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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07   

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https://dejure.org/2008,13004
OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07 (https://dejure.org/2008,13004)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.04.2008 - 5 B 49/07 (https://dejure.org/2008,13004)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. April 2008 - 5 B 49/07 (https://dejure.org/2008,13004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    IHK-G § 2, § 3; GG Art 12 Abs. 1, Art 2 Abs. 1, Art 3 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Pflichtmitgliedschaft von Rechtsanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung in der Industrie- und Handelskammer und die daran anknüpfende Beitragspflicht mit dem Grundgesetz; Rückgriff auf den steuerrechtlichen Betriebsstättenbegriff der ...

  • Judicialis

    IHK-G § 2; ; IHK-G § 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; Rechtsanwaltsgesellschaft; Kammerbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (310)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 10.04

    Industrie- und Handelskammer, gewerbliche Betätigung, Verwaltung eigenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
    Für die Begründung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) kommt es indes allein auf die dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2005 - 6 C 10.04 -, zitiert nach juris).

    Wer von gesellschafts- und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch macht und sich einer Organisationsform bedient, die normalerweise auf gewerbliche Betätigung zugeschnitten ist, muss die damit verbundenen Rechtsfolgen vollständig und nicht nur selektiv hinnehmen (BVerwG, Urt. v. 19.1.2005 - 6 C 10.04 -, zitiert nach juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19.1.2005 - 6 C 10.04 - sowie dem Beschluss vom 21.10.2004 - 6 B 60.04 - (zitiert nach juris) entschieden, dass es für die Zugehörigkeit der Industrie- und Handelskammer allein auf die Eintragung in das Handelsregister und die Veranlagung zur Gewerbesteuer ankommt und es nicht erheblich ist, ob das Unternehmen gewerblich tätig wird.

  • BVerwG, 21.10.2004 - 6 B 60.04

    Industrie- und Handelskammer; Steuerberaterkammer; Pflichtzugehörigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
    Vielmehr deutet sie gerade darauf hin, dass der Gesetzgeber Freiberufler, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind, umfassend zu Kammerzugehörigen der IHK machen, ihrer freiberuflichen Tätigkeit aber durch eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage Rechnung tragen wollte (vgl. BT-Drs. 13/9975 S. 8 f.; BVerwG, Beschl. v. 21.10.2004 - 6 B 60.04 -, zitiert nach juris).

    Dies gilt auch dann, wenn die Kammerzugehörigen zugleich einer Kammer freier Berufe angehören, weil sie einen freien Beruf betreiben (BVerwG, Beschl. v. 21.10.2004 - 6 B 60.04 -, zitiert nach juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19.1.2005 - 6 C 10.04 - sowie dem Beschluss vom 21.10.2004 - 6 B 60.04 - (zitiert nach juris) entschieden, dass es für die Zugehörigkeit der Industrie- und Handelskammer allein auf die Eintragung in das Handelsregister und die Veranlagung zur Gewerbesteuer ankommt und es nicht erheblich ist, ob das Unternehmen gewerblich tätig wird.

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
    Die Zwangsmitgliedschaft muss in beiden Fällen in einem am Verhältnismäßigkeitsprinzip ausgerichteten Maß durch legitime öffentliche Aufgaben der Berufsorganisation gerechtfertigt sein (BVerwG, Urt. v. 30.1.1996, NJW 1997, 814).

    Da die Industrie- und Handelskammer - ebenso wie andere berufsständische Kammern - die Belange der Gesamtheit der von ihr vertretenen Berufsangehörigen wahrzunehmen hat, darf der Gesetzgeber im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative eine entsprechende Zwangsmitgliedschaft grundsätzlich für erforderlich halten (BVerwG, Urt. v. 30.1.1996, NJW 1997, 814).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.1997 - 8 L 310/97

    Grundbeitragsstaffelung für IHK-Beitrag; Grundbeitragsstaffelung; IHK-Beitrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
    Der Begriff der 'Leistungskraft' ist in der Rechtsprechung verschiedentlich allein im Sinne der steuerlichen 'Leistungsfähigkeit' interpretiert worden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1997 - 8 L 310/97).
  • OVG Sachsen, 25.07.2007 - 5 B 781/06

    Ausbildungsförderung; Darlehen; Fremdvergleich; Vermögen; nahe Angehörige

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist einer Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 B 781/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2006 - 4 A 4451/03

    Erhebung von Kammerbeiträgen zu der Industrie- und Handelskammer und zu der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
    Diese Rechtsprechung lässt sich ohne weiteres auf die Rechtsanwälte übertragen (vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 23.2.2006, NVwZ-RR 2006, 685).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
    Bei juristischen Personen ist ein eher großzügiger Maßstab anzulegen (BVerfG, Beschl. v. 8.4.1997, BVerfGE 95, 267, 317 ff.).
  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
    Die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG, Urt. v. 7.12.2001, GewArch 2002, 111; BVerwG, Urt. v. 21.7.1998, BVerwGE 107, 169).
  • BVerwG, 27.11.1978 - 7 B 2.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtiger Auskunft der gerichtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
    Sie können sich vielmehr auch von Erwägungen wie der Zweckmäßigkeit eines Maßstabes und insbesondere der Verwaltungspraktikabilität leiten lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.11.1998 - 7 B 2.78 - SächsOVG, Urt. v. 12.7.2007, SächsVBl. 2008, 17, 20; jeweils für den Satzungsgeber).
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
    Die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG, Urt. v. 7.12.2001, GewArch 2002, 111; BVerwG, Urt. v. 21.7.1998, BVerwGE 107, 169).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 2531/94

    Steuerberatungs-GmbH; Kammerzugehöriger; Steuerberatung; Pflichtmitgliedschaft;

  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 175/06

    WM: Meldepflicht Ohne Vorstrafe

  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 565/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept;

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • OVG Sachsen, 22.11.2021 - 2 B 378/21

    Zulassung zur Aufstiegsausbildung; Ermessensentscheidung

    Die Berufung ist nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.6 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss zu beurteilen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).

    Besondere rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16 April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts gerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194).

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage sowie Vortrag zu deren Entscheidungserheblichkeit und einer über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 08.03.2021 - 6 A 1268/18

    Gewerbeuntersagung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Volksverhetzung;

    Eine Zulassung der Berufung scheidet aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2019 - 6 A 740/19 -, juris Rn. 3; v. 16. April 2008 - 5 B 49/07 -, …

    22 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. August 2020 - 6 A 49/19 -, juris Rn. 17; v. 16. April 2008 - 5 B 49/07 -, …

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.4.2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17

    Baunachbarklage; Gebietserhaltung; Rücksichtnahmegebot

    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 49.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28339
BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 49.07 (https://dejure.org/2007,28339)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2007 - 5 B 49.07 (https://dejure.org/2007,28339)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2007 - 5 B 49.07 (https://dejure.org/2007,28339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.09.2007 - 5 B 53.07

    Rückwirkende Festsetzung von Schiedsstellenentscheidungen bei der Übernahme eines

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 49.07
    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten in dem Beschluss vom 25. September 2007 - BVerwG 5 B 53.07 - näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2007 - L 5 B 49/07 AS PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25944
LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2007 - L 5 B 49/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,25944)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2007 - L 5 B 49/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,25944)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - L 5 B 49/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,25944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Auf Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gerichtete Klage; Gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Beschluss des Sozialgerichts gerichtete Beschwerde; "Reale Chance zum Obsiegen" als für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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