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   OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03   

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OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03 (https://dejure.org/2005,18800)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.04.2005 - 5 B 585/03 (https://dejure.org/2005,18800)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. April 2005 - 5 B 585/03 (https://dejure.org/2005,18800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsWG § 63 Abs. 2; SächsGemO § 4 Abs. 3, § 9 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Vorwirkung" voraussichtlich in der Zukunft wieder zustehender Satzungskompetenz; Nichtigkeit einer Satzung; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der In-Kraft-Tretens-Regelung; Fehlende Rechtsgrundlage für einen Abwassergebührenbescheid; Unanfechtbare Auflösung des ...

  • Judicialis

    SächsWG § 63 Abs. 2; ; SächsGemO § 4 Abs. 3; ; SächsGemO § 9 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 12.11.2003 - 5 D 46/00

    Beitragsmaßstab, Grundbeitrag, Nutzungsflächenmaßstab, Vorteilsprinzip

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03
    Diese in dem die Beklagte betreffenden Normenkontrollurteil des Senats (NK-Urt. v. 12.11.2003, SächsVBl. 2004, 236 [238]) noch offen gelassene Frage ist zu verneinen.

    Hierzu hat der Senat bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 12.11.2003 (aaO) den Einwand erhoben, dass auch insoweit eine "Satzungslücke" zwischen dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses und dem Eintritt der "Rechtskraft" dieses Beschlusses besteht.

    Die letzte Änderungssatzung vom 8.6.2000 ist durch Normenkontrollurteil des Senats vom 12.11.2003 (aaO) für nichtig erklärt worden.

  • VG Leipzig, 09.12.2002 - 6 K 741/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. Dezember 2002 - 6 K 741/00 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. Dezember 2002 - 6 K 741/00 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen neben der Verwaltungsakte die Gerichtsakte erster Instanz - 6 K 741/00 -, die Gerichtsakte zur Zulassung der Berufung - 5 B 214/03 - und die Berufungsakte - 5 B 585/03 - vor.

  • BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 152.82

    Bestimmung des Abgabentyps einer Fremdenverkehrsabgabe - Bestimmung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03
    Auch für den Fall einer gänzlich unterbliebenen Rückwirkungsanordnung kann eine Satzung ab dem Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens die Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides bewirken (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1983, 8 B 152/82 - zitiert nach juris; SächsOVG, Urt. v. 15.11.2001 - 5 B 697/00 - VG Dresden, Urt. v. 4.5.2000, SächsVBl 2000, 274).
  • OVG Sachsen, 22.09.2003 - 5 BS 255/03

    Beteiligungsfähigkeit, Abwicklung, Zweckvereinbarung, Zweckverband,

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03
    Für den Fall einer durch eine Gemeinde beabsichtigten Aufgabenübertragung auf einen Zweckverband hat der Senat bereits entschieden, dass diese fehlschlägt, wenn die Gemeinde nicht - mehr - über diese Kompetenz verfügt (Beschl. v. 22.9.2003, LKV 2004, 269).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03
    Die von der Beklagten für diese Auffassung angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verhältnis von Fachplanungsrecht und gemeindlicher Planungshoheit (Urt. v. 16.12.1988, BVerwGE 81, 11 = DVBl 1989, 458 = NVwZ 1989, 655 = Buchholz 406.11 § 38 BBauG/BauGB Nr. 4 - zitiert nach juris) lässt die Annahme einer "Vorwirkung" für den vorliegenden Zusammenhang nicht zu.
  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98

    Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Rückwirkung bestünden für diesen Fall nicht, da es einem entgegenstehenden Vertrauen auf Seiten der Satzungsunterworfenen fehlt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.7.2002, 2 BvL 14/98 - zitiert nach juris, dort RdNr. 92 f., s.a. Quecke, aaO, § 4 RdNr. 102).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.1999 - 4 L 1580/99

    Aufschiebende Bedingung; Bedingung; Durchführungsverordnung; Wirksamkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03
    Die hier von der Rechtsprechung unter bestimmten Umständen anerkannte Möglichkeit, das In-Kraft-Treten einer Norm vom Eintritt einer Bedingung abhängig zu machen (BVerfG, Urt. v. 8.7.1976, BVerfGE 42, 263, zitiert nach juris - dort RdNr. 97; NdsOVG, Beschl. v. 16.8.1999, FEVS 51, 284 - zitiert nach juris) ist insoweit nicht einschlägig.
  • VG Dresden, 04.05.2000 - 7 K 1514/97

    Rechtmäßigkeit eines Abwasserbeitragsbescheides; Übertragung auf einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03
    Auch für den Fall einer gänzlich unterbliebenen Rückwirkungsanordnung kann eine Satzung ab dem Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens die Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides bewirken (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1983, 8 B 152/82 - zitiert nach juris; SächsOVG, Urt. v. 15.11.2001 - 5 B 697/00 - VG Dresden, Urt. v. 4.5.2000, SächsVBl 2000, 274).
  • OVG Sachsen, 25.11.2001 - 5 B 697/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03
    Auch für den Fall einer gänzlich unterbliebenen Rückwirkungsanordnung kann eine Satzung ab dem Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens die Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides bewirken (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1983, 8 B 152/82 - zitiert nach juris; SächsOVG, Urt. v. 15.11.2001 - 5 B 697/00 - VG Dresden, Urt. v. 4.5.2000, SächsVBl 2000, 274).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03
    Die hier von der Rechtsprechung unter bestimmten Umständen anerkannte Möglichkeit, das In-Kraft-Treten einer Norm vom Eintritt einer Bedingung abhängig zu machen (BVerfG, Urt. v. 8.7.1976, BVerfGE 42, 263, zitiert nach juris - dort RdNr. 97; NdsOVG, Beschl. v. 16.8.1999, FEVS 51, 284 - zitiert nach juris) ist insoweit nicht einschlägig.
  • OVG Sachsen, 27.04.2005 - 5 D 16/02

    Zweckverband, Verbandsversammlung, Verbandsmitglied, Mitgliedsgemeinde, weitere

    Die weitergehende Frage, ob für ihn eine mittelbare Bindungswirkung aus der allgemeinen Regel erwächst, dass er von einem anderem - hier der Gemeinde H. - nicht mehr Rechte erlangen kann, als diesem selbst zustehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.9.2003, SächsVBl. 2003, 297 [299]; Urt. v. 20.4.2005 - 5 B 585/03 -), die Gemeinde aber der vertraglichen Bindung durch die Eingliederungsvereinbarung unterliegt, oder ob er die Regelung in Anlage 4 zumindest bei der Ausübung des ihm durch § 9 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG n.F. eingeräumten Ermessens im Hinblick auf die zwischen den Verbandsmitgliedern bestehende gegenseitige Pflicht zur Verbandstreue beachten muss, würde eine aufwendige rechtliche Prüfung erfordern, die hier nicht zu erbringen ist.
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