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   OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05   

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OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05 (https://dejure.org/2005,5892)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2005 - 5 BS 184/05 (https://dejure.org/2005,5892)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 5 BS 184/05 (https://dejure.org/2005,5892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BNatSchG § 29, § 34, § 35, § 61 Abs. 1 Nr. 2, § 61 Abs. 3, § 67 Abs. 7; SächsNatSchG § 58 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4; SächsStrG § 39; WHG § 14 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Antragsbefugnis im Sinne des § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG); Prüfung der aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse; Voraussetzungen an die Anerkennung eines ...

  • Judicialis

    BNatSchG § 29; ; BNatSchG § ... 34; ; BNatSchG § 35; ; BNatSchG § 61 Abs. 1 Nr. 2; ; BNatSchG § 61 Abs. 3; ; BNatSchG § 67 Abs. 7; ; SächsNatSchG § 58 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; SächsStrG § 39; ; WHG § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht): Antragsbefugnis, Wachtelkönig, Planfeststellung, Präklusion, sofortige Vollziehbarkeit, faktisches Vogelschutzgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05
    Denn die Erklärung zum Schutzgebiet ist mit der Übermittlung der Gebietsauswahl an die Kommission nicht identisch, weil letztere eine reine Informationsfunktion hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.4.2004 - 4 C 2.03 -, BVerwGE 120, 276 [288]).

    Verschmutzungen und (sonstige) Beeinträchtigungen der Lebensräume können genauso wie auf die Vögel einwirkende Belästigungen nach Art und Maß so geringfügig sein, dass sie im Hinblick auf den Schutzzweck und die Erhaltungsziele des jeweiligen Gebietes nicht ins Gewicht fallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.4.2004 - 4 C 2.03 -, BVerwGE 120, 276 [289]).

    Insbesondere existiert auch kein Vermerk "unter Beobachtung", wie dies in dem von den Antragsteller herangezogenen Beispielsfall gegeben war, über den das Bundesverwaltungsgericht zu befinden hatte (BVerwG, Urt. v. 1.4.2004 - 4 C 2.03 -, BVerwGE 120, 276).

    Eine allgemein gehaltene Äußerung reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.2004 - 4 A 4.03 -, NVwZ 2004, 861; Urt. v. 1.4.2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276).

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05
    Nur Habitate, die unter Berücksichtigung von Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdung einer Vogelart, der Populationsdichte und Artendiversität eines Gebietes, seines Entwicklungspotenzials, seiner Netzverknüpfung sowie der Erhaltungsperspektiven der bedrohten Art für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen und deren förmlicher Schutz unumgänglich ist, kommen als Schutzgebiete in Betracht (wie BVerwGE 120, 87 [101]).

    Nur Lebensräume und Habitate, die für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung in dem betreffenden Mitgliedstaat beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne des Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie geeignetsten Gebiete (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.2004 - 4 A 32.02 -, BVerwGE 120, 87 [101]).

    Nur Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen und deren förmlicher Schutz unumgänglich ist (vgl. BVerwG Urt. v. 22.1.2004 - 4 A 32.02 -, BVerwGE 120, 87 [101]), gehören demnach zum Kreis der im Sinne des Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie geeignetsten Gebiete (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.2.2004 - 4 B 101.03 -, juris).

  • VG Dresden, 07.07.2005 - 3 K 922/04
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05
    Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. Juli 2005 - 3 K 922/04 - werden zurückgewiesen.

    Unter teilweiser Änderung von Ziffer 2. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. Juli 2005 - 3 K 922/04 - werden den Antragstellern die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Antrags- und im Beschwerdeverfahren zu je einem Drittel auferlegt.

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen der Antragsteller vom 15.4.2004 - 3 K 922/04 - gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden vom 25.2.2004 über den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke in Dresden zu Recht abgelehnt.

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05
    Als faktisches Vogelschutzgebiet ist ein Gebiet aber nur dann zu qualifizieren, wenn es aus ornithologischer Sicht für die Erhaltung der im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Vogelarten oder der in Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie genannten Zugvogelarten von so hervorragender Bedeutung ist, dass es in dem Mitgliedstaat zu den zahlen- und flächenmäßig geeignetsten i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Satz 4 der Vogelschutzrichtlinie gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2002 - 4 A 15.01 -, DVBl. 2002, 990).

