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   BVerwG, 13.11.2006 - 5 B 33.06   

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https://dejure.org/2006,12628
BVerwG, 13.11.2006 - 5 B 33.06 (https://dejure.org/2006,12628)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2006 - 5 B 33.06 (https://dejure.org/2006,12628)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2006 - 5 B 33.06 (https://dejure.org/2006,12628)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts; Fehlen eines förmlichen Beweisantrages; Anforderungen an die Begründung der Abweichungsrüge; Aufzeigen einer fehlerhaften Anwendung von Rechtssätzen durch das Tatsachengericht

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2006 - 5 B 33.06
    3 Die Klägerin trägt zwar vor, das Verwaltungsgericht setze sich in Widerspruch zu den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2005 BVerwG 3 C 20.04 (BVerwGE 123, 142) aufgestellten Rechtssätzen, sie stellt in der Beschwerdebegründung aber nicht, wie es zur Divergenzrüge erforderlich wäre (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2005 BVerwG 9 B 38.04 NVwZ 2005, 447), jeweils tragende abstrakte, aber voneinander abweichende Rechtssätze des Verwaltungsgerichts einerseits und des Bundesverwaltungsgerichts andererseits gegenüber.

    Aber eine Begründung, die nicht darlegt, dass das Verwaltungsgericht einen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz in Frage stellt, sondern lediglich eine fehlerhafte Anwendung von Rechtssätzen aufzeigt, bezeichnet keine Divergenz (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2005 a.a.O.).

    Denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zu erschöpfender Aufklärung des Sachverhalts dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.03.1965 - VIII C 396.63
    Auszug aus BVerwG, 13.11.2006 - 5 B 33.06
    4 Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1965 BVerwG 8 C 396.63 (ROW 1966, 30 = ZLA 9/1966, 138) ab.
  • BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten;

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2006 - 5 B 33.06
    3 Die Klägerin trägt zwar vor, das Verwaltungsgericht setze sich in Widerspruch zu den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2005 BVerwG 3 C 20.04 (BVerwGE 123, 142) aufgestellten Rechtssätzen, sie stellt in der Beschwerdebegründung aber nicht, wie es zur Divergenzrüge erforderlich wäre (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2005 BVerwG 9 B 38.04 NVwZ 2005, 447), jeweils tragende abstrakte, aber voneinander abweichende Rechtssätze des Verwaltungsgerichts einerseits und des Bundesverwaltungsgerichts andererseits gegenüber.
  • BVerwG, 18.09.2009 - 5 C 1.09

    Ausgleichsleistung, erhebliches Vorschubleisten; hochrangiger Diplomat in der

    Gegebenenfalls kann auch erst eine Gesamtschau sämtlicher systemfördernder Handlungen die Annahme rechtfertigen, dass die Schwelle des erheblichen Vorschubleistens überschritten worden ist (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 21; Beschluss vom 13. November 2006 - BVerwG 5 B 33.06 - ZOV 2007, 179).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 B 38.09

    Nichtzulassungsbeschwerde über die Begründung von Vorschubleisten i.R.e.

    Gegebenenfalls kann auch erst eine Gesamtschau sämtlicher systemfördernder Handlungen die Annahme rechtfertigen, dass die Schwelle des erheblichen Vorschubleistens überschritten worden ist (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 21; Beschluss vom 13. November 2006 BVerwG 5 B 33.06 ZOV 2007, 179).
  • VG Cottbus, 14.03.2012 - 1 K 28/09
    Der Umstand, dass konkrete Handlungen nicht nachgewiesen werden können, hindert jedoch nicht den Schluss, dass in der durch Archivunterlagen belegten engagierten Erfüllung von Parteiämtern und Funktionen ein erhebliches Vorschubleisten zu Gunsten der NSDAP liegt (BVerwG, Beschl. v. 13. November 2006 - BVerwG 5 B 33.06 - juris Rn. 7).
  • VG Chemnitz, 01.07.2009 - 2 K 17/06
    Für eine derartige Regelvermutung reichen aber ehrenamtliche oder nachgeordnete Parteifunktionen auf Kreisebene nicht aus ( BVerwG, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 B 33/06 -, ZOV 2007, S. 179).
  • VG Leipzig, 12.02.2014 - 1 K 1091/11

    Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz für den Verlust von Grundstücken

    Es können aber auch bei Personen, die Parteiämter auf der Kreisebene bekleidet haben, aufgrund einer Gesamtschau die Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes des § 1 Abs. 4 AusglLeistG erfüllt sein (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 30.9.2009 - 5 B 38.09 - Beschl. v. 13.11.2006 - 5 B 33.06 - [...] ).
  • VG Cottbus, 23.04.2020 - 1 K 719/15
    Die Mitgliedschaft in der N... oder einer ihrer Gliederungen (auch [weit] vor dem 30. Januar 1933) ist für ein Vorschubleisten im Sinne von § 1 Abs. 4 3. Alt. AusglLeistG weder erforderlich noch, für sich genommen, hinreichend (vgl. hierzu ebenf.: BVerwG, Urt. v. 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 -, juris Rn. 18 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 -, juris Rn. 22); auf der anderen Seite hindert der Umstand, dass konkrete Unterstützungshandlungen nicht nachgewiesen werden können, nicht den Schluss, dass in der durch Archivunterlagen belegten engagierten Erfüllung von Ämtern oder Funktionen im Parteiapparat der N... ein erhebliches Vorschubleisten liegt (BVerwG, Beschl. v. 13. November 2006 - BVerwG 5 B 33.06 -, juris Rn. 7 [Ortsgruppenleiter, Kreiskassenleiter und stv. Kreishauptstellenleiter mit einer Parteimitgliedschaft ab 1933]).
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