Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.10.2006

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2006 - L 5 B 78/06 AS ER   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Kein Anordnungsgrund, wenn Abwarten auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens mangels drohender gravierender Nachteile zumutbar ist

Verfahrensgang

  • SG Berlin, 11.01.2006 - S 92 AS 10240/05
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2006 - L 5 B 78/06 AS ER

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 78.06   

Volltextveröffentlichungen (3)




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Wird zitiert von ... (24)  

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07  
    Ähnlich wie in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 ( BVerwG 5 B 78.06 juris) entschiedenen Fall bestehe ein Anspruch in analoger Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG.

    16 Auch die von der Revision im Anschluss an das zum Erwerb eines "Baccalaureus Legum" im Rahmen eines auch auf den Abschluss Staatsexamen gerichteten Studiengangs an der Bucerius Law School ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2006 ( 4 Bf 408/05 FamRZ 2007, 309; vgl. nachgehend Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2006 BVerwG 5 B 78.06 juris) vorgeschlagene entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 3 BAföG kommt jedenfalls hier nicht in Betracht.

    Auch eine entsprechende Anwendung kommt hier anders als in Fällen einer nicht "typenreinen" Umsetzung des Bologna-Prozesses (vgl. den bereits zitierten Beschluss vom 17. Oktober 2006 BVerwG 5 B 78.06 a.a.O.) nicht in Betracht.

  • OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07  

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel;

    Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 - werde Bezug genommen.

    Denn § 7 Abs. 1a BAföG enthält nach seinem eindeutigen Wortlaut eine spezielle Regelung für einen Masterstudiengang im Sinne des § 19 HRG oder postgradualen Diplomstudiengang nach § 18 Abs. 1 S. 1 bis 3 HRG -, der an einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang anknüpft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.2006 - 5 B 78.06 - und Urt. v. 15.5.2008 - 5 C 18.07 -, beide zitiert nach juris; NdsOVG, Beschl. v. 3.9.2007, NVwZ-RR 2008, 401 sowie VG Gießen, Urt. v. 13.2.2008 - 3 E 526/07 - und VG Göttingen, Beschl. v. 7.5.2007 - 2 B 72/07 -, beide zitiert nach juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 17.11.2004, FamRZ 2006, 733).

    Ein analoge Anwendbarkeit folgt auch nicht aus der zu § 7 Abs. 1a BAföG ergangenen Rechtsprechung des BVerwG (vgl BVerwG, Beschl. v. 17.10.2006, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12  
    Eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG sei aber aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 - nicht ausgeschlossen.

    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 - (juris) bemüht, ergibt sich aus dieser Entscheidung nicht, dass eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG auch auf Studiengänge an Ausbildungsstätten in Betracht käme, die keine Hochschulen im Rechtssinne darstellen.

mehr
  • VG Schwerin, 29.02.2008 - 6 A 889/05  

    Förderung des Hauptstudiums in einem Diplomstudiengang; erfolgreich

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob der Bachelorabschluss objektiv einen berufsqualifizierenden Abschluss bildet, in der Fallkonstellation, die seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 (Az. 5 B 78/06) zugrunde lag, offen gelassen.

    Die neue Regelung des § 7 Abs. 1a BAföG sollte diese Neuordnung ausbildungsförderungsrechtlich unterstützen, indem der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung auf die neuen Masterstudiengänge erstreckt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006, Az. 5 B 78/06).

    Von dem vorliegenden Fall unterscheiden sich der vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 17. Oktober 2006, Az. 5 B 78/06) entschiedene Fall, in dem der Bachelorabschluss nach der Prüfungsordnung so in einen Staatsexamensstudiengang integriert ist, dass für den Erwerb des - berufsqualifizierenden - Bachelorgrades keine Ausbildungs- und Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die nicht auch für das Staatsexamen zu erbringen sind, und der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 18. Dezember 2006, Az. 4 Bs 284/06, NVwZ-RR 2007, 321) zu Grunde liegende Fall, in dem der Masterstudiengang von vornherein den zweiten Abschnitt des Diplomstudiengangs (Diplom II) ersetzt und eine Fortsetzung des Diplomstudiengangs mithin nicht möglich ist, maßgeblich.

  • VG Schwerin, 16.02.2010 - 6 A 889/05  

    Förderung des Hauptstudiums in einem Diplomstudiengang, das sich an einen an

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob der Bachelorabschluss objektiv einen berufsqualifizierenden Abschluss bildet, in der Fallkonstellation, die seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 (Az. 5 B 78/06) zugrunde lag, offen gelassen.

    Die neue Regelung des § 7 Abs. 1a BAföG sollte diese Neuordnung ausbildungsförderungsrechtlich unterstützen, indem der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung auf die neuen Masterstudiengänge erstreckt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006, Az. 5 B 78/06).

    Von dem vorliegenden Fall unterscheiden sich der vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 17. Oktober 2006, Az. 5 B 78/06) entschiedene Fall, in dem der Bachelorabschluss nach der Prüfungsordnung so in einen Staatsexamensstudiengang integriert ist, dass für den Erwerb des - berufsqualifizierenden - Bachelorgrades keine Ausbildungs- und Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die nicht auch für das Staatsexamen zu erbringen sind, und der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 18. Dezember 2006, Az. 4 Bs 284/06, NVwZ-RR 2007, 321) zu Grunde liegende Fall, in dem der Masterstudiengang von vornherein den zweiten Abschnitt des Diplomstudiengangs (Diplom II) ersetzt und eine Fortsetzung des Diplomstudiengangs mithin nicht möglich ist, maßgeblich.

  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 4 Bs 284/06  
    Die neue Regelung des § 7 Abs. 1a BAföG sollte diese Neuordnung ausbildungsförderungsrechtlich unterstützen, indem der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung auf die neuen Masterstudiengänge erstreckt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - ).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07  

    Ausbildungsförderung für Masterstudium; Ausbildungsförderung;

    Von dem vorliegenden Fall unterscheiden sich der vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 17.10.2006 - 5 B 78.06 -) entschiedene Fall, in dem der Bachelorabschluss nach der Prüfungsordnung so in einen Staatsexamensstudiengang integriert ist, dass für den Erwerb des - berufsqualifizierenden - Bachelorgrades keine Ausbildungs- und Prüfungsleistungen vorgesehen sind, die nicht auch für das Staatsexamen zu erbringen sind, und der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 18.12.2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321) zu Grunde liegende Fall, in dem der Masterstudiengang von vornherein den zweiten Abschnitt des Diplomstudiengangs (Diplom II) ersetzt und eine Fortsetzung des Diplomstudiengangs mithin nicht möglich ist, maßgeblich.
  • VG Arnsberg, 18.11.2009 - 10 K 2846/08  
    Diese Vorschrift sei vorliegend insofern analog anzuwenden, als dass statt eines Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengangs in einer durch Vertrauensschutz definierten Übergangszeit auch vor einer Umbenennung inhaltsgleiche Studiengänge als Förderungsvoraussetzung genügten (so auch: OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 Bs 284/06 - mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78/06 -).

    Auch betreffe der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - einen anderen, mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Sachverhalt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 12 A 2860/09  

    Anspruch auf Förderung eines Masterstudiengangs nach einer abgeschlossenen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78/06 -, juris, und Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18/07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124, juris; zu einem früheren Konsekutivstudiengang: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 6. November 2008 - 1 B 188/07 -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78/06 -, juris, a.E.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11  

    Ausbildungsförderungsfähigkeit eines Studiums der Rechtswissenschaften im

    Eine analoge Anwendung des § 7 Abs. 1 a) BAföG scheide ebenfalls aus, weil ausweislich der Gesetzesmotive keine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Regelungslücke bestehe und auch nicht die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78.06 - gleichbehandelte Fallkonstellation gegeben sei, in der ein durch das Hochschulrecht des Landes vorgesehener Bachelor-Abschluss nach der genehmigten Prüfungsordnung in einen Studiengang integriert sei, der sich auf den Erwerb eines Staatsexamens richte und bei dem für den Erwerb des Bachelor-Grades Ausbildungs- oder Prüfungsleistungen, die nicht für den Staatsexamensabschluss zu erbracht werden müssten, nicht vorgesehen seien.

    Soweit der Senat mit der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Gesetzgeber bei der im Zusammenhang mit der hochschulrechtlichen Einführung der Bachelor-und Masterstudiengänge durch die Neuregelung des § 19 HRG aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. August 1998 erfolgten Einfügung des § 7 Abs. 1a BAföG durch das 19. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1998 offenkundig die Möglichkeit nicht bedacht hat, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Bachelor-Abschluss bezogenen Masterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt - wenn etwa der bei Beginn des Studium angezielte Abschluss während des Studiums ersatzlos zugunsten des Masterabschlusses wegfällt - und jedenfalls in diesen Fällen eine planwidrige Regelungslücke anzunehmen ist, so OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 12 A 2860/09 - m. H. a.: BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78/06 -, juris, und Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18/07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124, juris; zu einem früheren Konsekutivstudiengang: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 6. November 2008 - 1 B 188/07 -, juris, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.

  • VG Gießen, 13.02.2008 - 3 E 526/07  

    Ausbildungsförderung für Masterstudium nach Abschluss eines traditionellen

  • VG Hamburg, 08.10.2009 - 2 K 340/08  

    Ausbildungsförderung; Staatsexamen; Baccalaureus Juris

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 4 LA 330/11  

    Zur Frage der Gewährung von Ausbildungsförderung im Falle des Wechsels aus einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 4 A 2168/05  

    BAföG § 7 Abs. 1; BAföG § 7 Abs. 1 a; BAföG § 7 Abs. 2

  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10  

    Volljährigenunterhalt " Bachelor und Master

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 M 56.06  

    Magisterstudiengänge sind von BAföG § 7 Abs 1 a nicht erfasst.

  • OVG Sachsen, 20.11.2012 - 1 A 7/12  

    Bachelorstudiengang, Masterstudiengang, Berufsakademie

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 6 S 22.08  

    Förderungsfähigkeit eines inländischen Masterstudiengangs ohne vorherigen

  • VG Hamburg, 24.07.2007 - 2 E 1373/07  

    Streit um Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

  • VG Hamburg, 21.12.2011 - 2 K 838/10  

    Förderungsfähigkeit eines Masterstudienganges in Großbritannien

  • VG München, 19.07.2012 - M 15 K 11.6020  

    Ausbildungsförderung

  • VG Hamburg, 10.11.2009 - 2 K 136/09  

    Ausbildungsförderung: Studium der Rechtswissenschaft nach Baccalaureus Juris

  • VG Bayreuth, 31.01.2011 - B 3 K 10.468  

    Abschluss eines Bachelorstudiengangs zwingende Voraussetzung für die Gewährung

  • VG Münster, 08.02.2011 - 6 K 2151/10  
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