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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08 (https://dejure.org/2008,14573)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2008 - 5 B 7.08 (https://dejure.org/2008,14573)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 5 B 7.08 (https://dejure.org/2008,14573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untergang des Mittelzuweisungsanspruchs mit Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres bei Vereinbarung eines Vorbehalts des Haushaltsrechts in einer Berufungszusage und Bindung der Mittelzuweisung an die jeweiligen Haushaltstitel; Erledigung der entsprechenden ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; BbgHG § 65 Abs. 1 Satz 4 Nr. 5; ; BbgHG § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; BbgHG § 73 Abs. 3 Satz 1; ; LHO Bbg § 3 Abs. 2; ; LHO Bbg § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untergang des Mittelzuweisungsanspruchs mit Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres bei Vereinbarung eines Vorbehalts des Haushaltsrechts in einer Berufungszusage und Bindung der Mittelzuweisung an die jeweiligen Haushaltstitel; Erledigung der entsprechenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Berlin, 24.06.1997 - 4 S 406.96

    Berufungsvereinbarungen; Hochschullehrer ; Universität; Haushaltsmittel;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08
    Die zugesagten Mittel werden dem zukünftigen Leiter des Lehrstuhls/Fachgebiets nicht für seine persönlichen Zwecke zugebilligt, sondern zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner ihm diesbezüglich obliegenden Dienstpflichten in Forschung und Lehre (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24. Juni 1997 - OVG 4 S 406.96 -, NVwZ-RR 1997, 712 ff., 714 und Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16. November 2006 - 8 UE 2251/05 -, Juris Rn. 82).

    Demzufolge gehen die Ansprüche aus der Berufungsvereinbarung mit Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres unter; entsprechende Leistungsbegehren erledigen sich durch Zeitablauf (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24. Juni 1997, a.a.O., S. 714 und Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 5. Juli 2007 - 4 K 1747/04 -, Juris Rn. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1999 - 9 S 2653/98

    Berufungszusage und Umstrukturierung eines Instituts an einer Hochschule -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08
    Der verbeamtete Wissenschaftler bringt zwar sein Grundrecht auf freie Forschung und Lehre in das Amt mit, doch übt er es dort nicht als Privatperson, sondern von Amts wegen aus (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 21. April 1999 - 9 S 2653/98 -, Juris Rn. 28 und Hailbronner, a.a.O., S. 9).

    Zwischen den Beteiligten ist jedoch ein solcher Verteilungsvorbehalt nicht verabredet worden (vgl. zu der Unterscheidung Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 21. April 1999 - 9 S 2653/98 -, Juris Rn. 45).

  • VG Leipzig, 05.07.2007 - 4 K 1747/04

    Unbefristete Berufungsvereinbarung; öffentlich-rechtlicher Vertrag;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08
    Demzufolge gehen die Ansprüche aus der Berufungsvereinbarung mit Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres unter; entsprechende Leistungsbegehren erledigen sich durch Zeitablauf (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24. Juni 1997, a.a.O., S. 714 und Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 5. Juli 2007 - 4 K 1747/04 -, Juris Rn. 37).
  • VGH Hessen, 16.11.2006 - 8 UE 2251/05

    Anpassung einer Berufungsvereinbarung an veränderte Verhältnisse nach hessischem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08
    Die zugesagten Mittel werden dem zukünftigen Leiter des Lehrstuhls/Fachgebiets nicht für seine persönlichen Zwecke zugebilligt, sondern zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner ihm diesbezüglich obliegenden Dienstpflichten in Forschung und Lehre (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24. Juni 1997 - OVG 4 S 406.96 -, NVwZ-RR 1997, 712 ff., 714 und Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16. November 2006 - 8 UE 2251/05 -, Juris Rn. 82).
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 49.74

    Hochschullehrer - Mittelverteilung - Grundausstattung - Umfang des Teilhaberechts

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08
    Auch soweit Art. 5 Abs. 3 GG als Teilhaberecht betroffen sein könnte (vgl. dazu allerdings Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1977 - BVerwG VII C 49.74 -, Juris Rn. 42), stünde nicht die persönliche, sondern die dienstliche Rechtsstellung in Rede.
  • BVerwG, 18.02.2003 - 1 B 401.02

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Einhaltung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Streitakte, die den Kläger betreffende Personalakte der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Cottbus 1 K 2269/03 (OVG 5 B 6.08), 1 K 3/04 (OVG 5 B 8.08), 1 L 390/06 (OVG 5 S 52.07),1 L 258/06 (OVG 5 S 53.07), 1 L 114/07 (OVG 5 S 65.07), 1 K 1115/96, 1 M 7/99 (1 E 4/00), 1 L 1156/00 (1 B 71/01), 1 M 2/02 (1 E 98/02), 260/02 (1 B 401/02), 1 L 584/03 (1 B 368/03), die - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2002 - 1 M 2/02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Streitakte, die den Kläger betreffende Personalakte der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Cottbus 1 K 2269/03 (OVG 5 B 6.08), 1 K 3/04 (OVG 5 B 8.08), 1 L 390/06 (OVG 5 S 52.07),1 L 258/06 (OVG 5 S 53.07), 1 L 114/07 (OVG 5 S 65.07), 1 K 1115/96, 1 M 7/99 (1 E 4/00), 1 L 1156/00 (1 B 71/01), 1 M 2/02 (1 E 98/02), 260/02 (1 B 401/02), 1 L 584/03 (1 B 368/03), die - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Streitakte, die den Kläger betreffende Personalakte der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Cottbus 1 K 2269/03 (OVG 5 B 6.08), 1 K 3/04 (OVG 5 B 8.08), 1 L 390/06 (OVG 5 S 52.07),1 L 258/06 (OVG 5 S 53.07), 1 L 114/07 (OVG 5 S 65.07), 1 K 1115/96, 1 M 7/99 (1 E 4/00), 1 L 1156/00 (1 B 71/01), 1 M 2/02 (1 E 98/02), 260/02 (1 B 401/02), 1 L 584/03 (1 B 368/03), die - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
  • OVG Sachsen, 30.03.2000 - 1 E 4/00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Streitakte, die den Kläger betreffende Personalakte der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Cottbus 1 K 2269/03 (OVG 5 B 6.08), 1 K 3/04 (OVG 5 B 8.08), 1 L 390/06 (OVG 5 S 52.07),1 L 258/06 (OVG 5 S 53.07), 1 L 114/07 (OVG 5 S 65.07), 1 K 1115/96, 1 M 7/99 (1 E 4/00), 1 L 1156/00 (1 B 71/01), 1 M 2/02 (1 E 98/02), 260/02 (1 B 401/02), 1 L 584/03 (1 B 368/03), die - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
  • BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Streitakte, die den Kläger betreffende Personalakte der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Cottbus 1 K 2269/03 (OVG 5 B 6.08), 1 K 3/04 (OVG 5 B 8.08), 1 L 390/06 (OVG 5 S 52.07),1 L 258/06 (OVG 5 S 53.07), 1 L 114/07 (OVG 5 S 65.07), 1 K 1115/96, 1 M 7/99 (1 E 4/00), 1 L 1156/00 (1 B 71/01), 1 M 2/02 (1 E 98/02), 260/02 (1 B 401/02), 1 L 584/03 (1 B 368/03), die - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
  • OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01

    Bewilligung zugesagter Personalausstattung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 6.08

    Zur nachträglichen dreijährigen Befristung von Berufungszusagen an

  • OVG Berlin, 22.08.1974 - V B 9.73
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 6.08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Streitakte, die den Kläger betreffende Personalakte der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Cottbus 1 K 1663/01 (OVG 5 B 7.08), 1 K 3/04 (OVG 5 B 8.08), 1 L 390/06 (OVG 5 S 52.07),1 L 258/06 (OVG 5 S 53.07), 1 L 114/07 (OVG 5 S 65.07), 1 K 1115/96, 1 M 7/99 (1 E 4/00), 1 L 1156/00 (1 B 71/01), 1 M 2/02 (1 E 98/02), 260/02 (1 B 401/02), 1 L 584/03 (1 B 368/03), die - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    Zwar hat der Kläger keinen Zeitraum benannt, für den die Verpflichtung der Beklagten bestehen soll, was für eine Leistungsklage erforderlich gewesen wäre, weil es sich bei den zur Entscheidung gestellten Ansprüchen um Zeitabschnittsansprüche handelt (vgl. dazu Urteil des Senats vom heutigen Tage OVG 5 B 7.08).

