Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6170
OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04 (https://dejure.org/2004,6170)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.09.2004 - 5 BS 119/04 (https://dejure.org/2004,6170)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04 (https://dejure.org/2004,6170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 2 Abs. 2 S. 1, § 9 Abs. 2 S. 1, § 17 Abs. 1 S. 1, § 17 Abs. 3 S. 2, § 25 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 1 S. 1; SächsGemO § 2, § 10 Abs. 2 und Abs. 3 und Abs. 5, § 14 Abs. 1, § ... 75 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SächsWG § 57 Abs. 1 und Abs. 3, § 63 Abs. 2 S. 1, § 63 Abs. 3 S

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Beiträgen bei materieller und funktionaler Privatisierung der Wasserversorgung; Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung der Gemeinde ; Versorgungsanlagen im Eigentum eines Dritten ; Notwendigkeit der Sicherstellung des dauerhaften Betriebs bei Insolvenz ...

  • arcor-secure.de
  • Judicialis

    SächsKAG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; SächsKAG § 9 Abs. 2 Satz 1; ; SächsKAG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; SächsKAG § 17 Abs. 3 Satz 2; ; SächsKAG § 25 Abs. 2 Satz 1; ; SächsKAG § 33 Abs. 1 Satz 1... ; ; SächsGemO § 2; ; SächsGemO § 10; ; SächsGemO § 10 Abs. 2; ; SächsGemO § 10 Abs. 3; ; SächsGemO § 10 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 03.06.2003 - 4 D 373/99

    Anschluss- und Benutzungszwang, Fernwärmeversorgung, Öffentliche Einrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04
    Er ist als organisatorisch verfestigter Mittelbestand zur Erbringung von Leistungen im Rahmen gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben zu definieren (vgl. Sächs-OVG, NK-Urt. v. 3.6.2003 - 4 D 373/99 - Schmidt-Jortzig, Kommunalrecht, 1982, RdNr. 650).

    Die Wahrnehmung von Leistungsfunktionen durch einen privaten Dritten im Bereich von Selbstverwaltungsaufgaben schließt die Existenz einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde somit nicht grundsätzlich aus (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.11.2002, JbSächsOVG 10, 222 [223 f.]; NK-Urt. v. 25.2.2003, SächsVBl. 2003, 143 [146 f.]; NK-Urt. v. 3.6.2003 - 4 D 373/99 - HessVGH, Beschl. v. 24.6.1974, ESVGH 25, 59 [70]; OVG RP, Urt. v. 9.5.1984, DVBl. 1985, 176 [177]; OVG Schl.-H., Urt. v. 22.10.2003, NordÖR 2004, 152 [153]; Ossenbühl, DVBl. 1973, 289 und 293).

    Überlässt sie die Einrichtung als solche einer Privatrechtsperson mit der Folge, dass jene insoweit die alleinige Trägerschaft erlangt, scheidet die Annahme einer Einrichtung der Gemeinde von vornherein aus (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 3.6.2003 - 4 D 373/99 -).

    Doch auch, wenn sie Einrichtungsträgerin bleibt und den Dritten nur in den Betrieb der Einrichtung einschaltet, muss sie insoweit die Verantwortung behalten, damit noch von einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde gesprochen werden kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.11.2002, aaO, S. 223; NK-Urt. v. 25.2.2003, SächsVBl. 2003, 143 [146 f.]; NK-Urt. v. 3.6.2003 - 4 D 373/99 - HessVGH, ebda.; OVG Schl.-H., aaO, S. 153; Quecke, aaO, § 10 RdNr. 33 f.).

    Die öffentliche Einrichtung stellt folglich ein Instrument zur Ausübung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben dar (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 3.6.2003 - 4 D 373/99 - Quecke, aaO, § 10 RdNr. 16 ff.).

    Würde die Gemeinde die Verantwortung für den Betrieb der Einrichtung abgeben, wäre sie jedoch außerstande, die mithilfe der Einrichtung zu erfüllende Aufgabe nach eigenen Maßstäben autonom wahrzunehmen (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 3.6.2003 - 4 D 373/99 -).

