Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2004 - 5 B 50.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9159
BVerwG, 26.10.2004 - 5 B 50.04 (https://dejure.org/2004,9159)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 5 B 50.04 (https://dejure.org/2004,9159)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 5 B 50.04 (https://dejure.org/2004,9159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Geltung des Bedarfsdeckungsgrundsatzes bei Erfüllung der Hilfeverpflichtung des Trägers der Sozialhhilfe durch Dritte; Einfluss von zwischen Sozialhilfeträgern und Dritten getroffenen Vereinbarungen über die Erbringung von Leistungen zur Deckung sozialhilferechtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.91

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechstanwalts

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2004 - 5 B 50.04
    Der Beschwerdeerwiderung der Klägerin ist darin beizupflichten, dass hiermit ein revisionsgerichtlicher Klärungsbedarf nicht dargetan ist, weil die aufgeworfene Frage sich ohne weiteres anhand des Gesetzes bzw. im Hinblick auf den ihm vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwGE 92, 336, 94, 211, 97, 53, 101, 194 ) entnommenen sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz beantworten lässt, so dass es insoweit nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf.
  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2004 - 5 B 50.04
    Es ist somit je nach der Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Einrichtungsträger und dem Hilfeempfänger ein notwendiger Bestandteil des dem Einrichtungsträger vom Nutzer der Einrichtung geschuldeten Entgelts und deshalb als Vorhalteleistung der Eingliederungshilfe (vgl. BVerwGE 108, 221 ) im Rahmen des sozialhilferechtlich Notwendigen vom Träger der Sozialhilfe zu übernehmen.
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2004 - 5 B 50.04
    Auch dies ist im Gesetz zum Ausdruck gelangt, wenn § 93a Abs. 1 Satz 3 BSHG bestimmt, dass "die Leistungen (der Einrichtung) ... ausreichend ... sein (müssen)", und vom erkennenden Senat dahingehend präzisiert worden, dass "auf der Grundlage der zwischen den Trägern der Sozialhilfe und den Einrichtungsträgern ... zustande gekommenen Vereinbarungen die von den Hilfesuchenden benötigten Sozialhilfeleistungen so erbracht werden können, dass den Anforderungen von § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BSHG genügt ist" (BVerwGE 108, 47 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - L 7 SO 135/11
    c) Grundlegende Voraussetzung für die Übernahme einer Vergütung ist indessen, dass der Sozialhilfeempfänger dem Leistungserbringer vertraglich überhaupt ein Entgelt schuldet (ständige Rechtsprechung; vgl. BSGE 102, 1 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 (jeweils Rdnr. 31); BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R - (juris; Rdnrn. 12 ff.); BSG SozR 4-3500 § 62 Nr. 1 (Rdnrn. 14 ff.); BSG, Urteil vom 25. September 2014 a.a.O. (Rdnr. 16); vgl. ferner schon Senatsbeschluss vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B - FEVS 57, 322 im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 5 B 50/04 - (juris) sowie den unter den Beteiligten ergangenen Senatsbeschluss vom 27. Juni 2011 - L 7 SO 767/11 ER-B - ZfF 2013, 61).

    Dies bedeutet, dass gerichtlicher Rechtsschutz nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Hilfeberechtigte auf der Grundlage eines im Erfüllungsverhältnis geschlossenen Vertrags vom Leistungserbringer auch tatsächlich in Anspruch genommen wird (vgl. Jaritz/Eicher, a.a.O., Rdnr. 193 unter Verweis auf die vorstehend aufgezeigte Rechtsprechung des BSG sowie auf BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2005 - 12 A 2082/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung der Berufung im

    vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 5 B 50.04 -.
  • LSG Saarland, 24.10.2013 - L 11 SO 15/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    In einem solchen Fall muss jedoch der Sozialhilfeträger aufgrund des nach wie vor bestehenden Bedarfsdeckungsgrundsatzes - der auch dort gilt, wo der Träger der Sozialhilfe sich zur Erfüllung seiner Hilfeverpflichtung Dritter bedient bzw. Hilfe durch Übernahme der Kosten leistet, die dem Hilfebedürftigen infolge Inanspruchnahme der Dienste eines Dritten entstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2004 - 5 B 50/04, Randnr. 3) - nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens auch die Vergütung für erbrachte Leistungen übernehmen können, wenn eine anderweitige Deckung des Bedarfs für den Hilfeempfänger ausgeschlossen ist (vgl. Jaritz/Eicher in: jurisPK - SGB XII, § 75 Randnr. 64, 66; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2007 - L 23 B 249/07 SO ER, mwN).
  • VG Leipzig, 18.05.2006 - 3 K 1773/03
    Für die nach § 111 Satz 1 SGB X maßgebliche sozialhilferechtliche Leistungserbringung ist die Ausgestaltung des Sozialhilfeleistungsverhältnisses zwischen Sozialhilfeträger und Hilfeempfänger entscheidend, nicht das davon zu unterscheidende vergütungsrechtliche Rechtsverhältnis zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Träger der Einrichtung, in der die Eingliederungshilfe geleistet wird (vgl. zur Differenzierung allgemein BVerwG, Beschl.v. 26.10.2004 - BVerwG 5 B 50.04 -, zit.n. Juris; Steinbach, in: Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch, SGB X, Stand: März 2003, § 111, Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2005 - L 5 B 50/04 KR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10371
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2005 - L 5 B 50/04 KR (https://dejure.org/2005,10371)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.01.2005 - L 5 B 50/04 KR (https://dejure.org/2005,10371)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - L 5 B 50/04 KR (https://dejure.org/2005,10371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung eines sozialversicherungsrechtlichen Status bei einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis; Anfechtbarkeit einer Statusfeststellung einer Krankenkasse; Angemessene Statusfeststellung bei einer unbefristeten Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.03.1995 - 11 A 1.95

    Mitwirkungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände - Planfeststellung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2005 - L 5 B 50/04
    § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. lässt sogar zu Zwecken einer angemessenen Streitwertbemessung die Bewertung ideeller - nicht wirtschaftlicher - Interessen zu (vgl. BVerwGE 98, 100, 106); die Bedeutung der Auswirkungen der Entscheidung in Geld ist in diesem Fall zu schätzen (Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 13 Rdnr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 4 A 3973/97

    Berufsständisches Versorgungswerk; Befreiung von der Beitragspflicht;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2005 - L 5 B 50/04
    Da bei unbefristeten Tätigkeiten die Belastung für einen unbestimmten Zeitraum besteht, kann den längerfristigen Auswirkungen der Entscheidung in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 17 Abs. 3 GKG a.F. Rechnung getragen werden (s. zur Streitwertfestsetzung bei der Befreiung von der Beitragspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk OVG Münster NVwZ-RR 1998, 527), in dem von dem Dreifachen der jährlichen Belastung ausgegangen wird.
  • SG Dortmund, 21.03.2014 - S 34 R 580/13

    Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig beschäftigt

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des LSG NRW (Beschlüsse vom 13.12.2004, Az.: L 5 B 61/03 KR und vom 12.01.2005, Az.: L 5 B 50/04 KR - juris -), wonach bei der Anfechtung einer Statusfeststellung für eine unbefristete Tätigkeit unter Berücksichtigung der mittelbar entstehenden Beitragsbelastung im Regelfall pauschalierend ein Streitwert von 18.000,- Euro angemessen ist.
  • LSG Sachsen, 09.06.2008 - L 1 B 351/07

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen

    Die Herangehensweise zur Bestimmung des Streitwerts differiert aber nicht unerheblich (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2008 - L 16 B 4/06 R - www.sozialgerichtsbarkeit.de, neben der Beitragsbelastung seien auch sonstige Gesichtspunkte, insbesondere die Art der streitigen Beschäftigung und ihre allgemeine soziale Einschätzung, heranzuziehen; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.11.2007 - L 16 B 3/07 R - Breithaupt 2008, 77, 79 f., das Dreifache der geschätzten jährlichen Gesamtversicherungsbeiträge multipliziert mit dem Faktor 0, 2 [nur Arbeitgeberbeiträge] oder mit dem Faktor 0, 4, wenn der Arbeitnehmeranteil nach § 28g SGB IV vom Entgelt nicht mehr abgezogen werden kann; Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.11.2006 - L 5 B 572/06 KR - www.sozialgerichtsbarkeit.de, das Dreifache des Auffangstreitwertes; Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.01.2006 - L 5 B 456/05 KR - juris, wohl auch pauschalierend ohne die Berechnung offen zu legen; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2006 - L 11 R 2324/05 W-B - juris, soweit möglich konkrete Berechnung nach der Beitragsbelastung; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 12.01.2005 - L 5 B 50/04 KR - juris und vom 13.12.2004 - L 5 B 61/03 KR - juris, neben Beitragsbelastung seien auch längerfristige Auswirkungen zu berücksichtigen, daher eine von den konkreten Verhältnissen losgelöste Pauschalierung unter Zugrundelegung der jährlichen Bezugsgröße multipliziert mit dem Faktor 0, 2 [Arbeitgeberbeitrag] für die Dauer von drei Jahren).

    Lässt sich dem Sach- und Streitstand die Höhe des Entgelts nicht im Sinne einer konkreten Schätzung entnehmen, ist es sachgerecht, von der Bezugsgröße des § 18 SGB IV auszugehen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2005 - L 5 B 50/04 KR - juris Rn. 8), sofern es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2009 - L 16 B 13/08

