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   BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09   

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BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09 (https://dejure.org/2010,10423)
BVerwG, Entscheidung vom 05.01.2010 - 5 B 58.09 (https://dejure.org/2010,10423)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Januar 2010 - 5 B 58.09 (https://dejure.org/2010,10423)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 54 Abs 2 VwGO, § 41 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO
    Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Befassung mit einer ähnlich gelagerten Streitsache i.R.e. Abordnung als Referent an ein Landesjustizministerium

  • rewis.io

    Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Richters wegen Befassung mit einer ähnlich gelagerten Streitsache i.R.e. Abordnung als Referent an ein Landesjustizministerium

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.07.1997 - 6 AV 3.97

    Ablehnung eines Richters am Oberverwaltungsgericht wegen Befangenheit -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09
    Andere, insbesondere frühere Verwaltungsverfahren umfasst dies nicht (Beschluss vom 17. Juli 1997 - 6 AV 3/97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 56 - für das Verfahren der Erstprüfung und das Verfahren der Wiederholungsprüfung in einer juristischen Staatsprüfung), ebenso wenig ein rechtlich oder tatsächlich ähnlich gelagertes Verfahren eines anderen Beteiligten.
  • BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79

    Verfahren über den Widerruf der Approbation - Gesetzlicher Ausschluss eines

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09
    Eine erweiternde Auslegung oder analoge Anwendung scheidet wegen der abschließenden Regelung der gesetzlichen Ausschlussgründe (Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27) - auch mit Blick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - aus.
  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 1 U 14/08

    Selbstablehnung eines Richters: Beurteilungsmaßstab; Begründungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09
    Ob eine Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO hier bereits deshalb ausscheidet, weil keiner der Beteiligten dies trotz Mitteilung der Selbstanzeige geltend gemacht hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2008 - 1 U 14/08 - juris), kann offen bleiben.
  • BVerwG, 23.12.1980 - 4 B 203.80
    Auszug aus BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09
    Die zur Besorgnis der Befangenheit bei vorheriger richterlicher Tätigkeit, die nicht einem Ausschlussgrund unterfällt, entwickelten Grundsätze, nach denen der Prozessbeteiligte grundsätzlich annehmen wird und muss, dass der Richter seiner Pflicht zur unbefangenen Entscheidung genügt (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 29), gelten entsprechend.
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09
    Die zur Besorgnis der Befangenheit bei vorheriger richterlicher Tätigkeit, die nicht einem Ausschlussgrund unterfällt, entwickelten Grundsätze, nach denen der Prozessbeteiligte grundsätzlich annehmen wird und muss, dass der Richter seiner Pflicht zur unbefangenen Entscheidung genügt (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 29), gelten entsprechend.
  • BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09
    Anlass zu einem solchen Misstrauen wegen einer Art "Vorbefassung" (mit einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit gegen einen anderen Beklagten) bestünde mithin nur und erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung der Richterin gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängen würde (vgl. etwa Beschlüsse vom 2. Oktober 1997 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2 und vom 28. Mai 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 [5 PKH 1.09] - Buchholz 310 § 152a Nr. 8).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09
    Anlass zu einem solchen Misstrauen wegen einer Art "Vorbefassung" (mit einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit gegen einen anderen Beklagten) bestünde mithin nur und erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung der Richterin gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängen würde (vgl. etwa Beschlüsse vom 2. Oktober 1997 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2 und vom 28. Mai 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 [5 PKH 1.09] - Buchholz 310 § 152a Nr. 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18

    Festsetzung der Vergütung für Rechtsanwälte für mehrere isolierte Vorverfahren

    und einer analogen Anwendung auf ähnlich liegende Fälle nicht zugänglich (BSG, Urteil vom 22.05.1962 - 9 RV 1430/59; BSG, Beschluss vom 23.09.1997 - 2 BU 31/97; BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - IX ZB 65/13; BVerwG, Beschluss vom 5.01.2010 - 5 B 58/09 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 12.09.2007 - X B 18/03;.Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 12. Aufl. 2017, § 60 Rn. 4; siehe auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02.10.2017 - 1 BvR 1574/17- , wonach die die Ausschlussregelungen des § 41 ZPO als Ausnahmetatbestände gefasst sind und dies schon gegen eine analoge Anwendung spricht).
  • BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16

    Begründete Selbstablehnung des nichtständigen Beisitzers

    Der Ausschlussgrund des § 54 Abs. 2 VwGO erfasst das Verwaltungsverfahren, in dem die zur gerichtlichen Überprüfung gestellte Verwaltungsentscheidung ergangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 883 Rn. 4; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 5 B 58.09, juris Rn. 5).

    Eine erweiternde Auslegung oder analoge Anwendung auf den Vertreter gemäß § 21h Satz 2 GVG scheidet im Hinblick auf die als abschließend zu verstehende Sonderregelung des § 61 Abs. 2 Satz 3 DRiG - auch mit Blick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 5 B 58.09, juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Andere, insbesondere frühere Verwaltungsverfahren gehören nicht zu dem vorausgegangenen Verfahren im Sinne des § 54 Abs. 2 VwGO; das ist auch dann nicht der Fall, wenn es bei dem Erlass des Verwaltungsaktes, der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist, mit berücksichtigt wurde ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 6 AV 3.97 -, juris [Rn. 6]; Beschluss vom 5. Januar 2010 - 5 B 58.09 -, juris [Rn. 5]; siehe im Übrigen auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 5 D 72/12 -, juris ).

    Eine erweiternde Auslegung oder analoge Anwendung von § 54 Abs. 2 VwGO scheidet wegen der abschließenden Regelung der gesetzlichen Ausschlussgründe aus ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2010, a. a. O. [m. w. N.] ), insbesondere ist die Regelung einer erweiternden Interpretation etwa bei anderen strukturell bedingten Nähebeziehungen unzugänglich; solche Nähebeziehungen können nur dann die Ausübung des Richteramtes in Frage stellen, wenn zusätzlich individuelle Befangenheitsaspekte ersichtlich sind oder von den Verfahrensbeteiligten geltend gemacht werden ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 28.09 -, juris [Rn. 10 f. m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Andere, insbesondere frühere Verwaltungsverfahren gehören nicht zu dem vorausgegangenen Verfahren im Sinne des § 54 Abs. 2 VwGO; das ist auch dann nicht der Fall, wenn es bei dem Erlass des Verwaltungsaktes, der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist, mit berücksichtigt wurde ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 6 AV 3.97 -, juris [Rn. 6]; Beschluss vom 5. Januar 2010 - 5 B 58.09 -, juris [Rn. 5]; siehe im Übrigen auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 5 D 72/12 -, juris ).

    Eine erweiternde Auslegung oder analoge Anwendung von § 54 Abs. 2 VwGO scheidet wegen der abschließenden Regelung der gesetzlichen Ausschlussgründe aus ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2010, a. a. O. [m. w. N.] ), insbesondere ist die Regelung einer erweiternden Interpretation etwa bei anderen strukturell bedingten Nähebeziehungen unzugänglich; solche Nähebeziehungen können nur dann die Ausübung des Richteramtes in Frage stellen, wenn zusätzlich individuelle Befangenheitsaspekte ersichtlich sind oder von den Verfahrensbeteiligten geltend gemacht werden ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 28.09 -, juris [Rn. 10 f. m. w. N.] ).

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im

    Andere, insbesondere frühere oder ähnlich gelagerte Verwaltungsverfahren umfasst dies nicht (BVerwG, B.v. 5.1.2010 - 5 B 58.09 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes

    Zu anderem, um der Regelungsnatur der gesetzlichen Ausschlusstatbestände zu entsprechen, welche einer erweiternden Auslegung oder analogen Anwendung auch angesichts Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unzugänglich sind (vgl. BVerwG, B.v. 5.1.2010 - 5 B 58.09 - juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17

    Ausschlussgrund; Befangenheit; Mitwirkung; Satzung

    Der Begriff des "Verwaltungsverfahrens" ist unter Berücksichtigung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89, juris Rn. 12, 14) weit auszulegen (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9); eine analoge Anwendung scheidet jedoch aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2010 - 5 B 58/09, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1914

    Plangenehmigung; Streitgegenstand einer Planänderung bei unanfechtbarer

    Andere, insbesondere frühere oder ähnlich gelagerte Verwaltungsverfahren umfasst dies nicht (BVerwG, B.v. 5.1.2010 - 5 B 58.09 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1880

    Berufungszulassung (abgelehnt); Streitgegenstand einer Planänderung bei

    Andere, insbesondere frühere oder ähnlich gelagerte Verwaltungsverfahren umfasst dies nicht (BVerwG, B. v. 5.1.2010 - 5 B 58.09 -, juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 30.03.2023 - W 3 K 20.620

    Gesetzlicher Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes, Begriff der "Sache"

    Dies erfasst das gesamte behördliche Verfahren einschließlich eines etwaigen Widerspruchsverfahrens, aber eben nur das Verwaltungsverfahren, in dem die zur gerichtlichen Überprüfung gestellte Entscheidung ergangen ist (BVerwG, B.v. 5.1.2010 - B 5 58/09 - BeckRS 2010, 45896).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.2010 - 5 B 58.09, 5 B 58.09 (5 C 15.10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21017
BVerwG, 26.05.2010 - 5 B 58.09, 5 B 58.09 (5 C 15.10) (https://dejure.org/2010,21017)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2010 - 5 B 58.09, 5 B 58.09 (5 C 15.10) (https://dejure.org/2010,21017)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 5 B 58.09, 5 B 58.09 (5 C 15.10) (https://dejure.org/2010,21017)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 S 2 SGB 9, § 82 S 3 SGB 9, § 22 AGG
    Bewerbung schwerbehinderter Menschen; Vorstellungsgespräch; fachliche Eignung

  • rewis.io

    Bewerbung schwerbehinderter Menschen; Vorstellungsgespräch; fachliche Eignung

  • ra.de
  • rewis.io

    Bewerbung schwerbehinderter Menschen; Vorstellungsgespräch; fachliche Eignung

  • datenbank.nwb.de

    Bewerbung schwerbehinderter Menschen; Vorstellungsgespräch; fachliche Eignung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • VG Freiburg, 28.12.2010 - 5 K 989/10

    Mutwilligkeit im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO bei Erhebung zahlreicher Klagen;

    Dazu gehören die Frage der Ernsthaftigkeit der Bewerbungen des Klägers überhaupt, die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich aus dem jeweiligen Inhalt einer Bewerbung des Klägers Zweifel an deren Ernsthaftigkeit im Einzelfall ergeben können, die Frage, unter welchen Umständen der jeweilige Inhalt einer Bewerbung des Klägers es ausschließt, dass er das jeweilige Anforderungsprofil erfüllt hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.08.2009 - 9 S 3330/08 - ZBR 2010, 128 und - die Revision hiergegen zulassend - BVerwG, Beschl. v. 26.05.2010 - 5 B 58.09 - u.a.) sowie die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen es auf die Bereitschaft des Klägers ankommt, zu einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen.
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