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   BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12   

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BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12 (https://dejure.org/2012,29875)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2012 - 5 B 30.12 (https://dejure.org/2012,29875)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2012 - 5 B 30.12 (https://dejure.org/2012,29875)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 86 Abs 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 98 VwGO, § 6 Abs 2 BVFG
    Ablehnung eines Beweisantrags wegen mangelnder Substantiierung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtnachgehens eines nur hilfsweise gestellten Beweisantrags durch das Gericht

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen mangelnder Substantiierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtnachgehens eines nur hilfsweise gestellten Beweisantrags durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.12.2010 - 5 B 22.10

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum; gelegentliche freiwillige Nutzung eines Passes

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12
    Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 22.10 - juris Rn. 12 und vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212).

    Um die Erheblichkeit eines Beweisantrags beurteilen zu können, ist es unerlässlich, dass er konkrete Beweisbehauptungen enthält und zudem dargelegt wird, weshalb das benannte Beweismittel hierüber Erkenntnisse zu vermitteln vermag (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 a.a.O. und vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1).

  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12
    a) Das Prozessgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG wird zwar auch dann verletzt, wenn das Gericht einem (nur) hilfsweise gestellten Beweisantrag nicht nachgeht, obgleich dies im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, Beschlüsse vom 22. September 2009 - 1 BvR 3501/08 - juris und vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 633/91 - NVwZ 1992, 659 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302).

    Der Vorwurf einer Verletzung der Aufklärungspflicht ist bei der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags nur dann begründet, wenn sich dem Gericht, namentlich im Hinblick auf die hilfsweise angeregte Beweiserhebung, eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Beschlüsse vom 12. März 2010 - BVerwG 8 B 90.09 - juris Rn. 19 und vom 10. Juni 1999 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12
    a) Das Prozessgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG wird zwar auch dann verletzt, wenn das Gericht einem (nur) hilfsweise gestellten Beweisantrag nicht nachgeht, obgleich dies im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, Beschlüsse vom 22. September 2009 - 1 BvR 3501/08 - juris und vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 633/91 - NVwZ 1992, 659 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302).

    Dass Beweisanträge nicht unbedingt gestellt sind, entbindet das Gericht lediglich von der verfahrensrechtlichen Pflicht des § 86 Abs. 2 VwGO, über sie vorab durch Gerichtsbeschluss zu entscheiden, nicht aber von den sonst für die Behandlung von Beweisanträgen geltenden verfahrensrechtlichen Bindungen, wenn sie sich als erheblich erweisen (BVerfG, Beschluss vom 22. September 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09

    Beweisaufnahme; Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12
    Der Vorwurf einer Verletzung der Aufklärungspflicht ist bei der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags nur dann begründet, wenn sich dem Gericht, namentlich im Hinblick auf die hilfsweise angeregte Beweiserhebung, eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Beschlüsse vom 12. März 2010 - BVerwG 8 B 90.09 - juris Rn. 19 und vom 10. Juni 1999 a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vermittlung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12
    Nur auf der Grundlage solcher Angaben kann das Gericht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts beitragen kann und deshalb entweder im Rahmen der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Aufklärungspflicht oder mangels Vorliegens eines prozessrechtlich zulässigen Ablehnungsgrundes durchzuführen ist (Beschlüsse vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 und vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 - BA S. 14 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12
    Nur auf der Grundlage solcher Angaben kann das Gericht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts beitragen kann und deshalb entweder im Rahmen der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Aufklärungspflicht oder mangels Vorliegens eines prozessrechtlich zulässigen Ablehnungsgrundes durchzuführen ist (Beschlüsse vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 und vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 - BA S. 14 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12
    Liegt nämlich ein Verfahrensfehler wie etwa ein Gehörsverstoß vor, der sich auf einzelne tatsächliche Festsstellungen oder einzelne Rechtsfragen - wie hier die Frage der familiären Vermittlung der deutschen Sprache im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG - bezieht und der sich nicht auf das ganze Urteil auswirken kann, so ist dessen Aufhebung und die Zurückverweisung des Rechtsstreits (vgl. § 133 Abs. 6, § 144 Abs. 4 VwGO) nicht gerechtfertigt (Urteil vom 2. September 1999 - BVerwG 2 C 22.98 - BVerwGE 109, 283 ).
  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12
    Um die Erheblichkeit eines Beweisantrags beurteilen zu können, ist es unerlässlich, dass er konkrete Beweisbehauptungen enthält und zudem dargelegt wird, weshalb das benannte Beweismittel hierüber Erkenntnisse zu vermitteln vermag (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 a.a.O. und vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass das Tatsachengericht unsubstantiierten Beweisangeboten nicht nachgehen muss (stRspr, vgl. Beschluss vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266; ebenso etwa auch BFH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - VI B 118/04 - NJW 2007, 1615 ).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12
    Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 22.10 - juris Rn. 12 und vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212).
  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer anderweitigen

  • BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04

    Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 5 A 3180/21

    Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit der Einleitung der Abschleppmaßnahme zur

    BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 5 PB 22.19 -, PersV 2021, 29, juris, Rn. 21, und vom 24. September 2012 - 5 B 30.12 -, juris, Rn. 9 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 19. Oktober 2022 a. a. O., Rn. 31, und Urteil vom 30. August 2022 - 9 A 1027/22 -, juris, Rn. 127.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18

    Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre; Feststellung

    Nur auf der Grundlage solcher Angaben kann das Gericht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts beitragen kann und deshalb entweder im Rahmen der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Aufklärungspflicht oder mangels Vorliegens eines prozessrechtlich zulässigen Ablehnungsgrundes durchzuführen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 2012 - 5 B 30.12 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2015 - 9 S 155/13

    Zum Begriff der Berufsunfähigkeit bei Freiberuflern - hier: Teilnehmer des

    Der Kläger hat es an den erforderlichen Angaben dazu fehlen lassen, welche einzelnen Wahrnehmungen die angebotenen Zeugen in Bezug auf das Beweisthema selbst gemacht haben sollen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 24.09.2012 - 5 B 30.12 -, juris m.w.N.).
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