Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2006

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.07.2007 - 5 B 781/06   

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OVG Sachsen, 25.07.2007 - 5 B 781/06 (https://dejure.org/2007,16425)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.07.2007 - 5 B 781/06 (https://dejure.org/2007,16425)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 5 B 781/06 (https://dejure.org/2007,16425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BAföG § 28 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung bei Richtigkeit des Ergebnisses des anzufechtenden Urteils aus anderen als in dem Antrag zur Berufungszulassung genannten Fehlern des Urteils; Ungewissheit des Ausganges des Berufungsverfahrens aufgrund schlüssiger Darstellung des Antragstellers ...

  • Judicialis

    BAföG § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 28 Abs. 3
    Ausbildungsförderung; Darlehen; Fremdvergleich; Vermögen; nahe Angehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 60/05

    Ausbildungsförderung; unentgeltliche Vermögensübertragung; Darlegungspflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2007 - 5 B 781/06
    Zudem weiche das Verwaltungsgericht Chemnitz mit seiner Entscheidung von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.4.2006 - 3 Q 60/05 - ab.

    Dies ergibt sich auch aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.4.2006 - 3 Q 60/05 - (zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1984 - 16 A 434/83
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2007 - 5 B 781/06
    Dies werde bereits dadurch deutlich, dass das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung auf Rechtsprechungszitate verweise, die auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar seien, wie die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 12.3.1984 - 16 A 434/83 -.

    Allein daraus, dass die angegriffene Entscheidung ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 12.3.1984 (FamRZ 1985, 222) zitiert, das nach Auffassung des Klägers einen nicht vergleichbaren Sachverhalt betrifft, können besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten nicht hergeleitet werden.

  • VGH Bayern, 16.02.2007 - 12 ZB 06.182
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2007 - 5 B 781/06
    Forderungen sind vom Vermögen nur dann abzuziehen, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung besteht und der Schuldner ernsthaft mit einer Geltendmachung rechnen muss (SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2006 - 5 E 204/06 - BayVGH, Beschl. v. 16.2.2007 - 12 ZB 06.182 -, zitiert nach juris).

    Sofern der Schuldner aber nicht ernsthaft mit einer Geltendmachung der Schuld rechnen muss oder die Schuld sich nicht eindeutig von einer Unterhaltsgewährung oder verschleierten Schenkung abgrenzen lässt, besteht in der Rechtsprechung Einigkeit, dass die behauptete Zahlungsverpflichtung im Rahmen von § 28 Abs. 3 BAföG nicht abzuziehen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2006 - 5 E 204/06 - BayVGH, Beschl. v. 16.2.2007 - 12 ZB 06.182 -, zitiert nach juris).

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2007 - 5 B 781/06
    Vielmehr sind hier auch der Anlass der Darlehensgewährung und seiner Verwendung zu berücksichtigen sowie, ob es sich um ein Rechtsgeschäft unter Volljährigen, voneinander insbesondere wirtschaftlich unabhängigen Verwandten oder um eine Vereinbarung mit minderjährigen Kindern des Steuerpflichtigen handelt, vor allem wenn sie noch in dessen Haushalt leben (BFH, Urt. v. 4.6.1991 - IX R 150/85 -, zitiert nach juris).
  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2007 - 5 B 781/06
    Vereinbarungen entsprechen regelmäßig nur dann dem Fremdüblichen, wenn die Schriftform gewählt wurde, eine Vereinbarung auch über die Laufzeit sowie die Art und Zeit der (Rück-)Zahlung getroffen worden ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2006 - 5 E 204/06 - BFH, Urt. v. 28.1.1993 - IV R 109/91 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist einer Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 B 781/06 -).
  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 5 A 278/10

    Abwasserbeitrag, öffentliche Last, Zwangsversteigerung, Unterlassen der Anmeldung

    11 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 5 B 781/06 -).
  • OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07

    Zweitwohnungssteuer für Dresdner Studenten in Frage gestellt

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlichen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 B 781/06 -).
  • OVG Sachsen, 07.01.2016 - 5 A 546/14

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters eines unbekannten

    11 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 5 B 781/06 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 27.09.2013 - 5 A 898/10

    Haftungsbescheid, Grundsteuerbescheid, Zergliederungsbescheid,

    14 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 5 B 781/06 -).
  • OVG Sachsen, 07.11.2013 - 5 A 474/11

    Exakte Bestimmung des Veranlagezeitraums für Wassergebühren erforderlich

    16 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 5 B 781/06 -).
  • OVG Sachsen, 29.03.2011 - 2 A 705/09

    Besoldung, Wahrnehmung von zwei Dienstposten

    Zudem muss aufgezeigt werden, dass der Rechtssatz sowohl für die angegriffene als auch für die herangezogene Entscheidung entscheidungserheblich ist (SächsOVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 B 781/06 -, juris; st. Rspr.; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 124a Rn. 55 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 29.10.2015 - 5 A 155/14

    Kleineinleiterabgabe; keine Privilegierung für ungeklärtem häuslichen Abwasser

    10 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 5 B 781/06 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 A 409/13

    Geltendmachung der Aufklärungsrüge im Rahmen des Zulassungsgrunds ernstlicher

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 5 B 781/06 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 16.07.2013 - 5 A 797/10

    Einspruchsfrist, Wehrübung, Erstattung von Beiträgen zur berufsständischen

    12 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 5 B 781/06 -).13 Das Verfahren weist keine besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten auf, weil die Klage bereits unzulässig ist.
  • OVG Sachsen, 03.01.2013 - 5 A 121/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Zeitpunkt der Erledigung,

  • OVG Sachsen, 28.02.2012 - 5 A 126/09

    Kleineinleiterabgabe, konkreter Einleitensvorgang, Anfallen von Abwasser

  • OVG Sachsen, 29.04.2014 - 5 A 589/12

    Straßenreinigungsgebühr, selbständige Erschließungsanlage, eigenständige

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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2006 - L 5 B 781/06 AS PKH, L 5 B 780/06 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,41456
LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2006 - L 5 B 781/06 AS PKH, L 5 B 780/06 AS ER (https://dejure.org/2006,41456)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2006 - L 5 B 781/06 AS PKH, L 5 B 780/06 AS ER (https://dejure.org/2006,41456)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - L 5 B 781/06 AS PKH, L 5 B 780/06 AS ER (https://dejure.org/2006,41456)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbehelf gegen einen Bescheid über die Beschränkung einer zuvor bewilligten Leistung der Höhe nach; Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

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