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   BVerwG, 30.01.2001 - 5 B 59.00   

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BVerwG, 30.01.2001 - 5 B 59.00 (https://dejure.org/2001,13932)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2001 - 5 B 59.00 (https://dejure.org/2001,13932)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 5 B 59.00 (https://dejure.org/2001,13932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" im Sozialrecht - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 5 B 59.00
    Dabei verkennt die Beschwerde nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht zum bundesrechtlichen Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" im sozialrechtlichen Sinne bereits Grundsätzliches entschieden und diesen Begriff dahin ausgelegt hat, dass er nicht auf eine bestimmte Aufenthaltsdauer abstellt, sondern eine aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu treffende Prognose nach Maßgabe des Einzelfalls voraussetzt (siehe BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1); entscheidend ist dabei, ob der Hilfeempfänger sich an einem Ort oder in einem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteil vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - Buchholz 436.0 § 107 BSHG Nr. 1).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 5 B 59.00
    Dabei verkennt die Beschwerde nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht zum bundesrechtlichen Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" im sozialrechtlichen Sinne bereits Grundsätzliches entschieden und diesen Begriff dahin ausgelegt hat, dass er nicht auf eine bestimmte Aufenthaltsdauer abstellt, sondern eine aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu treffende Prognose nach Maßgabe des Einzelfalls voraussetzt (siehe BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1); entscheidend ist dabei, ob der Hilfeempfänger sich an einem Ort oder in einem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteil vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - Buchholz 436.0 § 107 BSHG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 5 B 5.00

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, ob ein Sozialhilfeträger im Falle des

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 5 B 59.00
    Es liegt auf der Hand und erfordert deshalb keine Klärung in einem Revisionsverfahren, dass die nach dieser Rechtsprechung für die Annahme eines "zukunftsoffenen Verbleibs" erforderliche Aufenthaltsdauer sich nicht abstrakt, insbesondere nicht am Maßstab einer festen zeitlichen Begrenzung, sondern nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls festlegen lässt (vgl. auch Beschluss des Senats vom 19. Juni 2000 - BVerwG 5 B 5.00 -).
  • BVerwG, 06.10.2003 - 5 B 92.03

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung; Zuweisung eines

    Es liegt auf der Hand und erfordert deshalb keine Klärung in einem Revisionsverfahren, dass die nach der Rechtsprechung des Senats für die Annahme eines "zukunftsoffenen Verbleibs" erforderliche Aufenthaltsdauer sich nicht abstrakt, d.h. losgelöst von den Umständen des Einzelfalls, festlegen lässt und sich daher einer verallgemeinernden revisionsgerichtlichen Klärung entzieht (s.a. Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 2000 BVerwG 5 B 5.00 , vom 30. Januar 2001 BVerwG 5 B 59.00 und vom 3. Juli 2003 BVerwG 5 B 211.02 ).
  • SG Kassel, 30.10.2012 - S 11 SO 65/11
    In diesem Zusammenhang werde auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urt. v. 09.06.2000 - 12 A 10907/99. OVG und Urt. v. 11.05.2000 - 12 A 10908/99. OVG - bestätigt durch Beschluss d. BVerwG v. 30.01.2001 - 5 B 59.00) verwiesen.
  • SG Kassel, 30.10.2012 - S 11 SO 66/11
    In diesem Zusammenhang werde auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 09.06.2000 - 12 A 10907/99.OVG und Urteil vom 11.05.2000 - 12 A 10908/99.OVG - bestätigt durch Beschluss des BVerwG vom 30.01.2001 - 5 B 59.00) verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 12 LB 538/02

    Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts im Rahmen eines Erstattungsverlangens

    Für die in diesem Zusammenhang zu treffende Prognose sind alle objektiven und subjektiven Umstände nach Maßgabe des Einzelfalls zu würdigen (BVerwG, Beschl. v. 30.1.2001 - BVerwG 5 B 59.00 -; Zulassungsbeschluss des erkennenden Senats v. 15.7.2002 - 12 LA 482/02 -; Mrozynski, SGB I, 2. Aufl. 1995, § 30, Rn. 20).
  • VG Braunschweig, 22.01.2004 - 3 A 295/03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Kostenerstattung; Umzug

    Für die in diesem Zusammenhang zu treffende Prognose sind alle objektiven und subjektiven Umstände nach Maßgabe des Einzelfalls zu würdigen (BVerwG, Beschl. v. 30.01.2001 - BVerwG 5 B 59.00 - Zulassungsbeschluss des OVG Lüneburg v. 15.07.2002 - 12 LA 482/02 - Mrozynski, SGB I, 2. Aufl 1995, § 30, Rn. 20).
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