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   OVG Sachsen, 23.08.2006 - 5 B 709/05   

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https://dejure.org/2006,24021
OVG Sachsen, 23.08.2006 - 5 B 709/05 (https://dejure.org/2006,24021)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.08.2006 - 5 B 709/05 (https://dejure.org/2006,24021)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. August 2006 - 5 B 709/05 (https://dejure.org/2006,24021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 28 Abs. 2, SächsStrG § 3 Abs. 1 Nr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Ausbaubeitrags unter dem Gesichtspunkt der Einordnung der Straße in die richtige Kategorie; Auslegung einer Kreisstraße als Hauptverkehrsstraße; Einordnung einer Straße nach ihrer Verkehrsfunktion

  • Judicialis

    SächsKAG § 28 Abs. 2; ; SächsStrG § 3 Abs. 1 Nr. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bemessung des Straßenausbaubeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen, 17.03.2016 - 3 A 150/15

    Umstufung; Kreisstraße; Ziel- und Quellverkehr; Gemeindestraße; Vertrauensschutz;

    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. August 2006 (- 5 B 709/05 -, juris) sei auf diesen Fall nicht anwendbar.

    Diesem Verkehrsaufkommen kommt wenigstens indizielle Bedeutung für die Funktionsbestimmung der Straße zu (SächsOVG, Urt. v. 23. August 2006 - 5 B 709/05 -, juris Rn. 20 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13

    Abgrenzung von Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen (hier:

    Typischerweise sind dies Bundes-, Staats- und Kreisstraßen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 23. August 2006, SächsVBl. 2007, 14 f.).

    Die tatsächliche Verkehrsbelastung kann Indizfunktion haben (SächsOVG, Urt. v. 23. August 2006, SächsVBl. 2007, 14 f.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 9. Auflage 2012, § 34 Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - 5 A 541/10

    Straßenausbaubeitrag, Anteil des öffentlichen Interesses, Vorteilsprinzip,

    22 Die für die ausbaubeitragsrechtliche Einordnung einer Straße maßgebliche Auslegung des kommunalen Satzungsrechts (SächsOVG, Urt. v. 23. August 2006 - 5 B 709/05 -, juris Rn. 17 a. E. = SächsVBl. 2007, 14/15; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 34 Rn. 30), wie sie hier vom Verwaltungsgericht vorgenommen wurde, stellt der Kläger damit so in Frage, dass das Berufungsverfahren insoweit zu seinen Gunsten ungewiss erscheint.

    Zudem hat der Senat bisher - in Abgrenzung zum Gegenbegriff des innerörtlichen Durchgangsverkehrs - die Verbindung zweier verschiedener Ortsteile als ein wesentliches Merkmal des überörtlichen Durchgangsverkehrs und damit einer Hauptverkehrsstraße i. S. d. § 5 Abs. 4 Nr. 3 StABS angesehen (SächsOVG, Urt. v. 23. August 2006 - 5 B 709/05 -, juris Rn. 18 = SächsVBl. 2007, 14/15).

  • VG Leipzig, 07.04.2014 - 6 K 410/12

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags zur Ausbesserung der

    Maßgebend für die Klassifizierung einer Straße ist deren Funktion (SächsOVG, Urt. v. 19.2.2014 - 5 A 192/13 - SächsOVG, Urt. v. 23.8.2006 - 5 B 709/05 - ).
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