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   BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92   

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https://dejure.org/1992,133
BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92 (https://dejure.org/1992,133)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1992 - 5 B 99.92 (https://dejure.org/1992,133)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - 5 B 99.92 (https://dejure.org/1992,133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) - Gefährdung des angemessenen Unterhalts des Unterhaltsverpflichteten als bei der Überleitung des Unterhaltsanspruchs zu beachtende sozialhilferechtliche Frage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92
    Eine Rechtssache hat aber grundsätzliche Bedeutung nur, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90/91; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Daran fehlt es, wenn die Vorinstanz Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren stellen würde, nicht festgestellt hat (vgl. etwa Beschluss vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309).

    Dann kann darauf auch keine Grundsatzrüge gestützt werden (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 a.a.O.).

    geht die Beschwerde wiederum von tatsächlichen Voraussetzungen aus, die das Berufungsgericht nicht festgestellt hat, so dass die Fragen sich in einem Revisionsverfahren nicht stellen würden (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Da die Beschwerde hiergegen keine durchgreifende Verfahrensrüge erhoben hat, könnte sich diese Frage in einem Revisionsverfahren nicht stellen (vgl. etwa Beschluss vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43).
  • BVerwG, 08.11.2016 - 3 B 11.16

    Tierhaltung; Schweinezucht; Schwein; Sau; Jungsau; Kastenstand; Beschaffenheit;

    Sind aber Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachte Frage in einem Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision im Hinblick auf diese Frage nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43 und vom 5. September 1996 - 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12 S. 19 f.).
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