Rechtsprechung
BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung eines Schwerbehinderten - Ermessensgesichtspunkt der Hauptfürsorgestelle
- Wolters Kluwer
Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber - Anspruch auf Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchwbG § 15
Arbeitgeberpflichten bei Kündigung eines Schwerbehinderten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 30.05.1990 - 6 S 2342/89
- BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90
Welche Gesichtspunkte die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hat und wo die Grenzen dessen liegen, was die Hauptfürsorgestelle bei ihrer interessenwägenden Ermessensentscheidung dem Arbeitgeber zur Verwirklichung der dem Schwerbehinderten gebührenden weitgehenden Fürsorge zumuten darf, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 8, 46 [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56]; 29, 140 <141 ff. [BVerwG 16.02.1968 - VII C 155/66]>; 48, 264 ).Auch diese Frage ist durch die vorangeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66]; 48, 264 [BVerwG 05.06.1975 - V C 57/73]): Der Arbeitgeber braucht für den Schwerbehinderten keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen; er braucht auch nicht einen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbehinderten Platz zu schaffen; zuzumuten ist dem Arbeitgeber aber, den Schwerbehinderten nach Möglichkeit umzusetzen, d.h. ihn im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze einen geeigneten anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, wobei das Bemühen um einen anderen geeigneten Arbeitsplatz von fürsorgerischem Denken und Fühlen getragen sein muß.
- BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90
Welche Gesichtspunkte die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hat und wo die Grenzen dessen liegen, was die Hauptfürsorgestelle bei ihrer interessenwägenden Ermessensentscheidung dem Arbeitgeber zur Verwirklichung der dem Schwerbehinderten gebührenden weitgehenden Fürsorge zumuten darf, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 8, 46 [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56]; 29, 140 <141 ff. [BVerwG 16.02.1968 - VII C 155/66]>; 48, 264 ).Auch diese Frage ist durch die vorangeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66]; 48, 264 [BVerwG 05.06.1975 - V C 57/73]): Der Arbeitgeber braucht für den Schwerbehinderten keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen; er braucht auch nicht einen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbehinderten Platz zu schaffen; zuzumuten ist dem Arbeitgeber aber, den Schwerbehinderten nach Möglichkeit umzusetzen, d.h. ihn im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze einen geeigneten anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, wobei das Bemühen um einen anderen geeigneten Arbeitsplatz von fürsorgerischem Denken und Fühlen getragen sein muß.
- BVerwG, 16.06.1990 - 5 B 127.89
Zumutbare Zurückstellung der Kündigung eines Schwerbehinderten bis zum Abschluß …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90
Der Senat hat jedoch bereits entschieden, daß sie auch für die in den Grundzügen beibehaltenen Regelungen des Schwerbehindertengesetzes 1979 maßgebend ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1988 - BVerwG 5 B 135.87 -); für die im vorliegenden Fall geltenden Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes 1986 gilt nichts anderes (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1990 - BVerwG 5 B 127.89 -). - BVerwG, 18.05.1988 - 5 B 135.87
Ermessensentscheidung der Hauptfürsorgestelle bei der Zustimmung zur Kündigung …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90
Der Senat hat jedoch bereits entschieden, daß sie auch für die in den Grundzügen beibehaltenen Regelungen des Schwerbehindertengesetzes 1979 maßgebend ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1988 - BVerwG 5 B 135.87 -); für die im vorliegenden Fall geltenden Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes 1986 gilt nichts anderes (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1990 - BVerwG 5 B 127.89 -). - BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90
Welche Gesichtspunkte die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hat und wo die Grenzen dessen liegen, was die Hauptfürsorgestelle bei ihrer interessenwägenden Ermessensentscheidung dem Arbeitgeber zur Verwirklichung der dem Schwerbehinderten gebührenden weitgehenden Fürsorge zumuten darf, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 8, 46 [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56]; 29, 140 <141 ff. [BVerwG 16.02.1968 - VII C 155/66]>; 48, 264 ).
- VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
Fehlerhafte Ausübung des Ermessens bei der Zustimmung zur Kündigung eines …
Der Arbeitgeber braucht jedoch für den Schwerbehinderten keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen; er braucht auch nicht einen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbehinderten Platz zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 1990 - 5 B 63/90 -, juris, Rn. 4). - OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12
Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung
Zwar hat die Behörde im Zustimmungsverfahren nach den §§ 85 ff. SGB IX zu prüfen, ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen, da es dem Arbeitgeber zuzumuten ist, den Schwerbehinderten nach Möglichkeit umzusetzen, d.h. ihm im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze einen geeigneten Arbeitsplatz zuzuweisen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.9.1990, 5 B 63.90, juris Rn. 4;… Urt. v. 5.6.1975, V C 57.73, BVerwGE 48, 264, juris Rn. 7). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 19/14
Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - …
Die §§ 85 ff. SGB IX sollen nach ihrer Regelungskonzeption erkennbar keinen umfassenden Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bieten (BVerwG, Beschl. v. 11.05.2006 - 5 B 24/06 -, Behindertenrecht 2007, 107; BVerwG, Beschl. v. 11.09.1990 - 5 B 63/90 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 4).Dem Arbeitgeber ist jedoch - so auch vorliegend - nicht zumutbar andere Arbeitnehmer zu entlassen, um eine Stelle für den Schwerbehinderten zu freizumachen (BVerwG, Beschl. v. 11.09.1990 - 5 B 63.90 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 4; BVerwG, Beschl. v. 11.06.1992 - 5 B 16.92 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 5, ThürOVG, Urt. v. 26.11.2003 - 3 KO 858/01 -, ThürVBl.
- VG Augsburg, 07.02.2012 - Au 3 K 11.1470
Schwerbehindertenrecht; personenbedingte Kündigung; Dauererkrankung; …
Es wird ihm aber zugemutet, den Schwerbehinderten nach Möglichkeit umzusetzen, d.h. ihm im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze einen geeigneten anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, wobei das Bemühen um einen anderen geeigneten Arbeitsplatz von fürsorgerischem Denken und Fühlen getragen sein muss (BVerwG vom 11.9.1990 Az. 5 B 63/90 ).Das Integrationsamt hat nämlich bei der von ihm zu treffenden Entscheidung stets das konkret betroffene Arbeitsverhältnis - hier das der Klägerin bei der Beigeladenen - in den Blick zu nehmen (vgl. VG Augsburg vom 1.3.2011 Az. Au 3 K 11.61) Kann der Schwerbehinderte die Arbeit am bisherigen Arbeitsplatz, hier also die Tätigkeit als Näherin bei der Beigeladenen, krankheits- oder behinderungsbedingt nicht fortsetzen, fordert das Bundesverwaltungsgericht demnach vom Arbeitgeber, den Schwerbehinderten nach Möglichkeit umzusetzen (BVerwG vom 11.9.1990 Az. 5 B 63/90 a.a.O.).
- VG Göttingen, 18.12.2008 - 2 B 236/08
Rechtsschutz, vorläufiger; Schwerbehinderter: Kündigung; Zustimmung
Es ist in die Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung auch und vor allem einzustellen, welchen Umfang und welche Auswirkungen die Leistungsdefizite des Schwerbehinderten haben und ob im Betrieb ein anderer behinderungsgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist, auf den der Arbeitgeber den Schwerbehinderten umsetzen kann (BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 -5 C 24/93-, BVerwGE 99, 336, m.w.N. aus der Rspr. des Gerichts; Beschluss vom 22.11.1994 -5 B 16/94-, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 8; Beschluss vom 11.9.1990 -5 B 63/90-, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 4).Denn auf die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes muss dieses Bemühen nicht gerichtet sein (BVerwG, Beschluss vom 11.9.1990, a.a.O.).
- VG Ansbach, 04.06.2009 - AN 14 K 08.01069
Versagung der Zustimmung zur ordentlichen Kündigung
Dabei ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Schwerbehinderten einen Alternativarbeitsplatz freizukündigen, dass der Schwerbehinderte grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber einen anderen Beschäftigten entlässt, um für den Schwerbehinderten einen Alternativarbeitsplatz zu schaffen (vgl. Beschluss vom 11.9.1990, 5 B 63.90, Buchholz 436.61, § 15 SchwbG 1986, Nr. 4; Beschluss vom 11.6.1992, 5 B 16.92, Buchholz 436.61, § 15 SchwbG 1986, Nr. 5).Wie bereits eingangs dargelegt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Schwerbehinderten einen Alternativarbeitsplatz freizukündigen (vgl. Beschluss vom 11.9.1990, 5 B 63.90, Buchholz 436.61, § 15 SchwbG 1986, Nr. 4; Beschluss vom 11.6.1992, 5 B 16.92, Buchholz 436.61, § 15 SchwbG 1986, Nr. 5).
- VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zustimmung zur Beendigung des …
Der Arbeitgeber braucht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Schwerbehinderten zwar keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen und auch keinen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbehinderten Platz zu schaffen (BVerwG, B.v. 11.9.1990 - 5 B 63/90 - juris;… VG Augsburg, U.v. 7.2.2012 - Au 3 K 11.1470 - juris Rn. 31).Es wird ihm aber zugemutet, den Schwerbehinderten nach Möglichkeit umzusetzen, d.h. ihm im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze einen geeigneten anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, wobei das Bemühen um einen anderen geeigneten Arbeitsplatz von fürsorgerischem Denken und Fühlen getragen sein muss (BVerwG, B.v. 11.9.1990 - 5 B 63/90 - juris;… VG Augsburg, U.v. 7.2.2012 - Au 3 K 11.1470 - juris Rn. 31).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - 12 A 472/09
Fehlerhafte Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung …
vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 5 B 130.99 -, juris, Beschluss vom 11. Juni 1992 - 5 B 16.92 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 5, Beschluss vom 11. September 1990 - 5 B 63.90 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 4, Urteil vom 28. Februar 1968 - V C 33.66 -, BVerwGE 29, 140 ff. - VG Würzburg, 17.07.2012 - W 3 K 12.102
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten
Ein freier Arbeitsplatz ist jedoch Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung durch Umsetzung bzw. durch eine Änderungskündigung, da der Arbeitgeber für den Schwerbehinderten keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen oder einen anderen Arbeitnehmer zu entlassen braucht, um eine Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten zu ermöglichen (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.1968, Az. V C 33.66 und B.v. 11.9.1990, Az. 5 B 63/90; BayVGH, U.v. 5.10.2011, Az. 12 B 10.2811; VG Augsburg, U.v. 7.2.2012, Az. Au 3 K 11.1470 und U.v. 20.9.2011, Az. Au 3 K 11.380; VG Augsburg, B.v. 22.2.2011, Az. AN 14 S 11.00286 ).Hierbei ist u.a. auch die Arbeitsfähigkeit des Schwerbehinderten zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.1968, Az. V C 33.66 und B.v. 11.9.1990, Az. 5 B 63/90; VG Augsburg, U.v. 7.2.2012, Az. Au 3 K 11.1470 und U.v. 20.9.2011, Az. Au 3 K 11.380; VG Augsburg, B.v. 22.2.2011, Az. AN 14 S 11.00286 ).
