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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 5 B 278/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 2195
  • NVwZ 2002, 1140 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02  

    Effektiver Rechtsschutz gegen Wohnungsverweisung und Kontaktverbot zum Schutz vor

    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2002 - 5 B 278/02 -,.
  • VG Minden, 29.01.2003 - 11 L 117/03  
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.2.2002 - 5 B 278/02 - (insoweit n.v.).

    Zu den vorstehenden Abwägungskriterien vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.2.2002 - 5 B 278/02 -, NJW 2002, 2195 = NWVBl.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.2.2002 - 5 B 278/02 - (insoweit n.v.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03  

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art

    Als Ermächtigungsgrundlage kommt nur die polizeiliche Generalklausel (§ 3 i.V.m. § 1 PolG) in Betracht, da im Gegensatz zu anderen Bundesländern (vgl. den Überblick über die Rechtslage in den Ländern bei Naucke-Lömker, NJW 2002, 3525 f.; siehe ferner OVG Münster, NJW 2002, 2195 f.) der polizeiliche Verweis aus der eigenen Wohnung und das Rückkehrverbot in Baden-Württemberg weder spezialgesetzlich noch als eigenständige Standardmaßnahme geregelt worden sind.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 3 Abs. 1, Art 106 Abs. 6 S. 1; SächsVerf Art 18 Abs. 1, Art 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Steuern, Gewerbesteuerbescheid - Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomaten, Spielgeräte, Gewinnmöglichkeit, Zählwerk, Zählwerkausdruck, Einspielbeträge, Praktikabilität, Verwaltungsaufwand, Steuermaßstab, Stückzahlmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab

  • Judicialis

    Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomaten, Spielgeräte, Gewinnmöglichkeit, Zählwerk, Zählwerkausdruck, Einspielbeträge, Praktikabilität, Verwaltungsaufwand, Steuermaßstab, Stückzahlmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (9)  

  • OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02  

    Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Dagegen meint die Antragstellerin in Anknüpfung an das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 21.04.2004 (- 5 A 578/02 HAL -), dass wegen der inzwischen bestehenden technischen Möglichkeiten der Erfassung des konkreten Spielumsatzes durch Zählwerke in den Geräten die von der Antragsgegnerin vorgenommene Bemessung der Steuer nach der Anzahl der Spielapparate ("Stückzahlprinzip") seit dem 01.01.1997 nicht mehr rechtmäßig sei (so auch: Kronisch/Eschenbach, Pauschsteuer auf Spielautomaten? KStZ 1991, 87 [89]; vgl. hierzu auch HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 ff.; SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris, die zwar zum gleichen Ergebnis kommen, jedoch auf die festgestellten Unterschiede bei den Kasseninhalten abstellen).

    Soweit die Antragstellerin in Anknüpfung an die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.01.2004 (- 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 ff.), des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.08.2004 (- 5 N 4228/98 -) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.06.2004 (- 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris) meint, dass die Besteuerung auf der Grundlage eines pauschalen Steuersatzes pro Apparat wegen der festgestellten Schwankungsbreiten der Kasseninhalte von über 100 % bzw. von über 300 % mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit nicht vereinbar sei, bietet das Beschwerdevorbringen dem Senat Anlass, seine bisherige Rechtsprechung einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

    In seinem Urteil vom 23.06.2004 (- 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris) hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Wahl eines Stückzahlmaßstabs, bezogen auf Geräte mit Gewinnmöglichkeit und den Veranlagungszeitraum des Jahres 1999 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar sei.

    Besteuert wird dabei der Vermögensaufwand des Spielers für das Vergnügen an den Spielgeräten, weil dieser Aufwand Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielers ist (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10.05.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76 [95 f.]; Beschluss vom 01.04.1971, BVerfGE 31, 8 [19 f.]; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936; SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris).

    Dass es im vorliegenden Zusammenhang nicht auf die Schwankung der Einspielergebnisse der Geräte desselben Steuerpflichtigen ankommen kann, sondern auf diejenige Schwankung, die sich aus einem Vergleich der Daten zwischen den Automatenaufstellern ergibt, folgt daraus, dass Ungleichbehandlungen, die bei Verwendung des Stückzahlmaßstabs in der relativ höheren Besteuerung von Geräten mit niedrigen Einspielergebnissen bestehen, sich bei den einzelnen Aufstellern bei typisierender Betrachtungsweise dadurch ausgleichen können, dass Automaten mit höheren Einspielergebnissen durch den gleichen Steuersatz belastet werden (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10.05.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76 [103]; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 -, Umdruck S. 34, a. A. allerdings ohne nähere Begründung: SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris).

    (2) Weiter erscheint fraglich, ob die von der Antragstellerin zur Stützung ihrer Auffassung von der Unzulässigkeit des Stückzahlmaßstabs angeführten obergerichtlichen Entscheidungen (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 ff.; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 - SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris) den Praktikabilitätserwägungen und dem Lenkungszweck der Spielapparatesteuer, der Verbreitung der Spielsucht entgegenzuwirken, vor dem Hintergrund des Gestaltungsspielraums des kommunalen Normgebers ausreichend Rechnung tragen.

    Dem steht es nicht entgegen, dass auch eine an die tatsächliche Inanspruchnahme anknüpfende Regelung technisch durchführbar wäre und ihr auch keine "unüberwindbaren" bzw. "unzumutbaren" Schwierigkeiten entgegenstünden (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 [100]; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 -, Umdruck S. 30 f.; vgl. auch SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris, das von einem geringfügigen Mehraufwand des umsatzbezogenen Maßstabs ausgeht).

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht geht in dem Urteil vom 23.06.2004 (- 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris) davon aus, dass bei einer Schwankungsbreite von weit mehr als 100 % von einem vergleichbaren Einspielniveau der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit keine Rede sein könne.

    (4) Auch die Erwägung, ob die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der tatsächlichen Grundlagen dafür, dass die Weiterverwendung des Stückzahlmaßstabs auch über den 31.12.1996 hinaus mit dem Prinzip der Steuergerechtigkeit vereinbar ist, bei der steuererhebenden Gemeinde liegt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 [99]; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 -, Umdruck S. 37 f.; SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris), bedarf der sorgfältigen Prüfung, die einem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist.

    Dies gilt insbesondere auch für die Erwägung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 23.06.2004 (- 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris), dass Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG den Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers hinsichtlich der Spielautomatensteuer über den allgemeinen Gleichheitssatz hinaus weiter einschränke.

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04  

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Angesichts der beschränkten Geltungsdauer der Zulassungen dürfen demzufolge ab dem 1. Januar 1997 keine Spielgeräte ohne manipulationssicheres Zählwerk mehr aufgestellt sein (vgl. dazu VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004 5 N 4228/98 KStZ 2004, 192; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004 5 B 278/02 SächsVBl 2005, 94; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001 6 A 11301/99 juris Rn. 51).

    28 Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50 % für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 OVG 4 ZEO 937/99 LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 13 LA 397/03 NVwZ-RR 2004, 781).

  • OVG Thüringen, 01.11.2005 - 4 EO 871/05  

    Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit;

    Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme insbesondere auf drei neuere Entscheidungen von Obergerichten (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 [99]; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 -, Umdruck S. 37 f.; SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris) und auf zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2005 - 25 L 909/05 - VG Halle, Urteil vom 21.04.2004 - 5 A 578/02 HAL -) die Auffassung vertritt, es obliege ausschließlich der Kommune darzulegen und zu beweisen, dass der verwendete Steuermaßstab verfassungsgemäß sein, vermag dies der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen.

    Denn aus den von der Antragstellerin zur Stützung ihrer Auffassung herangezogenen neueren Entscheidungen von Obergerichten anderer Bundesländer ergäben sich Hinweise darauf, dass die Unterschiede zwischen den Umsätzen der einzelnen Spielapparate nach Kasseninhalten sich als erheblich größer erweisen könnten, als dies von der Rechtsprechung bisher angenommen worden ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 ff.; HessVGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 - SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris).

    Auch der Umstand, dass in einigen weiteren Verfahren - die Antragstellerin trägt vor, in allen Verfahren, in denen Kasseninhalte der Geldspielgeräte ausgewertet werden konnten, ohne dies allerdings näher zu substantiieren - Schwankungsbreiten von mehreren 100 % ermittelt worden sind (neben dem genannten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.01.2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 ff., vgl. auch den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.08.2004 - 5 N 4228/98 - und das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris, das inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 8/04 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wurde), gibt keinen Anlass, im vorliegenden Verfahren von einer hohen Wahrscheinlichkeit einer ähnlichen Schwankungsbreite im Gebiet der Antragsgegnerin auszugehen.

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  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06  

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

    Gibt es daher einen den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechenden Wirklichkeitsmaßstab, ist dieser zugrunde zu legen, wenn nicht dem Satzungsgeber Gründe für die Heranziehung eines pauschalierenden Maßstabes beachtlich erscheinen dürfen (Sächs. OVG, U. v. 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, GewArch 2004, 411, 412 r. Sp.).

    Dieser Ansicht entspricht im Wesentlichen auch die Rechtsprechung der verwaltungsgerichtlichen Obergerichte, wenngleich mit unterschiedlichen Prozentzahlen für die noch tolerable Schwankungsbreite der Einspielergebnisse (vgl. Hess. VGH, B. v. 12.08.2004 - 5 N 4228/98 -, HSGZ 2004, 362, 372; VGH Bad-Württ., U. v. 24.08.2006 - 2 S 1218/05 -, BWGZ 2006, 1001, 1002 r. Sp.; Sächs.OVG, U. v. 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, GewArch. 2004, 411, 413).

  • VG Düsseldorf, 22.06.2005 - 25 L 909/05  
    Angesichts der beschränkten Geltungsdauer der Zulassungen dürfen demzufolge ab dem 1. Januar 1997 keine Spielgeräte ohne manipulationssicheres Zählwerk mehr aufgestellt sein (vgl. dazu VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 - KStZ 2004, 192; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 - SächsVBl 2005, 94; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 6 A 11301/99 - juris Rn. 51).

    Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50% für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - OVG 4 ZEO 937/99 - LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 - NVwZ-RR 2004, 781).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03  

    Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität;

    Nicht gefolgt werden kann der Auffassung des OVG Bautzen (Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 -, nicht rechtskräftig).
  • VG Düsseldorf, 08.12.2004 - 25 K 5699/04  
    vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, S. 95-100; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 -, GewArch 2004, S. 411-414; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 -, KStZ 2004, S.192-197.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2003 - 25 K 5622/03  
    vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, S. 95-100; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 -, GewArch 2004, S. 411-414; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 -, KStZ 2004, S. 192-197.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2004 - 25 K 8401/03  
    vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, S. 95-100; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 B 278/02 -, GewArch 2004, S. 411-414; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 -, KStZ 2004, S. 192-197.

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.2003 - 5 B 278.02   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2002 - 12 E 11786/02
  • BVerwG, 10.01.2003 - 5 B 278.02
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