  • VG Schleswig, 01.08.2019 - 12 A 192/18

    Klage einer Trägerin der freien Jugendhilfe auf Gewährung einer Zuwendung

    Demzufolge geht ein Anspruch mit Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres unter; ein entsprechendes Leistungsbegehren erledigt sich durch Zeitablauf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 02.10.2008 - OVG 5 B 7.08 - juris Rn. 31).
  • VG Magdeburg, 07.10.2013 - 7 B 125/13

    Schutz der Lehre und Forschung, Zuweisung gekürzter Haushaltsmittel

    Er ist jedoch - wie jeder staatliche Funktionsträger - an die Grundsätze des Haushaltsrechts über den sachgerechten und wirtschaftlichen Mitteleinsatz gebunden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2.10.2008 - OVG 5 B 7.08 - in: juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 7.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18495
BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 7.08 (https://dejure.org/2008,18495)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2008 - 5 B 7.08 (https://dejure.org/2008,18495)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 5 B 7.08 (https://dejure.org/2008,18495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Orientierung an externen Vergleichen bei der Festsetzung eines Investitionsbetrages für eine stationäre Pflegeeinrichtung; Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 7.08
    Denn in der vom Verwaltungsgericht und vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 1998 BVerwG 5 C 17.97 BVerwGE 108, 47), die insoweit der zur Bemessung der Investitionskosten ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entspricht (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 B 3 P 1/03 R BSGE 91, 182), ist geklärt, dass bei der Ermittlung einer leistungsgerechten Vergütung, welche den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht, grundsätzlich und vorrangig auf einen Vergleich der Entgelte verschiedener Einrichtungen für vergleichbare Leistungen ("externer Vergleich") abzustellen ist und etwas anderes nur gilt, wenn ein Marktpreis nicht ermittelt werden kann, etwa weil es wegen Besonderheiten der Einrichtung nicht möglich ist, eine ausreichend große Zahl vergleichbarer Angebote zu erhalten.
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 7.08
    Die hier zu beachtenden bundesrechtlichen Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (aus jüngerer Zeit etwa Senat, Urteil vom 11. Mai 2006 BVerwG 5 C 10.05 BVerwGE 126, 33).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01

    Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 7.08
    Dass eine solche Erhöhung allein aus Vertrauensschutzgesichtspunkten mit den hier entsprechend anzuwendenden Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit als Rahmen und Vorgabe für die Einschätzungsprärogative, die der Schiedsstelle zuzubilligen ist und eine lediglich eingeschränkte verwaltungsgerichtliche Überprüfung bewirkt (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 BVerwG 5 C 25.01 BVerwGE 116, 78), unvereinbar ist, ergibt sich ohne revisionsgerichtlichen Klärungsbedarf aus dem Übergang vom Selbstkostenprinzip zum Grundsatz der prospektiven Entgeltvereinbarung unter Ermittlung der marktgerechten Entgelte durch einen externen Vergleich.
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 7.08
    Denn in der vom Verwaltungsgericht und vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 1998 BVerwG 5 C 17.97 BVerwGE 108, 47), die insoweit der zur Bemessung der Investitionskosten ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entspricht (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 B 3 P 1/03 R BSGE 91, 182), ist geklärt, dass bei der Ermittlung einer leistungsgerechten Vergütung, welche den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht, grundsätzlich und vorrangig auf einen Vergleich der Entgelte verschiedener Einrichtungen für vergleichbare Leistungen ("externer Vergleich") abzustellen ist und etwas anderes nur gilt, wenn ein Marktpreis nicht ermittelt werden kann, etwa weil es wegen Besonderheiten der Einrichtung nicht möglich ist, eine ausreichend große Zahl vergleichbarer Angebote zu erhalten.
  • BVerwG, 01.03.2007 - 10 B 11.07

