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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,1833)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,1833)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,1833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der Beschwerdeeinlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2307
  • NVwZ 1992, 974 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.11.1991 - 5 ER 681.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Durch Beschluß des Senats vom 26. November 1991 - BVerwG 5 ER 681.91 -, dem Kläger durch am 3. Dezember 1991 zur Post gegebenen eingeschriebenen Brief zugestellt, ist dem Kläger für die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ihm am 8. März 1991 zugestellten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 1991 Prozeßkostenhilfe bewilligt worden.
  • BSG, 20.10.1977 - 1 BA 55/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumen der

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Jedenfalls wenn wie hier - und anders als in dem vom 9. Senat entschiedenen Fall - dem Wiedereinsetzungsantrag ein Verfahren vorausgegangen ist, in dem dem Antragsteller Prozeßkostennilfe bewilligt worden ist; ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 160 a Abs. 2 Satz 1 SGG, dem Vorbild des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (s. BT-Drucks. 11/7030 S. 33 zu § 133 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs), anzunehmen, daß dem Beschwerdeführer, der schon die Einlegungsfrist versäumt hat, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung steht, wenn ihm wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, und daß die Einmonatsfrist für die Begründung mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung hinsichtlich der Frist zur Einlegung der Beschwerde gewährenden Beschlusses zu laufen beginnt (vgl. BSG: Beschlüsse vom 20. Oktober 1977 - Az. 1 BA 55/77 - und vom 10. Mai 1978 - Az. 7 BAr 18/78 - und - dieser Rechtsprechung für § 72 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG folgend - BAGE 43, 297).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Dies hält der Senat wegen der damit verbundenen Begrenzung des der "armen Partei" verbleibenden Rechtsschutzes nicht für gerechtfertigt (s. auch BAGE 59, 174 ).
  • BSG, 10.05.1978 - 7 BAr 18/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Jedenfalls wenn wie hier - und anders als in dem vom 9. Senat entschiedenen Fall - dem Wiedereinsetzungsantrag ein Verfahren vorausgegangen ist, in dem dem Antragsteller Prozeßkostennilfe bewilligt worden ist; ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 160 a Abs. 2 Satz 1 SGG, dem Vorbild des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (s. BT-Drucks. 11/7030 S. 33 zu § 133 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs), anzunehmen, daß dem Beschwerdeführer, der schon die Einlegungsfrist versäumt hat, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung steht, wenn ihm wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, und daß die Einmonatsfrist für die Begründung mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung hinsichtlich der Frist zur Einlegung der Beschwerde gewährenden Beschlusses zu laufen beginnt (vgl. BSG: Beschlüsse vom 20. Oktober 1977 - Az. 1 BA 55/77 - und vom 10. Mai 1978 - Az. 7 BAr 18/78 - und - dieser Rechtsprechung für § 72 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG folgend - BAGE 43, 297).
  • BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Dabei kann offenbleiben, ob mit dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts davon auszugehen ist, daß die Beschwerdebegründungsfrist grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils zu laufen beginnt, wenn die Frist zur Einlegung der Beschwerde versäumt und deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (so Beschluß vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 -).
  • BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Jedenfalls wenn wie hier - und anders als in dem vom 9. Senat entschiedenen Fall - dem Wiedereinsetzungsantrag ein Verfahren vorausgegangen ist, in dem dem Antragsteller Prozeßkostennilfe bewilligt worden ist; ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 160 a Abs. 2 Satz 1 SGG, dem Vorbild des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (s. BT-Drucks. 11/7030 S. 33 zu § 133 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs), anzunehmen, daß dem Beschwerdeführer, der schon die Einlegungsfrist versäumt hat, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung steht, wenn ihm wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, und daß die Einmonatsfrist für die Begründung mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung hinsichtlich der Frist zur Einlegung der Beschwerde gewährenden Beschlusses zu laufen beginnt (vgl. BSG: Beschlüsse vom 20. Oktober 1977 - Az. 1 BA 55/77 - und vom 10. Mai 1978 - Az. 7 BAr 18/78 - und - dieser Rechtsprechung für § 72 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG folgend - BAGE 43, 297).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    § 18 FamFG ist, ebenso wie die inhaltsgleiche Regelung in § 234 Abs. 1 ZPO (dazu: BGH, Beschl. v. 9. Juli 2003, XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3276 f.) und ähnlich wie § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO (BVerwG NJW 1992, 2307, 2308) jeweils in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung, verfassungskonform auszulegen (Bahrenfuss in Bahrenfuss (Hrsg.) FamFG, § 18 Rdn. 2; Prütting/Helms/Ahn-Roth, FamFG, § 18 Rdn. 23 f.; offen Keidel/Sternal, FamFG, 16 Aufl., § 18 Rdn. 10 f.).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach einer Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision steht dem Prozessbevollmächtigten bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist (§ 133 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) zumindest dann die - gerechnet von der Zustellung der Bewilligungsentscheidung - vollständige Begründungsfrist von zwei Monaten im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu, wenn keine gesonderte Wiedereinsetzungsentscheidung hinsichtlich der Einlegung ergangen ist, die mit einer sich daran anschließenden einmonatigen Begründungsfrist verbunden wäre (vgl. Beschluss vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. Nr. 3).

