Rechtsprechung
BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10 |
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- rechtsprechung-im-internet.de
§ 35a SGB 8, § 36a Abs 3 S 1 Nr 3 SGB 8
Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme, Kenntnis des Jugendhilfeträgers vom Hilfebedarf - Wolters Kluwer
Kostenerstattungsansprüche gegen den Jugendhilfeträger für die selbst beschaffte Maßnahme eines Schulwechsels ohne Dringlichkeit und ohne Abwartens auf die Entscheidung des Jugendamtes; Zulässigkeit der Revision aufgrund Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Vernehmung ...
- rewis.io
Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme, Kenntnis des Jugendhilfeträgers vom Hilfebedarf
- ra.de
- rewis.io
Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme, Kenntnis des Jugendhilfeträgers vom Hilfebedarf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenerstattungsansprüche gegen den Jugendhilfeträger für die selbst beschaffte Maßnahme eines Schulwechsels ohne Dringlichkeit und ohne Abwartens auf die Entscheidung des Jugendamtes; Zulässigkeit der Revision aufgrund Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Vernehmung ...
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Eingliederungshilfe - Selbst beschaffte Maßnahme eines Schulwechsels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 10.01.2008 - 10 E 5375/04
- VGH Hessen, 04.05.2010 - 10 A 1623/09
- BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 5 B 130.07 - JAmt 2008, 600).Zum einen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, dass Leistungen der Jugendhilfe grundsätzlich eine vorherige Antragstellung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe voraussetzen, dass für diesen Antrag keine besondere Form vorgeschrieben ist und dass er auch in der Form schlüssigen Verhaltens gestellt werden kann (Beschluss vom 22. Mai 2008 a.a.O. m.w.N.).
2.1 Die mit der Beschwerde erhobene Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur Erfolg haben, wenn die für aufklärungsbedürftig gehaltenen Tatsachen unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (stRspr, vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212; Beschluss vom 22. Mai 2008 a.a.O.).
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Allerdings müssen die Gerichte nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich bescheiden (stRspr, BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267 ). - BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 5 B 130.07 - JAmt 2008, 600).
- BVerwG, 22.10.2008 - 1 B 5.08
Rechtfertigung einer Ausweisung aus zwingenden Gründen der öffentlichen …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Dass die Vernehmung von Sachverständigen die eigene Prognoseentscheidung des Tatrichters nicht ersetzen, sondern hierfür nur eine Hilfestellung bieten kann, ändert nichts daran, dass ein Sachverständigengutachten durchaus als geeignetes Beweismittel zur Unterstützung der letztlich maßgeblichen richterlichen Überzeugungsbildung in Bezug auf die Gefahr einer seelischen Behinderung in Betracht kommen kann (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 1 B 5.08 - juris Rn. 5). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 - BVerfGE 83, 24 und vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 - FamRZ 2010, 1145). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ). - BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Dies mag zwar die Vernehmung der behandelnden Therapeuten als sachverständige Zeugen ausschließen, hindert aber ihre Heranziehung als Sachverständige nicht (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - 12 B 2392/03
Pflicht zur Kostenübernahme für Besuch einer Privatschule; Vorliegen eines …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Folglich ist die möglicherweise klärungsbedürftige Frage nicht entscheidungserheblich, ob eine selbst beschaffte Maßnahme im Falle der Unaufschiebbarkeit nicht nur geeignet (vgl. OVG Münster vom 30. Januar 2004 - 12 B 2392/03 - NVwZ-RR 2004, 503 ), sondern - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof im angegriffenen Berufungsurteil ausführt - auch alternativlos sein muss (…differenzierend Kunkel in LPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 36a Rn. 8). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ). - BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10
