Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2014 - 5 B 82/14, 5 E 70/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der dauerhaften Untersagung des Haltens von Kangalen und gefährlichen Hunden hinsichtlich Zuverlässigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der dauerhaften Untersagung des Haltens von Kangalen und gefährlichen Hunden hinsichtlich Zuverlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 08.01.2014 - 11 L 849/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2014 - 5 B 82/14, 5 E 70/14
Wird zitiert von ... (5)
- VG Aachen, 28.12.2017 - 6 L 1429/17
Gefährlicher Hund; Unzuverlässigkeit; Haltungsuntersagung; Abgabe; Anhörung; …
vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 5 B 82/14 -, juris Rn. 6 und vom 6. Juli 2005 - 6 B 910/05 -, juris Rn. 5.13/2387, S. 26: Der verpflichtende Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch Halter gefährlicher Hunde "dient dem Schutz der Opfer vor Attacken durch gefährliche Hunde, deren Halter häufig mittellos sind"; OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2014 - 5 B 82/14 -, juris Rn. 11.
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2014 - 5 B 82/14 -, juris Rn. 16.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - 5 A 3146/21
Hunderecht; Zuständigkeit; Wirksamkeit; Ordnungsverfügung; Isolierte; erweiterte …
So bereits VG Aachen, Urteil vom 29. Mai 2006 - 6 K 3888/04 -, juris, Rn. 29, und Beschluss vom 28. Dezember 2017 - 6 L 1429/17 -, juris, Rn. 32; offen gelassen von VG Minden, Urteil vom 14. September 2016 - 11 K 240/16 -, Rn. 36; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2014 - 5 B 82/14 -, juris, Rn. 15. - VG Köln, 16.12.2022 - 20 L 1833/22 Eine Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wenn sie ungeachtet ihrer sachlichen Richtigkeit zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalles eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15.04.2014 - 5 B 82/14 - und vom 05.07.2006 - 8 B 212/06.
Die Abwägung, ob das Aussetzungsinteresse der Antragsteller die gegenläufigen Vollziehungsinteressen tatsächlich überwiegt, ist Teil der im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO durch das Gericht vorzunehmenden Interessensabwägung, OVG NRW, Beschlüsse vom 15.04.2014 - 5 B 82/14 - und vom 05.07.2006, a.a.O.
- VG Köln, 31.03.2015 - 20 L 205/15 Eine Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wenn sie ungeachtet ihrer sachlichen Richtigkeit zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalles eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.04.2014 - 5 B 82/14 - und Beschluss vom 20.11.2013 - 5 B 592/13 -.
- VG Köln, 14.01.2021 - 20 L 2134/20 Dies ist ungeachtet ihrer sachlichen Richtigkeit nur dann der Fall, wenn sie zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalles eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält, vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 15.04.2014 - 5 B 82/14 - , juris.