- VG Ansbach, 01.07.2010 - AN 14 K 10.00605
Teilweise Betriebsstilllegung als besonderer Fall i. S. d. § 18 Abs. 1 Satz 2 …
Vielmehr muss nachweisbar ein entsprechender freier Arbeitsplatz tatsächlich zur Verfügung stehen, da - analog der Situation zum Zustimmungsverfahren nach §§ 85 ff. SGB IX - die geschützte Arbeitnehmerin nicht verlangen kann bzw. der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, ihr einen Alternativarbeitsplatz frei zu kündigen (Urteil der Kammer vom 6.10.2009 - AN 14 K 09.00912 - entsprechend BVerwG Beschluss vom 11.9.1990, 5 B 63.90, Buchholz 436.61, § 15 SchwbG 1986, Nr. 4; entsprechend BVerwG Beschluss vom 11.6.1992, 5 B 16.92, Buchholz 436.61, § 15 SchwbG 1986, Nr. 5). - OVG Thüringen, 26.11.2003 - 3 KO 858/01
Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; …
- BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
Reichweite der Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
- BVerwG, 22.11.1994 - 5 B 16.94
Mitwirkung des Schwerbehinderten im Kündigungs- Zustimmungsverfahren
- VGH Hessen, 17.11.1992 - 9 UE 1765/89
Anfechtungsklage gegen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines …
- VG Frankfurt/Main, 12.12.2013 - 7 K 2511/13
Schwerbehindertenrechts (Zustimmung zur Kündigung)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2013 - 12 A 250/13
Entscheidung des Integrationsamtes über die Zustimmung zur Kündigung eines …
- VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.00480
Nachträgliche Anhörung eines nach Erlass des Ausgangsbescheides konstituierten …
- VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 6 K 14.01870
Im Zeitpunkt der Entscheidung des Integrationsamtes vorliegendes Einverständnis …
- VG Ansbach, 06.10.2009 - AN 14 K 09.00912
Teilweise Betriebsstilllegung als besonderer Fall i. S. d. § 9 Abs. 3 MuSchG nur …
- VG Gelsenkirchen, 22.09.2006 - 11 K 3597/05
Betriebliclhes Eingliederungsmanagement, Zustimmung zur Kündigung
- VG Schleswig, 06.08.2003 - 15 A 311/02
Schwerbehinderter, Dauernde Arbeitsunfähigkeit
- BVerwG, 01.11.1993 - 5 B 30.93
- VGH Hessen, 09.07.1991 - 9 UE 2725/88
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Schwerbehinderten - …
- VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 3 K 13.476
Schwerbehinderter Mensch; personenbedingte Kündigung; Zustimmung des …
- VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 14 K 09.00419
Betriebsbedingte Kündigung; Vereinbarung eines Interessenausgleichs mit …
- VG Ansbach, 08.02.2007 - AN 14 K 06.02713
Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentliche Kündigung mit sozialer …
- OVG Saarland, 13.02.2001 - 3 Q 231/00
Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter, Ergänzung von Ermessenserwägungen - …
- VG Augsburg, 22.10.2013 - Au 3 K 13.1048
Betriebsbedingte Kündigung; Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
- VG Augsburg, 08.10.2013 - Au 3 K 13.868
Betriebsbedingte Kündigung
- VG Augsburg, 06.03.2012 - Au 3 K 11.1089
Schwerbehindertenrecht; Änderungskündigung; gesundheitliche Einschränkungen
- VG Augsburg, 01.02.2012 - Au 3 K 11.1554
Krankheitsbedingte Kündigung; Fehlzeitenprognose; Schwerbehinderte
- VG Augsburg, 20.09.2011 - Au 3 K 11.380
Betriebsbedingte Kündigung; schwerbehinderten Menschen gleichgestellt; …
- VG Ansbach, 22.02.2011 - AN 14 S 11.00286
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; einstweiliger Rechtsschutz; …
- VG Ansbach, 03.07.2008 - AN 14 K 07.02945
Zustimmung zur verhaltensbedingten außerordentlichen bzw. ordentlichen Kündigung
- VG München, 25.04.2012 - M 18 K 11.1255
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung
- VG Augsburg, 17.05.2011 - Au 3 K 10.717
Kündigung einer Schwerbehinderten; Zustimmung; Widerspruch; …
- VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02079
Krankheitsbedingte Kündigung; negative Gesundheitsprognose - hier verneint
- VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 09.02457
Krankheitsbedingte Kündigung; betriebsbedingte Kündigung; Mitwirkungspflichten …
- VG Ansbach, 29.01.2009 - AN 14 K 08.00429
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist; Zweiwochenfrist bei …
- VG München, 20.02.2013 - M 18 K 12.3270
Ermessensfehlerfreie Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten
- VG Göttingen, 24.11.2011 - 2 A 2/11
- VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 14 K 10.02203
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung (mit sozialer Auslauffrist); …
- VG Ansbach, 15.07.2010 - AN 14 K 10.00583
Krankheitsbedingte Kündigung
- VG Ansbach, 11.02.2010 - AN 14 K 09.01309
Antrag auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
- VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 08.00271
Verhaltensbedingte Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung mit einem …
- VG Ansbach, 13.03.2008 - AN 14 K 07.03500
Krankheitsbedingte Kündigung; Gesundheitsprognose; Auseinandersetzung mit …