    Diese Frist kann ein solcher Beschwerdeführer beanspruchen, um keinen unzulässigen Nachteil gegenüber bemittelten Rechtsbehelfsführern (vgl. im Einzelnen nachfolgend 2. b) erleiden zu müssen (vgl. die tragenden Gründe im Beschluss vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 3 m.w.N.; s. ferner Pietzner a.a.O. Rn. 63).

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    des Bundesverwaltungsgerichts zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG NJW 1992, 2307) und zur Begründung der Revision (Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84),.
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Ein Rechtsmittelführer, der, wie die Kläger, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - <NJW-RR 1987, 1150>; Senatsbeschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - ).
  • VG Berlin, 15.01.2021 - 4 K 160.20

    Maklererlaubnis für psychisch Erkrankten mit strafrechtlicher Verurteilung?

    Das Hindernis entfällt mit der Zustellung des Beschlusses über die PKH-Bewilligung, so dass hiermit auch die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 zu laufen beginnt (BVerwG, Beschluss vom 18. März 1992 - 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307; Schoch/Schneider VwGO/Bier/Steinbeiß-Winkelmann, 39. EL Juli 2020 Rn. 17, VwGO § 60 Rn. 17 m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

    Allenfalls könnte unbeschadet dieser Unabhängigkeit der Beschwerdebegründungsfrist von dem Lauf der Beschwerdefrist in Betracht kommen, einem Kläger, dem wegen der Versäumung der Beschwerdeeinlegungsfrist Wiedereinsetzung gewährt worden ist, in Fortentwicklung der den Fristvorschriften des § 116 FGO zugrunde liegenden Rechtsgedanken im Anschluss an die Zustellung des Beschlusses, durch den dieses geschehen ist, eine Frist von einem weiteren Monat für die Begründung der Beschwerde einzuräumen (so Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 18. März 1992 5 B 29.92, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1992, 974; Bundesarbeitsgericht --BAG--, Beschluss vom 19. September 1983 5 AZN 446/83, BAGE 43, 297; Bundessozialgericht --BSG--, Beschluss vom 20. Oktober 1977 1 BA 55/77, SozR 1500 § 164 Nr. 9; Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 133 Rdnr. 62).
  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) soll allerdings einem Rechtsmittelführer, der PKH beantragt und deshalb die Frist für die Einlegung des von ihm beabsichtigten Rechtsmittels versäumt hat, dann, wenn ihm nach der Bewilligung von PKH wegen dieser Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung stehen (BVerwG-Beschluss vom 18. März 1992 5 B 29.92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2307, unter Verweis auf Bundessozialgericht --BSG-- und Bundesarbeitsgericht --BAG--; BVerwG-Beschluss vom 2. April 1992 5 C 24.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 139 Nr. 84, m.w.N.; ebenso BAG, Beschluss vom 19. September 1983 5 AZN 446/83, BAGE 43, 297).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 7 S 1819/98

    Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit der unterschiedlichen Fristen für die

    Nach der Entscheidung über diesen Prozeßkostenhilfeantrag hat der mittellose Beteiligte grundsätzlich einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er den Prozeßkostenhilfeantrag innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gestellt hat und über diesen aber erst nach Ablauf der  Rechtsbehelfsfrist entschieden worden ist (BVerwG, Beschluß vom 18.3.1992 - 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 3).

