Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.2007 - 5 B 7.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8804
BVerwG, 23.04.2007 - 5 B 7.07 (https://dejure.org/2007,8804)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2007 - 5 B 7.07 (https://dejure.org/2007,8804)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2007 - 5 B 7.07 (https://dejure.org/2007,8804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides und Einbeziehung der Ehefrau in diesen Bescheid; Einrede des Verstoßes gegen den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs und den Amtsermittlungsgrundsatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 670/09

    Anforderungen an die Einbeziehung in das Verteilungsverfahren nach Maßgabe der §§

    Der Kläger, bei dem rechtskräftig feststeht, dass er mangels Bekenntnis nicht als deutscher Volkszugehöriger i.S.d. § 6 Abs. 2 BVFG anzusehen ist, der deshalb die Spätaussiedlereigenschaft i.S.d. § 4 BVFG nicht besitzt und damit gegen die Beklagte auch keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach §§ 26 ff. BVFG hat, vgl. VG Minden, Urteil vom 11. Februar 2005 - 11 K 732/04 -, OVG NRW, Urteil vom 9. November 2006 - 2 A 1133/05 -, Revisionsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluss vom 23. April 2007 - 5 B 7.07 -, juris, kann einen Anspruch auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung nicht auf § 100 Abs. 1 BVFG stützen.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2007 - 5 B 7.07 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2007 - 5 B 7.07 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen

    Das gesetzlich geregelte Verfahren der Aufnahme, mit dem die Zuwanderung aus den Aussiedlungsgebieten durch Personen, die sich für deutsche Volkszugehörige halten und anstreben, als solche in Deutschland Aufnahme zu finden, gesteuert und begrenzt werden soll, galt nämlich zunächst nach den Bestimmungen des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.06.1990 (BGBl. I S. 1247) nur für Aussiedler und gilt nunmehr nur für die neu geschaffene rechtliche Kategorie der Spätaussiedler und deren Angehörige (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 17.08.2004 - 5 B 72.04 - ; vom 23.04.2007 - 5 B 7.07 - ).
  • VGH Bayern, 23.08.2011 - 11 B 10.1202

    Fehlende Angabe der ladungsfähigen Anschrift von im Ausland wohnenden, anwaltlich

    Für Personen, bei denen es sich nicht um Aussiedler, sondern um sonstige Vertriebene (z.B. um Umsiedler) handelt, sah auch die Rechtslage, wie sie unter der Geltung des Aussiedleraufnahmegesetzes bestand, keine Erteilung eines Aufnahmebescheids vor (vgl. BVerwG vom 23.4.2007 Az. 5 B 7.07 RdNr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2008 - 12 A 338/08

