Rechtsprechung
OVG Berlin, 16.08.2001 - 5 B 3.00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-stuttgart.de (Entscheidungsbesprechung)
Der pharmazeutische Unternehmer beim Mitvertrieb von Arzneimitteln (Dr. Heinz-Uwe Dettling, Dr. Christofer Lenz; PharmR 2002, 96)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 05.02.2009 - I ZR 124/07
Metoprolol
b) Die Angabe eines Anwendungsgebiets ist danach nicht zulässig, wenn ein differentialdiagnostischer Hinweis (etwa: "Bei ... sollte ein Arzt aufgesucht werden.") weggelassen wird, weil eine solche Angabe ein unzutreffendes Bild von dem Anwendungsgebiet des Mittels vermittelt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 16.8. 2001 - 5 B 3.00, juris Tz. 26 ff.; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Stand 1.10.2006, § 10 AMG Anm. 74). - OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
Zulässigkeit von Wirksamkeitsaussagen auf der Verpackung von Arzneimitteln
Wenn das zugelassene Anwendungsgebiet allerdings genannt wird - sei es zur Erfüllung der Pflichtangabe nach § 10 I 1 Nr. 14 AMG, sei es als ergänzende Angabe nach § 10 I 5 AMG) -, muss der differentialdiagnostische Hinweis auch gegeben werden, da er zum zugelassenen Anwendungsgebiet dazugehört (…BGH GRUR 2009, 990, 992 [BGH 05.02.2009 - I ZR 124/07] , Rnr. 17, Metoprolol; OVG Berlin, Urteil vom 16.08.2001, 5 B 3.00; BeckRS 2001, 17834). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 13 A 2150/06
Vorliegen einer bei der Anwendung des Arzneimittels drohenden Gefährdung der …
OVG Berlin, Urteile vom 16.8.2001 - 5 B 3.00, 5 B 4.00, 5 B 5.00 -, juris; nachfolgend BVerwG, Beschlüsse vom 26.9.2002 - 3 B 131.01, 3 B 132.01, 3 B 140.01 -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 13 A 4246/03
Sinn und Zweck des § 109a Abs. 3 Satz 3 Arzneimittelgesetz (AMG); …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 13 A 976/07
Vorliegen einer bei der Anwendung des Arzneimittels drohenden Gefährdung der …
OVG Berlin, Urteile vom 16.8.2001 - 5 B 3.00, 5 B 4.00, 5 B 5.00 -, juris; nachfolgend BVerwG, Beschlüsse vom 26.9.2002 - 3 B 131.01, 3 B 132.01, 3 B 140.01 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 13 A 2446/06
Rechtfertigung der Anordnung eines "differentialdiagnostischen Hinweises" als …
OVG Berlin, Urteile vom 16.8.2001 - 5 B 3.00, 5 B 4.00, 5 B 5.00 -, juris; nachfolgend BVerwG, Beschlüsse vom 26.9.2002 - 3 B 131.01, 3 B 132.01, 3 B 140.01 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 13 A 977/07
Vorliegen einer bei der Anwendung eines Arzneimittels drohenden Gefährdung der …
OVG Berlin, Urteile vom 16.8.2001 - 5 B 3.00, 5 B 4.00, 5 B 5.00 -, juris; nachfolgend BVerwG, Beschlüsse vom 26.9.2002 - 3 B 131.01, 3 B 132.01, 3 B 140.01 -, juris. - VG Köln, 06.02.2007 - 7 K 2454/03
Erfüllung der Hinweispflicht bei dem Vertrieb eines Medikaments; Antrag auf …
Ob die Gefahr, dass der Patient seine Krankheitsursachen falsch einschätzt und deshalb im Vertrauen auf die Wirksamkeit eines ungeeigneten Medikaments die erforderliche ärztliche Untersuchung und Behandlung verzögert, zumindest mittelbar auf die Anwendung des Arzneimittels zurückgeführt werden kann, ist in der Rechtsprechung umstritten, ablehnend VG Köln, Urteil vom 06.08.2003 - 24 K 3620/00 - ; wohl auch BVerwG, Beschluss vom 20.12.2006 - 3 B 17.06 - für den Bereich der traditionellen Arzneimittel; bejahend OVG Berlin, Urteil vom 16.08.2001 - OVG 5 B 3.00 - , ihm folgend VG Köln, Urteil vom 17.02.2006 - 18 K 6879/03 - . - VG Köln, 06.02.2007 - 7 K 2434/03
Verlängerung der Zulassung eines in den Verkehr gebrachten Fertigarzneimittels; …