    Selbst die Aufnahme eines Gebietes in das aktuelle IBA-Verzeichnis stellt zwar ein bedeutsames Erkenntnismittel dar, ohne dass ihm jedoch Rechtsnormcharakter zukommt (vgl. EuGH, Urt. v. 19.5.1998 - Rs. C-3/96 -, Slg. 1998 I-3031 RdNr. 68; BVerwG, Urt. v. 31.1.2002 - 4 A 15.01 -, DVBl. 2002, 990; Beschl. v. 21.11.2001 - 4 VR 13.00, 4 A 30.00 -, NuR 2002 153).

  • BVerwG, 21.11.2001 - 4 VR 13.00

    Ziel des Gesetzgebers bei Erlass des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urt. v. 2.8.1993 - C 355/90 -, EuGHE I, 4421 = NuR1994, 521) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21.11.2001 - 4 VR 13.00, 4 A 30.00 -, NuR 2000, 153; Urt. 19.5.1998 - 4 C 11.96 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 138, 251 f.) geht der Senat davon aus, dass der Schutzstatus auch bereits einem faktischen, d. h. (noch) nicht erklärten Vogelschutzgebiet zukommt.

    Selbst die Aufnahme eines Gebietes in das aktuelle IBA-Verzeichnis stellt zwar ein bedeutsames Erkenntnismittel dar, ohne dass ihm jedoch Rechtsnormcharakter zukommt (vgl. EuGH, Urt. v. 19.5.1998 - Rs. C-3/96 -, Slg. 1998 I-3031 RdNr. 68; BVerwG, Urt. v. 31.1.2002 - 4 A 15.01 -, DVBl. 2002, 990; Beschl. v. 21.11.2001 - 4 VR 13.00, 4 A 30.00 -, NuR 2002 153).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05
    Soweit die Ermittlung, Bewertung und Abwägung dieser Belange nicht betroffen ist, kann der Verein Abwägungsmängel im Rahmen seines nach § 61 Abs. 1 BNatSchG eröffneten Klagerechts nicht geltend machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, juris; Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1 [6 f.]).

    Die Antragsteller müssten nämlich geltend machen, dass bei einer Realisierung des Vorhabens Rechtsvorschriften verletzt sind, die i.S. von § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG n.F. zumindest auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1f.; Urt. v. 27.1.2000 - 4 C 2.99 -, BVerwGE 110, 302 [306]).

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05
    Soweit die Ermittlung, Bewertung und Abwägung dieser Belange nicht betroffen ist, kann der Verein Abwägungsmängel im Rahmen seines nach § 61 Abs. 1 BNatSchG eröffneten Klagerechts nicht geltend machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, juris; Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1 [6 f.]).

    Abgesehen davon, dass die Antragsteller ihr Vorbringen insoweit nicht substanziieren, legen sie jedenfalls nicht dar, in welcher Weise Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch zu erwartende Schadstoffimmissionen gerade in den Bereichen des Plangebietes, in dem Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind, konkret betroffen sein können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, juris).

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung des Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes (Urt. v. 14.4.2005 - 4 VR 1005.04 (4 A 1075.04) -, NVwZ 2005, 689 -) helfe nicht weiter, da sie nur die sofortige Vollziehbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses betreffe.

    Dieser eindeutig zum Ausdruck gebrachten Beschleunigungsabsicht ist auch bei einem Planvorhaben Rechnung zu tragen, welches zu seiner Verwirklichung, da mit ihm im Sinne des § 14 Abs. 1 WHG die Benutzung eines Gewässers verbunden ist, zusätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.2005 - 4 VR 1005.04 (4 A 1075.04) -, NVwZ 2005, 689).

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05
    Nur Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen und deren förmlicher Schutz unumgänglich ist (vgl. BVerwG Urt. v. 22.1.2004 - 4 A 32.02 -, BVerwGE 120, 87 [101]), gehören demnach zum Kreis der im Sinne des Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie geeignetsten Gebiete (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.2.2004 - 4 B 101.03 -, juris).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urt. v. 2.8.1993 - C 355/90 -, EuGHE I, 4421 = NuR1994, 521) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21.11.2001 - 4 VR 13.00, 4 A 30.00 -, NuR 2000, 153; Urt. 19.5.1998 - 4 C 11.96 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 138, 251 f.) geht der Senat davon aus, dass der Schutzstatus auch bereits einem faktischen, d. h. (noch) nicht erklärten Vogelschutzgebiet zukommt.
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mängel im Normsetzungsverfahren vor

