Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011

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   BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07   

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BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07 (https://dejure.org/2007,9070)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2007 - 5 B 6.07 (https://dejure.org/2007,9070)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 (https://dejure.org/2007,9070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Klägers bei Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung ohne Angabe zwingender Gründe; Geltendmachung einer fehlerhaften Beweiswürdigung im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde; Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vermittlung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07
    Der Hinweis in der Ladung weist nicht darauf, dass das Berufungsgericht an sich die Notwendigkeit gesehen hätte, den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufzuklären, indem es die Klägerin anhört oder vernehmen lässt (s.a. Beschluss vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 -).

    Das Berufungsgericht durfte die in den Niederschriften zu dem Sprachtest enthaltenen tatsächlichen Feststellungen zum Sprachvermögen der Klägerin, zu denen diese hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, für seine Entscheidungsfindung verwenden (s. etwa Beschlüsse vom 30. März 1999 - BVerwG 5 B 4.99 - juris und vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 - stRspr).

  • BVerwG, 12.12.2005 - 5 B 54.05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz schuldhafter Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07
    Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus §§ 47, 52 Abs. 1, § 39 GKG (Ansatz des Auffangwertes von 5 000 EUR für die Klägerin sowie von je 2 000 EUR für die Einbeziehung des Ehemannes sowie der Abkömmlinge der Klägerin in den Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 und 2 BVFG; vgl. zuletzt Streitwertbeschluss zum Urteil vom 18. Januar 2007 - BVerwG 5 C 9.06 - unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 12. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 54.05 -).
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 11.03

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07
    Die Beschwerde behauptet zwar eine Divergenz zu den in dem angefochtenen Urteil angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2003 ( BVerwG 5 C 33.02 - BVerwGE 119, 6 und - BVerwG 5 C 11.03 - DVBl 2004, 448), zeigt aber nicht wie erforderlich (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712) auf, dass das Berufungsgericht, das für die Anforderungen ausdrücklich die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung zu Grunde gelegt hat, diesen rechtlichen Ansatz gleichwohl verlassen hat, mit einem tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der angeführten Entscheidung in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07
    Die Beschwerde behauptet zwar eine Divergenz zu den in dem angefochtenen Urteil angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2003 ( BVerwG 5 C 33.02 - BVerwGE 119, 6 und - BVerwG 5 C 11.03 - DVBl 2004, 448), zeigt aber nicht wie erforderlich (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712) auf, dass das Berufungsgericht, das für die Anforderungen ausdrücklich die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung zu Grunde gelegt hat, diesen rechtlichen Ansatz gleichwohl verlassen hat, mit einem tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der angeführten Entscheidung in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist.
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07
    Die Beschwerde behauptet zwar eine Divergenz zu den in dem angefochtenen Urteil angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2003 ( BVerwG 5 C 33.02 - BVerwGE 119, 6 und - BVerwG 5 C 11.03 - DVBl 2004, 448), zeigt aber nicht wie erforderlich (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712) auf, dass das Berufungsgericht, das für die Anforderungen ausdrücklich die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung zu Grunde gelegt hat, diesen rechtlichen Ansatz gleichwohl verlassen hat, mit einem tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der angeführten Entscheidung in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist.
  • BVerwG, 30.03.1999 - 5 B 4.99
    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07
    Das Berufungsgericht durfte die in den Niederschriften zu dem Sprachtest enthaltenen tatsächlichen Feststellungen zum Sprachvermögen der Klägerin, zu denen diese hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, für seine Entscheidungsfindung verwenden (s. etwa Beschlüsse vom 30. März 1999 - BVerwG 5 B 4.99 - juris und vom 28. Oktober 2002 - BVerwG 5 B 225.02 - stRspr).
  • BVerwG, 18.01.2007 - 5 C 9.06

    Bekenntnissachverhalt; Nationalitätenerklärung; Volkszählung, Verhalten bei einer

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 5 B 6.07
    Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus §§ 47, 52 Abs. 1, § 39 GKG (Ansatz des Auffangwertes von 5 000 EUR für die Klägerin sowie von je 2 000 EUR für die Einbeziehung des Ehemannes sowie der Abkömmlinge der Klägerin in den Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 und 2 BVFG; vgl. zuletzt Streitwertbeschluss zum Urteil vom 18. Januar 2007 - BVerwG 5 C 9.06 - unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 12. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 54.05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - 12 A 411/05

    Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bei einem Abkömmling

    Die Annahme, dass eine geänderte Rechtslage der Verwertbarkeit eines Anhörungsprotokolls nicht entgegensteht, entspricht nicht nur der ständigen Praxis des OVG NRW, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2008 - 12 A 1547/07 - m.w.N., sondern auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, wonach für Entscheidungen nach "neuer" Rechtslage regelmäßig Feststellungen zu - unter der "alten" Rechtslage zustande gekommenen - Sprachtests dann zugrunde gelegt werden dürfen, soweit diese hierfür geeignet sind.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, juris, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 11 A 4791/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. September 2007 5 B 6.07 , juris, Rdnr. 7, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - 12 A 1374/08

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die ausreichende

    Das Verwaltungsgericht hat unter zulässiger Verwertung des Sprachtests vom 28. Juni 2006, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, Juris, vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 -, und vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 -, angenommen, dass das im Sprachtest gezeigte Sprachvermögen der Klägerin die an ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu stellenden Anforderungen nicht erfülle.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - 12 A 1424/08

    Feststellung der familiären Vermittlung der deutschen Sprache in der Kindheit

    Das Verwaltungsgericht hat unter zulässiger Verwertung des Sprachtests vom 30. Juni 2004, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, Juris, vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 -, und vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 -, angenommen, dass das im Sprachtest gezeigte Sprachvermögen des im Zeitpunkt des Sprachtests 33 Jahre alten Klägers die an ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu stellenden Anforderungen nicht erfülle.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - 12 A 3327/08

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens aufgrund eines erst später erlangten

    vgl. zur Verwertbarkeit solcher Protokolle auch bei einer Änderung des rechtlichen Maßstabs für die Bewertung der Sprachkenntnisse: BVerwG, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 B 6/07 - OVG NRW Beschlüsse vom 10. Oktober 2009 - 12 A 770/08 -, 18. Dezember 2007 - 12 A 1277/06 -, 31. Mai 2007 - 2 A 4570/06 -, 15. September 2006 - 12 A 1868/05 - und vom 23. Oktober 2006 - 12 E 868/06 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 12 A 1342/08

    Zulässigkeit eines Sprachtests als Nachweis einer familiären Vermittlung der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, Juris, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 11 A 1098/12

    Ordnungsgemäße Durchführung eines Sprachtests zur Feststellung der deutschen

    vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, juris, Rdnr. 7 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 12 A 1551/09

    Anforderungen an den substantiierten Vortrag über ein Führen eines einfachen

    Der verwertbare Sprachtest vom 27. März 2007, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, juris, vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 -, und vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Mai 2010 _ 12 A 1980/08 - und vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 - vgl. zur ausreichenden Erkenntnisfähigkeit eines gebildeten Laien, insbesondere dann, wenn dieser aufgrund seiner dienstlichen Tätigkeit entsprechende Erfahrungen hat sammeln können, schon BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 9 B 590.96 -, juris; zur jederzeitigen Abrufbarkeit etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 27.Mai 2010 - 12 A 1980/08 -, vom 18. Februar 2010 - 12 A 1374/08 -, vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 -, vom 17. August 2009 - 12 A 471/08 -, vom 26. April 2007 - 12 A 4477/06 -, vom 17. Februar 2006 - 12 A 388/04 -, vom 7. Juli 2005 - 14 A 4569/04 - und vom 5. November 2004 - 2 A 4661/03 -, lässt angesichts der zu einfachen Lebenssachverhalten gestellten, jedoch zu einem gewichtigen Teil nicht verstandenen, im Übrigen mit einzelnen Worten, allenfalls mit rudimentärsten Satzkonstruktionen beantworteten Fragen nicht einmal ansatzweise erkennen, dass der Kläger zu einem über punktuelle Antworten hinausgehenden Gedankenaustausch im Sinne einer dialogischen Interaktion, d.h. eines einigermaßen flüssigen, in ganzen Sätzen erfolgenden Austauschs in Rede und Gegenrede, befähigt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - 12 A 1980/08

    Abrufbarkeit der Fähigkeit zum Führen eines einfachen Gesprächs auf Deutsch auch

    , vom 20. Juni 2008 vorgebrachten Angriffe gegen das Ergebnis der Anhörung der Klägerin in der deutschen Botschaft in St. Petersburg am 2. September 2003, vgl. zur Zulässigkeit der Verwertung der Niederschrift über den Sprachtest: BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2007 - 5 B 6.07 -, juris, vom 28. Oktober 2002 - 5 B 225.02 -, und vom 30. März 1999 - 5 B 4.99 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 12 A 1493/08 -, und der gerichtlichen Anhörung in der mündlichen Verhandlung am 4. Juni 2008 verkennen, dass die Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen zu können, zu den inhaltlichen Anforderungen vgl. BVerwG, Urteile vom 4. September 2003 - 5 C 33.02 -, BVerwGE 119, 6, und - 5 C 11.03 -, NVwZ 2004, 753, juris, als das Bekenntnis zum deutschen Volkstum bestätigende Verinnerlichung nicht nur unter künstlichen Laborbedingungen gegenüber besonders geschulten Gesprächspartnern, sondern gerade auch im Alltag bestehen und damit jederzeit - etwa auch im Rahmen einer gerichtlichen Anhörung - abrufbar sein muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 11 E 1249/12

