Rechtsprechung
BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Nichtzulassung der Revision - Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung - Ermessensentscheidung
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung einer Revisionszulassung durch die Abweichung des Berufungsurteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts; Geltendmachung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 23.06.2005 - M 15 K 03.3092
- VGH Bayern, 18.06.2008 - 12 BV 05.2467
- BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93
Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
Es ist vielmehr im rechtlichen Ausgangspunkt im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Oktober 1995 BVerwG 5 C 24.93 BVerwGE 99, 336; s.a. Beschluss vom 6. Februar 1995 BVerwG 5 B 75.94 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 9) davon ausgegangen, dass zu überprüfen sei, ob das Integrationsamt seiner Pflicht nachgekommen sei, sich von der Richtigkeit der für seine Entscheidung wesentlichen Behauptungen eine eigene Überzeugung zu verschaffen, und es sich nicht damit begnügen dürfe, das Vorbringen des Arbeitgebers, soweit es im Rahmen der nach § 88 SGB IX gebotenen Interessenabwägung zu berücksichtigen sei, nur auf seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen.9 Die Beschwerde bezeichnet auch keinen abstrakten, divergenzfähigen Rechtssatz, der von den zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 1995 ( BVerwG 5 C 24.93 BVerwGE 99, 336) gebildeten ¹.
- BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
Die Rüge, das Urteil sei in Bezug auf die Würdigung der Depression des Klägers in sich widersprüchlich, zeigt einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht auf, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 11. August 1999 BVerwG 11 B 61.98 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19). - BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
Eine solche Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn sich der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 BVerwG 1 B 44.88 Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 BVerwG 5 B 68.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
8 Soweit der Kläger den zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1992 ( BVerwG 5 C 51.90 BVerwGE 90, 287) gebildeten Leitsatz in Bezug nimmt, nach dem im Zustimmungsverfahren nach § 15 SchwbG die Hauptfürsorgestelle grundsätzlich nicht zu prüfen habe, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Schwerbehinderten im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt sei, sie jedoch der Frage einer Mitverantwortung des Schwerbehinderten für Spannungen zu seinem Arbeitgeber nachgehen müsse, derentwegen dieser die Kündigung beabsichtigt, bezeichnet er keinen hiervon abweichenden, abstrakten Rechtssatz, den das Berufungsgericht aufgestellt hat. - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
Die Rüge, das Urteil sei in Bezug auf die Würdigung der Depression des Klägers in sich widersprüchlich, zeigt einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht auf, weil die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 11. August 1999 BVerwG 11 B 61.98 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19). - BVerwG, 25.06.1968 - V B 174.67
Nach Erlaß des Widerspruchsbescheids entstandene Kündigungsgründe können nicht …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
Im Übrigen folgt unmittelbar aus dem Gesetz und wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorausgesetzt, dass nach allgemeinen Grundsätzen maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Ermessensentscheidung selbst jedenfalls nicht die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung, sondern allenfalls der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist, (s. Beschluss vom 7. März 1991 BVerwG 5 B 114.89 Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Entscheidung über die Verpflichtungsklage des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten s. Beschlüsse vom 22. Januar 1993 BVerwG 5 B 80.92 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und vom 25. Juni 1968 BVerwG 5 B 174.67 Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6). - BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89
Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten
Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
Im Übrigen folgt unmittelbar aus dem Gesetz und wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorausgesetzt, dass nach allgemeinen Grundsätzen maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Ermessensentscheidung selbst jedenfalls nicht die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung, sondern allenfalls der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist, (s. Beschluss vom 7. März 1991 BVerwG 5 B 114.89 Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Entscheidung über die Verpflichtungsklage des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten s. Beschlüsse vom 22. Januar 1993 BVerwG 5 B 80.92 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und vom 25. Juni 1968 BVerwG 5 B 174.67 Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6). - BVerwG, 06.02.1995 - 5 B 75.94
Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei Entscheidung im …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
Es ist vielmehr im rechtlichen Ausgangspunkt im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Oktober 1995 BVerwG 5 C 24.93 BVerwGE 99, 336; s.a. Beschluss vom 6. Februar 1995 BVerwG 5 B 75.94 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 9) davon ausgegangen, dass zu überprüfen sei, ob das Integrationsamt seiner Pflicht nachgekommen sei, sich von der Richtigkeit der für seine Entscheidung wesentlichen Behauptungen eine eigene Überzeugung zu verschaffen, und es sich nicht damit begnügen dürfe, das Vorbringen des Arbeitgebers, soweit es im Rahmen der nach § 88 SGB IX gebotenen Interessenabwägung zu berücksichtigen sei, nur auf seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen. - BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92
Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten, …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
Im Übrigen folgt unmittelbar aus dem Gesetz und wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorausgesetzt, dass nach allgemeinen Grundsätzen maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Ermessensentscheidung selbst jedenfalls nicht die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung, sondern allenfalls der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist, (s. Beschluss vom 7. März 1991 BVerwG 5 B 114.89 Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Entscheidung über die Verpflichtungsklage des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten s. Beschlüsse vom 22. Januar 1993 BVerwG 5 B 80.92 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und vom 25. Juni 1968 BVerwG 5 B 174.67 Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6). - BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08
Eine solche Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn sich der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 BVerwG 1 B 44.88 Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 BVerwG 5 B 68.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
- VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
Schwerbehinderte; Ordentliche Kündigung (verhaltensbedingt); Zustimmung; …
Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, jedenfalls im Falle einer Anfechtungsklage nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.2008 - 5 B 79.08 - juris Rn. 4 f.;… B.v. 7.3.1991 - 5 B 114/89 - juris Rn. 4 f.;… BayVGH, U.v. 18.6.2008 - 12 BV 05.2467 - juris Rn. 43;… B.v. 20.6.2006 - 9 ZB 06.930 - juris Rn. 3;… B.v. 31.1.2005 - 9 ZB 04.2740 - juris Rn. 14). - VG Köln, 06.10.2020 - 7 K 6925/12
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Nach dem im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10.11.2008 - 5 B 79.08 -, anzuwendenden § 85 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2012 - 12 A 1871/11 - BVerwG, Beschluss vom 10.11.2008 - 5 B 79.08 -.