Ob die Gefahr, dass der Patient seine Krankheitsursachen falsch einschätzt und deshalb im Vertrauen auf die Wirksamkeit eines ungeeigneten Medikaments die erforderliche ärztliche Untersuchung und Behandlung verzögert, zumindest mittelbar auf die Anwendung des Arzneimittels zurückgeführt werden kann, ist in der Rechtsprechung umstritten, ablehnend VG Köln, Urteil vom 06.08.2003 - 24 K 3620/00 - ; wohl auch BVerwG, Beschluss vom 20.12.2006 - 3 B 17.06 - für den Bereich der traditionellen Arzneimittel; bejahend OVG Berlin, Urteil vom 16.08.2001 - OVG 5 B 3.00 - , ihm folgend VG Köln, Urteil vom 17.02.2006 - 18 K 6879/03 - . - VG Köln, 28.11.2006 - 7 K 5074/06 Eine derartige Fehleinschätzung des Patienten kann allerdings mit der - irrtümlichen - Annahme verbunden sein, dass gerade das eingenommene Medikament die Krankheit beseitigen wird, sodass der gesundheitsgefährdende Aufschub der erforderlichen Heilbehandlung zumindest mittelbar auf die Anwendung des Medikaments zurückgeführt werden kann, so OVG Berlin, Urteil vom 16.08.2001 - OVG 5 B 3.00 - , S 11, 12 des Abdrucks; VG Köln, Urteil vom 17.02.2006 - 18 K 6879/03 - , S. 8 ff. des Abdrucks; offen gelassen in OVG NW, Urteil vom 10.11.2005 - 13 A 4246/03 -.
Rechtsprechung
BVerwG, 25.04.2000 - 5 B 3.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, wann eine Erklärung als "Lippenbekenntnis" oder "Scheinerklärung" angesehen werden kann - Klärungsbedürftigkeit der Frage der Anwendbarkeit des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in seiner alten oder neuen Fassung - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 2 A 5299/97
- BVerwG, 25.04.2000 - 5 B 3.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 5 B 3.00
"Wann und unter welchen Umständen die nichtdeutsche Nationalität, die in den Paß eingetragen worden ist, von einem Bekenntnis oder einer Erklärung im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG ausgegangen werden kann", ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 99, 133 ; 102, 214 ; 105, 60 m.w.N.) und nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig.Grundsätzlich geklärt sind auch die von der Beschwerde angesprochenen Fragen der Anwendbarkeit des Bundesvertriebenengesetzes in seiner alten oder neuen Fassung (BVerwGE 99, 133 ).
- BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96
Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 5 B 3.00
"Wann und unter welchen Umständen die nichtdeutsche Nationalität, die in den Paß eingetragen worden ist, von einem Bekenntnis oder einer Erklärung im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG ausgegangen werden kann", ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 99, 133 ; 102, 214 ; 105, 60 m.w.N.) und nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig. - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 5 B 3.00
Soweit die Beschwerde schließlich die Zurückweisung der in der mündlichen Verhandlung hilfsweise gestellten Beweisanträge mit der Verfahrensrüge angreift, fehlt die erforderliche Darlegung, welche konkreten Angaben von der als Zeugin benannten Mutter des Klägers zu den unter Beweis gestellten Behauptungen zu erwarten gewesen wären (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 -). - BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid, - Angabe einer …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 5 B 3.00
Die Zulassung im Verfahren BVerwG 5 B 125.99 (= BVerwG 5 C 25.99) betraf eine andere Fallgestaltung (Erklärung zur deutschen Nationalität in der Forma I zum ersten sowjetischen Inlandspaß und späterer Wechsel zur russischen Nationalität). - BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96
Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung, …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 5 B 3.00
"Wann und unter welchen Umständen die nichtdeutsche Nationalität, die in den Paß eingetragen worden ist, von einem Bekenntnis oder einer Erklärung im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG ausgegangen werden kann", ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 99, 133 ; 102, 214 ; 105, 60 m.w.N.) und nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig.
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VG Berlin, 16.08.2001 - 5 B 3.00 |