    Rentenversicherung

    (etwa B v 12.08.2004, L 16 B 69/04 KR; B v 08.02.2005, L 16 B 180/04 KR; B v 18.07.2005, L 16 B 1/05 KR ER, am Ende; B v 02.04.2007, L16 (14) R 129/06; eingehend, wie hier: B v 06.11.2007, L 16 B 3/07 R; zuletzt: L 16 B 4/08 R, alle veröffentlicht unter "www.sozialgerichtsbarkeit.de/ Entscheidungen") und der Nachbarsenate (5. Senat: B v 13.12.2004, L 5 B 61/03 KR; B v 10.01.2005, L 5 B 28/04 KR; B v 12.01.2005, L 5 B 50/04 KR; 14. Senat: B v 05.10.2006, L 14 R 335/05; modifizierend gegenüber der Auffassung des 5. Senats der 11. Senat des LSG NRW, vgl B v 08.08.2007, L 11 (8) R 196/05; alle ebenfalls wie oben veröffentlicht) des erkennenden Gerichts sachgerecht, in Statusfeststellungsverfahren nicht regelhaft von einem Streitwert von nur 5.000,00 Euro auszugehen, wie dies § 52 Abs. 2 GKG nahe zu legen scheint (so auch Bayerisches LSG, B v 09.01.2006, L 5 B 456/05 KR, aaO).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.01.2006 - L 11 R 2324/05 W-B

    Streitwert bei Streitigkeit über die Feststellung eines versicherungspflichtigen

    Deswegen muss nach Auffassung des Senats, der sich insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung mit dem BSG sieht, hier ein Streitwert unter Berücksichtigung der möglichen Beitragsbelastung des Arbeitgebers als mittelbare Folge der Statusentscheidung für die längerfristige Auswirkung der Entscheidung zugrunde gelegt werden (so auch LSG Nordrhein-Westfalen 12.1.2005 L 5 B 50/04 KR und 13.12.2004 L 5 B 61/03 KR).

    Da die Höhe der Beitragsbelastung aufgrund des mitgeteilten Gehalts des Beigeladenen wie auch der Befristung des Beschäftigungsverhältnisses ohne weiteres feststellbar war, braucht nicht der Streitwert pauschalierend auf 18.000 EUR ausgehend von den Werten der Bezugsgröße festgesetzt werden (so LSG Nordrhein-Westfalen 12.1.2005 L 5 B 50/04 KR).

  • LSG Bayern, 15.12.2008 - L 5 B 914/08

    Streitwertermittlung bei Anfrageverfahren

    Hierzu hat sich zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und zur Herstellung von Berechenbarkeit in der Rechtsprechung eine Schematisierung und Pauschalierung entwickelt, wonach im Regelfall ein Streitwert von 18.000,00 Euro angemessen ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.12.2004 - L 5 B 61/03 KR; Beschluss vom 12.01.2005 - L 5 B 50/04 KR; Urteil vom 08.08.2007 - L 11 (8) R 196/05; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 02.01.2006 - L 11 R 2324/05 W-B ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - L 10 B 41/09

    Pflegeversicherung

    Vielmehr besteht im Rahmen der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG für die Beurteilung der Bedeutung der Sache die Möglichkeit, bei der Schätzung eine Schematisierung und Pauschalierung vorzunehmen (so für § 13 Abs. 1 S 1 GKG aF LSG NRW, Beschluss vom 12.01.2005, L 5 B 50/04 KR).
  • LSG Bayern, 23.03.2009 - L 5 B 815/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Anfrageverfahren gem § 7a

    Diese Linie ist zwischenzeitlich auch von anderen Landessozialgerichten (vgl. dazu Anmerkungen von Reyels zum Beschluss des LSG Essen vom 6. November 2007, Az.: L 16 B 3/07 R in juris PR-SozR 16/2008 Nr. 6 sowie die dort zitierten Beschlüsse des LSG Baden-Württemberg vom 2. Januar 2006, Az.: L 11 R 2324/05 W-B sowie LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2004, Az.: L 5 B 61/03 KR und vom 12. Januar 2005, Az.: L 5 B 50/04 KR).
  • LSG Bayern, 12.09.2011 - L 5 KR 122/10

    Wegen Streitwertfestsetzung

    Zur Begründung hat das Sozialgericht ausgeführt, dass in vergleichbaren Streitigkeiten im Regelfall ein Streitwert von 18.000 Euro angemessen sei (Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 15.12.2008, L 5 B 914/08 R, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.12.2004, L 5 B 61/03 KR, Beschluss vom 12.01.2005, L 5 B 50/04 KR, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 9 B 323/04

    Streitwertfestsetzung in einem Statusfeststellungsverfahren

    Insoweit kann für die (pauschalierende) Bewertung die mit der Statusfeststellung verbundene mögliche spätere Beitragsbelastung des Arbeitgebers nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben (im Grundsatz ebenso, wenn auch im Einzelnen voneinander abweichend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13.12.2004 - L 5 B 61/03 KR; Beschluss vom 12.1.2005 - L 5 B 50/04 KR; Beschluss vom 12.8.2004 - L 16 B 69/04 KR; Beschluss vom 8.2.2005 - L 16 B 180/04 KR; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2003 - L 11 KR 3659/03 W-B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2012 - L 4 KR 517/11
    Aufgrund der fehlenden Maßgeblichkeit der etwaig nachfolgenden Beitragsforderungen kommt zudem auch eine grundsätzliche pauschalierte Erhöhung des Auffangstreitwerts zur Erfassung dieses wirtschaftlichen Interesses bei Statusfeststellungsverfahren (so z.B.: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - L 5 B 914/08 R - und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2005 - L 5 B 50/04 KR) nicht in Betracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht