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BVerwG, 22.03.2006 - 5 B 71.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Pflicht zur Berücksichtigung eines Beweisantrags; Beweiserheblichkeit des Vorliegens deutscher Sprachkenntnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.05.2005 - 11 B 03.1420
- BVerwG, 22.03.2006 - 5 B 71.05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 10.98
Ablehnung eines Beweisantrags; unzulässiger Beweisermittlungsantrag.
Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 5 B 71.05
2 Im rechtlichen Ansatz zutreffend dagegen wird auch von der Beschwerde nichts eingewandt ist die Vorinstanz davon ausgegangen, dass ein Beweisantrag als so genannter Beweisermittelungsantrag abgelehnt werden kann, wenn tatsächliche, ein Für-Möglich-Halten der unter Beweis gestellten Behauptung rechtfertigende Anhaltspunkte sich im Prozessstoff nicht finden oder sich nach dem sonstigen Vorbringen sogar zweifelsfrei jegliche Vermutung verbietet (…Dawin in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Oktober 2005, § 86 Rn. 94 m.w.N.; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Juli 1998 BVerwG 9 B 10.98 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 39, wonach der Antrag auf Erhebung eines Beweises abgelehnt werden kann, wenn der unter Beweis gestellte Verfolgungsvortrag eines Asylbewerbers in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich ist).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2015 - 15 A 2342/12 vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2006 - 5 B 71.05 -, juris Rn. 2, und vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 -, DVBl. 1999, 100 = juris Rn. 6.