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   BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85   

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BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85 (https://dejure.org/1986,4032)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1986 - 5 B 93.85 (https://dejure.org/1986,4032)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - 5 B 93.85 (https://dejure.org/1986,4032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 619
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 29, 337 [BVerfG 08.12.1970 - 1 BvR 104/70]; 55, 72 ,jeweils mit weiteren Nachweisen) und des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwaUrteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 5 C 48.75 - ) läßt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gezogen.

    Willkür im so verstandenen Sinne kann einer gesetzlichen Regelung aber nur dann vorgeworfen werden, wenn deren Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 55, 72 ).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 103.83

    Beurteilung gesetzlicher Differenzierungen bei der Regelung von Sachverhalten -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85
    Insoweit beruht die Regelung auf dem auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 283 [BVerfG 19.04.1977 - 1 BvL 17/75]) als Rechtfertigungsgrund anerkannten Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (so zu § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649> schon Beschluß des Senatsvom 25. Juli 1985 - BVerwG 5 B 103.83 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1984 - 16 A 2352/83
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85
    Sie dient letztlich der Sicherung des Nachrangs staatlicher Ausbildungsförderung (zutreffend OVG Münster, Urteil vom 17. Dezember 1984 - 16 A 2352/83 - ).
  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 17.82

    Ausbildungsförderung - KG - Gewinnanteil - Entnahmemöglichkeit - Härtefall -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85
    Atypischen Umständen (BVerwGE 70, 189 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 17/82]) im Einzelfall kann nach Maßgabe der Härteregelung des § 25 Abs. 6 BAföG Rechnung getragen werden.
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85
    Daraus folgt, daß eine auf die Unvereinbarkeit einer Gesetzesvorschrift mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur erfolgreich sein kann, wenn ersichtlich ist, daß der Gesetzgeber die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit bei der Regelung der in Frage stehenden Lebensverhältnisse überschritten hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 8 B 1.66 - ; ferner auch BVerfGE 52, 277 [BVerfG 16.10.1979 - 1 BvL 51/79]).
  • BVerwG, 10.02.1967 - VIII B 1.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ersatz von Aufwendungen für

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85
    Daraus folgt, daß eine auf die Unvereinbarkeit einer Gesetzesvorschrift mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur erfolgreich sein kann, wenn ersichtlich ist, daß der Gesetzgeber die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit bei der Regelung der in Frage stehenden Lebensverhältnisse überschritten hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 8 B 1.66 - ; ferner auch BVerfGE 52, 277 [BVerfG 16.10.1979 - 1 BvL 51/79]).
  • BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 133.83

    Beschädigten-Grundrente - Einkommen - Heimkehrerstiftung - Grundrentenbetrag -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85
    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 26, 16 ; 63, 119 ) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteil des beschließenden Senatsvom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - <DÖV 1985, 283/284 f.>) ist anerkannt, daß der Gesetzgeber vor allem im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit typisierende und generalisierende Regelungen treffen kann.
  • BVerwG, 16.12.1976 - 5 C 48.75
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 29, 337 [BVerfG 08.12.1970 - 1 BvR 104/70]; 55, 72 ,jeweils mit weiteren Nachweisen) und des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwaUrteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 5 C 48.75 - ) läßt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gezogen.
  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70

    Verfassungsmäßigkeit der Aufwertungsausgleichsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 29, 337 [BVerfG 08.12.1970 - 1 BvR 104/70]; 55, 72 ,jeweils mit weiteren Nachweisen) und des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwaUrteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 5 C 48.75 - ) läßt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gezogen.
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85
    Insoweit beruht die Regelung auf dem auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 283 [BVerfG 19.04.1977 - 1 BvL 17/75]) als Rechtfertigungsgrund anerkannten Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (so zu § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649> schon Beschluß des Senatsvom 25. Juli 1985 - BVerwG 5 B 103.83 -).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 611/80

    Berücksichtigung von Verbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten für luxuriöse

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

  • BVerwG, 25.09.2006 - 5 C 27.04

    Einkommensberechnung nach dem BAföG; Berücksichtigung von Sonderausgaben nach §

    Denn diese Regelung beruht auf der sozialpolitischen Erwägung des Gesetzgebers, die durch die Ausbildungskosten ohnehin stark belasteten Eltern nicht vor die Alternative Ausbildungs- oder Wohnheimbauförderung stellen zu wollen, zumal gerade Familien mit Kindern auf die Förderung des Familien(wohn)heimbaus angewiesen seien (BTDrucks 9/410 S. 11 unter 3.2 und BTDrucks 9/603 S. 24; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1986 BVerwG 5 B 93.85 FamRZ 1986, 619 und Urteil vom 10. Mai 1990 BVerwG 5 C 55.85 BVerwGE 85, 124 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. September 1986 1 BvR 363/86 FamRZ 1987, 901 ).

    17 aa) Allerdings hat der Gesetzgeber sich bereits mit dem 7. BAföGÄndG vom 13. Juli 1981 bewusst dafür entschieden, Zweifamilienhäuser nicht in § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BAföG damals zur Absetzung nach § 7b EStG aufzunehmen (BTDrucks 9/603 S. 24), und hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 30. Januar 1986 BVerwG 5 B 93.85 (FamRZ 1986, 619) keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darin gesehen, dass dort der Abzug auf das selbstgenutzte Einfamilienhaus (die selbstgenutzte Eigentumswohnung) beschränkt war.

  • VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06

    Ausbildungsförderung; Einkommen und Vermögen; unbillige Härte; Eröffnung des

    Das Verbot des Verlustausgleichs ist auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets für verfassungskonform erachtet worden, weil die Nichtberücksichtigung steuerlicher Subventionen in Zeiten knapper werdender staatlicher Finanzmittel wegen der der Sozialleistung "Ausbildungsförderung" zugrundeliegenden Prinzipien der Bedürftigkeit und Subsidiarität sachgerecht ist (BVerfG, Beschl. v. 15.09.1986, FamRZ 1987, 901 f.; BVerwG, Beschl. v. 30.01.1986, FamRZ 1986, 619).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2004 - 4 A 2604/03

    Anspruch auf Ausbildungsförderung; Ermittlung des anrechenbaren Einkommens der

    Auch das BVerwG habe in seinem Beschluss vom 30.1.1986 (- 5 B 93.85 -, FamRZ 1986, 619) nur unter diesem Gesichtspunkt den Ausschluss von Zweifamilienhäusern von der begünstigenden Ausnahmeregelung des § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BAföG i.d.F. des 7. BAföGÄndG für verfassungsmäßig erklärt.

    Das BVerwG hat mit dem bereits angeführten Beschluss vom 30.1.1986, a.a.O., die Ungleichbehandlung von Ein- und Zweifamilienhäusern zwar "vor allem" wegen der steuerlichen Besserstellung der Eigentümer von Zweifamilienhäusern gegenüber denen von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen als "sachlich einleuchtend" bezeichnet.

  • BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87

    Vereinbarkeit von § 21 Abs. 1 S. 2 Berufsausbildungsförderungsetz (BAföG) mit dem

    Daß § 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG, dessen hier maßgebliche Fassung auf das 7. BAföG-Änderungsgesetz Vom 13. Juni 1981 (BGBl. I S. 625) zurückgeht, nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, vielmehr im Rahmen der dem dem Gesetzgeber nach dieser Vorschrift verbleibenden Gestaltungsfreiheit durch sachgerechte Gründe gerechtfertigt ist, hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (s. etwa die Beschlüsse vom 30. Januar 1986 in den Streitsachen BVerwG 5 B 9.85 und BVerwG 5 B 93.85 <FamRZ 1986, 619> und den Beschluß vom 11. Februar 1986 in der Streitsache BVerwG 5 B 44.85 <NVwZ 1986, 921>).
  • VG Gelsenkirchen, 23.05.2012 - 15 K 1899/09

    Verlustausgleich, Einkunftsarten, Härtefall, Unbilligkeit, atypische Umstände,

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 -, FamRZ 1987, 901; so auch BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - 5 B 93.85 -, FamRZ 1986, 619 und vom 10. Februar 1987 - 5 B 10.87 -, in juris abrufbar.
  • VG Köln, 01.07.2015 - 19 K 5232/14
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.09.1986 - 1 BvR 363/86 - BVerwG, Beschlüsse vom 30.01.1986 - 5 B 93.85 - und vom 10.02.1987 - 5 B 10.87 -, juris.
  • VG Köln, 28.05.2013 - 19 K 3934/12

    Zu Grunde zu legendes Einkommen bei der Ermittlung der Höhe von Elternbeiträgen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.09.1986 - 1 BvR 363/86 - BVerwG, Beschlüsse vom 30.01.1986 - 5 B 93.85 - und vom 10.02.1987 - 5 B 10.87 -, juris.
  • VG Münster, 16.04.2003 - 6 K 162/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 30. Januar 1986 - 5 B 93.85 - (FamRZ 1986, 619) dazu bereits Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 140.85

    Nichtzulassung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Anspruch auf

    Wie der Senat heute in der Beschwerdesache BVerwG 5 B 93.85 entschieden hat, ist § 21 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Nr. 2 BAföG unter dem maßgeblichen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden und eine revisionsgerichtliche Klärung insoweit nicht geboten.
  • VG Magdeburg, 12.12.2016 - 6 A 377/15

    Berechnung des Einkommens der Eltern eines BAföG-Begehrenden - Ausschluss des

    BVerfG, Beschluss vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 -, FamRZ 1987, 901; so auch BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - 5 B 93.85 -, FamRZ 1986, 619 und vom 10. Februar 1987 - 5 B 10.87 -, in juris abrufbar.
  • VG Mainz, 25.10.2007 - 1 K 99/07

    Bindung des BAföG-Amtes an den Inhalt des maßgebenden Steuerbescheides - zum

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