Rechtliches Gehör; Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten
Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10
Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (stRspr, Beschluss vom 2. September 2010 - BVerwG 9 B 12.10 -). - BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
- BVerfG, 30.04.2010 - 1 BvR 2797/09
Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Erlass einer Vorführungsanordnung, ohne der …
- BVerwG, 15.07.2008 - 8 B 24.08
Anforderungen an die Kenntnisnahme und Berücksichtigung entscheidungserheblichen …
- VG Stuttgart, 26.07.2011 - 7 K 4112/09
Frage der Übernahme der Schulkosten für Privatschule wegen seelischer Behinderung
Da der Kläger ausweislich der beigezogenen Behördenakte spätestens im Januar 2009 einen Antrag auf Übernahme der Schulkosten gestellt hat, für den eine besondere Form nicht vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011 - 5 B 43/10 -, JAmt 2011, 274 f.), war der geltend gemachte Anspruch ab diesem Zeitpunkt zu prüfen.Wird eine Hilfe, ohne dass sie der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bewilligt hat, selbst beschafft, kann eine Übernahme der Aufwendungen grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen eines "Systemversagens", wie sie in § 36a Abs. 3 S. 1 SGB VIII im Einzelnen bestimmt sind, beansprucht werden (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011 - 5 B 43/10 -, JAmt 2011, 274 f.; Bay. VGH, Urteil vom 23.02.2011 - 12 B 10.1331 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11
Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a …
Vgl. zum Systemversagen, wie es in § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII zur Voraussetzung einer Kostenübernahme bestimmt ist, etwa auch: BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 5 B 43.10 -, JAmt 2011, 274, juris; BayVGH, Urteil vom 23. Februar 2011 - 12 B 10.1331 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 26. Juli 2011 - 7 K 4112/09 -, juris; VG Frankfurt, Urteil vom 2. Februar 2011 - 7 K 2761/09.F -, juris.- 5 B 43.10 -, a. a. O., mit Hinweis auf Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600.
Inwieweit eine selbstbeschaffte Maßnahme im Fall der Unaufschiebbarkeit nicht nur geeignet sondern auch alternativlos muss, vgl. zur Problemstellung BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 5 B 43.10 -, a.a.O., m. w. N., kann hier dahin stehen, weil die Beklagte trotz ihrer prüfenden, beratenden und steuernden Aufgabe im Rahmen des durch die Vorsprachen angestoßenen kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses dem Kläger keine hinreichend konkrete und geeignete Alternative nachgewiesen hat.
- VG Potsdam, 24.06.2019 - 7 K 5144/17
Erfolgloser Antrag auf Übernahme der Kosten einer Lerntherapie
Hierbei ist jedoch keine besondere Form vorgeschrieben, es reicht auch ein schlüssiges Verhalten, was auf den Wunsch zur Leistung schließen lässt (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 5 B 43/10 -, juris, Rn. 6).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - 12 A 1639/14
Übernahmebegehren bzgl. der Kosten für die Beschulung eines Kindes auf Grundlage …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 5 B 43.10 -, JAmt 2011, 274, juris, mit Hinweis auf Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 12 A 2229/11
Übernahme der Kosten der Beschulung einschließlich der Fahrtkosten aus Mitteln …
Vgl. zum Systemversagen, wie es in § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII zur Voraussetzung einer Kostenübernahme bestimmt ist, etwa auch: BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 5 B 43.10 -, JAmt 2011, 274, juris; BayVGH, Urteil vom 23. Februar 2011 - 12 B 10.1331 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 26. Juli 2011 - 7 K 4112/09 -, juris; VG Frankfurt, Urteil vom 2. Februar 2011 - 7 K 2761/09.F -, juris.- 5 B 43.10 -, a. a. O., mit Hinweis auf Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600.
Inwieweit eine selbstbeschaffte Maßnahme im Fall der Unaufschiebbarkeit nicht nur geeignet sondern auch alternativlos muss, vgl. zur Problemstellung BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 5 B 43.10 -, a.a.O., m. w. N., kann hier dahin stehen, weil die Beklagte trotz ihrer prüfenden, beratenden und steuernden Aufgabe im Rahmen des durch die Vorsprachen angestoßenen kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses dem Kläger - nachdem eine Wiederholung der 5. Klasse an der N1.
- VG Würzburg, 10.12.2020 - W 3 E 20.1819
Keine vorläufige Kostenübernahme für eine Elternassistenz bei Inanspruchnahme des …
Die Antragstellerin kann die Übernahme der Kosten nur geltend machen, wenn sie einen entsprechenden Antrag gestellt hat (…vgl. BVerwG, U.v. 28.9.2000 - C 29.99 - juris Rn. 9 ff.; U.v. 17.2.20112 - 5 B 43/10 - juris Rn. 6;… U.v. 11.8.2005 - 5 C 18.04 - juris Rn. 19;… B.v. 22.5.2008 - 5 B 130.07 - juris Rn. 3 f.;… Nellisen in Schlegel/Voelzke, 2. Aufl. 2018, jurisPK-SGB VIII, § 27 Rn. 65) und auch die übrigen - sachlichen - Voraussetzungen erfüllt sind. - OVG Niedersachsen, 06.03.2014 - 4 LC 45/12
Notwendigkeit einer Antragstellung vor Übernahmezeitraum bzgl. Kostenübernahme …
Die Gewährung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe setzt zwar unabhängig davon, ob bereits der Wortlaut der jeweiligen jugendhilferechtlichen Bestimmung eine vorherige Antragstellung erfordert, grundsätzlich eine vorherige Antragstellung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe voraus (BVerwG, Beschluss vom 17.2.2011 - 5 B 43.10 -, JAmt 2011, 274, Urteil vom 21.6.2001 - 5 C 6.00-, NJW 2002, 232, und Urteil vom 28.9.2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98; ferner Senatsbeschluss vom 2.8.2013 - 4 LA 112/12 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 3019/11
Übernahme der Kosten der Beschulung auf der Privatschule i.R.d. …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 5 B 43.10 -, JAmt 2011, 274, juris, mit Hinweis auf Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600, juris. - OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 10 PA 204/19
Eingliederungshilfe; Hilfe zur Erziehung; Leistung zur Teilhabe; …
Auch die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe (…vgl. dazu Öndül in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 1, 3. Auflage 2018, § 16 Rn. 27) setzt grundsätzlich eine Antragstellung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor Hilfebeginn voraus, der Antrag kann aber auch hier in der Form schlüssigen Verhaltens gestellt werden (BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011 - 5 B 43.10 -, juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 08.02.2018 - 10 LA 28/18 -, nicht veröffentlicht; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 02.08.2013 - 4 LA 112/12 -, juris Rn. 3 m.w.N.). - VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11
Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme von …
Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung und damit grundsätzlich auch die Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule durch den Träger der Jugendhilfe ( vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2011 - 7 K 4112/09 - , juris; VG Freiburg, Urteil vom 27.01.2011 - 4 K 1318/10 - VG Schlesw.-Holst., Urteil vom 22.08.2007 - 15 A 230/06 -, juris;… Vondung, in: Kunkel, Sozialgesetzbuch VIII, 4. Aufl. 2011, § 35a RdNr. 56 m.w.N.; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011 - 5 B 43/10 -, juris ).Wird eine Hilfe, ohne dass sie der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bewilligt hat, selbst beschafft, kann eine Übernahme der Aufwendungen grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen eines "Systemversagens", wie sie in § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII im Einzelnen bestimmt sind, beansprucht werden ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011 - 5 B 43/10 -, JAmt 2011, 274 ; VG Stuttgart…, Urteil vom 26.07.2011, a.a.O.; VG Freiburg, Urteil vom 23.10.2009 - 4 K 1535/07 - ).