    Ablehnung eines Aufnahmeantrags im Zusammenhang mit dem BVFG bei fehlendem

    vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2007 5 B 6.07 , juris, Rdnr. 7 m. w. N.
  • VG Köln, 13.12.2011 - 7 K 1205/10

    Anspruch auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung durch Bestimmung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 12 A 739/09

    Möglichkeit der Führung eines einfachen Gesprächs auf deutsch als Voraussetzung

  • VG Köln, 27.09.2012 - 2 K 86/12

    Sprachkenntnisse eines Spätaussiedlers müssen auf familiäres Umfeld

  • VG Köln, 02.08.2011 - 7 K 1587/10

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedlerin bei

  • VG Köln, 09.07.2013 - 14 K 4793/11

    Bestätigung des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum durch die familiäre

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07   

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https://dejure.org/2011,21674
OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07 (https://dejure.org/2011,21674)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2011 - 5 B 6.07 (https://dejure.org/2011,21674)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 5 B 6.07 (https://dejure.org/2011,21674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 5 S 1 VwGO, § 113 Abs 5 S 2 VwGO, § 114 S 1 VwGO, § 38 Abs 1 VwVfG, § 10 RuStAG, § 11 S 1 Nr 1 RuStAG, § 40c RuStAG, § 8 aF RuStAG, § 9 aF RuStAG
    Einbürgerungszusicherung; Ausschlussgrund; Sicherheitsbedenken; "Milli Görüs"; Unterstützungshandlung; Mitgliedschaft in der IGMG; Vorstandstätigkeit in Moscheevereinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Einbürgerungsanspruchs wegen des Verfolgens von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung; Folgen des Bestehens hinreichender Anhaltspunkte des Unterstützens verfassungsfeindlicher Bestrebungen der "Islamischen Gemeinschaft Milli ...

  • rechtsportal.de

    Ausschluss eines Einbürgerungsanspruchs wegen des Verfolgens von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung; Folgen des Bestehens hinreichender Anhaltspunkte des Unterstützens verfassungsfeindlicher Bestrebungen der "Islamischen Gemeinschaft Milli ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03

    Erteilung einer Einbürgerungszusicherung - Ausschlussgrund nach § 11 S 1 Nr 1

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07
    Die IGMG wurde im Jahr 1995 als Nachfolgeorganisation der AMGT ("Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V.") gegründet (vgl. Verfassungsschutzbericht - im Folgenden VB - der Senatsverwaltung für Inneres 2005, 280; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008 - 13 S 2613/03 -, juris Rn. 53).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung werden Aktivitäten von Mitgliedern und Funktionären der IGMG überwiegend als einbürgerungsschädlich angesehen (statt vieler Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 5 ZB 07.272 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04.OVG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O.).

    Der Verdacht, dass es sich bei der IGMG um eine Organisation handelt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt, ergibt sich aus der von ihr in ihrer Gesamtheit angestrebten absoluten Vorherrschaft eines islamischen Rechtsverständnisses sowie der Scharia vor den nach den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates zustande gekommenen Rechtsnormen der Bundesrepublik (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O., juris Rn. 38).

    Eine zentrale Bedeutung für diese Einschätzung kommt der engen Verbindung der IGMG mit der "Milli Görus"-Bewegung in der Türkei zu, die bereits in dem Begriff "Milli Görüs" im Namen der IGMG zum Ausdruck kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O., juris Rn. 41).

    Während die SP in der Türkei praktisch keine politische Bedeutung mehr hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O., juris Rn. 40), stellt die AKP mit Erdogan den türkischen Ministerpräsidenten.

    Damit ist "Milli Gazete" neben der Publikation "IGMG Perspektif" (vormals "IGMG-Perspektive") und der zentralen IGMG-Homepage eine wichtige Informationsquelle für die Anhänger der Organisation (vgl. VB des Bundesministeriums des Innern 2009, S. 268) und insofern auch der IGMG zuzurechnen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O., juris Rn. 42).

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07
    Die rechtlichen Anforderungen an den Ausschlussgrund sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. zusammenfassend Urteil vom 2. Dezember 2009 - BVerwG 5 C 24.08 -, juris Rn. 14 ff.):.

    Dass die Beobachtungen der Nachrichtendienste ausreichende Anknüpfungstatsachen für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen liefern können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteil vom 2. Dezember 2009, a.a.O., juris Rn. 28 ff; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 1 WB 86.97 -, juris Rn. 9).

    Da der Kläger die IGMG schon zu einer Zeit unterstützt hat, als diese unzweifelhaft als eine homogene verfassungsfeindliche Organisation zu betrachten gewesen ist, die in ihrer Gesamtheit die absolute Vorherrschaft eines islamischen Rechtsverständnisses und der Scharia angestrebt hat, kann es vorliegend nur noch um die Frage gehen, ob sich der Kläger seither von diesen verfassungsfeindlichen Werten und Zielen der "Milli Görüs"-Bewegung abgewandt hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009, a.a.O., juris Rn. 22).

  • VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08

    Einbürgerung; strafrechtliches Verhalten; Einstellung des Verfahrens;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07
    Da zu den erheblichen Belangen auch der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört, ist § 9 Abs. 1 StAG a.F. jedenfalls bei solchen Einbürgerungsbewerbern nicht anwendbar, die den Ausschlusstatbestand des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. durch gegenwärtige Unterstützungshandlungen erfüllen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 00.1819 -, juris Rn. 31; VG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2008 - 11 K 1941/08 -, juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07
    Da zu den erheblichen Belangen auch der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört, ist § 9 Abs. 1 StAG a.F. jedenfalls bei solchen Einbürgerungsbewerbern nicht anwendbar, die den Ausschlusstatbestand des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. durch gegenwärtige Unterstützungshandlungen erfüllen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 00.1819 -, juris Rn. 31; VG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2008 - 11 K 1941/08 -, juris Rn. 43).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - 7 A 10953/04

    Keine Einbürgerung von Milli Görüs-Funktionär

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung werden Aktivitäten von Mitgliedern und Funktionären der IGMG überwiegend als einbürgerungsschädlich angesehen (statt vieler Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 5 ZB 07.272 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04.OVG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O.).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97

    Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07
    Dass die Beobachtungen der Nachrichtendienste ausreichende Anknüpfungstatsachen für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen liefern können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteil vom 2. Dezember 2009, a.a.O., juris Rn. 28 ff; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 1 WB 86.97 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 16.06.2009 - 5 ZB 07.272

    Berufungszulassungsantrag; Darlegung; Einbürgerung; Ausschluss des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung werden Aktivitäten von Mitgliedern und Funktionären der IGMG überwiegend als einbürgerungsschädlich angesehen (statt vieler Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 5 ZB 07.272 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04.OVG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O.).
  • VG Freiburg, 18.06.2020 - 9 K 4555/19

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit bei zeitweiser Tätigkeit als Sekretär

    U. v. 10.02.2011 - OVG 5 B 6.07 -, juris, Rn.29).

    Nur in Fällen einer bereits seit Mitte/Ende der 1990er Jahre bestehenden Mitgliedschaft bzw. sonst eindeutiger durch Publikationen, belegte Äußerungen, Einlassungen und klare Bekundungen dokumentierter zumindest einstiger antidemokratischer, traditioneller Einstellungen eines Einbürgerungsbewerbers hat die Rechtsprechung zwar keinen Austritt aus der IGMG und auch kein "Abschwören", aber eine "glaubhafte Abkehr" von solchen Tendenzen gefordert, also nicht nur verhandlungstaktisch motivierte Angaben und Darlegungen dazu gefordert, dass der Betreffende sich mittlerweile den reformerischen Strömungen bzw. Flügeln der IGMG angeschlossen hat, und falls solche fehlten einen Ausschlussgrund für eine Einbürgerung bejaht (vgl. VG Berlin, U. v. 08.01.2020 - 2 K 70.18 -, juris, Rn. 20 - 27; OVG NRW, B. v. 04.03.2014 - 19 A 1771/12 -, juris, Rn. 2 - 4; BayVGH, B. v. 28.03.2012 - 5 B 11.404 -, juris, Rn. 30 - 36; OVG Bln.-Brdbg., U. v. 10.02.2011 - OVG 5 B 6.07 -, juris, Rn. 31, 32; BVerwG, B. v. 15.09.2011 - 5 B 23/11 -, juris, Rn. 11; BVerwG, U. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08 -, juris, Rn. 22, 23; VGH Bad.- Württ., U. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 -, juris, Rn. 35 und Rn. 48 - 56; VG Stuttgart, U. v. 26.10.2005 - 11 K 2083/04 -, juris, Rn. 72 - 75).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12