    Revisionsurteil; Zurückverweisung; Bindung der Vorinstanz; Wegfall der Bindung;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 7.08
    Die vom Berufungsgericht geprüfte und verneinte Frage, ob sich ein Vertrauensschutz aus dem Wegfall des bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses nach § 13 NPflegeG a.F. und der in § 18 Abs. 1 NPflegeG getroffenen Finanzierungsregelung zu Gunsten der örtlichen Träger der Sozialhilfe herleiten lasse, betrifft Normen des irrevisiblen Landesrechts, dessen Auslegung und Anwendung vom Revisionsgericht nicht nachgeprüft wird (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO) und eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung deswegen nicht begründen kann (siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 1. März 2007 BVerwG 10 B 11.07 , stRspr).
  • VG Leipzig, 19.02.2004 - 2 K 1430/03

    Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle für die Vergütungen der

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 7.08
    5 Die von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Leipzig (Urteil vom 19. Februar 2004 2 K 1430/03 PflR 2005, 283) und des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 26. Januar 2006 L 8/14 P 18/04 Sozialrecht aktuell 2006, 216) weichen von der vorbezeichneten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts auch insoweit nicht ab, als sie auf die Selbstkosten als untere Grenze des festzusetzenden Entgelts abstellen, weil dies daran gebunden wird, dass die Selbstkosten den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen was gerade durch einen externen Vergleich zu ermitteln ist; sie weisen auch sonst nicht auf einen weiteren oder zusätzlichen rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2014 - L 8 SO 395/10
    Diese für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII geltenden Grundsätze sind auch im Rahmen von Vereinbarungen über die Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten (§ 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII) zu beachten (vgl. noch zu § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG: BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2008 - 5 B 7/08 -, Juris).
  • VG Berlin, 02.06.2021 - 25 K 5.21

    Schiedsstelle nach § 21 RettDG BE; Entgeltfestsetzung; Marktpreis

    Insbesondere begegnet es keinen Bedenken, dass bei diesem "externen Vergleich" ein genereller, nicht auf einen bestimmten individuellen Anbieter abstellender Maßstab gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 29.97 -, juris; Beschluss vom 8. Februar 2008 - BVerwG 5 B 7/08 -, juris; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 19/00 R -, juris Rn. 23; VG Berlin, Urteil vom 19. Dezember 2008, a.a.O. Rn. 68).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2014 - L 8 SO 349/10
    Diese für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII geltenden Grundsätze sind auch im Rahmen von Vereinbarungen über die Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten (§ 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII) zu beachten (vgl. noch zu § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG: BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2008 - 5 B 7/08 -, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2013 - L 8 SO 211/08
    Diese für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG bzw. nunmehr § 75 Abs. 3 SGB XII geltenden Grundsätze sind auch im Rahmen von Vereinbarungen über die Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten (§ 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG, nunmehr § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII) zu beachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2008 - 5 B 7/08 -, Juris und SG Hildesheim, Urteil vom 28. September 2010 - S 34 SO 252/05 -, Juris Rdnr 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 8 SO 9/12
    Diese für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG und nunmehr nach § 75 Abs. 3 SGB XII geltenden Grundsätze sind auch im Rahmen von Vereinbarungen über die Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten (§ 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG, nunmehr § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII) zu beachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2008, 5 B 7/08, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2013 - L 8 SO 202/10
    Diese für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG bzw. nunmehr § 75 Abs. 3 SGB XII geltenden Grundsätze sind auch im Rahmen von Vereinbarungen über die Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten (§ 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG, nunmehr § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII) zu beachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2008 - 5 B 7/08 -, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2011 - L 8 SO 103/08
    Diese für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG bzw nunmehr § 75 Abs. 3 SGB XII geltenden Grundsätze sind auch im Rahmen von Vereinbarungen über die Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten (§ 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG, nunmehr § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII) zu beachten (vgl BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2008 - 5 B 7/08 -, juris und SG Hildesheim, Urteil vom 28. September 2010 - S 34 SO 252/05 -, juris Rdnr 30).
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