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   BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 44.01   

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https://dejure.org/2002,22677
BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 44.01 (https://dejure.org/2002,22677)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 5 B 44.01 (https://dejure.org/2002,22677)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 5 B 44.01 (https://dejure.org/2002,22677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltliche Versicherung eines Organisationsverschuldens - Versäumnis der Beschwerdebegründungsfrist - Vermerkung des tatsächlichen Abganges fristwahrender Schriftsätze - Zulassungsgrund der Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.09.1999 - 2 B 56.99

    Klärungsbedürftigkeit der Auslegung des Begriffs "wirksame Postausgangskontrolle"

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 44.01
    Der Senat lässt dahingestellt, inwieweit eine wirksame Postausgangskontrolle, die den zweifelsfreien Nachweis des Zeitpunktes der Hinausgabe fristwahrender Schriftsätze gewährleisten soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 2 B 56.99 - ; Beschluss vom 14. Juli 1988 - BVerwG 2 C 6.88 - ), Kontrollmechanismen wie die Führung eines Postausgangsbuches, Vermerke in einem Fristenkalender oder "Ab"-Vermerke auf dem fraglichen Schriftsatz erfordert; auf diese Fragen kommt es nämlich nicht an, wenn im Einzelfall der Nachweis des Postausgangs durch anwaltliche Versicherung gelingt.
  • BVerwG, 14.07.1988 - 2 C 6.88

    Rechtsanwaltskanzlei - Büroorganisation - Fristwahrung - Ausgangskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 44.01
    Der Senat lässt dahingestellt, inwieweit eine wirksame Postausgangskontrolle, die den zweifelsfreien Nachweis des Zeitpunktes der Hinausgabe fristwahrender Schriftsätze gewährleisten soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 2 B 56.99 - ; Beschluss vom 14. Juli 1988 - BVerwG 2 C 6.88 - ), Kontrollmechanismen wie die Führung eines Postausgangsbuches, Vermerke in einem Fristenkalender oder "Ab"-Vermerke auf dem fraglichen Schriftsatz erfordert; auf diese Fragen kommt es nämlich nicht an, wenn im Einzelfall der Nachweis des Postausgangs durch anwaltliche Versicherung gelingt.
  • BGH, 10.04.1991 - XII ZB 28/91

    Ausgangskontrolle für Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 44.01
    Auf das Bestehen einer wirksamen Ausgangskontrolle kommt es nämlich nicht an, wenn der rechtzeitige Abgang der Berufungsbegründung im konkreten Fall glaubhaft gemacht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1991 - XII ZB 28/91 - ).
  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 148/00

    Postausgangskontrolle im Rechtsanwaltsbüro

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 44.01
    Das von der Beschwerde genannte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00 - (NJW 2001, S. 1577 f.) ist keine divergenzfähige Entscheidung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; eine Abweichung von dem genannten und in der angefochtenen Entscheidung zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 1999 ist nicht dargelegt.
  • VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05

    Verfolgungsgefährdung von Mitgliedern der iranischen Komala

    Weitere Nachweise für den Ausgang der Berufungsbegründung an dem besagten Tag (etwa Auszug aus dem Ausgangsbuch) sind in Anbetracht der glaubhaften Darstellung des Prozessbevollmächtigten nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - BVerwG 5 B 44.01 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 LA 53/20

    Eidesstattliche Versicherung; Glaubhaftmachung; Post; Wiedereinsetzung in den

    Die Glaubhaftmachung, dass der Verlust eines Schriftsatzes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist, kann allerdings auch ohne Nachweis einer systematischen Ausgangskontrolle erfolgen (BVerwG, Beschl. v. 28.02.2002 - 5 B 44/01, juris Rn. 3).

    Nach § 173 VwGO i.V.m. § 294 Abs. 1 ZPO kann die Glaubhaftmachung grundsätzlich durch jedes Beweismittel einschließlich der Versicherung an Eides Statt geschehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.10.1995 - 7 B 163/95, juris Rn. 4; Beschl. v. 28.02.2002 - 5 B 44/01, juris Rn. 3; a. A. BFH, Beschl. v. 06.11.2006 - VII B 188/06, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 04.10.2002 - 5 C 47.01
    Der rechtzeitige Abgang des Schriftsatzes zur Begründung der Revision ist hier auch nicht anderweitig glaubhaft gemacht worden (s. m. w. N. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 BVerwG 5 B 44.01).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 8 A 1117/05

    Begründungserfordernis der Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 B 44.01 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 3 A 967/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Organisation der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 B 44.01 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. April 1991 - XII ZB 28/91 -, MDR 1991, 905.
  • BVerwG, 30.08.2010 - 5 B 17.10

    Anforderungen an die Darlegung eines revisionsrechtlichen Verfahrensmangels bei

    Der Sache nach stellt ihr Vorbringen, der Verwaltungsgerichtshof habe die Berufung zu Unrecht unter Versagung von Wiedereinsetzung wegen fehlender ordnungsgemäßer Vertretung und Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung als unzulässig verworfen (§ 125 Abs. 2 VwGO), jedoch eine entsprechende Rüge dar (vgl. etwa Beschlüsse vom 25. Juli 2008 - BVerwG 3 B 69.08 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 49, vom 28. Februar 2002 - BVerwG 5 B 44.01 - juris und vom 29. Januar 1999 - BVerwG 1 B 4.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - 2 A 435/11

    Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beruhen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2005 - 2 B 44.05 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 257 = juris Rn. 3, und vom 28. Februar 2002 - 5 B 44.01 -, juris 4; OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 A 180/08 -, juris Rn. 10 ff.; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 3. Auflage 2010, § 60 Rn. 66.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2016 - 11 N 54.16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögertem Postlauf

    Dass die Fristen für die Einlegung des (Berufungs-)Zulassungsantrags in den vorgelegten Fotokopien aus dem anwaltlichen Fristenkalender pflichtwidrig nicht deutlich als solche gekennzeichnet waren (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2001, 279), ist unerheblich, da es hierauf angesichts der rechtzeitigen Absendung vorliegend nicht ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 B 44.01 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
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