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   OVG Sachsen, 10.10.2006 - 5 B 289/05   

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https://dejure.org/2006,9180
OVG Sachsen, 10.10.2006 - 5 B 289/05 (https://dejure.org/2006,9180)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.10.2006 - 5 B 289/05 (https://dejure.org/2006,9180)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 5 B 289/05 (https://dejure.org/2006,9180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BAföG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1a Nr. 1; SchulG § 4 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 4; SOGY § 4; OAVO § 9 Abs. 3 Nr. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansehung von Gymnasien mit Vertiefungen in Musik, Mathematik, Sport und Sprache als Ausbildungsstätten; Begriff der "ernstlichen Zweifel" an der Richtigkeit eines Urteils

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; BAföG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BAföG § 2 Abs. 1a Nr. 1; ; SchulG § 4 Abs. 1; ; SchulG § 7 Abs. 1; ; SchulG § 7 Abs. 2; ; SchulG § 7 Abs. 4; ; SOGY § 4; ; OAVO § 9 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Schüler- BAföG , Sportgymnasium Leipzig, Lehrstoff/Bildungsgang, Zuwendungen aus Landeshaushalt, Leistungssport außerhalb des Sportgymnasiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1596 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2006 - 5 B 289/05
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1164).

    Die Gründe, aus denen heraus bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, können auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, aaO; SächsOVG, Beschl. v. 25.9.2000 - 3 BS 72/00 -, NVwZ-RR 2001, 486).

  • OVG Sachsen, 25.09.2000 - 3 BS 72/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2006 - 5 B 289/05
    Die Gründe, aus denen heraus bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, können auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, aaO; SächsOVG, Beschl. v. 25.9.2000 - 3 BS 72/00 -, NVwZ-RR 2001, 486).
  • VGH Hessen, 11.09.2007 - 7 TG 1718/07

    Zum Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine Schule mit einem bestimmten Bildungsgang

    Die Entscheidung des OVG Bautzen vom 10. Oktober 2006 (- 5 B 289/05 - zit. nach juris) setzt sich mit § 7 Abs. 4 Schulgesetz Sachsen auseinander.
  • SG Dresden, 12.06.2015 - S 14 BK 32/13

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach

    Dafür kann er gesonderte Richtlinien erlassen (s. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 5 B 289/05 -, Rn. 10, juris).
  • VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13

    Aufnahmevoraussetzungen; unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen;

    Mit Blick auf den Lehrplan stellen etwa Gymnasien mit unterschiedlichen (musischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen, sportlichen oder sprachlichen) Profilen keine einander entsprechenden Ausbildungsstätten dar, denn unabhängig vom angestrebten Abschluss weisen sie ganz unterschiedliche Bildungsinhalte auf, die eine Vergleichbarkeit ausschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1996, a.a.O.; ebenso SächsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 5 B 289/05 -, juris Rn. 7 - Sportgymnasien -).
  • VG Arnsberg, 20.08.2008 - 10 K 1523/07

    Gegenseitige Entsprechung zweier Gymnasien i.S.d. § 2 Abs. 1a S. 1 Nr. 1

    vgl. SächsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 5 B 289/05 -, Sächsische Verwaltungsblätter 2007, 15.
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