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   BVerwG, 05.09.2003 - 5 B 60.03   

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BVerwG, 05.09.2003 - 5 B 60.03 (https://dejure.org/2003,11792)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.2003 - 5 B 60.03 (https://dejure.org/2003,11792)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 2003 - 5 B 60.03 (https://dejure.org/2003,11792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorheriger Einsatz von Vermögen als Voraussetzung für die Bereitstellung von Pflegewohngeld für Pflegeheimbewohner ; Darlegungen einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage revisiblen Rechts; Berücksichtigung des Vermögens eines Pflegebedürftigen bei einer (zusätzlichen) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 02.01.1996 - BT-Drs 13/3419
    Auszug aus BVerwG, 05.09.2003 - 5 B 60.03
    Die grundgesetzlich garantierte Etathoheit der Länder, die durch die einfachgesetzlichen Regelungen des SGB XI nicht eingeschränkt werden kann, belässt es den Ländern auch zu bestimmen, inwieweit Pflegebedürftige entgegen der Zielsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes (s. BTDrucks 13/3419) an den Investitionskosten beteiligt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 16 A 2203/05

    Ansehung des Pflegewohngeldes nach dem Pflegegesetz NRW (PfG NRW) als

    dazu BSG, Urteile vom 28.6.2001 - B 3 P 9/00 R -, BSGE 88, 215, und vom 26.1.2006 - B 3 P 6/04 R -, BSGE 96, 28; BVerwG, Urteil vom 13.5.2004 - 3 C 2.04 -, NDV-RD 2004, 120, und Beschluss vom 5.9.2003 - 5 B 60.03 -, Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - 16 A 601/06

    Rückstände bei der Begleichung von Heimkosten seitens eines Heimbewohners und

    Grundlegend OVG NRW, Urteil vom 9.5.2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl 2003, 440; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 13.12.2007, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 5.9.2003 - 5 B 60.03 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2003 - 16 B 1945/03

    Rücknahme einer Pflegewohngeldbewilligung; Bewohnerorientierter

    Ausgehend von der Senatsrechtsprechung, der zufolge der Anspruch auf Gewährung des bewohnerbezogenen Pflegewohngeldes auch vom Vermögen des jeweiligen Heimbewohners abhängt, vgl. Urteil vom 9.5.2003 - 16 A 2789/02 -, Juris; dieses Urteil ist - wie auch die Parallelentscheidungen vom selben Tage -, inzwischen rechtskräftig, nachdem das BVerwG mit Beschluss vom 5.9.2003 - 5 B 60.03 - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und im Rahmen seines beschränkten Prüfungsrahmens keine Abweichung von bundesrechtlichen Vorgaben festgestellt hat, war der zuletzt (am 10.2.2003) mit Wirkung bis zum 29.2.2004 erlassene Bewilligungsbescheid mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, weil die Antragstellerin über Vermögen oberhalb der maßgeblichen Schongrenze von 2.301 Euro (vgl. § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der hierzu ergangenen Verordnung) verfügte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2006 - 16 A 4434/04

    Anspruch des Sozialhilfeträgers eines Bundeslandes auf Gewährung von

    OVG NRW, Urteil vom 9.5.2003 - 16 A 2789/02 -, ZFSH/SGB 2003, 692 = NWVBl. 2003, 440; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 5.9.2003 - 5 B 60.03 -, Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2003 - 16 B 1582/03

    Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für Investitionskosten vollstationärer

    Ausgehend von der Senatsrechtsprechung, der zufolge der Anspruch auf Gewährung des bewohnerbezogenen Pflegewohngeldes auch vom Vermögen des jeweiligen Heimbewohners abhängt, vgl. Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, Juris; dieses Urteil ist - wie auch die Parallelentscheidungen vom selben Tage -, inzwischen rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Beschluss vom 5. September 2003 - 5 B 60.03 - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und innerhalb seines beschränkten Prüfungsrahmens keine Abweichung von bundesrechtlichen Vorgaben festgestellt hat, war der zuletzt (am 5. März 2003) mit Wirkung bis zum 29. Februar 2004 erlassene Bewilligungsbescheid mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, weil die Antragstellerin über Vermögen oberhalb der maßgeblichen Schongrenze von 2.301 Euro (vgl. § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG iVm § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der hierzu ergangenen Verordnung) verfügte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 16 A 4379/04
    2003, 440; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 5. September 2003 - 5 B 60.03 -, Juris.
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   BVerwG, 11.12.2003 - 5 B 60.03   

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BVerwG, 11.12.2003 - 5 B 60.03 (https://dejure.org/2003,28105)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2003 - 5 B 60.03 (https://dejure.org/2003,28105)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 5 B 60.03 (https://dejure.org/2003,28105)
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