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   OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06   

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OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06 (https://dejure.org/2008,7487)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.03.2008 - 5 B 377/06 (https://dejure.org/2008,7487)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. März 2008 - 5 B 377/06 (https://dejure.org/2008,7487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4, § 124a Abs. 5 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Berufung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) bei Vorliegen anderer zu einer Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung führender offenkundiger Umstände; Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Rundfunkempfangsgeräte in Einrichtungen für ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; ; VwGO § 124a Abs. 5 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung; Berufung; ernstliche Zweifel; offenkundige Umstände; Prüfungsumfang; dargelegte Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2008, 882
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2004 - 19 A 2510/03

    Rundfunkgebührenbefreiung für Einrichtungen der Altenhilfe; Gebührenbefreiung für

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06
    Der Begriff "Einrichtungen" ist somit weiter als der Heimbegriff, ein Unterkunftscharakter ist nicht erforderlich (vgl. mit ausführlicher Begründung u. w. N., auch zur Gegenansicht: OVG NRW, Urt. v. 18.8.2004 - 19 A 2510/03 -, zitiert nach juris).

    § 3 der Verordnung differenziert zwischen dem Oberbegriff "Einrichtungen", die keinen Wohn- und Unterkunftscharakter aufweisen müssen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 18.8.2004 - 19 A 2510/03 -, zitiert nach juris, sowie die Ausführungen oben unter Nummer 2), und "Heimen", bei denen ein solcher Unterkunftscharakter bestehen muss.

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98

    Erklärungserwerb; Inland; Legitimation; Nacherklärungsfrist; nichteheliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06
    Unter Durchwandererheimen oder Durchgangsheimen versteht man Wohnungen oder Wohnstätten für Aussiedler, Zuwanderer oder Flüchtlinge oder Obdachlose, die diese Personen vorübergehend aufnehmen und in denen sich die Aufgenommenen bis auf weiteres aufhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1999 - 1 C 1.98 -, zitiert nach juris).

    Unter Durchwanderer- oder Durchgangsheimen werden Unterkünfte für Aussiedler, Zuwanderer und Flüchtlinge verstanden (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 4.5.1999 - 1 C 1.98 - sowie OVG Hamburg, Urt. v. 24.2.1997 - Bf III 53/95 -, zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 13 B 434/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06
    Eine Ausnahme besteht aber bei offenkundigen Umständen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.3.2007, SächsVBl. 2007, 167, zu § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; VGH BW, Beschl. v. 19.7.2001, NVwZ-RR 2002, 76; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 124a Rn. 50).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 13.91

    Übernahme der Kosten eines Aufenthalts in einem Kinderdorf

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06
    Unter "Einrichtung" ist ein in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln zu verstehen, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - 5 C 13.91 -, zitiert nach juris, zur Einrichtung i. S. d. § 100 Abs. 1 BSHG; SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2008 - 5 B 276/07 - zum Einrichtungsbegriff in einer Hundesteuersatzung).
  • OVG Thüringen, 30.11.2004 - 1 KO 867/01

    Zur Ermittlung der für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht maßgeblichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06
    Zwar sind nach der ständigen Rechtssprechung des Senates Verfahren, in denen um die Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen (§ 1 der Verordnung; § 6 RGebStV) gestritten wird, als Angelegenheiten der "Fürsorge" i. S. v. § 188 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20.11.2007 - 5 E 230/07 -, Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 188 Rn. 2; a. A.: ThürOVG, Urt. v. 30.11.2004 - 1 KO 867/01 - sowie in einem obiter dictum: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1987 - 7 B 243.87 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 30.12.1987 - 7 B 243.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Befreiung von der

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06
    Zwar sind nach der ständigen Rechtssprechung des Senates Verfahren, in denen um die Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen (§ 1 der Verordnung; § 6 RGebStV) gestritten wird, als Angelegenheiten der "Fürsorge" i. S. v. § 188 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20.11.2007 - 5 E 230/07 -, Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 188 Rn. 2; a. A.: ThürOVG, Urt. v. 30.11.2004 - 1 KO 867/01 - sowie in einem obiter dictum: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1987 - 7 B 243.87 -, zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 24.02.1997 - Bf III 53/95

    Deutsche Staatsangehörigkeit; Uneheliches Kind; Polen; Heimatrecht des Vaters;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06
    Unter Durchwanderer- oder Durchgangsheimen werden Unterkünfte für Aussiedler, Zuwanderer und Flüchtlinge verstanden (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 4.5.1999 - 1 C 1.98 - sowie OVG Hamburg, Urt. v. 24.2.1997 - Bf III 53/95 -, zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 07.05.2002 - 5 VG 3518/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06
    Kennzeichnend ist der Wohn- oder Unterkunftscharakter (vgl. z. B. VG Hamburg, Urt. v. 7.5.2002 - 5 VG 3518/2001 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 14.12.1972 - VII C 37.71

    Keine Gerichtskostenfreiheit für Fahrgeldausfallanspruch

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06
    Kennzeichnend für die Fürsorge i. S. v. § 188 VwGO ist die Erbringung einer sozialen Leistung gegenüber einem Individuum (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1972 - VII C 37.71 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 01.03.2024 - 3 A 433/23

    Zum Aufwendungsanpruch des nicht Personensorgeberechtigten für

    Insoweit handelt es sich auch nicht um offenkundige Umstände, die zu einer Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung führen und wegen derer die Berufung zugelassen werden könnte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Juli 2009 - 2 A 391/08 -, juris Rn. 2, und Beschl. v. 31. März 2008 - 5 B 377/06 -, juris Rn. 8; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Ders./von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 124a Rn. 79 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 2 A 796/09

    Vorhandensein ernstlicher Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1

    Davon abgesehen, dass diese Beschränkung nicht ausnahmslos gilt, vgl. dazu wiederum Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 124 a Rn. 257; sowie Sächs. OVG, Beschluss vom 31. März 2008 - 5 B 377/06 -, juris Rn. 7 ff., zwang sie die Klägerin in der vorliegenden Fallgestaltung nicht dazu, gegen den Ablehnungsbescheid vom 13. Mai 2008 eigens Klage zu erheben, um den Eintritt von dessen Bestandskraft zu verhindern.
  • OVG Sachsen, 04.09.2012 - 5 A 207/09

    Städtebaulicher Vertrag, Erschließungsvertrag, Folgekostenvertrag, allgemeiner

    40 Hinsichtlich der nach § 291 BGB zuerkannten Prozesszinsen aus 1.907.834,10 EUR ab Klageerhebung ist die Berufung wegen ernstlicher Zweifel zuzulassen, weil die Klägerin Prozesszinsen nicht beantragt hat (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 308 Abs. 1 Satz 2 ZPO), so dass ein offensichtlicher Verstoß gegen § 88 VwGO vorliegt, der auch ohne entsprechenden Einwand der Beklagten zu berücksichtigen ist (zur Berücksichtigung solcher offenkundig zur Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung führender Umstände: SächsOVG, Beschl. v. 31. März 2008 - 5 B 377/06 -, juris Rn. 8).

    Bei einem nur teilweise erfolgreichen Zulassungsantrag kann das Oberverwaltungsgericht über die Kosten des erfolglosen Teils im Zulassungsbeschluss abschließend entscheiden (SächsOVG, Beschl. v. 31. März 2008 - 5 B 377/06 -, juris Rn. 19) oder die Kostenentscheidung insgesamt der Berufungsentscheidung vorbehalten (SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2008 - 5 B 303/06 -).

  • BGH, 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Beurteilungszeitpunkt für die

    Offenkundige Umstände, aus denen sich die offensichtliche Unrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung ergibt, sind auch ohne ausdrücklichen Vortrag des Klägers zu berücksichtigen, sofern der Antrag auf Zulassung der Berufung überhaupt in zulässiger Weise auf einen Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 VwGO gestützt worden ist (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. März 2008 - 5 B 377/06, juris Rn. 8 mwN; ähnlich Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. § 124a Rn. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2012 - 9 S 2153/11

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel;

    Das Zulassungsverfahren wird daher nicht verzögert und erschwert, sondern umgekehrt gerade vereinfacht (vgl. bereits den zu § 146 Abs. 4 VwGO a.F. ergangenen Senatsbeschluss vom 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 -, VBlBW 2002, 163 m.w.N.; ebenso: Sächs. OVG, Beschluss vom 31.03.2008 - 5 B 377/06 -, Juris Rn. 8; Kuhlmann, in: Wysk , VwGO, 2011, § 124a Rn. 44; Happ, in: Eyermann , VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 83 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 124a Rn. 50).
  • OVG Sachsen, 17.06.2021 - 3 A 968/19

    Melderegister, ; Gerichtsvollzieher, ; Auskunftssperre

    Anderes ist ausnahmsweise nur dann anzunehmen, wenn die Rechtsprechung erheblicher Kritik ausgesetzt war und neue erhebliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die in der damaligen Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden konnten und geeignet sind, ein anderes Ergebnis herbeizuführen (SächsOVG, Beschl. v. 31. März 2008 - 5 B 377/06 -, juris Rn. 17 m. w. N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124a Rn. 211 f.).
  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 6 A 43/20

    Waldabstand; Eigentumsgarantie; Prozessurteil; Rechtsschutzbedürfnis

    Diese kann das Oberverwaltungsgericht, - jedenfalls wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils geltend gemacht werden - auch ohne ausdrücklichen Vortrag des Klägers berücksichtigen (SächsOVG, Beschl. v. 31. März 2008 - 5 B 377/06 -, juris Rn. 8; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124a Rn. 204; jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08

    Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter

    Der Senat kann eine solche Rechtsänderung berücksichtigen, auch wenn sie vom Antragsteller nicht vorgetragen wurde, da es sich dabei um einen offenkundigen Umstand handelt (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 31.3.2008 - 5 B 377/06 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 124a Rn. 50).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462

    Berufungszulassung (abgelehnt); Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für

    Zwar werden Ausnahmen von dem Darlegungserfordernis zugelassen, wenn ein Mangel der angegriffenen Entscheidung offensichtlich ist (vgl. SächsOVG vom 31.3.2008 - 5 B 377/06 - juris; VGH BW vom 19.7.2001, NVwZ-RR 2002, 76; Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl., § 124 a RdNrn. 54 und 83; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 124a RdNr. 50).
  • OVG Thüringen, 22.06.2009 - 1 ZKO 730/08

    Keine Befreiung von Rundfunkgebühren für Radiogeräte in Kraftfahrzeugen von

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31.03.2008 - 5 B 377/06 - verweist, betrifft dieser offenkundig nicht die hier maßgebliche Rechtsvorschrift und damit nicht die hier aufgeworfene Rechtsfrage.
  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 2 A 391/08

    Beamtenrecht; Schadensersatz; grobe Fahrlässigkeit; Augenblicksversagen

  • OVG Sachsen, 06.09.2022 - 6 A 258/21

    Zulassung der Berufung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt im

  • OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 140/08

    Zulassungsbeschluss; Aufstiegsausbildung; Benachteiligungsverbot

  • OVG Sachsen, 17.04.2009 - 2 A 2/08

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen

  • OVG Sachsen, 01.06.2016 - 5 A 54/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; iuria novit curia;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 19 A 1346/19
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2010 - 11 N 10.08

    Obligatorischer Rahmenbetriebsplan; Zulassung durch Planfeststellungsbeschluss;

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