Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.12.2006

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 20; SächsKAG a. F. § 9, § 17; SächsKAG n. F. § 2, § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsGemO § 20; SächsKAG § 9 a. F.; SächsKAG § 17 a. F.; SächsKAG § 2 n. F.; SächsKAG § 17 n. F.
    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

Verfahrensgang

  • VG Chemnitz, 30.11.2005 - 1 K 134/01
  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06



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Wird zitiert von ... (18)  

  • OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 322/06  

    Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung;

    Das Gericht ist dabei an Entscheidungen des Satzungsgebers, bestimmte Kosten dem Abgabenpflichtigen nicht aufzuerlegen oder Zuschüsse in voller Höhe in Abzug zu bringen, nicht gebunden (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 4.6.2008 - 5 B 65/06 -, zitiert nach juris).

    So kommt es nicht in Betracht, eine Vorauskalkulation im Nachhinein neu zu erstellen, wenn die in Vorauskalkulationen notwendigerweise enthaltenen Prognoseelemente und Schätzungen zwischenzeitlich durch konkrete Zahlen ersetzt worden sind (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 4.6.2008, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08  

    Typengerechtigkeit; Sperrmüll, Restmüll; Abfallgebühr; Pauschalgebühr;

    Der Senat zieht den Grundsatz der Typengerechtigkeit bei der Überprüfung von Satzungen als Rechtmäßigkeitsmaßstab heran (vgl. grundlegend Urt. des Senats vom 28.5.2008 - 5 B 65/06 -, juris).

    Der Senat hat diese Rechtsprechung daher ausdrücklich aufgegeben (Urt. v. 28.5.2008 - 5 B 65/06 -, juris).

  • OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 286/07  

    Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung;

    Das Gericht ist dabei an Entscheidungen des Satzungsgebers, bestimmte Kosten dem Abgabenpflichtigen nicht aufzuerlegen oder Zuschüsse in voller Höhe in Abzug zu bringen, nicht gebunden (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 4.6.2008 - 5 B 65/06 -, zitiert nach juris).

    So kommt es nicht in Betracht, eine Vorauskalkulation im Nachhinein neu zu erstellen, wenn die in Vorauskalkulationen notwendigerweise enthaltenen Prognoseelemente und Schätzungen zwischenzeitlich durch konkrete Zahlen ersetzt worden sind (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 4.6.2008, a. a. O.).

mehr
  • OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 323/06  

    Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung;

    Das Gericht ist dabei an Entscheidungen des Satzungsgebers, bestimmte Kosten dem Abgabenpflichtigen nicht aufzuerlegen oder Zuschüsse in voller Höhe in Abzug zu bringen, nicht gebunden (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 4.6.2008 - 5 B 65/06 -, zitiert nach juris).

    So kommt es nicht in Betracht, eine Vorauskalkulation im Nachhinein neu zu erstellen, wenn die in Vorauskalkulationen notwendigerweise enthaltenen Prognoseelemente und Schätzungen zwischenzeitlich durch konkrete Zahlen ersetzt worden sind (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 4.6.2008, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 29.05.2009 - 5 D 20/06  

    Normenkontrolle; Abwassersatzung; Beiträge; Gebühren; Äquivalenzprinzip

    Nur dann würde sich die Frage stellen, ob ein einheitlicher Beitragssatz für Voll- und Teilentsorgung der Typengerechtigkeit widerspricht und die von der Antragsgegnerin vorgenommene Einrichtungsbildung fehlerhaft erfolgt ist (s. dazu das Urt. des erkennenden Senats vom 4.6.2008 - 5 B 65/06 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 12.7.2007, SächsVBl. 2008, 17 ff., Heidenau III; Urt. v. 4.6.2008 - 5 B 65/06 - juris) ist die vorliegend als Beitragsmaßstab gewählte Kombination von Grundstücksfläche und Vollgeschosszahl bzw. Nutzungsfaktor unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten eine geeignete Grundlage, die unterschiedlichen Nutzungsvorteile annähernd gerecht zu verteilen.

  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06  

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl

    Bei einer nach Ablauf des Prognosezeitraums erfolgenden Überprüfung des höchstzulässigen angemessenen Betriebskapitals kann nach der Rechtsprechung des Senats eine Nachberechnung anhand konkreter (Ist-) Zahlen geboten sein, wenn diese vorliegen (Urt. v. 4.6.2008 - 5 B 65/06 -, juris, im Anschluss an SächsOVG, Urt. v. 10.4.2008 - 1 B 388/06 -, juris, zum Verhältnis von Vorauskalkulation und Nachberechnung bei der Erhebung einerLuftsicherheitsgebühr).
  • FG Hamburg, 09.02.2012 - 3 K 161/11  

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Keine Befangenheit aufgrund selbst

    Nichts anderes gilt im Hinblick auf denkbare fiskalische oder haushaltswirksame Auswirkungen der Entscheidung für die Gruppe, der der Richter angehört (vgl. BFH vom 25. August 2008 V S 10/07, BFHE 226, 109, BStBl II 2009, 1019 zu II 1 c cc; vom 25. Oktober 1991 III S 5-6/91, BFH/NV 1992, 673), insbesondere auch nicht bei Entscheidungen mit gruppenbezogenen abgaben- oder steuerrechtlichen Auswirkungen (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht -OVG- vom 04. Juni 2008 5 B 65/06, Juris; Bay. VerfGH vom 17. Juli 2000 Vf. 3-VII-99, Bay. VerfGHE 53, 144, NVwZ 2001, 917, KirchE Bd. 38, 332).

    In derartigen Fällen käme eine Befangenheitsbesorgnis nur in Betracht bei einem - hier nicht gegebenen - individuellen, d. h. über die Gruppenzugehörigkeit hinausgehenden, Sonderinteresse oder Sondervorteil (vgl. Sächsisches OVG vom 04. Juni 2008 5 B 65/06, Juris; Verwaltungsgericht -VG- Meiningen vom 03. April 2001 2 E 242/01.Me, Thüringer Verwaltungsblätter -ThürVBl- 2001, 214; Bay. VerfGH vom 08. März 1985 20 B 81 D.1 u. a., Bayerische Verwaltungsblätter -BayVBl- 1985, 399) bzw. bei - hier ebenfalls nicht vorliegenden - gesteigerten ehrenamtlichen Aktivitäten für ein Gruppenziel (vgl. VG Dresden vom 17. Mai 2004 3 K 1046/04, Juris).

  • OVG Sachsen, 17.03.2009 - 5 A 758/08  

    Senföl; Feuerwehreinsatz; Kosten; Fahrlässigkeit

    In der Sache handelt es sich bei § 69 Abs. 5 SächsBRKG ebenso wie bei § 21 Abs. 7 SächsBrandschG a. F. um einen Billigkeitserlass (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.1994, NVwZ 1995, 1213 zu § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB; SächsOVG, Urt. v. 4.6.2008 - 5 B 65/06 - Urt. v. 19.3.2008 - 5 B 840/05 - sowie Urt. v. 28.3.2007 - 5 B 855/04 - jeweils zitiert nach juris; Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: November 2006, § 227 AO Rn. 145 zu § 227 AO; a. A., allerdings ohne nähere Begründung zum bayerischen Landesrecht wohl: VG Regensburg, Urt. v. 24.1.2006 - RN 11 K 05.315 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09  

    Änderung eines flurstücksbezogenen Abwasserbeitragsbescheids in einen

    13 Denn selbst wenn diese Satzungsregelung insoweit ungenügend differenzieren würde, wäre sie nicht zu beanstanden, wenn die betroffene Fallgruppe vernachlässigt werden durfte, weil sie bei der unvermeidbar typisierenden Betrachtung nicht ins Gewicht fällt, was solange der Fall ist, wie nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle vom ,,Typ" abweichen (sog. Grundsatz der Typengerechtigkeit, vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 67; SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 94 = SächsVBl 2009, 86 ff.; SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 117 = KStZ 2010, 134 ff.).
  • SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09  
    Da die Kammer hier eine nach-trägliche Überprüfung vornimmt, sind die für den streitgegenständlichen Zeitraum nun-mehr vorhandenen konkreten Zahlenwerte aus der aktuellen Betriebskostenübersicht 2007 und dem Mietspiegel 2006 zu Grunde zu legen, auch wenn diese im Zeitpunkt des Stadt-ratsbeschlusses vom 24.2.2005 noch nicht vorlagen (vgl. SächsOVG Urt. v. 4.6.2008, 5 B 65/06, juris).
  • OVG Sachsen, 15.08.2012 - 5 B 527/06  

    Abwasserbeitrag, Teilflächenabgrenzung, öffentliche Straßen auf Privatgrundstück,

  • OVG Sachsen, 25.03.2009 - 5 B 409/07  

    Verfahrensmangel; Aufklärungsrügen; rechtliches Gehör; Feuerwehreinsatz;

  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 97/09  

    Wiedereinsetzung; Einrichtungsbildung; Typenberechtigkeit

  • SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09  
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09  

    Bei Vorteilsbemessung i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 1 KAG LSA ist vorrangig den

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 9 B 62.11  

    Schmutzwasserbeitrag; Nichtigkeit der Satzung; wirtschaftlicher Vorteil;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09  

    Weite des Ermessens- und Einschätzungsspielraumes des Satzungsgebers i.R.d.

