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   OVG Sachsen, 07.02.2002 - 5 B 443/99   

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OVG Sachsen, 07.02.2002 - 5 B 443/99 (https://dejure.org/2002,26567)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.02.2002 - 5 B 443/99 (https://dejure.org/2002,26567)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 5 B 443/99 (https://dejure.org/2002,26567)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Leipzig, 11.01.1999 - 6 K 1788/97
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2002 - 5 B 443/99
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 11. Januar 1999 - 6 K 1788/97 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 11. Januar 1999 - 6 K 1788/97 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen die zur Sache gehörenden Akten des Beklagten (1 Heftung) und die Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Dresden (6 K 1788/97), sowie des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Berufungs- und Zulassungsverfahren vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 11 S 2099/81

    Zur Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2002 - 5 B 443/99
    Vielmehr muss der Empfänger Umstände vortragen und glaubhaft machen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes zu begründen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.11.1984 - 11 S 2099/81 -, VBlBW 1985, 423 [424]; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 10.10.1997 - 2 A 13324/96 - zitiert nach Juris).

    Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn es die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 2. Halbs. AO nicht gäbe (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 4 Abs. 1 VwZG: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.11.1984, VBlBW 1985, 423 [424]).

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2002 - 5 B 443/99
    Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes i. S. des § 122 Abs. 2 AO bestehen nicht bereits dann, wenn der Bescheidadressat den Zugang lediglich schlicht bestreitet (so aber BFH, Urt. v. 14.3.1989 - VII R 75/85 - BFHE 156, 66).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2002 - 5 B 443/99
    Der Beweis des ersten Anscheins ist aber nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (BGHZ 24, 308 [312]); BVerwG, aaO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.1997 - 2 A 13324/96

    Prüfungskandidat; Prüfungstermin; Ladung; Nichterscheinen zum Prüfungstermin

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2002 - 5 B 443/99
    Vielmehr muss der Empfänger Umstände vortragen und glaubhaft machen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes zu begründen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.11.1984 - 11 S 2099/81 -, VBlBW 1985, 423 [424]; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 10.10.1997 - 2 A 13324/96 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 11.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2002 - 5 B 443/99
    So beruht der Beweis des ersten Anscheins letztlich auf der Erfahrung, dass typische Sachverhalte bestimmte Folgen auslösen und das umkehrt bestimmte Folgen auf einen typischen Geschehensablauf hindeuten (BVerwG, Urt. v. 26.5.1966 - II C 11.63, Buchholz, 310, § 86 VwGO Anhang-Nr. 34).
  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64

    Zustellung einer Rechtsmittelbelehrung mittels eingeschriebenen Briefes -

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2002 - 5 B 443/99
    Schließlich regelt sie die Frage der Beweislast hinsichtlich des Zugangs des Schriftstücks und hinsichtlich des Zeitpunkts seines Zugangs.Bei der Bestimmung, dass ein schriftlicher Verwaltungsakt am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt, handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion des Zeitpunkts der Bekanntgabe (für § 4 Abs. 1 VwZG: BVerwG, Urt. v. 23.7.1965, BVerwGE 22, 11 [12f.]).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2002 - 5 B 443/99
    Der Beweis des ersten Anscheins enthält eine Anwendung von Erfahrungsregeln auf einen bestimmten Geschehensablauf in dem Sinne, dass bei einem feststehenden typischen Geschehensablauf nach den Erfahrungen des Lebens auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Kausalverlauf geschlossen werden kann (BVerwG, Urt. v. 23.2.1979 - 4 C 86.76, NJW 1980, 252).
  • OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen bei einer gerichtlichen Feststellung der

    Diese Plausibilität kann sie nicht allein durch ein bloßes Bestreiten erreichen (SächsOVG Urt. v. 7.2.2002 - 5 B 443/99 -, juris).
  • OVG Sachsen, 22.12.2010 - 5 A 173/08

    Glaubhaftmachung von Zweifeln am Zugang eines Verwaltungsakts bei plausibler

    Diese Plausibilität kann sie nicht allein durch ein bloßes Bestreiten erreichen (SächsOVG, Urt. v. 7. Februar 2002 - 5 B 443/99 -, [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2021 - 2 A 163/21

    Glaubhaftmachung; Verhinderung; Terminsverlegung; Erkrankung; Rundfunkbeitrag;

    Vor diesem Hintergrund ist auch nicht ersichtlich, dass der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommen könnte oder dass das Verwaltungsgericht von einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2002 - 5 B 443/99 - abgewichen sein könnte, wobei letzteres von vornherein den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht begründete, weil es sich nicht um eine Entscheidung des dem VG Düsseldorf übergeordneten Oberverwaltungsgerichts handelt.
  • VG Magdeburg, 02.01.2012 - 9 A 58/10

    Anspruch auf Erstattung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b. KAG LSA i. V. m § 37

    a. a.) Nach einer (behördenfreundlichen) Auslegung bestehen Zweifel nicht bereits dann, wenn der Bescheidadressat den Zugang schlicht bestreitet (vgl. dazu nur: Sächs. OVG, Urteil v. 12.05.2010, 5 A 203/08; Urteil v. 07.02.2002, 5 B 443/99; VGH BW, Urteil v. 14.11.1984, 11 S 2099/81; OVG Rh.-Pf., Urteil v. 10.10.1997, 2 A 13324/96; alle juris; Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl. 2006, § 122 Rz. 53 m. w. Nachw.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, § 41 Rz. 43 m. w. Nachw.).
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