    Überleitung eines Lebensschicksals und Vertreibungsschicksals sowie persönliche

    Wenn also nach ihrem formalen Status als Vertriebene i.S.d. § 1 BVFG anzusehende Personen - wie hier möglicherweise die Klägerin nach § 7 BVFG a.F. aufgrund ihrer Stellung als Abkömmling einer Vertriebenen i.S.d. § 1 BVFG -, die - wie die Klägerin - weder deutsche Volkszugehörige sind noch deutsche Staatsangehörige gewesen sind, von der privilegierten Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland durch Erteilung eines Aufnahmebescheides nach §§ 4, 6 und 27 BVFG ausgeschlossen sind, weil dieser nur noch deutschen Volkszugehörigen als Spätaussiedlern i.S.d. § 4 BVFG vorbehalten ist, vgl. zu allgemeinen, gegen die Beklagte gerichteten Aufnahmebegehren von Vertriebenen bzw. Umsiedlern nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG außerhalb des Aufnahmeverfahrens nach §§ 26 ff. BVFG: BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 2004 - 5 B 72.04 -, Juris, vom 2. November 1999 - 5 B 17.99 -, Juris, vom 14. September 1999 - 5 B 57.99 - und vom 7. Juli 1998 - 9 B 1202.97 - OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - 2 E 1294/08 -, vom 27. August 2008 - 12 E 887/07 -, vom 22. August 2007 - 2 A 2835/05 - und Urteil vom 15. September 1995 - 2 A 5779/94 - vgl. des weiteren zu dem Anwendungsbereich des Aufnahmeverfahrens, der bereits nach den vor dem 1. Januar 1993 geltenden Vorschriften der §§ 26 ff. BVFG i.d.F. des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990, BGBl I S. 1247, auf die - von der Klägerin nicht geltend gemachte - Aussiedlereigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG beschränkt gewesen ist und der durch § 100 Abs. 1 BVFG i.d.F. des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992, BGBl I S. 2094, noch weiter eingeschränkt worden ist: BVerwG; Beschluss vom 23. April 2004 - 5 B 7.07 -, Juris, und sich folglich ihre Einreise in die und ihre Aufenthaltsnahme in der Bundesrepublik Deutschland nach allgemeinen ausländerrechtlichen Bestimmungen richtet, vgl. zur ersatzlosen Aufhebung auch der privilegierenden Nachzugsregelung des § 94 BVFG a.F. zugunsten einer bundeseinheitlichen ausländerrechtlichen Regelung über den Nachzug ausländischer Familienangehöriger von Deutschen: BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl 2001, 664, ist auch aus diesem Grund der Vertriebeneneigenschaft allein kein Gewicht beizumessen, das die sonstigen in das Ermessen einzustellenden Belange von vornherein überragt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 12 A 1901/10

    Eröffnung der Möglichkeit eines Folgeantrags aufgrund der Verlagerung des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2007 - 5 B 7.07 -, a.a.O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 12 A 2835/08

    Darlegung eines Anspruchs auf Aufnahme als Vertriebene deutscher

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. April 2007 - 5 B 7.07 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2009 - 12 A 1787/08

    Berufen eines deutschen Staatsangehörigen auf § 27 Bundesvertriebenengesetz (

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. April 2007 - 5 B 7.07 -, Juris.
  • VG München, 10.03.2008 - M 25 K 06.566

    Feststellung der Deutscheneigenschaft; Erklärungserwerb; Vertriebeneneigenschaft

    Hieran ändert auch die Übergangsvorschrift des § 100 Abs. 1 BVFG i.d.F. des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 2094) nichts, die diesen Personenkreis teilweise den Spätaussiedlern gleichstellt (vgl. § 100 Abs. 4 u. 5 BVFG) und im Übrigen den auf Aussiedler beschränkten Anwendungsbereich des Aufnahmeverfahrens nach den vor dem 1. Januar 1993 geltenden Vorschriften der §§ 26 ff. BVFG nicht auf andere Vertriebene erweitert (BVerwG, B. v. 23. April 2007 - 5 B 7/07 - Rz 2; vgl. dazu auch ausführlich VGH BW, B. v. 31. Januar 2008 - 13 S 328/07 - S. 9 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - 12 A 1841/09

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Vertriebener nach den

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2007 - 5 B 7.07 -, a.a.O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1003/09

    Erteilung eines Aufnahmebescheides für einen Spätaussiedler bei fehlender

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2007 - 5 B 7.07 -, a.a.O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - 11 A 266/12

    Bemessung des Anwendungsbereichs für das Aufnahmeverfahren für Aussiedler;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - 12 A 668/10

    Möglichkeit des Bestehens eines weiteren allgemeinen vertriebenenrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2010 - 12 A 2496/09

    Erfordernis einer deutschen Volkszugehörigkeit für einen Anspruch auf Aufnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 12 A 1095/09

    Versagung der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach §§ 26 , 27 BVFG in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 12 A 3234/08

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Volksdeutscher; Notwendigkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1002/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - 12 A 1001/09

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides i.S.d. §§ 26 ff. BVFG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2014 - 2 M 27.12

