Weitere Entscheidung unten: VG Osnabrück, 07.06.2011

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   BVerwG, 10.11.2011 - 5 B 29.11   

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BVerwG, 10.11.2011 - 5 B 29.11 (https://dejure.org/2011,5386)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 (https://dejure.org/2011,5386)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 2011 - 5 B 29.11 (https://dejure.org/2011,5386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit Bestimmung des Zeitrahmens einer Fördermaßnahme gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 Ziff. 2 Buchst. b AFBG; Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der Fortbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2011 - 5 B 29.11
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 5.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2011 - 5 B 29.11
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 5 C 5.10 - (NVwZ-RR 2011, 690) festgehalten, dass sich die 48 Kalendermonate, innerhalb derer die Fortbildungsmaßnahme nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFGB abgeschlossen werden muss, auf den gesamten Zeitraum von Beginn der Maßnahme bis zu deren Abschluss bezieht.
  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2011 - 5 B 29.11
    Eine Zulassung der Revision unter dem Gesichtspunkt nachträglicher Divergenz kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil das angefochtene Urteil in Bezug auf die von der Beschwerde für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltene Frage in seinen entscheidungstragenden Rechtssätzen nicht nachträglich von den entscheidungstragenden Rechtssätzen der zitierten Senatsrechtsprechung abweicht (vgl. zu den Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen nachträglicher Divergenz z.B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2015 - 3 S 2420/14

    Beherbergungsbetrieb in durch reine aufgelockerte Wohnnutzung geprägtes Gebiet

    Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine - gegebenenfalls erneut oder ergänzend - klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2011 - 5 B 29.11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22

    Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks;

    In diesem Zusammenhang ist substantiiert zu begründen, warum sie für grundsätzlich, klärungsfähig und klärungsbedürftig gehalten wird und worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 - juris Rn. 2; Stuhlfauth in Bader u.a., VwGO, 8. Aufl., § 124a Rn. 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere

    Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 -, juris, zum Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2020 - 12 S 3395/19

    Erstattung von Kosten der Jugendhilfe - Beginn der Leistung - Selbstbeschaffung

    Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, sowie dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 - juris, zum Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14

    Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens

    Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 -, juris, zum Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 3 S 1917/13

    Investitionen zur Nitratreduzierung im Trinkwasser dienen dem Wohl der

    Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine - gegebenenfalls erneut oder ergänzend - klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2011 - 5 B 29.11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2022 - 2 S 565/21

    Abwassergebühren; Gebührenkalkulation; Umlage der Abschreibungen des

    In diesem Zusammenhang ist substantiiert zu begründen, warum sie für grundsätzlich, klärungsfähig und klärungsbedürftig gehalten wird und worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 - juris Rn. 2; Stuhlfauth in Bader u.a., VwGO, 8. Aufl., § 124a Rn. 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 12 S 2898/18

    Kein Anspruch auf erhöhtes Pflegegeld und Übernahme der Restkosten für eine

    Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 - juris, zum Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2023 - 2 S 1462/23

    Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für die Prostatamittel Terazosab und

    In diesem Zusammenhang ist substantiiert zu begründen, warum sie für grundsätzlich, klärungsfähig und klärungsbedürftig gehalten wird und worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 - juris Rn. 2; Stuhlfauth in Bader u.a., VwGO, 8. Aufl., § 124a Rn. 85).
  • BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18

    Anwendbarkeit des § 21 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV (juris: SchwbAV 1988) auf den

    Da die von der Beschwerde für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltene Frage im Sinne des angegriffenen Urteils (UA S. 7 ff.) beantwortet worden ist, ist die Revision nicht wegen Divergenz von einer nachträglich ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zuzulassen (vgl. zu den Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen nachträglicher Divergenz etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 5 B 29.11 - juris Rn. 6 und vom 19. Dezember 2017 - 8 B 7.17 - ZOV 2018, 54 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18

    Anwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - A 11 S 1002/17

    Fremdsprachige Erkenntnismittel im gerichtlichen Asylverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - A 9 S 1047/16

    Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 9 S 1452/16

    Fehlende drittschützende Wirkung des § 13 Abs 2 S 1 PBefG

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2022 - 2 S 1214/22

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; besonderer Härtefall; freiwilliger

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 8 S 1626/19

    Streitwert bei großflächigen Werbetafeln ohne Wechselfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 9 S 1116/20

    Protokollierungspflicht bei mündlicher Abiturprüfung - in der Prüfung verwendete

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 2 S 1809/22

    Gewährung von Beihilfe für die Anschaffung weicher Kontaktlinsen; Unbrauchbarkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2018 - A 9 S 1371/18

    Berufungszulassung; Abweichung; Rechtsansicht, die ein divergenzfähiges Gericht

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2020 - 9 S 1480/19

    Teilzeitstudiengänge werden für bestimmte Studierende angeboten und tragen dem

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - NC 9 S 65/15

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester außerhalb der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 858/13

    Wahrung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Altersversorgung durch das

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2023 - 2 S 668/23

    Gewährung einer Beihilfe für Aufwendungen zur Verbesserung des individuellen oder

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 1724/18

    Hinzuziehung eines Protokollführers zur mündlichen Prüfung im Rahmen der

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13

    Befristung einer Ausreiseentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2014 - 9 S 1538/14

    Rechtmäßigkeit einer schulordnungsrechtlichen Maßnahme (hier: Anordnung des

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2023 - 2 S 801/23

    Gewährung einer Beihilfe für eine im Rahmen eines stationären Aufenthalts

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 9 S 1637/20

    Keimfreiheit organischer Düngemittel

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - A 10 S 1852/15
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 07.06.2011 - 5 B 29/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,99824
VG Osnabrück, 07.06.2011 - 5 B 29/11 (https://dejure.org/2011,99824)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 07.06.2011 - 5 B 29/11 (https://dejure.org/2011,99824)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 5 B 29/11 (https://dejure.org/2011,99824)
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