    - 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 3 mit Hinweis auf die Rechtsprechung  des  BSG und des BAG sowie Beschluß vom 2.4.1992 - 5 C 24.91 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84).

  • BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97

    Revisionszulassungsgründe - Ausgangsgericht

    Diese noch zur Einreichung einer gesonderten Begründung innerhalb der einheitlichen Monatsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 VwGO a.F. ergangene Rechtsprechung gilt (erst recht) für die Auslegung und Anwendung der durch das 4. VwGO -Änderungsgesetz eingeführten besonderen Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 1 und 2 VwGO (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluß vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 -, Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - und Beschluß vom 25. November 1993 - BVerwG 1 B 178.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO [n.F.] Nrn. 2, 3 und 14).
  • BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10

    Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen Einlegung nach Ablehnung des

    Dafür stand ihr die volle Monatsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Verfügung (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - NVwZ 2002, 992 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 und vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307 = Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 3; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - NJW-RR 1987, 1150).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 6 B 88.99

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Rechtsmitteleinlegungsfrist und

  • BVerwG, 16.07.1992 - 5 B 107.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 26.10.2001 - 7 B 75.01

    Entschädigungsberechtigung aus Inanspruchnahme eines Grundstücks in der DDR -

  • OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06

    Klagerzwingung, Antragsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 17.06.1996 - 5 B 77.96

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist für

  • BVerwG, 22.03.1994 - 5 B 138.93

    Verhinderung auf Grund der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse als ausreichende

  • BVerwG, 27.10.1995 - 4 B 109.95

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wiedereinsetzung

  • BVerwG, 11.10.1994 - 5 B 94.94

    Verhinderung an der Einlegung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über den

  • VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
  • VG Düsseldorf, 25.01.2008 - 21 K 3379/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Stellen eines Antrags auf Bewilligung

  • BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 25.91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Unmöglichkeit zur Aufbringung der

  • BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 24.91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Unmöglichkeit zur Aufbringung der

  • BVerwG, 25.04.2002 - 3 B 138.01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung infolge einer

  • BVerwG, 20.04.1993 - 9 B 235.93

    Beginn des Laufs der Beschwerdeeinlegungsfrist

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2019 - 1 LZ 587/18

    Rechtzeitigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die

  • VG Düsseldorf, 18.12.2009 - 21 K 6318/09

    Unterhalt Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschussgesetz Anrechnung Bezugsdauer

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.1992 - 5 B 29.92   

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BVerwG, 09.06.1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,8933)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,8933)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,8933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Wechsel des Studiengangs - Ausschluss eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel bei einer Studiendauer von sechs Semestern - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1992 - 5 B 29.92
    Nach den vom Kläger mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts (auf S. 8 f. und S. 10 des angefochtenen Urteils) handelte es sich bei dem Geologiestudium, das der Kläger bis zu dem von ihm vollzogenen Wechsel in das Medizinstudium sechs Semester lang betrieben hat, um ein Parkstudium in der Bedeutung, wie sie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu § 7 Abs. 3 BAföG entwickelt worden ist (vgl. BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88] mit weiteren Nachweisen).

    Für einen Fachrichtungswechsel aus einem derartigen Studium in das Wunschstudium des Auszubildenden ist in dieser Rechtsprechung geklärt, daß der Wegfall der Zulassungsbeschränkung für das Wunschstudium nicht zur Anerkennung eines die Förderung dieses Studiums rechtfertigenden wichtigen Grundes führt, wenn, wie dies beim Kläger der Fall ist, das Parkstudium zum Zeitpunkt des Fachrichtungswechsels bereits länger als vier Semester gedauert hat (vgl. BVerwGE 82, 156 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 27/87]; 82, 163 ; Urteile vom 6. November 1989 - BVerwG 5 C 36.88 - und vom 16. Mai 1990 - BVerwG 5 C 9.87 - ) und auch nicht das Wunschstudium durch Anrechnung von Leistungen aus dem Parkstudium verkürzt worden ist (s. Urteil vom 16. Mai 1990 ).