    Ukraine; Visum; sonstiger Zweck; begründeter Fall; Aufnahme als Vertriebene;

  • VG Köln, 14.01.2013 - 10 K 5454/12

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Anspruchs auf Erteilung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2011 - 11 A 1458/11

    Möglichkeit der Herleitung des Anspruchs eines Spätaussiedlers auf Aufnahme im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2010 - 12 A 823/10

    Anforderungen an den Erwerb der Vertriebeneneigenschaft eines Elternteils über §

  • VG Köln, 10.04.2013 - 10 K 4974/12

    Nachträgliche Einbeziehung von Familienangehörigen in einen Aufnahmebescheid

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 12 A 2624/08

    Anspruch auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung im sog. D-1-Verfahren bei

  • VGH Bayern, 03.12.2009 - 11 C 08.39

    (Unzulässiger) wiederholter Prozesskostenhilfeantrag; kein Vortrag neuer

  • VG Köln, 21.01.2014 - 12 K 5430/12

    Keine nachträgliche Einbeziehung von Abkömmlingen von Aussiedlern

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18919
OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07 (https://dejure.org/2008,18919)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2008 - 5 B 7.07 (https://dejure.org/2008,18919)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2008 - 5 B 7.07 (https://dejure.org/2008,18919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine gemeinschaftliche Adoption; Anspruch auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Voraussetzungen für einen Annahmebeschluss zum Staatsangehörigkeitserwerb bei einer Minderjährigenadoption gem. § 1772 Abs. 1 S. 1 Buchst. d BGB

  • Judicialis

    StAG § 6; ; BGB § 1741 Abs. 2; ; BGB § 1752 Abs. 1; ; BGB § 1772 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine gemeinschaftliche Adoption; Anspruch auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Voraussetzungen für einen Annahmebeschluss zum Staatsangehörigkeitserwerb bei einer Minderjährigenadoption gem. § 1772 Abs. 1 S. 1 Buchst. d BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 C 20.02

    Adoption; Kindesadoption; Minderjährigenadoption; Annahme als Kind; Annahme eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07
    Bereits die Vorstellungen und Motive des Gesetzgebers bei Einführung der parallelen Begünstigungsvorschrift des § 1772 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d BGB, die auch bei der Regelung des § 6 StAG mit maßgebend gewesen sein dürften (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Oktober 2003 - BVerwG 1 C 20.02 - juris Rn. 19), deuten in eine andere Richtung.

    Die Regelung soll "ersichtlich verhindern, dass der zu adoptierende Minderjährige seine staatsangehörigkeitsrechtliche Position durch ein langwieriges vormundschaftsgerichtliches Verfahren verliert" (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 2.98 - juris Rn. 23); dem Minderjährigen soll mit dem Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung der ihm gewährte Rechtsvorteil ohne Rücksicht auf Gestaltung und Dauer von Verfahren erhalten bleiben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Oktober 2003 - BVerwG 1 C 20.02 - juris Rn. 19).

    Wollte man entgegen den obigen Ausführungen davon ausgehen, dass ein Adoptionsantrag nicht vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres durch die im späteren Beschluss des Vormundschaftsgerichts genannten Adoptiveltern gestellt worden sein muss und zudem die Voraussetzungen des § 6 StAG selbst dann als erfüllt ansehen, wenn der vor dem achtzehnten Geburtstag des Kindes gestellte Antrag von vornherein nicht rechtliche Grundlage einer Adoption hätte werden können, ergäbe dies die Gefahr der Manipulation des Staatsangehörigkeitsrechts durch eine Antragstellung auf Vorrat (vgl. dazu schon VGH München, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 5 B 97.560 - FamRZ 1999, 91; ferner den Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. Oktober 2003 - BVerwG 1 C 20.02 - juris Rn. 27).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. Oktober 2003 (- BVerwG 1 C 20.02 - a. a. O.) im Zusammenhang mit den dort vor und nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Adoptivkindes beim Vormundschaftsgericht eingegangenen Adoptionsanträgen angemerkt hat (vgl. a. a. O. Rn. 25), für den Eintritt der Rechtsfolge des gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerbs sei nach dem Gesetz zunächst nur entscheidend, dass im Zeitpunkt der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Kindes noch der auf Minderjährigenadoption gerichtete (erste) Antrag anhängig und weder abschließend negativ beschieden noch wirksam zurückgenommen sei, kann der Kläger daraus nichts für sich herleiten.

  • BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98

    Adoption; Annahme als Kind; Annahmeantrag; Annahmeverfahren; Erwachsenenadoption;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07
    Zeitpunkt des Annahmeantrags ist der Zeitpunkt, in dem der Annahmeantrag beim Vormundschaftsgericht eingereicht wird (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 2.98 - juris Rn. 15).

    Die Regelung soll "ersichtlich verhindern, dass der zu adoptierende Minderjährige seine staatsangehörigkeitsrechtliche Position durch ein langwieriges vormundschaftsgerichtliches Verfahren verliert" (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 2.98 - juris Rn. 23); dem Minderjährigen soll mit dem Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung der ihm gewährte Rechtsvorteil ohne Rücksicht auf Gestaltung und Dauer von Verfahren erhalten bleiben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Oktober 2003 - BVerwG 1 C 20.02 - juris Rn. 19).

    Die bezüglich des Vorliegens dieser Voraussetzung abweichende Rechtsauffassung des Vormundschaftsgerichts hat für den vorliegenden Rechtsstreit jedoch keine Bindungswirkung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 2.98 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68

    Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07
    Die Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage ist ausnahmsweise gegeben, sofern sich das Verfahren - wie vorliegend - gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft richtet und nicht damit zu rechnen ist, dass mit der Sachentscheidung über die isolierte Anfechtungsklage neue Streitpunkte auf dem Wege zu dem vom Kläger letztlich erstrebten Ziel heraufbeschworen werden und dass sich deshalb eine neuerliche Inanspruchnahme des Gerichts abzeichnet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG VI C 35.68 - E 38, 99, 101 ff.).
  • VGH Bayern, 30.10.1997 - 5 B 97.560
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07
    Wollte man entgegen den obigen Ausführungen davon ausgehen, dass ein Adoptionsantrag nicht vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres durch die im späteren Beschluss des Vormundschaftsgerichts genannten Adoptiveltern gestellt worden sein muss und zudem die Voraussetzungen des § 6 StAG selbst dann als erfüllt ansehen, wenn der vor dem achtzehnten Geburtstag des Kindes gestellte Antrag von vornherein nicht rechtliche Grundlage einer Adoption hätte werden können, ergäbe dies die Gefahr der Manipulation des Staatsangehörigkeitsrechts durch eine Antragstellung auf Vorrat (vgl. dazu schon VGH München, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 5 B 97.560 - FamRZ 1999, 91; ferner den Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. Oktober 2003 - BVerwG 1 C 20.02 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 18.10.1995 - 5 B 94.2049
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07
    Diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts betrafen die sich vorliegend nicht stellende Problematik, dass Vormundschaftsgerichte vor der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Kindes eingehende, auf Minderjährigenadoption gerichtete Anträge regelmäßig als erledigt betrachten oder ablehnen, sofern das Kind zwischenzeitlich, vor der Entscheidung über die Adoption, achtzehn Jahre alt geworden sein sollte, so dass danach ein zweiter Antrag, gerichtet auf Erwachsenenadoption mit den Wirkungen der Minderjährigenadoption (§ 1772 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d BGB), eingereicht werden muss (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 25; siehe auch OVG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2001 - 3 Bf 380.99 - juris Rn. 31; VGH München, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 5 B 94.2049 - juris Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 1999 - 11 Wx 113.99 - FamRZ 2000, 768; VG Minden, Urteil vom 3. April 2008 - 2 K 785.07 - juris Rn. 22; VG Stuttgart, Urteil vom 6. November 1996 - 7 K 1495.95 - FamRZ 1997, 1144, 1146; Diederichsen, in: Palandt, BGB, 66. Aufl., § 1741 Rn. 2 ).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 11 Wx 113/99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07
    Diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts betrafen die sich vorliegend nicht stellende Problematik, dass Vormundschaftsgerichte vor der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Kindes eingehende, auf Minderjährigenadoption gerichtete Anträge regelmäßig als erledigt betrachten oder ablehnen, sofern das Kind zwischenzeitlich, vor der Entscheidung über die Adoption, achtzehn Jahre alt geworden sein sollte, so dass danach ein zweiter Antrag, gerichtet auf Erwachsenenadoption mit den Wirkungen der Minderjährigenadoption (§ 1772 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d BGB), eingereicht werden muss (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 25; siehe auch OVG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2001 - 3 Bf 380.99 - juris Rn. 31; VGH München, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 5 B 94.2049 - juris Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 1999 - 11 Wx 113.99 - FamRZ 2000, 768; VG Minden, Urteil vom 3. April 2008 - 2 K 785.07 - juris Rn. 22; VG Stuttgart, Urteil vom 6. November 1996 - 7 K 1495.95 - FamRZ 1997, 1144, 1146; Diederichsen, in: Palandt, BGB, 66. Aufl., § 1741 Rn. 2 ).
  • VG Stuttgart, 06.11.1996 - 7 K 1495/95
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07
    Diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts betrafen die sich vorliegend nicht stellende Problematik, dass Vormundschaftsgerichte vor der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Kindes eingehende, auf Minderjährigenadoption gerichtete Anträge regelmäßig als erledigt betrachten oder ablehnen, sofern das Kind zwischenzeitlich, vor der Entscheidung über die Adoption, achtzehn Jahre alt geworden sein sollte, so dass danach ein zweiter Antrag, gerichtet auf Erwachsenenadoption mit den Wirkungen der Minderjährigenadoption (§ 1772 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d BGB), eingereicht werden muss (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 25; siehe auch OVG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2001 - 3 Bf 380.99 - juris Rn. 31; VGH München, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 5 B 94.2049 - juris Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 1999 - 11 Wx 113.99 - FamRZ 2000, 768; VG Minden, Urteil vom 3. April 2008 - 2 K 785.07 - juris Rn. 22; VG Stuttgart, Urteil vom 6. November 1996 - 7 K 1495.95 - FamRZ 1997, 1144, 1146; Diederichsen, in: Palandt, BGB, 66. Aufl., § 1741 Rn. 2 ).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 5 B 46.11

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme als Kind

    Überdies lässt die Beschwerde auch jegliche Auseinandersetzung mit der Behandlung der genannten Rechtsfrage in Rechtsprechung und Literatur vermissen, wo - ohne dass Gegenstimmen ersichtlich sind - in der Sache ausnahmslos der von den Vorinstanzen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2003 (a.a.O.) vertretenen Auffassung gefolgt wird (vgl. Marx, in: GK-StAR, Stand 2009, Teil IV-2, § 6 Rn. 112 ff.; Bülow, in: Blechinger/Bülow, Das neue Staatsangehörigkeitsrecht, Stand 2011, Teil 8/2.4, S. 32; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. September 2008 - OVG 5 B 7.07 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 23.06.2010 - 1 K 424/09

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis; Staatsangehörigkeitserwerb;

    Eine hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen des § 1772 Abs. 1 Satz 1 d.) BGB abweichende Rechtsauffassung des Vormundschaftsgerichts hat für den Verwaltungsrechtsstreit keine Bindungswirkung (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.9.2008 - 5 B 7.07 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht