Rechtsprechung
   BVerwG, 19.11.1998 - 5 B 36.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10748
BVerwG, 19.11.1998 - 5 B 36.98 (https://dejure.org/1998,10748)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1998 - 5 B 36.98 (https://dejure.org/1998,10748)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1998 - 5 B 36.98 (https://dejure.org/1998,10748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Leben in einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten - Vermutung des Empfangs von Hilfe zum Lebensunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 2.87

    Berechnung des Unterhalts für erwachsene Kinder

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 5 B 36.98
    In diesen Fällen kann zwar im Einzelfall der Übergang des Unterhaltsanspruchs wegen der allgemeinen Härteregelung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BSHG ausgeschlossen sein (vgl. zur insoweit inhaltsgleichen Härteregelung in § 91 Abs. 3 Satz 1 BSHG a.F. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 2.87 - ).

    Da die Freistellung von der Heranziehung Unterhaltspflichtiger von dem generellen Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 2 Satz 1 BSHG) Ausnahmecharakter hat, ist es jedoch nicht zulässig, den Tatbestand des § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG umfassend auf Fälle der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auszudehnen; es liegt vielmehr im Ermessen des Gesetzgebers, ob und gegebenenfalls inwieweit und in welcher Richtung (Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme) er eine Anpassung regelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991, a.a.O. S. 14).

    Ein Verstoß gegen die Menschenwürde, den allgemeinen Gleichheitssatz oder das Sozialstaatsprinzip kann in der gesetzlichen Regelung jedoch nicht gesehen werden; die je nach Haus- oder Heimpflege unterschiedlichen Ergebnisse beruhen auf der Entscheidung des Gesetzgebers in § 27 Abs. 3 BSHG, den in der Einrichtung gewährten Lebensunterhalt der Hilfe in besonderen Lebenslagen zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991, a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76

    Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 5 B 36.98
    Die von der Beschwerde behauptete Abweichung von dem Urteil des Senats vom 31. März 1977 - BVerwG V C 22.76 - (BVerwGE 52, 214 ff.) liegt nicht vor.

    Die Beschwerde wirft dem Berufungsgericht vor, bei Anwendung des § 16 BSHG von dem in der genannten Entscheidung aufgestellten Rechtssatz abgewichen zu sein, wonach der jeweilige Sozialhilfeträger sorgfältig zu prüfen habe, ob die Anwendung des § 16 Satz 1 BSHG mit allgemeinen Grundsätzen des Sozialhilferechts zu vereinbaren sei (BVerwGE 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 22/76]).

  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 5 B 36.98
    Mit Angriffen auf die berufungsgerichtliche Rechtsanwendung im Einzelfall kann jedoch die Abweichungsrüge nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - sowie vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - , stRspr).
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 5 B 36.98
    Eine die Revision eröffnende Abweichung läge nur dann vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift bei einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz widersprochen hätte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - ; stRspr).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 5 B 36.98
    Nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 5 B 36.98
    Nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 5 B 36.98
    Mit Angriffen auf die berufungsgerichtliche Rechtsanwendung im Einzelfall kann jedoch die Abweichungsrüge nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - sowie vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - , stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2004 - 12 B 1577/03

    Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung und

    BVerwG, Beschluss vom 19.11.1998 - 5 B 36/98 -, FEVS 49, 529 f.
  • VG Düsseldorf, 29.06.2004 - 22 K 8105/03

    Anforderungen an das Vorliegen des sozialrechtlichen Anspruchs auf Bewilligung

    Mangels Anwendbarkeit des § 16 BSHG, zu diesem Fall vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - 5 B 36/98 -, FEVS 49, 529, 530, steht diesem Ergebnis vor dem Hintergrund der in § 2 Abs. 1 Satz 3 GSiG zum Ausdruck gelangten gesetzgeberischen Wertung auch nicht das eventuelle Bestehen einer Unterhaltspflicht entgegen.
  • VG Düsseldorf, 15.06.2005 - 19 K 6318/04

    Bewilligung von Leistungen einer Grundsicherung ; Bedarfsorientierte

    Mangels Anwendbarkeit des § 16 BSHG, zu diesem Fall vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - 5 B 36/98 -, FEVS 49, 529, 530, steht diesem Ergebnis vor dem Hintergrund der in § 2 Abs. 1 Satz 3 GSiG zum Ausdruck gelangten gesetzgeberischen Wertung auch nicht das eventuelle Bestehen einer Unterhaltspflicht entgegen.
  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2002 - 2 K 2637/99

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt; Anrechnung von Kindesunterhaltszahlungen

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 1998 - 5 B 36.98 - FEVS, Bd. 49, Seite 529 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht