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   BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 42.08   

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https://dejure.org/2008,16115
BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 42.08 (https://dejure.org/2008,16115)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2008 - 5 B 42.08 (https://dejure.org/2008,16115)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 5 B 42.08 (https://dejure.org/2008,16115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde durch richterliche Verfügung; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter Hinweis auf familiäre Belange des Prozessbevollmächtigten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.03.1995 - 5 B 10.95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 42.08
    Um der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht zu genügen, kann es daher auch und gerade für einen Einzelanwalt - unabhängig von der in § 53 Abs. 1 Nr. 2 BRAO angeordneten Bestellung eines allgemeinen Vertreters bei einer länger als eine Woche dauernden Abwesenheit von der Kanzlei - beispielsweise unerlässlich sein, einen vertretungsbereiten Kollegen im Einzelfall um Übernahme des Mandats bzw. Wahrnehmung einer konkreten Prozesshandlung zu bitten (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 5 B 10.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 195 und 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 42.08
    Um der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht zu genügen, kann es daher auch und gerade für einen Einzelanwalt - unabhängig von der in § 53 Abs. 1 Nr. 2 BRAO angeordneten Bestellung eines allgemeinen Vertreters bei einer länger als eine Woche dauernden Abwesenheit von der Kanzlei - beispielsweise unerlässlich sein, einen vertretungsbereiten Kollegen im Einzelfall um Übernahme des Mandats bzw. Wahrnehmung einer konkreten Prozesshandlung zu bitten (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 5 B 10.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 195 und 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 5 B 105.01

    Verlängerung der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde - Irrtum über

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 42.08
    Die Beschwerdebegründungsfrist kann - wie die Vorinstanz zutreffend entschieden hat - wegen des Fehlens einer entsprechenden gesetzlichen Regelung nicht durch richterliche Verfügung verlängert werden (stRspr; vgl. Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 5 B 105.01 - Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 9.98

    Folgen der Versäumung der Beschwerdebegründungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 42.08
    8 3.2 Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen ist, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers zunächst offensichtlich irrtümlich davon ausging, die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde sei grundsätzlich verlängerbar (vgl. dazu Beschluss vom 22. Januar 1998 - BVerwG 8 B 9.98 - ).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 5 B 37.12

    Verschulden der Versäumung einer Frist i.S.d. § 60 Abs. 1 VwGO

    Daher ist ein Irrtum des Prozessbevollmächtigten über das Wesen dieser Frist, insbesondere darüber, dass sie nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (z.B. Beschlüsse vom 30. April 2010 - BVerwG 8 PKH 5.09 - juris Rn. 7; vom 30. Juli 2008 - BVerwG 5 B 42.08 - juris Rn. 3; vom 22. Januar 2002 - BVerwG 5 B 105.01 - juris Rn. 1; vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 und vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 17) nicht verlängert werden kann, grundsätzlich nicht entschuldbar (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 19. Januar 2010 - BVerwG 8 B 124.09 - juris Rn. 4; vom 5. Juni 2009 - BVerwG 5 B 28.09 - juris Rn. 4 f.; vom 22. Januar 2002 a.a.O. Rn. 3; vom 27. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 188.99 - und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 8 B 9.98 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2008 - 4 LC 234/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der

    Dementsprechend ist er gehalten, alles ihm Zumutbare zur Einhaltung der Fristen zu tun und zu veranlassen (BVerwG, Beschl. v. 30.7.2008 - 5 B 42.08 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 3 N 137.16

    Bereitschaft eines Verfahrensbevollmächtigten zur Entgegennahme eines Urteils;

    Dementsprechend ist er gehalten, alles ihm Zumutbare zur Einhaltung der Fristen zu tun und zu veranlassen (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 5 B 42/08 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - 18 B 962/12

    Möglichkeit der Nachholung einer fehlenden Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 5 B 42.08 -, juris.
  • BVerwG, 12.01.2011 - 3 B 58.10
    Hiervon ausgehend kann auch der weitere Vortrag der Klägerin nicht zum Erfolg ihrer Beschwerde führen; denn für das Urteilsergebnis - die Abweisung der Klage - ist unerheblich, ob sich das Verwaltungsgericht in seiner ergänzenden weiteren Begründung zutreffend auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 2008 (BVerwG 5 B 42.08) gestützt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2009 - 6 B 467/09
    vgl. zum Ganzen Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 24. Oktober 1985 - VII ZB 16/85 -, VersR 1985, 1189, und vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 -, VersR 1990, 1026; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 5 B 42.08 -.
  • VG Hannover, 22.04.2021 - 7 A 6706/18

    Einbeziehung; Klagefrist abgelaufen

    Dies schließt insbesondere die Verpflichtung ein, vor Antritt eines Urlaubs - auch und gerade als Einzelanwalt - geeignete Vorkehrungen zu treffen, um zu gewährleisten, dass während des Urlaubs ablaufende Fristen eingehalten werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 5 B 42/08 -, juris Rn. 6).
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