- VG Trier, 01.03.2018 - 2 K 14025/17
Keine Privatschulkosten für Schülerin mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und …
- VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10
Erstattung der Kosten für eine Inobhutnahme - Gesetzeskonformität der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 12 A 2374/11
Anspruch eines Schülers mit ADS auf Eingliederungshilfe für die Kosten der …
- VGH Hessen, 24.11.2010 - 10 A 305/10
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Selbsthilfe …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - 12 A 489/19
Heranziehung der Eltern für die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - 12 A 195/18
- VG München, 07.07.2021 - M 18 K 18.2218
Hilfe für junge Volljährige, Privatschule mit Internat, Kostenübernahme für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2019 - 12 A 2468/16
Klage auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen für den Besuch einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 12 A 4092/19
Staatliche Übernahme der Schulkosten inklusive Fahrtkosten für Kind mit …
- VG Lüneburg, 12.04.2016 - 4 A 194/14
Ausschlussfrist; Beginn der Leistung; Einwendung; Hilfeform; Jugendhilfe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2021 - 12 A 3825/19
Übernahme des Schulgeldes eines Schülers für seine Privatbeschulung durch den …
- OVG Niedersachsen, 02.08.2013 - 4 LA 112/12
Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2021 - 12 A 3275/19
Übernahme der Kosten der Beschulung eines Schülers an einer Privatschule vom …
- VG Hannover, 26.05.2020 - 3 B 2032/20
Antragsbefugnis; Aufenthaltsbestimmungsrecht; elterliche Sorge; Erziehungsrecht; …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2016 - 3 LA 81/14
Jugendhilfeleistungen für selbstbeschaffte Hilfe; Notwendigkeit inklusiver …
- VG Gießen, 07.04.2015 - 7 K 1434/13
Aufwendungsersatz für selbstbeschaffte Dyskalkulie Therapie
- VG Potsdam, 15.04.2019 - 7 K 6101/17
Eingliederungshilfe für eine Beeinträchtigung des Lernverhaltens wegen einer …
- VG Aachen, 03.06.2014 - 2 K 2045/12
Eingliederungshilfe; Schulbegleiter; Offene Ganztagsschule; Autismus; Asperger …
- VG Düsseldorf, 19.07.2016 - 19 K 6935/15
Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beschulung durch die Web …
- VG Aachen, 18.11.2014 - 2 K 2798/12
Eingliederungshilfe; Privatschulkosten; Posttraumatische Belastungsstörung; …
- VG Gera, 07.03.2023 - 6 E 115/23
Entscheidungsbefugnis des Jugendamtes über die Geeignetheit und Erforderlichkeit …
- AG Heilbronn, 26.07.2021 - 8 F 1606/21
Stellung eines Jugendhilfeantrags durch nur einen Elternteil
- VG Aachen, 11.06.2013 - 2 K 372/10
Eingliederungshilfe; Schulbesuch; Aufmerksamkeitssörung; hyperkinetische Störung …
- VG Mainz, 28.10.2019 - 1 K 1198/18
Anspruch auf Unterbringung eines Kindes in einem bestimmten Internat als Hilfe …
- VG Köln, 26.02.2016 - 19 K 5324/14
Erstattung von Mehraufwand für die Kinderbetreuung in einer privatgewerblichen …
- VG Köln, 14.05.2019 - 26 K 1907/17
- VG Bayreuth, 06.06.2011 - B 3 K 11.180
Eingliederungshilfe, selbstbeschaffte Maßnahme (Internatsbeschulung); …
- VG Minden, 01.09.2014 - 6 K 567/14
Bewilligung von Pflegegeld und Erziehungshilfe als Jugendhilfeleistungen
- VG Aachen, 17.12.2013 - 2 K 1488/10
Eingliederungshilfe; In Kenntnis setzen; Systemversagen; selbstbeschaffte Hilfe
- VG Minden, 23.03.2018 - 6 K 1826/17
- VG Aachen, 07.10.2014 - 2 K 2712/12
Eingliederungshilfe; Hilfe zur Erziehung; nachträgliche Übernahme der …
- VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 K 12.937
Selbstbeschaffte Internatsunterbringung; Beeinträchtigung der Teilhabe …
- VG Saarlouis, 26.09.2012 - 3 K 258/12
Jugendhilfe: Kostenübernahme für eine selbst beschaffte Therapie