- VGH Bayern, 28.09.2010 - 12 B 10.1088
SchwerbehindertenrechtZustimmung zur ordentlichen Kündigung; Nachschieben von …
Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, jedenfalls im Falle der hier allein streitgegenständlichen Anfechtungsklage nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG vom 10.11.2008 Az. 5 B 79.08 und vom 7.3.1991 Buchholz 436.61 § 12 SchwbG Nr. 3.; BayVGH vom 18.6.2008 Az. 12 BV 05.2467, vom 20.6.2006 Az. 9 ZB 06.930 und vom 31.1.2005 Az. 9 ZB 04.2740; VGH BW vom 15.7.1997 Behindertenrecht 1998, 75; OVG NRW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844).
- VG Köln, 23.01.2024 - 7 K 1564/21 Nach dem im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10.11.2008 - 5 B 79.08 -, anzuwendenden § 168 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2012 - 12 A 1871/11 - BVerwG, Beschluss vom 10.11.2008 - 5 B 79.08 -.
- VGH Bayern, 08.03.2010 - 12 ZB 09.2837
Schwerbehindertenrecht/ProzessrechtÄnderungskündigung; keine ernstlichen Zweifel …
Die von der Klägerin aufgeworfenen Fragen, und hieran ist der Senat gebunden, zur Ausübung des Ermessens nach § 89 SGB IX, zu Fragen der Sachverhaltserforschung durch den Widerspruchsausschuss und zur Begründung von Ermessensentscheidungen sind jedenfalls insoweit, als sie einer allgemeinen Klärung zugänglich sind, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Umfang hinreichend geklärt, wie es für die hier zu treffende Entscheidung maßgeblich ist (vgl. etwa BVerwG vom 10.11.2008 Az. 5 B 79.08 in Fortführung und unter Hinweis auf BVerwG vom 19.10.1995 BVerwGE 99, 336 und BVerwG vom 6.2.1995 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 9).Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Zulassungsbegründung muss darlegen, dass und inwiefern das der Fall ist (BVerwG vom 10.11.2008 Az. 5 B 79.08).
- VG München, 18.12.2014 - M 15 K 12.1048
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten, ordentlich …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das Gericht folgt, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 10.11.2008 - 5 B 79/08 - juris Rn. 5).Der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist für die Überprüfung der Ermessensentscheidung maßgeblich (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 10.11.2008 - 5 B 79/08 - juris Rn. 5).
- VG München, 13.03.2013 - M 18 K 11.2986
Zusammenhang des Kündigungsgrundes mit der Behinderung; Ermittlungspflicht
Maßgebend für die Beurteilung eines Anspruches der Klägerin auf die Erteilung der begehrten Zustimmung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschl. v. 10.11.2008 - 5 B 79/08), vorliegend also zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides vom ... Mai 2011.Die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist auch maßgeblich für die Überprüfung der Ermessensentscheidung durch das Gericht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2008, 5 B 79/08).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - 3 L 246/09
Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen
Gemessen an diesen Maßstäben ist eine evidente Rechtswidrigkeit der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Beigeladenen im nur maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.2008 - 5 B 79.08 -, juris; Beschl. v. 22.01.1993 - 5 B 80.92 -, juris), hier dem Erlass des Widerspruchsbescheides am 13. Juli 2007, nicht festzustellen. - VG Köln, 25.03.2022 - 7 K 4955/20 Nach dem im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10.11.2008 - 5 B 79.08 -, anzuwendenden § 168 SGB X bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2012 - 12 A 1871/11 - BVerwG, Beschluss vom 10.11.2008 - 5 B 79.08 -.
- VGH Bayern, 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Zulassungsbegründung muss darlegen, dass und inwiefern das der Fall ist (BVerwG vom 10.11.2008 Az. 5 B 79.08). - VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10
Zustellung der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten per Email; …
- VG München, 05.12.2019 - M 15 K 18.2871
Zustimmung zur verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung mit sozialer …
- VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen aus …
- VG Stuttgart, 07.02.2011 - 11 K 2352/10
Zustimmungsfiktion bei außerordentlicher personenbedingter Kündigung eines …
- VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08
Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung
- VG München, 09.10.2020 - M 15 K 19.4028
Keine Zustimmung zu einer personenbedingten, außerordentlichen Kündigung eines …
- VGH Bayern, 23.12.2011 - 12 ZB 10.482
Prozesskostenhilfe; Anträge auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel …
- VG Köln, 17.11.2011 - 26 K 5732/10
Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung einer Radiologieassistentin mit …
- VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 649/10
Erfüllung der Voraussetzungen für die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer …
- VG Köln, 25.04.2013 - 26 K 5718/10
Klage gegen die Zustimmung eines Integrationsamtes zu einer außerordentlichen …
- VG Stuttgart, 07.06.2010 - 12 K 141/10
Kostenentscheidung; Entscheidung der Widerspruchsbehörde; Kleinfahrzeug; …
- VG Augsburg, 09.04.2013 - Au 3 S 13.391
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Interessenabwägung
- VG Stuttgart, 13.09.2012 - 11 K 1272/12
Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung eines …
- VG Oldenburg, 20.02.2012 - 13 A 451/11
Besonderer Fall; Betriebsänderung i.S.d. § 111 Betriebsverfassungsgesetz; …
- VGH Bayern, 03.05.2010 - 5 ZB 09.122
Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (hier: Kosovarinnen - abgelehnt)
- VGH Bayern, 18.03.2009 - 12 B 08.3327
Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung; …
- VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10
Ermessensfehlerhafte Erteilung der Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines …
- VG München, 14.10.2013 - M 18 K 12.3273
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten
- VG München, 13.06.2012 - M 18 K 11.5931
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Beweiswert, verspätete Vorlage)
- VG München, 18.11.2010 - M 15 K 09.5850
Schwerbehindertenrecht; außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit …
- VG München, 07.05.2015 - M 15 K 13.2173
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten
- VG Köln, 16.12.2010 - 26 K 2017/10
Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung mit …
- VG München, 22.10.2009 - M 15 K 08.1938
Schwerbehinderter; ordentliche Änderungskündigung; angemessener und zumutbarer …
- VGH Bayern, 23.12.2011 - 12 ZB 11.1300
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
- VG Augsburg, 27.07.2011 - Au 3 K 11.121
Krankheitsbedingte Kündigung; Ermessen
- VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10
Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines Schwerbehinderten - …
- VG München, 18.11.2010 - M 15 K 09.4602
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
- VG Augsburg, 22.10.2013 - Au 3 K 13.1048
Betriebsbedingte Kündigung; Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
- VG Augsburg, 08.10.2013 - Au 3 K 13.868
Betriebsbedingte Kündigung
- VG Augsburg, 08.10.2013 - Au 3 K 13.610
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch; …
- VG Würzburg, 19.11.2012 - W 3 K 12.243
Hauptsacheerledigung, Kostentragung, Erfolgsaussicht
- VGH Bayern, 15.12.2011 - 12 ZB 11.449
Wohnungsbildungsrecht/Prozessrecht; Antrag auf Bewilligung von …
- VGH Bayern, 24.11.2011 - 12 ZB 11.1701
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
- VG München, 24.03.2011 - M 15 K 10.4180
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen
- VG München, 24.11.2022 - M 15 K 20.5121
Krankenhausfinanzierungsrecht, Verzinsung wegen nicht alsbald verwendeter …
- VG München, 20.02.2013 - M 18 K 11.5932
Anfechtungsklage als statthafte Klage gegen die Zustimmung; Ermittlungs- und …
- VG München, 13.06.2012 - M 18 K 11.5603
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Beweiswert, verspätete Vorlage)
- VG München, 25.04.2012 - M 18 K 11.1255
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung
- VG München, 22.09.2011 - M 15 K 11.2707
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung einer Schwerbehinderten; …
- VG Stuttgart, 15.12.2011 - 11 K 2264/11
Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
- VG Augsburg, 12.05.2009 - Au 3 K 08.294
Zustimmung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Gleichstellung mit einem …
- VG Freiburg, 22.11.2011 - 5 K 632/10
Zulässigkeit der Zustimmung zu einer außerordentlichen verhaltensbedingten …
- VG Stuttgart, 29.08.2011 - 11 K 1326/11
Anfechtung der Zustimmung des Integrationsamtes zu einer ordentlichen, …
- VGH Bayern, 23.12.2011 - 12 ZB 11.1617
Kinder- und Jugendhilfe- sowie JugendförderungsrechtAnträge auf Zulassung der …