    Anspruch auf Einbürgerung; Folgenbeseitigungsanspruch auf Erteilung einer -

    Die IGMG wird in der Rechtsprechung als eine Organisation angesehen, die Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 - VBlBW 2009, 29 m.w.N., bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24.08 - BVerwGE 135, 302; NdsOVG, Urt. v. 15.09.2009 - 11 LB 487/07 - EZAR NF 41 Nr. 4; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 10.02.2011 - OVG 5 B 6.07 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.03.2012 - 5 B 11.404 - juris).
  • VG Würzburg, 28.07.2014 - W 7 K 14.482

    Einbürgerung; Ausschlussgründe; Unterstützungshandlung; Islamische Gemeinschaft

    Auch wenn viel dafür spricht, dass der Kläger bereits zu einem Zeitpunkt bewusst der IGMG angehörte, als diese noch als homogen verfassungsfeindliche Organisation zu beurteilen war (vgl. BVerwG, U.v. 2.12.2009 - 5 C 24/08 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 28.3.2012 - 5 B 11.404 - juris Rn. 30 ff.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 10.2.2011 - OVG 5 B 6.07 - juris; VGH BW, U.v. 11.6.2008 - 5 C 24/08 - juris; jeweils m.w.N.), kann diese Frage hier letztlich offen bleiben.

    Das bloße Bekenntnis, ein religiöser, im Übrigen aber unpolitischer Mensch zu sein, reicht hierfür noch nicht aus (OVG Berlin-Bbg, U.v. 10.2.2011 - OVG 5 B 6.07 - juris Rn. 32).

  • VG Berlin, 08.01.2020 - 2 K 70.18

    Antrag auf Einbürgerung

    Insoweit hat sich für diese Mitglieder nichts an der vormaligen Einschätzung der IGMG geändert; zur weiteren Begründung wird insoweit auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Februar 2011 - OVG 5 B 6.07 - juris Rn. 21 ff. verwiesen, dessen Ausführungen sich das Gericht zu eigen macht.

    Jedenfalls damals hatte eine glaubhafte programmatische Neuausrichtung der IGMG, mit der die alten, verfassungsfeindlichen Ziele als überwunden hätten angesehen werden können, nicht stattgefunden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2011 - OVG 5 B 6.07 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • VG Minden, 20.06.2012 - 11 K 841/12

    Vorliegen des Ausschlussgrundes des § 11 S. 1 Nr. 1 StAG bei Unterstützung einer

    So auch BayVGH, Beschluss vom 28.03.2012 - 5 B 11.404 -, juris Rn. 27 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 15.09.2009 - 11 LB 487/07 -, juris Rn. 55; vgl. zur gerichtlichen Bewertung der J. als gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Organisation insgesamt: BayVGH, Beschluss vom 27.08.2004 - 5 ZB 03.1336 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 16.06.2009 - 5 ZB 07.272 -, juris Rn. 13; VGHBW, Urteil vom 11.06.2008 - 13 S 2613/03 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - 5 B 6.07 -, juris Rn. 21 ff.

    vgl. dazu erneut auch BayVGH, Beschluss vom 28.03.2012, a.a.O. Rn. 33 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011, a.a.O. Rn. 31.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 5 B 5.10

    Einbürgerung; Ausschlussgrund; Sicherheitsbedenken; "Tablighi Jamaat";

    Da zu den erheblichen Belangen auch der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört, ist § 9 Abs. 1 StAG a.F. jedenfalls bei solchen Einbürgerungsbewerbern nicht anwendbar, die den Ausschlusstatbestand des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. durch gegenwärtige Unterstützungshandlungen erfüllen (siehe Urteil des Senats vom 10. Februar 2011 - OVG 5 B 6.07 -, juris Rn. 34, unter Bezugnahme auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Mai 2003 - 5 B 00.1819 -, juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 28.03.2012 - 5 B 11.404

    Einbürgerung; Mitgliedschaft in der islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG);

    Dem schließt sich der Senat ausdrücklich an (zur gerichtlichen Bewertung der IGMG als gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Organisation vgl. BayVGH vom 27.8.2004 Az. 5 ZB 03.1336 Rn. 6; BayVGH vom 16.6.2009 Az. 5 ZB 07.272 Rn. 13; VGH BW vom 11.6.2008 VBlBW 2009, 29 ff. Rn. 38 ff.; BVerwG vom 2.12.2009, DVBl 2010, 580/582; OVG Berlin-Brandenburg vom 10.2.2011 Az. 5 B 6.07 Rn. 21 ff. unter Hinweis auf zahlreiche weitere tatsächliche Anhaltspunkte).
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