  • OVG Sachsen, 06.10.2010 - 2 D 117/10  

    Prozesskostenhilfe, Gerichtsvollzieher, abweichende Festsetzung

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.2006 - 5 B 65.06   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (7)  

  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09  

    Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort;

    Auch ein solcher Zwangsaufenthalt in einer Strafvollzugsanstalt (oder Therapieeinrichtung) kann einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles (wie etwa der voraussichtlichen Dauer der Strafhaft und den sonstigen Lebensumständen des Untergebrachten) ergibt, dass der Betreffende sich dort nicht nur vorübergehend aufhält, sondern nunmehr bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (vgl. Urteil vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 Rn. 20; Beschluss vom 8. Dezember 2006 - BVerwG 5 B 65.06 - juris Rn. 2; Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VG Augsburg, 14.09.2010 - Au 3 K 09.1899  

    Jugendhilfe; Kostenerstattung; Freiheitsstrafe; gewöhnlicher Aufenthalt

    Demgemäß kann auch ein Zwangsaufenthalt einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen (BVerwG vom 4.6.1997, NVwZ-RR 1997, 751; vom 8.12.2006, 5 B 65/06 ), muss aber nicht unter allen Umständen zu einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts führen.

    Umstände, die ein nicht nur vorübergehendes Verweilen an einem bestimmten Ort erkennen lassen, sind nicht nur solche, die dem Willen des Betroffenen entsprechen (vgl. BVerwG vom 8.12.2006 a.a.O).

  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 08.675  

    Kostenerstattung nach § 89e SGB 8

    Dabei ist in der Rechtsprechung geklärt, dass - anders als es etwa § 109 SGB XII vorsieht - ein solcher gewöhnlicher Aufenthalt im Falle einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung auch durch Antritt einer Haft am Haftort begründet werden kann (BVerwG vom 8.12.2006 Az. 5 B 65/06, vom 4.6.1997 Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ-RR 1997, 751 und vom 8.10.1993 Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1).
mehr
  • VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10  

    Art 6 Abs 1 GG, § 11 AufenthG, Art 11 EGRL 115/2008

    Zwar kann grundsätzlich auch ein Zwangsaufenthalt namentlich in einer Haftanstalt einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 5 B 65/06 - sowie Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25/96 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 08.757  

    Kinder- und Jugendhilfe; Kostenerstattung; Schutz von Einrichtungsorten;

    Dabei ist in der Rechtsprechung geklärt, dass - anders als es etwa § 109 SGB XII vorsieht - ein solcher gewöhnlicher Aufenthalt im Falle einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung auch durch Antritt einer Haft am Haftort begründet werden kann (BVerwG vom 8.12.2006 Az. 5 B 65/06, vom 4.6.1997 Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ-RR 1997, 751 und vom 8.10.1993 Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VG Augsburg, 12.06.2012 - Au 3 K 11.1665  

    Jugendhilfe; Kostenerstattung; örtlicher Träger; Ausschlussfrist

    Demgemäß kann auch ein Zwangsaufenthalt einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen (BVerwG vom 4.6.1997, NVwZ-RR 1997, 751; vom 8.12.2006, 5 B 65/06, zitiert nach juris), muss aber nicht unter allen Umständen zu einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts führen.
  • VG München, 07.10.2010 - M 10 K 09.5193  

    Fehlende örtliche Zuständigkeit bei Ermessensausweisung; Fortbestehen einer

    Der Kläger hatte zwar wohl aufgrund seiner Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt ... in der Zeit vom 31. Januar 2007 bis zum 10. September 2010 seinen gewöhnlichen Aufenthalt in ... (vgl. BVerwG v. 4.6.1997 Az. 1 C 25/96; v. 8.12.2006 Az. 5 B 65/06).
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