  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1992 - 5 B 29.92
    Er kann auch bei einem ernsthaften Neigungswandel angenommen werden (so schon BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]).
  • BVerwG, 06.11.1989 - 5 C 36.88
    Auszug aus BVerwG, 09.06.1992 - 5 B 29.92
    Für einen Fachrichtungswechsel aus einem derartigen Studium in das Wunschstudium des Auszubildenden ist in dieser Rechtsprechung geklärt, daß der Wegfall der Zulassungsbeschränkung für das Wunschstudium nicht zur Anerkennung eines die Förderung dieses Studiums rechtfertigenden wichtigen Grundes führt, wenn, wie dies beim Kläger der Fall ist, das Parkstudium zum Zeitpunkt des Fachrichtungswechsels bereits länger als vier Semester gedauert hat (vgl. BVerwGE 82, 156 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 27/87]; 82, 163 ; Urteile vom 6. November 1989 - BVerwG 5 C 36.88 - und vom 16. Mai 1990 - BVerwG 5 C 9.87 - ) und auch nicht das Wunschstudium durch Anrechnung von Leistungen aus dem Parkstudium verkürzt worden ist (s. Urteil vom 16. Mai 1990 ).
  • BVerwG, 26.11.1991 - 5 ER 681.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1992 - 5 B 29.92
    Das Gegenteil ergibt sich entgegen der Annahme des Klägers nicht daraus, daß ihm mit Beschluß vom 26. November 1991 - BVerwG 5 ER 681.91 - für das Beschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist (vgl. auch den Hinweis in Satz 2 des vorbezeichneten Beschlusses).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 27.87

    Parkstudium - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Wunschstudium -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1992 - 5 B 29.92
    Für einen Fachrichtungswechsel aus einem derartigen Studium in das Wunschstudium des Auszubildenden ist in dieser Rechtsprechung geklärt, daß der Wegfall der Zulassungsbeschränkung für das Wunschstudium nicht zur Anerkennung eines die Förderung dieses Studiums rechtfertigenden wichtigen Grundes führt, wenn, wie dies beim Kläger der Fall ist, das Parkstudium zum Zeitpunkt des Fachrichtungswechsels bereits länger als vier Semester gedauert hat (vgl. BVerwGE 82, 156 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 27/87]; 82, 163 ; Urteile vom 6. November 1989 - BVerwG 5 C 36.88 - und vom 16. Mai 1990 - BVerwG 5 C 9.87 - ) und auch nicht das Wunschstudium durch Anrechnung von Leistungen aus dem Parkstudium verkürzt worden ist (s. Urteil vom 16. Mai 1990 ).
  • BVerwG, 16.05.1990 - 5 C 9.87

    Begriff des wichtigen Grundes in § 7 Abs. 3 BAföG - Parkstudium

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1992 - 5 B 29.92
    Für einen Fachrichtungswechsel aus einem derartigen Studium in das Wunschstudium des Auszubildenden ist in dieser Rechtsprechung geklärt, daß der Wegfall der Zulassungsbeschränkung für das Wunschstudium nicht zur Anerkennung eines die Förderung dieses Studiums rechtfertigenden wichtigen Grundes führt, wenn, wie dies beim Kläger der Fall ist, das Parkstudium zum Zeitpunkt des Fachrichtungswechsels bereits länger als vier Semester gedauert hat (vgl. BVerwGE 82, 156 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 27/87]; 82, 163 ; Urteile vom 6. November 1989 - BVerwG 5 C 36.88 - und vom 16. Mai 1990 - BVerwG 5 C 9.87 - ) und auch nicht das Wunschstudium durch Anrechnung von Leistungen aus dem Parkstudium verkürzt worden ist (s. Urteil vom 16. Mai 1990 ).
  • BVerwG, 19.10.1993 - 5 B 62.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unterlassen

    Auch der Beschwerdeführer, der Prozeßkostenhilfe erhält, kann mit dem von ihm eingelegten Rechtsmittel nur Erfolg haben, wenn er einen der in § 132 Abs. 2 VwGO abschließend aufgeführten Revisionszulassungsgründe geltend macht und damit durchdringt (Senatsbeschluß vom 9. Juni 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - ).
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BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,13603)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,13603)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - 5 B 29.92 (https://dejure.org/1992,13603)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

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