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter -

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 22.02.2001 - C-393/98

    Gomes Valente

  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 43.65
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Der Wortlaut des § 61 BNatSchG sowie sein systematischer Zusammenhang mit § 69 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG sprechen zwar dafür, dass Anknüpfungspunkt der durch § 61 BNatSchG vermittelten Klagebefugnis grundsätzlich nur eine Anerkennung nach neuem Recht ist (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2006 - BVerwG 9 VR 11.06 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 6 Rn. 7 mit kritischer Anmerkung Louis, ZUR 2006, 589; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 5 BS 184/05 - LKV 2006, 364).
  • VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04

    Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke

    Die hiergegen eingelegten Beschwerden wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8.12.2005 zurück (Az.: 5 BS 184/05).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az.: 3 K 922/04, 3 K 712/07, 5 BS 184/05 und 5 BS 336/07 und 3 L 354/08), die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (26 Ordner) sowie den beigezogenen vorläufigen Managementplan für das SCI 034E "Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg" (T. , 2. Zwischenbericht vom 25.4.2008) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren und dem Gericht bei seiner Entscheidung vorlagen.

    Soweit die Kläger sich hinsichtlich der Standsicherheit der Brücke auf die statischen Vorgaben für den Brückenbau, konkret auf die DIN 1055-9 beziehen, stellt diese Vorschrift keine Norm dar, die zumindest auch dem Naturschutz dient (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8.12.2005 - 5 BS 184/05 - S. 26).

    Die Kläger sind darüber hinaus gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG auch mit ihrem Vorbringen ausgeschlossen, dass dem Vorhaben die erforderliche Planrechtfertigung fehle (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.7.2003 - 4 VR 1/03, 4 A 1/03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG Nr. 3 S. 22 f.; SächsOVG, Beschl. v. 8.12.2005 - 5 BS 184/05 - S. 27; diese Frage offen lassend: BVerwG, Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 - juris RdNr. 41 f., v. 17.1.2007 - 9 A 20/05 - juris RdNr. 22 f., v. 19.5.1998 - 4 A 9/97 - BVerwGE 107, 1 [8 f.], v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41).

    Gleiches gilt hinsichtlich des Vortrags der Kläger zur Befangenheit von Behördenmitarbeitern (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8.12.2005 - 5 BS 184/05 - S. 27).

    Das Vorbringen der Kläger bleibt ohne Erfolg, wobei hier offen bleiben kann, ob eine fehlende Abwägungsoffenheit auf die Klagen anerkannter Naturschutzvereine hin trotz deren beschränkter Rügebefugnis (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG) überhaupt zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.2003 - 9 A 33/02 - juris, RdNr. 20 f.; SächsOVG, Beschl. v. 8.12.2005 - 5 BS 184/05 - S. 26).

    Soweit die Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 26.6.2008 eine Tunnelalternative in offener Bauweise mit Elbverlegung unter Bezugnahme auf die Studie der Bürgerinitiative VerkehrsFluss (Elbtunnel Dresden am Standort Waldschlößchen, März 2002, Anlage 8 zum Schriftsatz vom 10.11.2005 im Verfahren 5 BS 184/05) vorgeschlagen haben, stellt auch dies keine vorzugswürdige Alternative dar.

  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09

    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

    Die hiergegen eingelegten Beschwerden wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. Dezember 2005 zurück (Az. 5 BS 184/05).

    Weiterhin wird verwiesen auf die Gerichtsakten der verwaltungsgerichtlichen Verfahren 3 K 922/04 (6 Bände) und 3 K 712/07 (5 Bände) sowie die Gerichtsakten der unter den Aktenzeichen 5 BS 184/05 (2 Bände), 5 BS 336/07 (4 Bände) und 5 B 286/10 (3 Bände) beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren.

    41 Das Verwaltungsgericht hat - ohne nähere Begründung - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und den Beschluss des erkennenden Senats im vorangegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren (5 BS 184/05) ausgeführt (S. 10 des Urteils), dass die Kläger mit dem Vorbringen der fehlenden Planrechtfertigung nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen seien.

    Soweit die Ermittlung, Bewertung und Abwägung dieser Belange nicht betroffen sind, kann der Verein Abwägungsmängel im Rahmen seines nach § 61 Abs. 1 BNatSchG a. F. eröffneten Klagerechts nicht geltend machen (Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 5 BS 184/05 -, Umdruck, S. 11, veröffentlicht in LKV 2006, 372, juris Rn. 19).

  • OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07

    Baubeginn für Waldschlößchenbrücke ist möglich

    Die Antragsteller sind in Sachsen anerkannte Naturschutzverbände und begehren unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7.7.2005 - 3 K 922/04 - und des Beschlusses des Senates vom 8.12.2005 - 5 BS 184/05 - die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden vom 25.2.2004 betreffend den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke.

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Beurteilung des Gutachters S. und der Einschätzung des Verwaltungsgerichts in dem angegriffenen Beschluss sowie den Ausführungen des Senates in dem vorangegangenen Beschluss vom 8.12.2005 - 5 BS 184/05 -.

  • VG Dresden, 09.08.2007 - 3 K 712/07
    Auf die Abänderungsanträge der Antragsteller wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts D vom 7.7.2005 (Az.: 3 K 922/04) und des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.12.2005 ( Az.: 5 BS 184/05 ) die aufschiebende Wirkung der Klagen vom 15.4.2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss des R vom 25.2.2004 - Neubau des Verkehrszuges W - angeordnet.

    Die Antragsteller sind in Sachsen anerkannte Naturschutzverbände und begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen vom 15.4.2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss des R vom 25.2.2004 für den Neubau des Verkehrszuges W in D unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts D vom 7.7.2005 (Az.: 3 K 922/04) und des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.12.2005 ( Az.: 5 BS 184/05 ).

    Die hiergegen eingelegten Beschwerden wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8.12.2005 zurück (Az.: 5 BS 184/05).

    unter Abänderung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vom 7.7.2005 (Az.: 3 K 922/04) und des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.12.2005 (Az.: 5 Bs 184/05 ) die aufschiebende Wirkung der Klagen vom 15.4.2004 (Az.: 3 K 923/04) gegen den Planfeststellungsbeschluss des R vom 25.2.2004 - Neubau des Verkehrszuges W - anzuordnen.

  • BVerwG, 31.07.2006 - 9 VR 11.06

    Einstweilige Anordnung; Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses;

    § 61 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG bietet dafür schon deshalb keine Grundlage, weil er nur an solche landesrechtlichen Anerkennungen anknüpft, die im Rahmen des bislang vom sächsischen Landesgesetzgeber noch gar nicht umgesetzten § 60 BNatSchG erfolgt sind (so auch OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 5 BS 184/05 - LKV 2006, 364).
  • VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940

    Straßenrechtliche Planfeststellung

    Der Kläger ist darüber hinaus gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG auch mit seinem Vorbringen ausgeschlossen, dass dem Vorhaben die erforderliche Planrechtfertigung fehle (vgl. BVerwG vom 1.7.2003 Az.. 4 VR 1.03, 4 A 1.03 in Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG Nr. 3 S. 22 f.; BayVGH vom 23.6.2009 Az. 8 A 08.40001; VGH Baden-Württemberg vom 6.4.2006 Az. 5 S 596/09; SächsOVG vom 8.12.2005 Az. 5 BS 184/05 S. 27; VG Dresden vom 30.10.2008 Az. 3 K 923/04).
  • VG Braunschweig, 08.05.2009 - 6 B 335/08

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Der danach ermittelte Betrag von 50.000,- Euro war für dieses Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes um/auf die Hälfte zu reduzieren (vgl. BayVGH, B. v. 05.10.2007, 22 CS 07.2073, juris, Rn. 21; ebenso Sächs. OVG, B. v. 08.12.2005, 5 BS 184/05, juris, Rn. 63).
  • VG Braunschweig, 08.05.2009 - 6 B 340/08

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes eines Grundstückeigentümers gegen den Neubau

    Der danach ermittelte Betrag von 16.000,- Euro war für dieses Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes um/auf die Hälfte zu reduzieren (vgl. BayVGH, B. v. 05.10.2007, 22 CS 07.2073 , [...], Rn. 21; ebenso Sächs. OVG, B. v. 08.12.2005, 5 BS 184/05 , [...], Rn. 63).
  • VG Dresden, 15.09.2008 - 3 L 354/08

    Verwaltungsgericht Dresden lehnt Antrag auf sofortigen Baustopp der

    Die hiergegen eingelegten Beschwerden wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8.12.2005 zurück (Az.: 5 BS 184/05).
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