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   VGH Bayern, 10.07.1998 - 5 B 97.2727   

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VGH Bayern, 10.07.1998 - 5 B 97.2727 (https://dejure.org/1998,47374)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.07.1998 - 5 B 97.2727 (https://dejure.org/1998,47374)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - 5 B 97.2727 (https://dejure.org/1998,47374)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 16.07.1999 - 12 UE 2818/98

    Feststellungsklage - Statusdeutscher

    Staatsangehörigkeit im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG sind, kann durch Feststellungsklage zur gerichtlichen Klärung gestellt und durch Feststellungsurteil festgestellt werden, da es sich bei diesem besonderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Status um ein Rechtsverhältnis handelt, das einer Feststellung nach § 43 Abs. 1 VwGO zugänglich ist (Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 2. Aufl., 1998, Art. 116 GG Rdnr. 100; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., 1997, § 43 Rdnr. 4; BVerwG, 12.05.1992 -- 1 C 54.89 --, BVerwGE 90, 173 = EZAR 270 Nr. 2; BVerwG, 12.05.1992 -- 1 C 37.90 --, BVerwGE 90, 191 = EZAR 270 Nr. 3; Bay. VGH, 10.07.1998 -- 5 B 97.2727 -- = Bestätigung von VG Ansbach, 23.07.1997 -- 15 K 96.00907 --, EZAR 600 Nr. 10; betr.

    Art. 116 Abs. 1: Bay. VGH, 10.07.1998, a.a.O. u. VG Ansbach, 23.07.1997, a.a.O.; a. A. Marx, a.a.O., § 3 RuStAG Rdnr. 16).

    Es besteht jedenfalls kein Rechtsanspruch auf eine derartige behördliche Feststellung, und deshalb ist auch die Feststellungsklage nicht aus diesem Grunde ausgeschlossen (vgl. dazu Kopp, a.a.O. § 43 Rdnr. 2; Bay. VGH, 10.07.1998, a.a.O.).

  • VG München, 30.10.2013 - M 25 K 12.3360

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitserwerb durch

    Insbesondere ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ein im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO der Feststellung zugängliches Rechtsverhältnis; das berechtigte Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist wegen der Vielzahl der von diesem Status abhängigen Wirkungen bereits dann gegeben, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Betroffenen die Rechtsstellung als Deutscher bestreitet (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.1985 - 1 C 12/84 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5; BayVGH, U.v. 10.7.1998 - 5 B 97.2727 - ZAR 1999, 233).

    Im Falle der Feststellungsklage hingegen ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht eine Vorfrage, sondern bildet selbst den der Rechtskraft zugänglichen Gegenstand des Rechtsstreits (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.1985 a. a. O. m. w. N.; BayVGH, U.v. 10.7.1998 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 30.06.2014 - 5 BV 14.173

    Die Rechtsfolgen des § 6 Satz 1 StAG treten ohne Rücksicht auf Gestaltung und

    Ihre zulässige (vgl. BayVGH U.v. 10.7.1998 - 5 B 97.2727 - juris) Feststellungsklage ist begründet.
  • VG Leipzig, 11.05.2015 - 3 K 703/13
    Insbesondere ist das Bestehen der Staatsangehörigkeit ein im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO der Feststellung zugängliches Rechtsverhältnis; das berechtigte Interesse an der Feststellung mag als gegeben betrachtet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.5.1985 - 1 C 12/84 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5 ; BayVGH, Urt. v. 10.7.1998 - 5 B 97.2727 - ZAR 1999, 233).

    Im Falle der Feststellungsklage hingegen ist das Bestehen der Staatsangehörigkeit nicht eine Vorfrage, sondern bildet selbst den der Rechtskraft zugänglichen Gegenstand des Rechtsstreits (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.5.1985, a.a.O. m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 10.7.1998, a.a.O.; VG München, Urt. v. 30.10.2013 -M 25 K 12.3360 -, Rn. 36, ).

  • VGH Bayern, 17.10.2002 - 5 B 01.71

    Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit, Spätaussiedler, Abkömmlinge, Aufnahme,

    Die Feststellungsklage ist zulässig (vgl. BVerwG v. 21.5.1985, Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5; BayVGH v. 10.7.98 Az. 5 B 97.2727) und begründet.
  • VG Ansbach, 08.12.2010 - AN 15 K 10.01598

    Klageart bei behördlicher Feststellung, nicht deutscher Staatsangehöriger zu sein

    Vor der Einführung der gesetzlichen Ermächtigung der Staatsangehörigkeitsbehörden zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit in § 30 StAG ab 28. August 2007 mit Gesetz vom 19. August 2009 (BGBl I S. 1970) war zwar anerkannt, dass eine Feststellungsklage (ohne vorherige verbindliche Entscheidung der Behörde über eine fehlende deutsche Staatsangehörigkeit) nicht an der Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO scheitert (BVerwGE 68, 220, 222; BVerwG Urteil vom 21.5.1985 Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5) und nach überwiegender Auffassung war mangels ausdrücklicher behördlicher Ermächtigung den Gerichten die verbindliche Feststellung der Staatsangehörigkeit vorbehalten (BayVGH Urteil vom 5.7.1998 5 B 97.2727; Urteil vom 7.12.1983 abgedruckt in: Das Standesamt 1984, 167).
  • VG Karlsruhe, 21.07.2004 - 6 K 1197/02

    Bindungswirkung der Bescheinigung der Vertriebenenbehörde nach § 15 Abs 2 S 1

    Das auf Feststellung der Eigenschaft der Klägerin als Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG gerichtete Klagebegehren ist gem. § 43 VwGO zulässig, nachdem der Beklagte diese Rechtsstellung der Klägerin bestreitet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - VGHBW-Ls 1995, Beilage 12, B 1; Bay.VGH, Urt. v. 10.10.1998 - 5 B 97.2727 - EZAR 280 Nr. 3).
  • VGH Bayern, 17.10.2002 - 5 B 71.01

    Abkömmlinge Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit; Feststellung eines

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