Rechtsprechung
OVG Berlin, 04.02.1993 - 5 B 48.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zweckentfremdung; Leerstand; Vorübergehende Wohnraumnutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnraumnutzung; Zweckentfremdung; Schlafstelle; Ausländische Arbeitnehmer
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 112.16
Zweckentfremdungsgenehmigung für Ferienwohnung nur bei echter Zweitwohnung
Ob die von den Klägern zu 1) und zu 2) vorgetragenen Nutzungen (Gästewohnung, Schlafstätte) als (entgeltliche) Ferienwohnungsvermietung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG bzw. als Leerstand über sechs Monate im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 ZwVbG zu werten sind (vgl. zur Abgrenzung von Leerstand und Wohnnutzung nach den Maßstäben des alten Rechts etwa OVG Berlin, Urteil vom 4. Februar 1993 - OVG 5 B 48.92 - GE 1993, S. 599; zum Wohnungsbindungsrecht VG Berlin…, Urteil vom 26. Juli 2011 - VG 23 K 167.10 -, juris Rn. 14, 20), bedarf vorliegend keiner Entscheidung. - VG Berlin, 10.03.1993 - 10 A 19.93
Rechtmäßigkeit einer Zuführungsaufforderung; Verbot der Zweckentfremdung von …
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Rechtsprechung
BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 48.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Regelsätzen - Spielzeug für Kinder als Teil der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88
Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug
Auszug aus BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 48.92
Entgegen dem Beschwerdevorbringen weicht das Berufungsurteil nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 5 C 17.88 - (BVerwGE 87, 212) ab.Das Berufungsgericht hatte jedoch in dem mit der Beschwerde angegriffenen Urteil nicht über einmalige Leistungen für Kinderspielzeug, sondern über die - von ihm bejahte - Frage zu entscheiden, ob für die Ausstattung eines Kindes mit Lernmitteln und Schultüte aus Anlaß seiner Einschulung eine einmalige Leistung zu gewähren ist, über den Einschulungsbedarf hatte das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 87, 212 nicht zu entscheiden.
Nach BVerwGE 87, 212 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88] umfassen die laufenden Leistungen nachRegelsätzen den Regelbedarf.
- BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 48.92
Eine solche Abweichung läge dann vor, wenn sich das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hätte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - ). - BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92
Sozialhilfe - Einmaliger Bedarf - Lebensunterhalt - Einschulung - Schultüte
Auszug aus BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 48.92
Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 34.92 - entschieden.