Rechtsprechung
BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 Abs 6 VwGO, § 81 Abs 1 S 1 VwGO, § 67 Abs 6 S 1 VwGO, § 67 Abs 2 S 2 Nr 2 VwGO
Ordnungsgemäße Klageerhebung; Unterschrift durch zunächst nicht prozessbevollmächtigten Familienangehörigen; Heilung - Wolters Kluwer
Schriftformerfordernis der Klageschrift; Grundsätzliches Erfordernis der handschriftlichen Unterzeichnung; Bevollmächtigung des Unterzeichners zur Erhebung der Klage
- rewis.io
Ordnungsgemäße Klageerhebung; Unterschrift durch zunächst nicht prozessbevollmächtigten Familienangehörigen; Heilung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schriftformerfordernis der Klageschrift; Grundsätzliches Erfordernis der handschriftlichen Unterzeichnung; Bevollmächtigung des Unterzeichners zur Erhebung der Klage
- rechtsportal.de
Schriftformerfordernis der Klageschrift; Grundsätzliches Erfordernis der handschriftlichen Unterzeichnung; Bevollmächtigung des Unterzeichners zur Erhebung der Klage
- datenbank.nwb.de
Ordnungsgemäße Klageerhebung; Unterschrift durch zunächst nicht prozessbevollmächtigten Familienangehörigen; Heilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 26.09.2014 - 5 K 1693/13
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 12 S 1744/15
- BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (7)
- GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16
Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. GmSOGB, Beschluss vom 30. April 1979 - GmS-OGB 1/78 - BVerwGE 58, 359 ).Sie sollen also die einwandfreie Durchführung des Rechtsstreits unter Wahrung der Rechte der Beteiligten sicherstellen und nicht behindern (vgl. GmSOGB, Beschluss vom 30. April 1984 - GmS-OGB 1/78 - BVerwGE 58, 359 ).
- BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93
Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"
Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16
Das Schriftlichkeitserfordernis ist darüber hinaus auch erfüllt, soweit es verlangt, dass der Unterzeichner erkennbar die volle Verantwortung für den Inhalt der Klageschrift übernimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93 - NJW 1993, 2056 m.w.N.). - GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83
Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht
Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16
Der Mangel der Vollmacht bei Einreichung einer Klage oder Einlegung eines Rechtsmittels kann durch Genehmigung des Vertretenen, die auch in der Erteilung einer Prozessvollmacht liegen kann, mit rückwirkender Kraft geheilt werden, soweit noch nicht ein die Klage oder das Rechtsmittel als unzulässig verwerfendes Prozessurteil vorliegt (vgl. GmSOGB, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380 ; BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 S. 73 , jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16
Hinzu kommt, dass das Rechtsstaatsgebot und das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch verbieten, überspannte Anforderungen an die Zulässigkeitsanforderungen und damit an die Voraussetzungen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu stellen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 - BVerfGK 3, 355 und vom 22. September 2005 - 2 BvR 93/05 - BVerfGK 6, 235 ). - BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge …
Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16
Hinzu kommt, dass das Rechtsstaatsgebot und das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch verbieten, überspannte Anforderungen an die Zulässigkeitsanforderungen und damit an die Voraussetzungen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu stellen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 - BVerfGK 3, 355 und vom 22. September 2005 - 2 BvR 93/05 - BVerfGK 6, 235 ). - BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87
Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage
Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16
Das Schriftformerfordernis des § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist grundsätzlich erfüllt, wenn die Klageschrift entweder vom Kläger oder seinem Prozessbevollmächtigten handschriftlich unterschrieben worden ist (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 - BVerwGE 81, 32 m.w.N.). - BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht; …
Auszug aus BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16
Der Mangel der Vollmacht bei Einreichung einer Klage oder Einlegung eines Rechtsmittels kann durch Genehmigung des Vertretenen, die auch in der Erteilung einer Prozessvollmacht liegen kann, mit rückwirkender Kraft geheilt werden, soweit noch nicht ein die Klage oder das Rechtsmittel als unzulässig verwerfendes Prozessurteil vorliegt (vgl. GmSOGB, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380 ; BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 S. 73 , jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 21.12.2023 - 2 B 2.23
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Übermittlung einer als …
Es muss aber auch feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (stRspr, vgl. GmS-OGB, Beschlüsse vom 30. April 1979 - GmS-OGB 1/78 - BVerwGE 58, 359 und vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - BVerwGE 111, 377 ; BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 8.16 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 117 Rn. 3;… Urteil vom 23. April 2020 - 2 C 21.19 - BVerwGE 168, 74 Rn. 34; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00 - NJW 2002, 3534 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2020 - 13 A 11421/19
Keine Rückkehrgefährdung von jungen männlichen afghanischen Staatsangehörigen …
Ist eine Klageschrift - wie hier - von einer anderen Person als dem Kläger handschriftlich unterschrieben worden, genügt sie nur dann dem Schriftlichkeitserfordernis des § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wenn diese Person wirksam zur Prozessführung bevollmächtigt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 8/16 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 3 B 1.19
Erteilung von Visa zum Familiennachzug
Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Verfahrensbevollmächtigte zunächst im Verwaltungsverfahren als Vertreter der Kläger ohne entsprechende Vertretungsmacht gehandelt hat, ist dieses Vorgehen im Nachhinein genehmigt und mit rückwirkender Kraft geheilt worden, indem die Kläger dem Verfahrensbevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht erteilt und Klage erhoben haben (vgl. zur Heilung einer mangelhaften Vollmacht im gerichtlichen Verfahren BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 8/16 - juris).
- OVG Sachsen, 14.07.2021 - 1 C 4/20
Ausgleich; Eingriff in Natur und Landschaft; Ufer; Gewässerrandstreifen
Damit ist ein etwaiger bei Einreichung des Antrags vorhanden gewesener Mangel der Vollmacht mit rückwirkender Kraft geheilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Januar 2017 - 5 B 8.16 -, juris Rn. 5). - VG Hannover, 22.06.2021 - 12 B 358/21
Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Einzelhandelsbetrieb; …
Ein möglicherweise zuvor bestehender Mangel der Vollmacht seines Prozessbevollmächtigten wäre im Übrigen durch Nachreichung der Vollmacht nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 89 Abs. 2 ZPO mit rückwirkender Kraft geheilt worden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.01.2017 - 5 B 8/16 -, juris Rn. 5;… Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83 -, juris Rn. 13). - OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung; …
Damit ist ein etwaiger bei Einreichung des Antrags vorhanden gewesener Mangel der Vollmacht mit rückwirkender Kraft geheilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Januar 2017 - 5 B 8.16 -, juris Rn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
Klageerhebung und Schriftlichkeitserfordernis; Unterschrift; Voraussetzungen der …
Bei der Auslegung und Anwendung prozessrechtlicher Vorschriften ist jedoch mit Gewicht in Rechnung zu stellen, dass diese nicht Selbstzweck sind, sondern letztlich der Wahrung der materiellen Rechte der Prozessbeteiligten dienen (näher BVerwG, Beschluss vom 02.01.2017 - 5 B 8.16 - juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
Terminsverlegungsantrag eines nicht anwaltlich vertretenen Klägers; Eingang bei …
Bei der Auslegung und Anwendung prozessrechtlicher Vorschriften ist jedoch mit Gewicht in Rechnung zu stellen, dass diese nicht Selbstzweck sind, sondern letztlich der Wahrung der materiellen Rechte der Prozessbeteiligten dienen (näher BVerwG, Beschluss vom 02.01.2017 - 5 B 8.16 -, juris Rn. 7;… Senatsbeschluss vom 13.08.2018 - 12 S 1476/18 -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 M 224/20
Unterzeichnung der Beschwerdeschrift - Zuordnung zum Absender; Anordnung der …
Allerdings ist bei der Auslegung und Anwendung prozessrechtlicher Vorschriften mit Gewicht in Rechnung zu stellen, dass diese nicht Selbstzweck sind, sondern letztlich der Wahrung der materiellen Rechte der Prozessbeteiligten dienen (siehe BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 8.16 - juris Rn. 7 m.w.N.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00 - juris Rn. 18). - OVG Sachsen, 12.12.2017 - 4 A 546/15
Vertretung; mittelbare Vertretung; Untervertreter
Eine solche doppelgesichtige Wirkung hätte - unbeschadet der dann vorliegenden Voraussetzungen des § 67 Abs. 3 Satz 1 VwGO - nur eine ordnungsgemäße, schriftliche Vollmacht gehabt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 2. Januar 2017 - 5 B 8/16 -, juris Rn. 5 f.). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2020 - 3 VK 8/20
Bewertungsmethode muss nicht bekannt gegeben werden!
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2020 - L 8 SO 70/19
- VG Köln, 11.02.2020 - 3 K 561/19
- VG Gelsenkirchen, 02.11.2018 - 15 K 2551/15
Klagebefugnis; Straßenumbenennung; Straßenbenennung; Einzelrichterübertragung; …
- VG Köln, 23.04.2020 - 3 K 777/19