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   BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90   

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BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1991,2210)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1991 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1991,2210)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1991,2210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Vermögens" im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes - Maßgeblichkeit der tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte ohne Rücksicht auf die Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen - Anspruch auf Ausschöpfung des Bankkredits - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.04.1990 - 7 B 20.90

    Keine nochmalige Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in der

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Eine vorausgehende Entscheidung des Berufungsgerichts, die unanfechtbar ist - wie hier nach § 152 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F. die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - unterliegt nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - und vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - <NVwZ 1991, 261>).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Diese Grundsätze, wonach Schulden des Hilfesuchenden (regelmäßig) nicht mittels Sozialhilfe abzudecken sind (s. z.B. BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]) und deshalb der Hilfebedürftige in der Regel sein Einkommen auch dann für sich verwenden muß, wenn er sich dadurch außerstande setzt, bestehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen (s. z.B. BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64]; 55, 148 ), gelten ohne weiteres auch für den Einsatz von Vermögen.
  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Diese Grundsätze, wonach Schulden des Hilfesuchenden (regelmäßig) nicht mittels Sozialhilfe abzudecken sind (s. z.B. BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]) und deshalb der Hilfebedürftige in der Regel sein Einkommen auch dann für sich verwenden muß, wenn er sich dadurch außerstande setzt, bestehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen (s. z.B. BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64]; 55, 148 ), gelten ohne weiteres auch für den Einsatz von Vermögen.
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Die Beschwerde hat schon nicht dargetan, weshalb sich dem Verwaltungsgerichtshof - ausgehend von seiner für die Beurteilung des geltend gemachten Aufklärungsmangels allein maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187 (189) [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]>) - eine derartige Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 16.02.1988 - 5 B 13.88

    Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens durch das

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Eine vorausgehende Entscheidung des Berufungsgerichts, die unanfechtbar ist - wie hier nach § 152 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F. die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - unterliegt nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - und vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - <NVwZ 1991, 261>).
  • BVerwG, 21.08.1989 - 5 B 192.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Entsprechend dem Zweck der Sozialleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (s. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 1988 - BVerwG 5 B 2.88 - und vom 21. August 1989 - BVerwG 5 B 192.88 - ).
  • BVerwG, 21.04.1988 - 5 B 2.88

    Schuldentilgung regelmäßig nicht Aufgabe der Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Entsprechend dem Zweck der Sozialleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (s. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 1988 - BVerwG 5 B 2.88 - und vom 21. August 1989 - BVerwG 5 B 192.88 - ).
  • BVerwG, 13.02.1978 - 5 B 85.76

    Anordnung einer Flurbereinigung - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Ein Verfahrensmangel, der der revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen wäre, rechtfertigt aber auch keine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (Beschluß des Senats vom 13. Februar 1978 - BVerwG 5 B 85.76 - ).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 98.81

    Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei auswärtiger Unterbringung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Diese Grundsätze, wonach Schulden des Hilfesuchenden (regelmäßig) nicht mittels Sozialhilfe abzudecken sind (s. z.B. BVerwGE 66, 335 [BVerwG 13.01.1983 - 5 C 98/81]) und deshalb der Hilfebedürftige in der Regel sein Einkommen auch dann für sich verwenden muß, wenn er sich dadurch außerstande setzt, bestehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen (s. z.B. BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64]; 55, 148 ), gelten ohne weiteres auch für den Einsatz von Vermögen.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel aufgeführt werden, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruhen kann (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, s. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 5 B 38.05

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen

    Bei der Prüfung, ob das angegriffene Urteil auf einem Verfahrensfehler beruht (hier also auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs), ist ohnehin von der materiellen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auszugehen (stRspr; vgl. z.B. Beschluss des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 61.90 - ).

    Es kann offen bleiben, ob das Beschwerdevorbringen im Sinne einer Rüge zu verstehen ist, dass der Verwaltungsgerichtshof seiner Amtsermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei; denn eine ordnungsgemäße Rüge eines Verstoßes gegen § 86 VwGO setzt voraus, dass Beweismittel angeführt werden, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, und dass angegeben wird, inwiefern das Urteil im Einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruhen kann (stRspr; vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1991, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1992 - 24 A 655/92

    Sozialhilferecht: Vermögenseinsatz bei eigenem Kfz und Schonvermögen

    § 88 Abs. 2 BSHG nimmt nur bestimmte, genau bezeichnete Gegenstände vom Vermögenseinsatz oder von der Verwertung aus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3.12.1991 - 5 B 61.90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01

    PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung

    Denn nach dem insoweit heranzuziehenden Vermögensbegriff des Sozialhilferechts ist unter Vermögen nicht ein Überschuss der Aktiva über die Passiva im Sinne einer saldierenden Betrachtungsweise zu verstehen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 03.12.1991 - 5 B 61.90 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 22 m.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.1983 - 6 S 1733/82 -, FEVS 32, 459 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - 16 A 601/06

    Rückstände bei der Begleichung von Heimkosten seitens eines Heimbewohners und

    BVerwG, Beschluss vom 3.12.1991 - 5 B 61.90 -, Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 22, und Urteil vom 27.1.1965 - V C 32.64 -, BVerwGE 20, 188; OVG NRW, Urteil vom 17.1.2000 - 22 A 4467/95 -, NVwZ-RR 2000, 685; Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 88 Rn. 24.
  • VG Düsseldorf, 24.10.2011 - 21 K 405/11

    Pflegewohngeld Klagebefugnis Beihilfeberechtigung Nachrang der Beihilfeleistung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29.05.2008 - 16 A 601/06 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 03.12.1991 - 5 B 61.90 -, juris; vgl. auch Urteil der Kammer vom 08.09.2011 - 21 K 3337/10 .
  • LSG Hessen, 10.10.2005 - L 7 AS 57/05

    Voraussetzungen für die Durchsetzung einer Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Solange ein Gegenstand nicht aus dem Vermögen abgeflossen ist, muss er dem Aktiv-Vermögen zugerechnet werden, auch wenn insoweit Vollstreckungsmaßnahmen Dritter drohen (Brühl in: LPK - SGB II, § 12 Rdz. 67; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. Dezember 1991, Az.: 5 B 61.90).
  • BVerwG, 14.02.1996 - 5 B 165.95

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einem

    Mit mangelhafter Sachaufklärung kann ein Verfahrensmangel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 61.90 - , insoweit nicht veröff.) aber nur dann begründet werden (§ 133 Abs. 3 VwGO), wenn Beweismittel aufgeführt werden, deren Heranziehung sich, ausgehend von der Rechtsauffassung des Tatsachengerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ; stRspr), diesem hätte aufdrängen müssen, und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruhen kann.
  • VG Düsseldorf, 05.09.2003 - 22 L 2890/03

    Anforderungen an die Durchsetzung des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf

    Dem Gesetz ist daher eine Berücksichtigung von Verbindlichkeiten durch Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva - anders als etwa bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens nach § 76 Abs. 2 BSHG - fremd, vgl. die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, u.a. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 61.90 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG 436.0 § 88 BSHG Nr. 22 sowie OVG NRW, Urteil vom 9. August 1996 - 8 A 3429/94 -.
  • BVerwG, 03.02.1997 - 5 B 164.96

    Revisionsgerichtliche Auslegung eines rechtsverbindlichen Angebots gegenüber

    Mit mangelhafter Sachaufklärung kann ein Verfahrensmangel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 61.90 - , insoweit nicht veröffentl.) nur dann begründet werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), wenn Beweismittel aufgeführt werden, deren Heranziehung sich, ausgehend von der Rechtsauffassung des Tatsachengerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ; stRspr), diesem hätte aufdrängen müssen, und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruhen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - 12 A 2391/06
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 5 B 61.90 -, Buchholz 436.0, § 88 BSHG Nr. 22, und Urteil vom 27. Januar 1965 - V C 32.64 -, BVerwGE 20, 188; OVG NRW, Urteil vom 17. Januar 2000 - 22 A 4467/95 -, NVwZ-RR 2000, 685; Schellhorn/Schellhorn, a.a.O., § 88 Rn. 24.
  • VG Düsseldorf, 15.03.2013 - 21 K 4625/12

    Pflegewohngeld; Vermögen; Schonvermögen; Urteil nach Gerichtsbescheid

  • BVerwG, 14.02.1996 - 5 B 166.95

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einem

  • BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 163.95

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit unzureichender Sachaufklärung als

  • BVerwG, 16.01.1995 - 5 B 52.94

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich des eigenständigen

  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - L 7 SO 1966/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2013 - L 6 AS 1259/10
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1997 - 7 S 1084/95

    Sozialhilfe: Mitwirkungspflicht des Antragstellers - Leistungserheblichkeit

  • VG Dresden, 13.09.2004 - 6 K 1969/04
  • SG Hannover, 12.02.2007 - S 45 AS 1358/06
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1992 - 5 B 61.90   

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BVerwG, 19.02.1992 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1992,17005)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1992 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1992,17005)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1992,17005)
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  • Wolters Kluwer

    Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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   BVerwG, 25.10.1994 - 5 B 61.90   

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BVerwG, 25.10.1994 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1994,15387)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1994,15387)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 5 B 61.90 (https://dejure.org/1994,15387)
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