    Ohne eigene Verantwortung für den Einrichtungsbetrieb könnte die Gemeinde ferner die gesetzlichen Zulassungsansprüche der nach § 10 Abs. 2, 3 und 5 SächsGemO zur Benutzung der Einrichtung Berechtigten nicht realisieren (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 25.2.2003, aaO, S. 147; NK-Urt. v. 3.6.2003 - 4 D 373/99 - Stober, Kommunalrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Aufl. 1996, S. 236).

    Außerdem ist die Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs in Bezug auf eine dem öffentlichen Wohl dienende Einrichtung durch die Gemeinde nach § 14 Abs. 1 SächsGemO im Hinblick auf den darin liegenden Grundrechtseingriff nur gerechtfertigt, wenn sie in der Lage ist, ein dem Anschluss- und Benutzungszwang korrespondierendes Recht der Grundstückseigentümer auf Anschluss und Benutzung der Einrichtung sicherzustellen und deren Betrieb dementsprechend zu steuern (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 25.2.2003, aaO, S. 146 f.; NK-Urt. v. 3.6.2003 - 4 D 373/99 -).

    Diese führt die bisherige Einrichtung der Gemeinde sodann als privatnütziges wirtschaftliches Unternehmen fort, das nicht mehr primär durch die Förderung des Wohls der Gemeindeeinwohner legitimiert ist (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 3.6.2003 - 4 D 373/99 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1987 - 2 S 1732/85

    Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über den Verzicht auf die

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04
    Es ist weiterhin unerheblich, ob die der Aufgabenerfüllung dienenden Anlagen im Eigentum der Gemeinde oder des privaten Unternehmens stehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.5.1987, VBlBW 1987, 388 [393]; OVG NW, Urt. v. 7.9.1987, OVGE 39, 179 [185]; OVG Schl.-H., aaO, S. 153; Gern, aaO, RdNr. 586; Schmid, in: Quecke/Schmid, aaO, § 82 RdNr. 183; Dahmen, aaO, § 4 RdNr. 215).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1987 - 2 A 993/85
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04
    Es ist weiterhin unerheblich, ob die der Aufgabenerfüllung dienenden Anlagen im Eigentum der Gemeinde oder des privaten Unternehmens stehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.5.1987, VBlBW 1987, 388 [393]; OVG NW, Urt. v. 7.9.1987, OVGE 39, 179 [185]; OVG Schl.-H., aaO, S. 153; Gern, aaO, RdNr. 586; Schmid, in: Quecke/Schmid, aaO, § 82 RdNr. 183; Dahmen, aaO, § 4 RdNr. 215).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04
    Die Annahme der Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1977, BVerwGE 54, 5 [11]).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04
    Sie stellt demnach einen privatrechtsgestaltenden Hoheitsakt dar (im Ergebnis ähnlich, wenn auch z.T. mit abweichender Begründung: Papier, Recht der öffentlichen Sachen, 3. Aufl. 1998, S. 16 und 30; Quecke, aaO, § 10 RdNr. 23; Axer, Die Widmung als Schlüsselbegriff des Rechts der öffentlichen Sachen, 1994, S. 176 ff.; anders bei Sachen im internen Verwaltungsgebrauch: BVerwG, Urt. v. 1.2.1980, NJW 1980, 2538 [2540]; Axer, aaO, S. 189 ff.).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 33.85

    Kommunalabgaben - Wasserversorgungsbeitrag - Umsatzsteuer - Überwälzbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04
    Die mit dem Beitrag abzugeltende Verschaffung der Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Einrichtung der Wasserversorgung stellt eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 UStG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Abs. 1 und 3 KStG umsatzsteuerpflichtige Leistung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1988, BVerwGE 79, 266 [267 ff.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 KN 5/02

    Feststellung der Nichtigkeit der Vorschriften einer kommunalen Satzung über die

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04
    Die Wahrnehmung von Leistungsfunktionen durch einen privaten Dritten im Bereich von Selbstverwaltungsaufgaben schließt die Existenz einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde somit nicht grundsätzlich aus (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.11.2002, JbSächsOVG 10, 222 [223 f.]; NK-Urt. v. 25.2.2003, SächsVBl. 2003, 143 [146 f.]; NK-Urt. v. 3.6.2003 - 4 D 373/99 - HessVGH, Beschl. v. 24.6.1974, ESVGH 25, 59 [70]; OVG RP, Urt. v. 9.5.1984, DVBl. 1985, 176 [177]; OVG Schl.-H., Urt. v. 22.10.2003, NordÖR 2004, 152 [153]; Ossenbühl, DVBl. 1973, 289 und 293).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1980 - I 3895/78

    Bürgerbegehren gegen den Ausbau eines Flugplatzes; Flugplatz als öffentliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04
    Die Berechtigung der Gemeinden zur Beitragserhebung kann sich nur auf die - zumindest auch (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.9.1980, DVBl. 1981, 220 [221]) - in ihrer Trägerschaft stehenden öffentlichen Einrichtungen beziehen.
  • VG Dresden, 24.02.2004 - 4 K 3498/03
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 24. Februar 2004 - 4 K 3498/03 - geändert.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1984 - 2 A 64/83
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04
    Die Wahrnehmung von Leistungsfunktionen durch einen privaten Dritten im Bereich von Selbstverwaltungsaufgaben schließt die Existenz einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde somit nicht grundsätzlich aus (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.11.2002, JbSächsOVG 10, 222 [223 f.]; NK-Urt. v. 25.2.2003, SächsVBl. 2003, 143 [146 f.]; NK-Urt. v. 3.6.2003 - 4 D 373/99 - HessVGH, Beschl. v. 24.6.1974, ESVGH 25, 59 [70]; OVG RP, Urt. v. 9.5.1984, DVBl. 1985, 176 [177]; OVG Schl.-H., Urt. v. 22.10.2003, NordÖR 2004, 152 [153]; Ossenbühl, DVBl. 1973, 289 und 293).
  • VGH Hessen, 24.06.1974 - V N 2/70
  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    Auch im Fall weitgehender rechtlicher Verselbständigung aufgrund einer Konzession betreibt der Dritte bei entsprechender Bindung an die gemeindlichen Weisungen eine öffentlichen Einrichtung der Gemeinde, da diese für den Einrichtungsbetrieb weiterhin verantwortlich ist (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04 -, SächsVBl. 2005, 14; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 66 b).

    Bei der Betriebsführung durch den Dritten wird häufig ersteres, beim Betreibermodell letzteres zutreffen; diese Differenzierung ist jedoch nicht zwingend (vgl. Nisipeanu, aaO, S. 77 f.; OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.).

    Soweit die Existenz einer "öffentlichen" Einrichtung stets eine entsprechende Widmung, mit der die Gemeinde den Nutzungszweck der Einrichtung festlegt und die Grundlage für ihre Benutzung durch die Berechtigten schafft, erfordert (vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 -, LKV 2002, 534, 538; OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.), ist auch diese Voraussetzung erfüllt, was auch die Klägerin ausweislich ihrer Ausführungen im Schriftsatz vom 1. Juni 2011 nicht in Frage zu stellen scheint.

    Bezieht sich die Widmung wie bei der Abwasserentsorgung auf eine Sachgesamtheit, werden von ihr auch die später in die Einrichtung eingebrachten Gegenstände erfasst (wie hier OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.).

    Seine Zustimmung stellt dann eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Widmung dar (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.).

    Daher dürfte die Vorsorge darauf zu richten sein, die Versorgungsanlagen als materielle Basis der Aufgabenerfüllung für den Einrichtungsbetrieb zu erhalten (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.; Dietzel in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm. § 8 Rn. 537).

    Damit ist gewährleistet, dass die Einrichtung der uneingeschränkten Verfügungsgewalt der Gemeinde unterliegt (wie hier OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.; im Ergebnis ähnlich, wenn auch z.T. mit abweichender Begründung: Papier, Recht der öffentlichen Sachen, S. 16 und 30; Axer, Die Widmung als Schlüsselbegriff des Rechts der öffentlichen Sachen, S. 176 ff.).

