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   BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 90.91   

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BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 90.91 (https://dejure.org/1991,6863)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1991 - 5 B 90.91 (https://dejure.org/1991,6863)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1991 - 5 B 90.91 (https://dejure.org/1991,6863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen einer Abweichung im Sinn des § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzefalles bei der Verschuldensfrage im Fall einer Fristversäumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 90.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Abs. 1 VwGO wiederholt entschieden, daß mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in der Regel nicht entschuldigt, daß jedoch aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Falles ausnahmsweise auch eine andere Beurteilung angezeigt sein kann (vgl. außer der von der Beschwerde angezogenen Entscheidung die Urteile vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 111.78 - und vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - ).
  • BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 111.78
    Auszug aus BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 90.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Abs. 1 VwGO wiederholt entschieden, daß mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in der Regel nicht entschuldigt, daß jedoch aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Falles ausnahmsweise auch eine andere Beurteilung angezeigt sein kann (vgl. außer der von der Beschwerde angezogenen Entscheidung die Urteile vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 111.78 - und vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - ).
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 B 109.82

    Revisionszulassung - Divergenz - Unterschiedliche Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 90.91
    Schon dies schließt das Vorliegen einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aus (vgl. BVerwGE 16, 53 ff.; Beschluß vom 26. August 1983 - BVerwG 8 B 109.82 - ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 90.91
    Eine solche Abweichung läge nur dann vor, wenn sich das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hätte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - ).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 90.91
    Schon dies schließt das Vorliegen einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aus (vgl. BVerwGE 16, 53 ff.; Beschluß vom 26. August 1983 - BVerwG 8 B 109.82 - ).
  • BVerwG, 09.01.1970 - IV B 71.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 90.91
    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne dieser Vorschrift von dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 1970 - BVerwG 4 B 71.69 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58 = NJW 1970, S. 773) ab.
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 BN 20.99

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Fristversäumung; Gesetzesauslegung; Grenzen;

    Das schließt indes nicht aus, daß besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. September 1991 - BVerwG 5 B 90.91 - Buchholz 435.12 § 27 SGB X Nr. 1).
  • LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10

    Anspruch auf Versicherungspflicht auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung;

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 16. September 1991 - 5 B 90/91 zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung entschieden, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in der Regel nicht entschuldigt, dass jedoch aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Falles ausnahmsweise auch eine andere Beurteilung angezeigt sein kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2001 - 5 S 2711/99

    Wiedereinsetzung - mangelnde Rechtskenntnis

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 16.09.1991 - 5 B 90.91 -Buchholz 435.12 § 27 SGB X Nr. 1 m.w.N.) hat zur Wiederseinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Abs. 1 VwGO wiederholt entschieden, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumung in der Regel nicht entschuldigt, dass jedoch auf Grund der besonderen Umstände des jeweiliges Falles ausnahmsweise auch eine andere Beurteilung angezeigt sein kann.
  • BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 70.92

    Fristversäumnis wegen mangelnder Rechtskenntnisse

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschuldigt mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht (vgl. Beschlüsse vom 16. August 1979 - BVerwG 7 B 176.79 - und vom 16. September 1991 - BVerwG 5 B 90.91 - ).
  • OVG Thüringen, 02.05.2002 - 2 EO 76/02

    Anforderungen an die Darlegung in der Beschwerdebegründung; Gesetzesunkenntnis

    Nach ständiger Rechtsprechung entschuldigt mangelnde Rechts- oder Gesetzeskenntnis eine Fristversäumung grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 1992 - 7 B 70.92 -, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 179, vom 16. September 1991 - 5 B 90.91 -, Buchholz 435.12 § 27 SGB X Nr. 1, und vom 16. August 1979 - 7 B 176.79 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 109).
  • VG Berlin, 01.07.2014 - 3 K 372.14

    Erstattung gezahlter Rückmeldegebühren

    Nach ständiger Rechtsprechung entschuldigt mangelnde Rechts- oder Gesetzeskenntnis die Versäumung einer Frist grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 1992, 7 B 70.92, vom 16. September 1991, 5 B 90.91, und vom 16. August 1979, 7 B 176.79, jew. zit. nach juris).
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