff).
  • LAG München, 18.10.2017 - 3 Ta 170/17

    Prozesskostenhilfe, Vermögenseinsatz, Entschädigungszahlung, gerichtlicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt der Einsatz von Schmerzensgeld als Vermögen grundsätzlich eine Härte nach § 90 Abs. 3 SGB XII dar (vgl. aktuell BVerwG vom 26.05.2011 - 5 B 26/11 - BeckRS 2011, 51679, Rn. 6), weil der Einsatz des Schmerzensgeldes im Rahmen der Prozesskostenhilfe seiner besonderen Zwecksetzung zuwiderliefe.
  • OLG Naumburg, 22.02.2012 - 1 W 4/12

    Prozesskostenhilfe: Schmerzensgeld als anrechenbares Einkommen

    Ob der Einsatz von Schmerzensgeldbeträgen als anrechenbares Einkommen im Sinne von § 115 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen ist (dazu: BVerwG Beschluss vom 26.05.2011 - 5 B 26/11 - [JurBüro 2012, 39]; hier: zitiert nach juris), bedarf keiner abschließenden Bewertung.
  • ArbG Koblenz, 17.12.2021 - 11 Ca 2122/21

    Berücksichtigung erlangter Entschädigung gemäß § 15 Abs 2 AGG als Vermögen im

    Weil seine Höhe von der Schwere der Schädigung und dem Gewicht des erlittenen Unrechts abhänge, sei es nicht gerechtfertigt, die freie Verfügbarkeit des zu deren Ausgleich und Genugtuung erhaltenen Schmerzensgeldes auch nur in Teilen einzuschränken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 5 B 26/11 -, Rn. 6, 7, juris; vgl. auch Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 115 ZPO, Rn. 88 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   VG Halle, 15.03.2011 - 5 B 26/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,62391
VG Halle, 15.03.2011 - 5 B 26/11 (https://dejure.org/2011,62391)
VG Halle, Entscheidung vom 15.03.2011 - 5 B 26/11 (https://dejure.org/2011,62391)
VG Halle, Entscheidung vom 15. März 2011 - 5 B 26/11 (https://dejure.org/2011,62391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2009 - L 13 AS 39/09

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus VG Halle, 15.03.2011 - 5 B 26/11
    Denn der von § 2 Abs. 5 Satz 1 HS 2 BAföG statuierte Leistungsausschluss betrifft nicht die Förderung im konkreten Fall, sondern die abstrakte Förderungsfähigkeit (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009, L 13 AS 39/09 B ER; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2003, 5 B 51.03; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994, 11 C 28.93; jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 28.93

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung - Anspruch auf Förderung für eine dritte

    Auszug aus VG Halle, 15.03.2011 - 5 B 26/11
    Denn der von § 2 Abs. 5 Satz 1 HS 2 BAföG statuierte Leistungsausschluss betrifft nicht die Förderung im konkreten Fall, sondern die abstrakte Förderungsfähigkeit (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009, L 13 AS 39/09 B ER; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2003, 5 B 51.03; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994, 11 C 28.93; jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Förderungsantrag - Anspruchsgründe

    Auszug aus VG Halle, 15.03.2011 - 5 B 26/11
    Insbesondere gab die Antragstellerin in ihrem Förderungsantrag vom 24. August 2009 keine Tatsachen an, aus denen für den Antragsgegner ersichtlich geworden wäre, dass eine inzidente Entscheidung über einen der Fälle des § 50 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 BAföG notwendig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1989, 5 C 28.85, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.12.2003 - 5 B 51.03

    Förderungsfähigkeit einer Auslandsausbildung; Quantitativer Umfang der

    Auszug aus VG Halle, 15.03.2011 - 5 B 26/11
    Denn der von § 2 Abs. 5 Satz 1 HS 2 BAföG statuierte Leistungsausschluss betrifft nicht die Förderung im konkreten Fall, sondern die abstrakte Förderungsfähigkeit (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009, L 13 AS 39/09 B ER; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2003, 5 B 51.03; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994, 11 C 28.93; jeweils zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 8 A 7/11

    Disziplinarrecht (Gehaltskürzung) - hier: körperliche Belästigung eines

    Die während des Disziplinarverfahrens vom Dienstherrn betriebene beamtenrechtliche Abordnung und Versetzung des Klägers wurde letztendlich gerichtlich aufgehoben (vgl. VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2011, 5 A 56/11 MD und 5 B 26/11 MD, Beschluss des OVG LSA vom 24.04.2012, 1 L 31/12, juris).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie den der Verfahren 5 B 26/11, 5 A 56/11 und 1 L 31/12 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

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