Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1600
BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12 (https://dejure.org/2013,1600)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.2013 - 5 B 44.12 (https://dejure.org/2013,1600)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 5 B 44.12 (https://dejure.org/2013,1600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 1 BhV BW 1995 vom 30.10.2008, § 5 Abs 1 S 1 BhV BW 1995 vom 30.10.2008, Art 33 Abs 5 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Beihilfefähigkeit implantologischer Leistungen; Ausschluss von Aufwendungen

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Ausschlusses der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen eines Beamten für mehr als zwei Implantate pro Kieferhälfte mit der Fürsorgepflicht und Alimentationspflicht eines Dienstherrn

  • rewis.io

    Beihilfefähigkeit implantologischer Leistungen; Ausschluss von Aufwendungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des Ausschlusses der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen eines Beamten für mehr als zwei Implantate pro Kieferhälfte mit der Fürsorgepflicht und Alimentationspflicht eines Dienstherrn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12
    In ihrem verfassungsrechtlich durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Kernbereich hat der Dienstherr dafür Sorge zu tragen, dass der Beamte im Krankheitsfall nicht mit erheblichen finanziellen Aufwendungen belastet bleibt, die er - in zumutbarer Weise - aus seiner Alimentation nicht bestreiten kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ).

    Art. 33 Abs. 5 GG überlässt ihm die Entscheidung, ob er seiner Fürsorgepflicht durch eine entsprechende Bemessung der Dienstbezüge, über Sachleistungen, Zuschüsse oder in sonst geeigneter Weise genügt (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O.).

    Stellen diese im Zusammenwirken mit anderen Besoldungseinschnitten die Amtsangemessenheit der Alimentation in Frage, so ist verfassungsrechtlich nicht die Anpassung der Beihilfen, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungsgesetze geboten, die das Alimentationsprinzip konkretisieren (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. S. 233; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 1715/03 u.a. - DVBl 2007, 1493 ).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12
    Die Gewährung von Beihilfe findet ihre Grundlage in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89 m.w.N.).

    Denn die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht fordert keine lückenlose Erstattung aller Kosten in Krankheits-, Geburts-, Pflege- oder Todesfällen, die durch die Leistungen einer beihilfenkonformen Krankenversicherung nicht gedeckt sind (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3 S. 3).

  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
    Auszug aus BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12
    Hierfür genügt nicht die bloße Benennung einer Rechtsfrage in Verbindung mit der Behauptung, diese sei von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Beschluss vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gehört vielmehr, dass sich die Beschwerde mit den in der angefochtenen Entscheidung genannten rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzt und näher erläutert, dass und warum damit die aufgeworfene Frage des revisiblen Rechts noch nicht hinreichend beantwortet ist (Beschluss vom 11. November 2011 a.a.O.).

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12
    Stellen diese im Zusammenwirken mit anderen Besoldungseinschnitten die Amtsangemessenheit der Alimentation in Frage, so ist verfassungsrechtlich nicht die Anpassung der Beihilfen, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungsgesetze geboten, die das Alimentationsprinzip konkretisieren (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. S. 233; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 1715/03 u.a. - DVBl 2007, 1493 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12
    Solange der Gesetzgeber am gegenwärtig praktizierten Mischsystem festhält, ist der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine bestimmte Regelung die im Beihilfensystem angelegte Sachgesetzlichkeit ohne zureichenden Grund verlässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvL 29/87 - BVerfGE 85, 238 ).
  • BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12
    Denn selbst gleichlautende Vorschriften und die darin verwendeten gleichlautenden Begriffe können in dem Rahmen und der Systematik der Gesetze, deren Teil sie jeweils sind, unterschiedliche Bedeutung haben (Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 10 B 3.95 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12
    Denn die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht fordert keine lückenlose Erstattung aller Kosten in Krankheits-, Geburts-, Pflege- oder Todesfällen, die durch die Leistungen einer beihilfenkonformen Krankenversicherung nicht gedeckt sind (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3 S. 3).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12
    Vielmehr sind sie darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klage auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen (Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1 S. 3 f.).
  • BVerwG, 05.05.2010 - 2 C 12.10

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12
    Unterschreitet das Alimentationsniveau infolge einer Absenkung des Beihilfestandards die verfassungsrechtlich gebotene Grenze, so führt dies nicht dazu, dass die betreffenden Kürzungs- oder Streichungsregelungen unwirksam oder unanwendbar sind (Urteil vom 5. Mai 2010 - BVerwG 2 C 12.10 - ZBR 2011, 126 ).
  • BVerwG, 14.09.2010 - 8 B 13.10

    Erbenstellung, Pflichtteilsrecht und vermögensrechtliche Rechtsnachfolge

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12
    Die Darlegung der Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 14. September 2010 - BVerwG 8 B 13.10 - ZOV 2010, 325 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.2010 - 8 B 81.10

    Grundsätzliche Beteutung der vorinstanzlichen Rechtsanwendung für die Zulassung

  • BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11

    Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern in Nordrhein-Westfalen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2008 - 6 A 2861/06

    Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Beurteilung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2008 - 6 A 4309/05

    OVG Münster kippt Einschränkungen der Beihilfe bei Implantatbehandlungen

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01

    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 12.07

    Angemessenheit; Beihilfe; Berücksichtigung vorhandener Implantate;

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 14 B 13.654

    Bayerische Beamte mit gravierender Sehschwäche erhalten Beihilfe für Sehhilfe

    aa) Die Gewährung von Beihilfen findet ihre Grundlage in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, B.v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89/99; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 - DÖD 2013, 156 Rn. 18; B.v. 18.1.2013 - 5 B 44.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Daher ist der Dienstherr aus Gründen der Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht gehindert, im Rahmen der nach medizinischer Einschätzung behandlungsbedürftigen Leiden Unterschiede zu machen und die Beihilfefähigkeit aus triftigen Gründen zu beschränken oder ganz auszuschließen (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 19; vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 9.10 - USK 2011, 88 Rn. 15 und vom 28. Mai 2008 a.a.O. Rn. 25 f. sowie Beschluss vom 18. Januar 2013 - BVerwG 5 B 44.12 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2017 - 5 C 10.16

    Beihilfe für eine vorsorgliche Brustdrüsenentfernung bei erhöhtem

    Der vom Berufungsgericht angeführte Beschluss des Senats vom 18. Januar 2013 (- 5 B 44.12 - USK 2013, 145) ist im Übrigen auch nicht einschlägig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht