Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.01.2006 - 5 BS 143/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7956
OVG Sachsen, 10.01.2006 - 5 BS 143/05 (https://dejure.org/2006,7956)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.01.2006 - 5 BS 143/05 (https://dejure.org/2006,7956)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 5 BS 143/05 (https://dejure.org/2006,7956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 1, § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 48 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Ausbildungsförderung bei Überschreiten der Förderungshöchstdauer; Bindung des Amts für Ausbildungsförderung an einen von der Ausbildungsstätte ausgestellten negativen Leistungsnachweis; Offensichtliche Unrichtigkeit einer Bescheinigung; Verantwortlichkeit ...

  • Judicialis

    BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 1; ; BAföG § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BAföG § 48 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Vorlage der Eignungsbescheinigung, Überschreitung der Förderungshöchstdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1233
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2006 - 5 BS 143/05
    Die Antragstellerin wäre sonst ohne die Anwendung des § 48 Abs. 2 BAföG nach erfolgreicher Wiederholung des vierten Semesters im Vorklinischen Abschnitt von jeder weiteren Förderung ausgeschlossen (vgl. BVerwG für das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG und Misslingen laufender Leistungsnachweise, die anstelle einer Zwischenprüfung zu erbringen sind: Urt. v. 28.6.1995 - 11 C 25/94 - zit. nach Juris).

    Ein schwerwiegender Grund für eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer setzt Umstände voraus, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (BVerwG, Urt. v. 28.6.1995 - 11 C 25/94 -, aaO).

  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77

    Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2006 - 5 BS 143/05
    Damit endete grundsätzlich die Förderung mit dem Ende des vierten Fachsemesters (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1978 - V C 38.77 -, zit. nach Juris).

    Dem Amt für Ausbildungsförderung ist es selbst unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles verwehrt, zum Nachweis der Eignung andere Beweismittel als die in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG genannten Leistungsnachweise zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1978, aaO).

  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 93.80

    Ausbildungsförderung - Anzahl der Fachsemester - Leistungsnachweis -

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2006 - 5 BS 143/05
    Jedoch obliegt es nur der Ausbildungsstätte - und nicht dem Amt für Ausbildungsförderung - auf Grund der bei ihr insoweit vorhandenen Kenntnisse und Prüfungsmöglichkeiten zu beurteilen, welche üblichen Leistungen der Auszubildende bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG erbracht haben muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1982 - 5 C 93.80 -, zit. nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1975 - VIII A 899/75
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.01.2006 - 5 BS 143/05
    Für die rechtzeitige Vorlage der Eignungsbescheinigung ist allein der Auszubildende verantwortlich (vgl. OVG Münster, Urt. v. 11.11.1975 - VIII A 899/75, zit. nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17

    Ausbildungsförderung bei einem Fachrichtungswechsel in einem

    Es ist anerkannt, dass eine Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 BAföG keine Bindungswirkung entfaltet, wenn sie offenkundig unrichtig und damit nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig ist (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 10.1.2006 - 5 BS 143/05 -, FamRZ 2006, 1233; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand August 2017 § 48 Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 28.01.2010 - 1 A 181/09

    Ausbildungsförderung; Leistungsnachweis; schwerwiegender Grund; Untersuchungshaft

    Sie müssen nach der zuvor genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausbildungsbezogen sein und deshalb entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig fortzuführen oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsgangs berühren (so BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v.. 7.2.1980, Buchholz 436.36 sowie Urt. v. 28.6.1995, FamRZ 1995, 1383; SächsOVG, Beschl. v. 10.1.2006, - 5 BS 143/05).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 12 S 53/20

    Ausbildungsförderung; Anspruch auf (Weiter-) Förderung eines Studiums der

    Auch wenn Prüfungen nur einmal im Semester angeboten werden und eine Wiederholung des Leistungsnachweises erst im folgenden Semester möglich ist, handelt es sich nicht um einen außergewöhnlichen Fall, der dem Ausnahmecharakter der Norm gerecht würde (BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 15; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.01.2006 - 5 BS 143/05 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.1988 - 7 S 2796/88 -, juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 3020/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG als Zuschuss und Darlehen in

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 1987 - 5 B 120/86 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 BS 143/05 -, FamRZ 1233, juris; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 14. November 2008 - 3 E 4215/06 -, juris.
  • VG Hamburg, 05.11.2014 - 2 K 373/12

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Zur

    Dabei kann dahinstehen, ob die Eignungsbescheinigung - die von der etwaig privatrechtlich verfassten Ausbildungsstätte auf dem einschlägigen Formblatt entgegen § 36 SGB X ohne Rechtsbehelfsbelehrung ausgestellt wird - ein Verwaltungsakt ist (so Fischer, in Rothe/Blanke, BAföG, Stand: Juni 2003, § 48 Rn. 10; Ramsauer, in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl. 2014, § 15 Rn. 4; OVG Münster, Beschl v. 26.9.2013, 12 A 1477/13, juris Rn. 7; Urt. v. 15.10.2012, 12 A 3020/11, juris Rn. 37; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.01.2006, 5 BS 143/05, FamRZ 2006, 1233, juris Rn. 16; ohne eine eindeutige Qualifizierung als Verwaltungsakt: BVerwG, Beschl. v. 21.4.1993, 11 B 60/92, FamRZ 1993, 1375, Urt. v. 23.9.1982, 5 C 93/80, FamRZ 1983, 102).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 12 A 1477/13

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer eines Studenten wegen einer stationären

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 1987 - 5 B 120/86 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 BS 143/05 -, FamRZ 1233, juris; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 14. November 2008 - 3 E 4215/06 -, juris.
  • OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10

    BAföG, Leistungsnachweis, 2. Wiederholungsprüfung

    Sie müssen nach der zuvor genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausbildungsbezogen sein und deshalb entweder subjektiv dieFähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig fortzuführen, oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsgangs berühren (so BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v. 7.2.1980, Buchholz 436.36, sowie Urt. v. 28.6.1995, FamRZ 1995, 1383; SächsOVG, Beschl. v. 10.1.2006, - 5 BS 143/05 -).
  • VG Bayreuth, 14.10.2020 - B 3 K 19.305

    Förderungshöchstdauer, Verwaltungsgerichte, Amt für Ausbildungsförderung,

    Es kann dabei dahinstehen, ob die Leistungsbescheinigung - die mit einem Formblatt entgegen § 36 SGB X ohne Rechtsbehelfsbelehrung:ausgestellt wird - ein Verwaltungsakt ist (Rothe/Blanke, BAföG, Stand: Mai 2018, § 48 Rn. 10; OVG Münster, B.v. 26.9.2013 - 12 A 1477/13 - juris Rn. 7; ders. U.v. 15.10.2012 - 12 A 3020/11 - juris Rn. 37; OVG Bautzen, B.v. 10.1.2006 - 5 BS 143/05 - juris Rn. 16).
  • VG Aachen, 16.04.2020 - 2 K 2441/19

    Schwerwiegende Gründe; erstmaliges Nichtbestehen; Modellstudiengang Medizin;

    Maßstab für die Wertung der vorgetragenen Gründe muss deshalb die Frage sein, ob es dem Auszubildenden unter Beachtung des Zwecks der Ausbildungsförderung zuzumuten war, den Eintritt des verzögernd wirkenden Umstandes oder die Verzögerung als solche zu verhindern oder durch vermehrten Fleiß auszugleichen, BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25/94 -, juris; auch SächsOVG, Beschluss vom 10.01.2006 - 5 BS 143/05 -, juris Rn. 26.
  • VG Ansbach, 24.02.2020 - AN 2 E 20.00070

    Bindung an Bescheinigung der Ausbildungsstätte bei BAföG

    Aus der gesetzlichen Regelung folgt unmittelbar, dass der von der Ausbildungsstätte ausgestellte, einen Verwaltungsakt darstellende Eignungsnachweis Bindungswirkung für das Amt für Ausbildungsförderung hat, sodass diesem insoweit eine eigene Prüfungskompetenz nicht eingeräumt ist (Rothe/Blanke, BAföG, 5. Auflage, 39. Lfg., Mai 2015, § 48 Rn. 10; so auch: OVG Bautzen, B.v. 10.1.2006 - 5 BS 143/05 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 23.10.2017 - 6 S 35.17 - juris; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Auflage 2020, § 48 Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2017 - 6 S 35.17

    Bindungswirkung der Leistungsbescheinigung für die Bewilligung von

  • VG Frankfurt/Main, 18.12.2008 - 3 K 913/08

    Frist bei Eingang des Eignungsnachweises zur Bewilligung von Förderungsleistungen

  • VG Frankfurt/Main, 14.11.2008 - 3 E 4215/06

    Ausbildungsförderung: Bindung an die Bescheinigung der Ausbildungsstätte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht