Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.03.2004 - 5 BS 276/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24344
OVG Sachsen, 23.03.2004 - 5 BS 276/03 (https://dejure.org/2004,24344)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2004 - 5 BS 276/03 (https://dejure.org/2004,24344)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2004 - 5 BS 276/03 (https://dejure.org/2004,24344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,24344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123 Abs. 1; BAföG vom 17.05.1999 § 15 Abs. 2 S. 1; BAföG vom 06.06.1983 § 15b Abs. 3, § 46 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formvorschriften bei Antrag auf Bewilligung von Ausbildungsförderung; Ende einer Ausbildung i.S.d. § 15b Abs. 3 S. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Anspruch eines Auszubildenden auf Ausbildungsförderung bei längerer Ausbildung als nach den rechtlichen ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1; ; BAföG Fassung 7.5.1999 § 15 Abs. 2 Satz 1; ; BAföG Fassung 6.6.1983 § 15b Abs. 3; ; BAföG Fassung 6.6.1983 § 46 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92

    Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2004 - 5 BS 276/03
    Der Anspruch auf Ausbildungsförderung für jeden Bewilligungszeitraum der Ausbildung setzt einen Leistungsantrag nach § 46 Abs. 1 BAföG voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.6.1993 - 11 C 16/92 -, m.w.N., zitiert nach Juris).

    Er muss insbesondere nicht mit den in § 46 Abs. 3 BAföG vorgesehenen Formblättern gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.6.1993, aaO).

    Der beim Verwaltungsgericht gestellte Antrag ist deshalb von vornherein zur Weiterleitung an den Prozessgegner bestimmt und erreicht diesen damit nicht lediglich zufällig (vgl. zu einem nach § 86 Abs. 4 Satz 3 VwGO an den Beklagten zu übersendenden Schriftsatz: BVerwG, Urt. v. 23.6.1993, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 12 A 1654/13

    Gewährung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses der Zahlung von Leistungen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 12 A 2631/13 -, m. H. a. Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. März 2004 - 5 BS 276/03 - juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - 12 A 2631/13

    Anspruch auf Rückforderung von Beiträgen zur Ausbildungsförderung nach

    vgl. zum Rückgriff auf die objektiven Sach- und Rechtslage selbst bei einem fehlerhaften Zeugnis i. S. v. § 15b Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BAföG: Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. März 2004 - 5 BS 276/03 -, juris.
  • VG Chemnitz, 13.11.2009 - 4 K 1444/08

    BAföG; unbillige Härte; Einkommen; Anrechnung; Anrechnungsfreistellung;

    Denn der Antrag nach § 25 Abs. 6 BAFöG ist mangels näherer gesetzlicher Vorgaben nicht formgebunden und verlangt demgemäß allenfalls den rechtzeitigen und hinreichend konkreten Vortrag des Antragsbegehrens und der geltend gemachten Tatsachen (vgl. BAFöG SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2004 - 5 BS 276/03 -, SächsVBl 2004, 284 zu § 46; zu § 25 Abs. 6 BAFöG s. VG Karlsruhe, Urt. v. 27.2.2008 - 10 K 1092/06 - NVwZ-RR 2008, 403; VG Ansbach, Urt. v. 20.7.2007 - AN 2 K 962/07 - zum Antrag in der Klageschrift; Rothe/Blanke, BAFöG, LBl.-Komm. Stand Jan. 2008 § 25 Rn. 47); die Geltendmachung in einem schriftlichen Widerspruch gegen eine inhaltlich zusammenhängende Leistungsversagung ist insoweit unschädlich (s.a. BVerwG Urt. v. 21.11.1991 - 5 C 32/87 -, NVwZ-RR 1992, 557 - Juris Rn. 12) und kann von der befassten Behörde, soweit diese noch weitere Antragstellungen für nötig erachtet, zumindest nicht ohne aufklärende Rückfrage übergangen werden (s.a. § 16 Abs. 3 SGB I ).
  • VG Darmstadt, 27.04.2005 - 8 E 2085/04

    BAFÖG; BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNG; EINKOMMENSERKLÄRUNG; FORMBLATT; VORDRUCK

    Zwar bedarf der Leistungsantrag als solcher, außer der Schriftform, keiner besonderen Form und muss daher auch nicht mittels der in § 46 Abs. 3 BAföG vorgesehenen Formblätter gestellt werden (Sächsisches OVG, B. v. 23.03.2004, Az: 5 BS 276/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht