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BVerwG, 02.09.2016 - 5 B 49.16, 5 AV 12.16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einwilligungsvorbehalt gegenüber dem Betreuer bzgl. der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen mangelnder Prozessfähigkeit
- Wolters Kluwer
Einwilligungsvorbehalt gegenüber dem Betreuer bzgl. der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen mangelnder Prozessfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 12.07.2016 - 4 LA 191/16
- BVerwG, 02.09.2016 - 5 B 49.16, 5 AV 12.16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 219.95
Verwaltungsprozeßrecht: Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Betreuten bei …
Auszug aus BVerwG, 02.09.2016 - 5 B 49.16
Die Nichtzulassungsbeschwerde gehört jedoch nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1996 - 5 B 219.95 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 24 S. 2).
- VG Lüneburg, 12.07.2016 - 5 A 63/16
Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1, Abs, 2 und Abs. 7 AufenthG 2004 …
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde mit Beschluss vom 22. Februar 2016 zwischenzeitlich abgelehnt (5 B 49/16). - BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 54.16
Umfang der Fähigkeit eines Betreuers zur Vornahme von Verfahrenshandlungen
Die von der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 2016 - BVerwG 5 B 49.16 - erhobene "Nichtigkeitsklage" und ihr Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts werden verworfen.