    Es genügt daher eine einmalige Zustimmung durch die Privatrechtsperson, die im Zeitpunkt dieses Mitwirkungsakts Eigentümerin ist (wie hier OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der vertraglichen Vereinbarung eines Kaufpreises bzw. Rückübertragungswertes für den (Rück-)Erwerb der Anlagen durch den Beklagten wird die Funktion der Beiträge als Abgeltung für die Möglichkeit dauerhafter Nutzung der öffentlichen Einrichtung also nicht in Frage gestellt (wie hier OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auch im Fall weitgehender rechtlicher Verselbständigung aufgrund einer Konzession betreibt der Dritte bei entsprechender Bindung an die gemeindlichen Weisungen eine öffentlichen Einrichtung der Gemeinde, da diese für den Einrichtungsbetrieb weiterhin verantwortlich ist (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04 -, SächsVBl. 2005, 14; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 66 b).

    Bei der Betriebsführung durch den Dritten wird häufig ersteres, beim Betreibermodell letzteres zutreffen; diese Differenzierung ist jedoch nicht zwingend (vgl. Nisipeanu, aaO, S. 77 f.; OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.).

    Soweit die Existenz einer "öffentlichen" Einrichtung stets eine entsprechende Widmung, mit der die Gemeinde den Nutzungszweck der Einrichtung festlegt und die Grundlage für ihre Benutzung durch die Berechtigten schafft, erfordert (vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 -, LKV 2002, 534, 538; Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 -, zit. nach juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.), ist auch diese Voraussetzung erfüllt, was auch die Kläger nicht in Frage zu stellen scheinen.

    Bezieht sich die Widmung wie bei der Abwasserentsorgung auf eine Sachgesamtheit, werden von ihr auch die später in die Einrichtung eingebrachten Gegenstände erfasst (wie hier OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.).

    Seine Zustimmung stellt dann nach dieser Meinung eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Widmung dar (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.).

    Daher dürfte die Vorsorge darauf zu richten sein, die Versorgungsanlagen als materielle Basis der Aufgabenerfüllung für den Einrichtungsbetrieb zu erhalten (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.; Dietzel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 537).

    Damit ist gewährleistet, dass die Einrichtung der uneingeschränkten Verfügungsgewalt der Gemeinde unterliegt (wie hier OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.; im Ergebnis ähnlich, wenn auch z.T. mit abweichender Begründung: Papier, Recht der öffentlichen Sachen, S. 16 und 30; Axer, Die Widmung als Schlüsselbegriff des Rechts der öffentlichen Sachen, S. 176 ff.).

    Es genügt daher eine einmalige Zustimmung durch die Privatrechtsperson, die im Zeitpunkt dieses Mitwirkungsakts Eigentümerin ist (wie hier OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der vertraglichen Vereinbarung eines Kaufpreises bzw. Rückübertragungswertes für den (Rück-)Erwerb der Anlagen durch den Beklagten wird die Funktion der Beiträge als Abgeltung für die Möglichkeit dauerhafter Nutzung der öffentlichen Einrichtung also nicht in Frage gestellt (wie hier OVG Sachsen, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.).

  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 2/09

    In Grundstückskaufvertrag vereinbarter "Infrastrukturbeitrag" für kommunale

    Diese gelten auch dann, wenn die Verwaltung einen privatrechtlich organisierten Dritten mit der faktischen Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betraut (vgl. BGHZ 91, 84, 96; Senat, Urt. v. 21. Juli 2006, V ZR 158/05, WM 2006, 2101, 2103; Urt. v. 4. Mai 2007, V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 sowie OVG Lüneburg, Urt. v. 13. Dezember 2006, 9 KN 180/04, [...] Rdn. 42 für einen Kurverein und OVG Bautzen, ZNER 2004, 379 für den Betrieb einer öffentlichen Einrichtung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    (vgl. Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 11, 6. Aufl., § 76 Rn 5, 15) Sie braucht nicht ausdrücklich ausgesprochen zu werden, eine konkludente Widmung genügt (vgl. SächsOVG, SächsVBl 2005, 14, juris).
  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Soweit das Sächsische OVG (Beschluss vom 24.09.2004 - 5 BS 119/04 -) und Birk (in Driehaus, a. a. O., Rn. 1112b und 642 zu § 8) eine andere Auffassung vertreten, beruht dies im Wesentlichen auf dem von der Thüringer Rechtslage abweichenden Landesrecht (vgl. § 17 Abs. 3 des SächsKAG bzw. § 10 Abs. 2 Satz 4 KAG BW a. F.).
  • VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13

    Abschleppen eines PKW ist keine Benutzung polizeilicher Einrichtungen

    Öffentliche Einrichtungen werden unabhängig von der Organisationsform allgemein als eine Zusammenfassung personeller Kräfte und sachlicher Mittel in der Hand eines Trägers öffentlich-rechtlicher Verwaltung verstanden, wobei die Gemeinde mit diesem Bestand personeller und sachlicher Mittel als Folge gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig eine in ihren Wirkungskreis fallende Aufgabe erfüllt und demgemäß die Einrichtung den Gemeindeeinwohnern zur Verfügung stellt und entsprechend widmet (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2007 - 1 L 362/05,juris, 2. Orientierungssatz und Rdnr. 30; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04, juris, Rdnr. 4: "Er [der Begriff] ist als organisatorisch verfestigter Mittelbestand zur Erbringung von Leistungen im Rahmen gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben zu definieren." - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 193/12

    öffentliche Abwassereinrichtung

    Dieses Recht blieb je nach Umfang der Aufgabenübertragung entweder ausschließlich beim Selbstverwaltungsträger oder die Person des Privatrechts war nur berechtigt, privatrechtliche Entgelte von den Benutzern der Einrichtung zu erheben (ausführlich m. w. N.: SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2004 - 5 BS 119/04 -, juris Rn. 8 bis 18 und 30).

    46 Eine den Aufgabenträger zur Beitragserhebung berechtigende öffentliche Einrichtung liegt auch dann vor, wenn dafür ein privater Dritter in Dienst genommen wird, solange die Aufgabe selbst nicht übertragen wird, die Anlagen dafür wirksam gewidmet sind und sich der Aufgabenträger den nötigen Einfluss auf den Dritten vorbehalten hat (ausführlich zu Wasserversorgungsbeiträgen: SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2004 - 5 BS 119/04 -, juris Rn. 2 bis 32; Parallelentscheidung zu Abwasserbeiträgen: SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2004 - 5 BS 118/04 -, nicht veröffentlicht).

    Darüber hinaus bedarf es geeigneter Mechanismen zur effektiven Überwachung der Tätigkeit des Dritten (SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2004 - 5 BS 119/04 -, juris Rn. 9).

  • OVG Sachsen, 10.02.2017 - 4 B 157/16

    Abwasserentsorgungseinrichtung; Leitungen; Kanäle; öffentliche Widmung;

    Die Form der betreffenden öffentlich-rechtlichen Willenserklärung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben; sie kann ausdrücklich, aber auch konkludent erfolgen (SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2004 - 5 BS 119/04 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 14. Juli 2015 - 5 A 625/11 -, juris Rn. 60).

    Seine Zustimmung stellt eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Widmung dar (SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2004 - 5 BS 119/04 -, juris Rn. 25; SächsOVG, Urt. v. 14. Juli 2015 - 5 A 625/11 -, juris Rn. 61; SächsOVG, Urt. v. 3. September 2015 - 5 A 795/13 -, juris Rn. 40).

