Rechtsprechung
OVG Sachsen, 23.03.2004 - 5 BS 276/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 123 Abs. 1; BAföG vom 17.05.1999 § 15 Abs. 2 S. 1; BAföG vom 06.06.1983 § 15b Abs. 3, § 46 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formvorschriften bei Antrag auf Bewilligung von Ausbildungsförderung; Ende einer Ausbildung i.S.d. § 15b Abs. 3 S. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Anspruch eines Auszubildenden auf Ausbildungsförderung bei längerer Ausbildung als nach den rechtlichen ...
- Judicialis
VwGO § 123 Abs. 1; ; BAföG Fassung 7.5.1999 § 15 Abs. 2 Satz 1; ; BAföG Fassung 6.6.1983 § 15b Abs. 3; ; BAföG Fassung 6.6.1983 § 46 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 07.08.2003 - 2 K 1154/03
- OVG Sachsen, 23.03.2004 - 5 BS 276/03
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92
Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz - …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2004 - 5 BS 276/03
Der Anspruch auf Ausbildungsförderung für jeden Bewilligungszeitraum der Ausbildung setzt einen Leistungsantrag nach § 46 Abs. 1 BAföG voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.6.1993 - 11 C 16/92 -, m.w.N., zitiert nach Juris).Er muss insbesondere nicht mit den in § 46 Abs. 3 BAföG vorgesehenen Formblättern gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.6.1993, aaO).
Der beim Verwaltungsgericht gestellte Antrag ist deshalb von vornherein zur Weiterleitung an den Prozessgegner bestimmt und erreicht diesen damit nicht lediglich zufällig (vgl. zu einem nach § 86 Abs. 4 Satz 3 VwGO an den Beklagten zu übersendenden Schriftsatz: BVerwG, Urt. v. 23.6.1993, aaO).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 12 A 1654/13
Gewährung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses der Zahlung von Leistungen …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 12 A 2631/13 -, m. H. a. Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. März 2004 - 5 BS 276/03 - juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - 12 A 2631/13
Anspruch auf Rückforderung von Beiträgen zur Ausbildungsförderung nach …
vgl. zum Rückgriff auf die objektiven Sach- und Rechtslage selbst bei einem fehlerhaften Zeugnis i. S. v. § 15b Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BAföG: Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. März 2004 - 5 BS 276/03 -, juris. - VG Chemnitz, 13.11.2009 - 4 K 1444/08
BAföG; unbillige Härte; Einkommen; Anrechnung; Anrechnungsfreistellung; …
Denn der Antrag nach § 25 Abs. 6 BAFöG ist mangels näherer gesetzlicher Vorgaben nicht formgebunden und verlangt demgemäß allenfalls den rechtzeitigen und hinreichend konkreten Vortrag des Antragsbegehrens und der geltend gemachten Tatsachen (vgl. BAFöG SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2004 - 5 BS 276/03 -, SächsVBl 2004, 284 zu § 46;… zu § 25 Abs. 6 BAFöG s. VG Karlsruhe, Urt. v. 27.2.2008 - 10 K 1092/06 - NVwZ-RR 2008, 403;… VG Ansbach, Urt. v. 20.7.2007 - AN 2 K 962/07 - zum Antrag in der Klageschrift;… Rothe/Blanke, BAFöG, LBl.-Komm. Stand Jan. 2008 § 25 Rn. 47); die Geltendmachung in einem schriftlichen Widerspruch gegen eine inhaltlich zusammenhängende Leistungsversagung ist insoweit unschädlich (…s.a. BVerwG Urt. v. 21.11.1991 - 5 C 32/87 -, NVwZ-RR 1992, 557 - Juris Rn. 12) und kann von der befassten Behörde, soweit diese noch weitere Antragstellungen für nötig erachtet, zumindest nicht ohne aufklärende Rückfrage übergangen werden (s.a. § 16 Abs. 3 SGB I ). - VG Darmstadt, 27.04.2005 - 8 E 2085/04
BAFÖG; BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNG; EINKOMMENSERKLÄRUNG; FORMBLATT; VORDRUCK
Zwar bedarf der Leistungsantrag als solcher, außer der Schriftform, keiner besonderen Form und muss daher auch nicht mittels der in § 46 Abs. 3 BAföG vorgesehenen Formblätter gestellt werden (Sächsisches OVG, B. v. 23.03.2004, Az: 5 BS 276/03).