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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2001 - 5 B 492/01   

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https://dejure.org/2001,2585
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2001 - 5 B 492/01 (https://dejure.org/2001,2585)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.04.2001 - 5 B 492/01 (https://dejure.org/2001,2585)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 (https://dejure.org/2001,2585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot einer für Ostermontag angemeldeten Neonazi-Demonstration wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung; Betroffenheit des Schutzgutes der öffentlichen Ordnung bei Durchführung eines Neonazi-Aufzugs an einem Tag mit gewichtiger Symbolkraft für die Gesellschaft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verbot einer für Ostermontag in Hagen angemeldeten Neonazi-Demonstration

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2113
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2001 - 5 B 492/01
    BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -.

    Dass der Antragsteller und seine Versammlungen dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 - ausdrücklich bestätigt.

    Ebenso wie in dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 - zu Grunde liegenden Fall kann hier der unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Ordnung nicht durch ein milderes Mittel begegnet werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01

    Verbot des Einmarsches

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2001 - 5 B 492/01
    OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 -.
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2001 - 5 B 492/01
    Diese Rechtsprechung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - mit der Begründung verworfen, die vom beschließenden Senat bejahte verfassungsimmanente Schranke gebe es nicht.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Das Oberverwaltungsgericht geht in seiner Rechtsprechung, auf die sich auch die Versammlungsbehörde beruft, davon aus, dass Versammlungen mit demonstrativen Äußerungen neonazistischer Meinungsinhalte unter Berufung auf verfassungsimmanente Beschränkungen beziehungsweise zum Schutz der öffentlichen Ordnung verboten werden können, wenn die Schwelle der Strafbarkeit im Einzelfall nicht erreicht ist (vgl. OVG NRW, NJW 2001, S. 2111; NJW 2001, S. 2113; NJW 2001, S. 2114; NJW 2001, S. 2986 ; DVBl 2001, S. 584; grundsätzlich übereinstimmend Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, S. 121; dies., NJW 2001, S. 2051).

    Schon daran fehlt es im Hinblick auf die vom Oberverwaltungsgericht angenommene verfassungsimmanente Beschränkung der Kundgabe einer rechtsextremistischen Ideologie (vgl. OVG NRW, NJW 2001, S. 2111 f.; NJW 2001, S. 2113 f.; NJW 2001, S. 2986 f.).

  • BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01

    Erneut Demonstrationsverbot aufgehoben

    unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - und des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. April 2001 - 3 L 400/01 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Ablehnungsbescheid des Polizeipräsidiums Hagen vom 3. April 2001 - VL 12-231-12/01 - wieder herzustellen.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat im Beschluss vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 5 B 585/01

    Verbot einer für den 1. Mai in Essen angemeldeten NPD-Versammlung

    OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 - und vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - Diese Rechtsprechung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - sowie 1 BvQ 20/01 - im Wesentlichen mit der Begründung verworfen, die vom beschließenden Senat bejahten verfassungsimmanenten Schranken gebe es nicht.

    vgl. dazu ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 24. März 2001 - 5 B 492/01 -.

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