    Im Übrigen reicht aus, dass die Zustimmung konkludent erteilt wird (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2004 - 5 BS 119/04 -, juris Rn. 25, wonach eine Zustimmung bereits allgemein in der auf Abschluss eines Vertrages gerichteten Erklärung zu sehen ist).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Allerdings geht eine neuere Ansicht zum Wasserrecht davon aus, dass auch nach § 53 S. 3 WHG (bzw. der Vorgängervorschrift) Dienstleistungskonzessionen zulässig sein sollen (OVG Sachsen, Beschluss vom 24.09.2004 - 5 BS 119/04, obiter, ohne Auseinandersetzung mit seiner früheren Rechtsprechung; Bohne/Heinbuch, NVwZ 2006, 489; Brüning, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 KAG Rdnrn. 129, 130a; s. auch Giesberts/Schmuck, DÖV 2003, 701: ausnahmsweise).
  • OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11

    Kein Erlass von Bescheiden durch formell privaten Verwaltungshelfer

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich wie hier bei dem privatrechtlich organisierten Dritten um ein sog. gemischtwirtschaftliches Unternehmen (vgl. zum Begriff: Schoch, a. a. O. S. 974) handelt, in dem der öffentliche Aufgabenträger neben der vertraglichen auch eine gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeit hat (vgl. dazu auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04 - juris Rn. 9).

    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur unbestritten, dass die Einbeziehung eines Dritten im Rahmen der unselbständigen Verwaltungshilfe auch ohne gesetzliche Grundlage möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 - juris Rn. 35; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24. September 2004 - 5 BS 119/04 - juris Rn. 12 m. w. N., Remmert, Private Dienstleistungen in staatlichen Verwaltungsverfahren, 2003, S. 260 ff., Kumanoff/Schwarzkopf/Fröse, SächsVBl. 1997, 73/74).

  • OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11

    Öffentlicher Auftrag: Anwendungsbereich des vergaberechtlichen

  • VG Cottbus, 07.10.2020 - 6 K 1564/16

    Schmutzwasserbeitrag

  • OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07

    Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 795/13

    Widmung; öffentliche Einrichtung; Benutzung; Nutzung; Anschluss- und

  • OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10

    Erschließungsbeiträge; Ausbaubeiträge; neue Länder; Übergangsvorschrift;

  • OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 760/11

    Abwasserentsorgungsanlagen; Widmung; Zustimmung

  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

  • OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 625/11

    Schmutzwasserbeitrag; Kontrollrechnung; Finanzbedarf; Bildung anlagenbezogener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2008 - 15 A 699/06

    Beitragserhebung bei Dritterfüllung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - 6 A 10506/06

    Zur Kostenerstattung für die Errichtung eines Abwasseranschlusskanals

  • OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 A 670/13

    Veröffentlichung, Rückwirkung, Zweckverband, Verbandsversammlung, Gebühren,

  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13

    Benutzung; Anschluss- und Benutzungszwang; Wasserrechtliche Genehmigung nach

  • VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 25.13

    Gebührenbescheid für das Umsetzen eines Pkw

  • OVG Sachsen, 06.09.2011 - 5 B 205/10

    Abwassergebühren, Privatisierung, wirtschaftliches Eigentum, Kosten

  • VG Gera, 01.12.2009 - 2 K 2434/08

    Ausbaubeiträge; Verwaltungsakt; Behördenunterbau; Geschäftsbesorger;

  • FG Sachsen, 28.10.2009 - 8 K 2518/04

    Abwasserbeseitigungspflicht nach Maßgabe eines Entsorgungsvertrages als sonstige

  • OVG Sachsen, 07.06.2023 - 5 B 50/23

    Spielgerätesteuer

  • OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 503/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Widerspruchsbescheid,

  • OVG Sachsen, 09.03.2005 - 5 BS 179/04

    Grundstückskaufvertrag, Anspruchsverzicht, Befreiung von einer Verbindlichkeit,

  • VG Magdeburg, 24.10.2013 - 9 B 273/13

    Gemeinderecht: Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

  • OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Widerspruchsbescheid; privater

  • VG Dresden, 10.05.2006 - 4 K 3436/03
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2010 - 2 N 27.08

    Wasserrecht; Zulassungsantrag; öffentliche Wasserversorgung; freiwillige

  • VG Leipzig, 06.11.2017 - 6 K 449/15
  • VG Würzburg, 27.11.2009 - W 2 K 09.241

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung; unterschiedliche Funktion von Haupt- und

  • VG Halle, 27.08.2010 - 4 A 177/09

    Abwasserbeitrag für ein Grundstück - Erschließungsgebiet

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht